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AMIS

24.04.2013

Erstmals voller Ersatz für Amis-Opfer

Wien. Erstmals bekommt ein durch den Wertpapierdienstleister Amis geschädigter Anleger seinen Schaden in voller Höhe ersetzt. Amis ist 2005 in den Konkurs geschlittert, zwei Vorstände sind wegen Betrugs verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte, dass die Republik ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen war. Und trotzdem wurde mit Ausnahme jener – allerdings zahlreichen – Geschädigten, die einen Vergleich mit der Republik abgeschlossen haben, bisher niemand entschädigt.

Anders als die im Vergleichsweg abgefundene große Mehrheit – etwa 85% der Geschädigten haben insgesamt knapp 36 Mio. Euro von der Republik erhalten – muss sich der erste nun erfolgreiche Kläger nicht bloß mit einer Quote seines Schadens begnügen: Die Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen GmbH (AeW) muss ihm den Schaden samt Zinsen und Verfahrenskosten voll ersetzen, entschied der OGH (2 Ob 171/12d). Das Verfahren ist ein Musterprozess für rund 2000 noch offene Fälle.

Der Mann hatte im Rahmen eines Amis-Generationsplans einmalig 21.803 Euro angelegt. Ein Teil floss noch vor dem Amis-Konkurs zurück, eine weitere Rückzahlung erhielt der Anleger im Zuge der Liquidation luxemburgischer Fonds, bei denen Amis das Vermögen seiner Kunden veranlagt hatte. Wegen des noch offenen Rests von rund 11.000 Euro klagte der Salzburger, vertreten durch Anwalt Eugen Salpius, die AeW. Diese haftet für Schäden bis 20.000 Euro.

Obwohl der OGH schon 2010 bestätigte, dass die AeW gegenüber den Amis-Geschädigten dem Grunde nach haftet, hielt die Entschädigungseinrichtung Zahlungen zurück. Sie argumentierte, dass Unterlagen über die genaue Höhe der Schäden fehlten, dass offen sei, wie viel noch aus Luxemburg kommen werde, und dass ihr Vermögen nicht ausreiche, alle Forderungen in vollem Ausmaß zu befriedigen.

Schon schien sich eine Pleite der AeW abzuzeichnen. Das veranlasste sogar den Gesetzgeber zu handeln: Er verfügte, dass die AeW Entschädigungsbeträge nur treuhänderisch halte und so zwar ein Topf geleert, aber deshalb noch lange nicht die Existenz der AeW infrage gestellt werden könnte. Trotzdem dauerte der Streit um die tatsächlich zu leistenden Entschädigungen an. Nicht alle gaben sich mit dem Vergleichsangebot der Republik zufrieden: Sie bot unter der Annahme, dass 70 Prozent der Schäden aus Luxemburg zu holen sein würden, 27% an. Salpius hält das Angebot für ungünstig: Er beruft sich auf Angaben aus Luxemburg, wonach von dort maximal 40 bis 45% zu erwarten seien.

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst

Der OGH hat nun klargestellt: Abgesehen davon, dass die beklagte AeW Zeit genug gehabt habe, den erhobenen Anspruch zu überprüfen, und dieser damit fällig geworden sei, könne die Entschädigungseinrichtung den Kläger auch nicht nach Luxemburg verweisen. Sein Anspruch nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz bestehe unabhängig von möglichen Ansprüchen gegen Luxemburger Fonds, die im Übrigen kraft Gesetzes auf die AeW übergehen.

Und: Die Beklagte müsse Entschädigungen in voller Höhe leisten, solange Geld im Treuhandvermögen sei (3,3 Mio. Euro). Wer zuerst kommt, mahlt also zuerst. Immerhin, so erwähnt der OGH, können die AeW-Mitgliedsinstitute ja weitere Beiträge leisten oder die AeW Darlehen aufnehmen oder Schuldverschreibungen ausgeben.

02.12.2012

Fall Amis kommt Republik teuer

Wien. Der Rechtsstreit im Fall Amis erweitert sich um eine Dimension: Da sich die Republik aus Sicht der Kläger bei klarer Rechtslage in unnötigen Prozessen verliere, wird nun Advofin-Anwalt Ulrich Salburg den Rechnungshof anrufen. Er rechnet, dass alleine durch Zeugen-und Anwaltsgebühren mehrere Millionen an Steuergeldern verprozessiert würden und dies Verfahren nur unnötig verzögere. Advofin hatte bezweifelt, dass die Anlegerentschädigungseinrichtung AeW finanziell stark genug sei, Haftungen zu übernehmen. Nun wurde laut, dass die Kosten verlorener Prozesse bereits jetzt die Finanzprokuratur übernehmen müsse.

Advofin vertritt rund 2300 Amis-Anleger. Mit mehr als drei Vierteln der rund 10.000 Anleger hat sich die Finanzprokuratur bereits verglichen. Aus Luxemburger Fonds wird ein Rückfluss erwartet. Der OGH (1Ob186/11a) hat allerdings ausgesprochen, dass die Republik nach anderen Anspruchsgegnern haften muss. Da der Verjährungsverzicht der Republik am 25. Jänner ausläuft und nicht verlängert wurde, müssen die Anleger gerichtlich das feststellen lassen, was der OGH bereits entschieden hat, so Advofin.
Nicht nur das: "In Wirklichkeit müssen wir drei Prozesse je Anleger führen: einen gegen die AeW, eine Feststellungsklage gegen die Republik, und wenn die individuellen Schadensummen nach den Zahlungen aus Luxemburg genau feststehen, folgt eine Leistungsklage gegen die Republik", sagt Salburg.
Bisher hat Salburg 1000 Leistungsklagen gegen AeW (Maximalentschädigung: 20.000 €) und 1200 Feststellungsklagen eingebracht. Salburg kommt überschlagsmäßig auf knapp sechs Millionen€, die dadurch der Republik -unnötig, wie er meint -an Prozesskosten zufallen würden.
Das sind Zeugenkosten und sein Honorar. Doch spricht hier der Anwalt nicht gegen seine eigenen Interessen? "Ich will mein Geld nicht mit sinnlosen, verzögernden Prozessen verdienen", sagt Salburg.

Keine Sonderlösung

Die Republik sieht den Fall nicht so klar und wendet Verjährung ein, dass Ansprüche schon verglichen wären, oder verweist auf das Quota-LitisVerbot (§ 879 ABGB, Streitanteilsvereinbarung). Dieses Argument ist interessant, da hier der VKI bei derselben Frage in zwei von drei Instanzen gewonnen hat: Prozessfinanzierung ist (vorbehaltlich OGH) zulässig. Die Finanzprokuratur hat keinen Kommentar abgegeben, schloss aber zuletzt eine "Sonderlösung" für streitbare Advofin-Anleger aus.

25.07.2012

Urteil zur Haftung der Republik

Demnach haftet die Republik Österreich für alle jene nach dem 01.01.2002 entstandene Schäden der Anleger, soweit diese nicht durch die (noch anhängigen) Konkursverfahren, die Anlegerentschädigungseinrichtung oder das Liquidationsverfahren in Luxemburg befriedigt werden.

Im Ergebnis müssen also vor Eintritt einer Zahlungspflicht der Republik Österreich die drei genannten Verfahren gegen die anderen Haftungsadressaten beendet sein.

Der OGH geht in seinem Urteil davon aus, dass bei pflichtgemäßer Prüfung der Verdachtsmomente, die spätestens seit Oktober 2001 der Finanzmarktaufsicht konkret bekannt waren, eine Schließung des Geschäftsbetriebs nach Prüfung des Verdachts anzuordnen gewesen wäre. Damit hätte verhindert werden können, dass Kundengelder auch noch nach dem 1.1.2002 von der AMIS (bzw. AFC) entgegengenommen werden.

Hingegen sei vor dem 1.1.2002 nach Ansicht des OGH der Verdacht noch nicht so konkret gewesen, dass bereits ein früherer Konzessionsentzug gerechtfertigt gewesen wäre.

Die Einschränkung der Haftung auf Schäden, die nach dem 1.1.2002 entstanden sind bezieht sich aber nur auf die gegen die Republik gerichteten Amtshaftungsansprüche, nicht aber auf Ansprüche gegenüber den anderen Haftungsadressaten.

Die vor dem 1.1.2002 entstandenen Ansprüche werden daher weiterhin bis zum gesetzlich möglichen Höchstbetrag von € 20.000,- gegenüber der Anlegerentschädigungseinrichtung verfolgt und betrieben.

Hinsichtlich der gegen die Konkursmasse und die Liquidatoren in Luxemburg bereits bisher betriebenen Forderungen ändert sich durch das nunmehr ergangene OGH Urteil weder hinsichtlich des Zeitraums noch der Anspruchshöhe etwas.

21.05.2012

Zwischenstand

Bislang gibt es weder eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) im Verfahren gegen die Republik Österreich wegen Verletzung der Aufsichtspflicht über den Kapitalmarkt noch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshof  (VfGH) betreffend Staatshaftung (wegen der offenkundigen Zahlungsunfähigkeit der Anlegerentschädigungseinrichtung AeW).

Auch das Liquidationsverfahren in Luxemburg ist trotz des Vorliegens einer für den Sammelklageverein günstigen Entscheidung des zuständigen Luxemburger Gerichts, welches die Auszahlung der sichergestellten Geldbeträge an die AMIS – Geschädigten anordnet,  immer noch nicht weiter fortgeschritten. Für Anfang Juni 2012 ist allerdings ein weiterer Sitzungstermin in Luxemburg anberaumt.

Sowohl der für den Sammelklageverein in Luxemburg tätige Anwalt Me Mailliet als auch der vor den Österreichischen Gerichten einschreitende Rechtsanwalt Mag. Salburg ist bemüht, alle rechtlichen Möglichkeiten zu ergreifen um das Verfahren endlich zu einem für die Mitglieder des Sammelklagevereins günstigen Abschluss zu bringen.

19.09.2011

Folglich das Schreiben des Rechtsvertreters des AMIS Sammelklage Vereins, welches auch postalisch versendet wird

Sehr geehrte Anleger!

Wie Sie wissen, wurde ich vom AMIS Sammelklage-Verein als Rechtsanwalt beauftragt, die Interessen des Vereins zu vertreten bzw. die Forderungen, die von den AMIS-Anlegern an den Verein abgetreten wurden, geltend zu machen.

Ich habe nunmehr erfahren, dass die Finanzprokuratur als Vertreterin der Republik Österreich an zahlreiche Anleger ein Vergleichsangebot übersendet hat, wonach die Anleger 27 % des ihnen entstandenen Schadens erhalten sollten, wenn sie im Gegenzug, abgesehen von der Forderung aus der Liquidation in Luxemburg, auf sämtliche Ansprüche, sowohl gegen die Republik Österreich, als auch gegen die Anlegerentschädigung verzichten.

Diesbezüglich weise ich namens des AMIS Sammelklage-Vereins daraufhin, dass Sie, wenn Sie sich dem Verein angeschlossen haben, Ihre Forderung an den Verein abgetreten haben und daher über diese Forderung nicht verfügen können. Sie sind also nicht berechtigt einen Vergleich mit der Republik Österreich abzuschließen.

Sie können daher das Vergleichsangebot der Republik Österreich nicht annehmen.

Diesbezüglich teile ich Ihnen mit, dass der AMIS Sammelklage-Verein sich generell gegen dieses Vergleichsangebot der Republik Österreich ausspricht, da dieses absolut unakzeptabel ist.

Wir haben in jahrelangen Verfahren gegen die österreichische Anlegerentschädigungseinrichtung ein Urteil des Obersten Gerichtshofes erreicht, wonach diese die AMIS-Anleger zu entschädigen hat und zwar bis zu EUR 20.000,00 pro Anleger.

Darüber hinaus gibt es bereits Entscheidungen Gerichte zweiter Instanz, dass die Republik Österreich wegen Verfehlungen der Finanzmarktaufsicht die Anleger zu entschädigen hat.

Angesichts dieser für uns absolut positiven Urteile gibt es überhaupt keinen Grund mit der Republik Österreich einen Vergleich in Höhe von 27 % abzuschließen, da dieser Betrag im Hinblick darauf, dass eine Haftung der Anlegerentschädigung jedenfalls besteht und eine Haftung der Republik Österreich sehr, sehr wahrscheinlich ist, absolut unakzeptabel ist.

Diesbezüglich möchte ich auch darauf hinweisen, dass die AMIS nunmehr vor ca. 6 Jahren in Konkurs ging und somit auf Ihre ursprüngliche Schadensforderung auch noch Zinsansprüche in Höhe von zumindest 24% bestehen, somit fast in Höhe jenes Betrages, den nunmehr die Republik Österreich anbietet.

Die Tatsache, dass der AMIS Sammelklage-Verein den Vergleich mit der Republik Österreich ablehnet, erfolgt somit im Interesse der Anleger, da das Angebot angesichts der Rechtslage viel zu gering ist.

Dies umso mehr da völlig unsicher ist, ob, wann und wie viel die Anleger aus der Liquidation  in Luxemburg erhalten werden, da das Verfahren dort äußerst kompliziert und undurchsichtig ist.

Darüber hinaus ist zu bedenken, dass dem AMIS Sammelklage-Verein bereits hohe Prozesskosten entstanden sind, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Auch diese Kosten wären zu begleichen, wozu die Republik Österreich ebenfalls nicht bereit ist.

Sie haben also keine Berechtigung einen Vergleich mit der Republik Österreich abzuschließen, da Sie Ihre Forderung an den AMIS Sammelklage-Verein abgetreten haben und es ist ausschließlich in Ihrem Interesse, dass der AMIS Sammelklage-Verein diesen Vergleich ablehnt.

Wir haben mit der Republik Österreich, als auch mit der Anlegerentschädigung langwierige Verhandlungen über die Höhe des Schadens jedes einzelnen Anlegers geführt.

Die Finanzprokuratur, als auch die Anlegerentschädigung stehen auf dem Standpunkt, dass sie nur die Daten aus dem EDV-Programm der AMIS als Grundlage für Schadenersatzansprüche akzeptieren.

Die Daten aus diesem Programm stehen uns allerdings bis heute nicht zur Verfügung.

Wesentlich ist aber, dass Grundlage des Angebotes an Sie seitens der Republik Österreich jene Daten sind, die vom Sachverständigen Mag. Weidinger aus dem EDV-Programm der AMIS entnommen wurden.

Es ist für uns daher wichtig, um die Ansprüche geltend zu machen, diese Daten zu haben bzw. zu wissen, wie viel Guthaben bzw. wie hoch Ihr Schaden laut dem EDV-Programm der AMIS ist.

Bitte senden Sie mir unbedingt  das Vergleichsangebot, welches Sie von der Finanzprokuratur erhalten haben.

Meine Adresse:

Rechtsanwälte
Simonfay, Salburg & Krenn
Neustiftgasse 3/6
1070 Wien

Wir benötigen diese Daten, um Ihre Ansprüche sowohl gegen die Anlegerentschädigung als auch gegen die Republik Österreich effizient durchzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Ulrich Salburg

04.07.2011

AMIS-Vergleich

Amis-Vergleich ist Rettungsschirm für Anlegerentschädigung.

Die Risikominimierung durch den Amis-Vergleich der Republik hat der Anlegerentschädigung Luft für die Erstellung der Bilanz verschafft.
Klappt der Vergleich, fließt auch weiteres Geld in die Organisation.

Wien – Der 30. Juni war für die Anlegerentschädigung für Wertpapierfirmen (AeW) ein wichtiger Stichtag. Bilanzstichtag nämlich. Die Erstellung derselbigen galt als große Hürde, weil die AeW seit Ende Februar ums Überleben gekämpft hat. Hintergrund der Turbulenzen war die Pleite des Finanzdienstleisters Amis. Forderungen geschädigter Anleger im Ausmaß von bis zu 70 Millionen Euro standen bei der AeW einem Vermögen von höchstens sechs Millionen Euro gegenüber, woraufhin die Wirtschaftsprüfungsgruppe PricewaterhouseCoopers der AeWm, wie berichtet, die Fortbestandsprognose entzog.

Jetzt heißt es durchatmen. "Der Jahresabschluss ist aufgestellt, geprüft und an die Finanzmarktaufsicht übermittelt", heißt es aus der AeW zum Standard. Denn aufgrund der "sehr konstruktiven Gespräche mit dem Bund" konnte für die schlackernde AeW eine Lösung in der existenzgefährdenden Causa Amis gefunden werden. Und die sieht so aus: Die Republik Österreich bietet, wie berichtet, den Amis-Geschädigten einen Vergleich an und nimmt damit finanziellen Druck von der AeW. Im Gegenzug schießen die knapp 100 Wertpapierfimen, die die AeW bilden, einen zusätzlichen Betrag von 1,7 Millionen Euro in die Organisation ein – damit würde sich die Summe im Haftungsfonds auf fünf Millionen Euro erhöhen.

Stolperstein

Dieses Geld fließt aber nur, wenn der Vergleich mit der Republik zustandekommt. Die Finanzprokuratur bietet den Anlegern an, 27 Prozent ihres Gesamtschadens zu ersetzen, was in etwa der Summe von 40 Mio. Euro entspricht. Dieses Angebot gilt, wenn 83 Prozent dem Vorschlag zustimmen. Stichtag dafür war ebenfalls der 30. Juni. Wolfgang Peschorn, Chef der Finanzprokuratur, erklärte dem Standard am Montag, dass man mit dem Vergleich "auf gutem Weg sei". Wie hoch die Rücklaufquote ist, konnte Peschorn noch nicht sagen. Zudem würden jetzt nochmal neue Anlegerkreise angesprochen. Diese braucht man offenbar, um die 83-Prozent-Quote nun bis Ende September zu erreichen. Denn der Prozessfinanzierer Advofin, der mehr als 2000 Geschädigte vertritt, legt sich nach wie vor quer und will den Vergleich der Republik nicht annehmen. "Wir haben noch immer kein Angebot für unsere Kunden erhalten und würden dieses auch nicht annehmen", sagt Advofin-Chef Franz Kallinger. Von der Finanzprokuratur heißt es, dass man weiterhin um eine Lösung mit der Advofin bemüht sei. "Die Türe ist nicht zu", sagt Peschorn.

Scheitert der Vergleich, wird die AeW ihr Kapital zur Abwehr der Klagsflut nutzen. Die Finanzlast, die durch die weitere Einzahlung auf die einzelnen Wertpapierfirmen zukommt, orientiert sich am jeweiligen Umsatz und an den fixen Gemeinkosten. "Für kleinere Unternehmen kostet der Vergleich richtig Geld", sagt ein Involvierter, der am Ende selbst bis zu 18 Prozent seines Eigenkapitals in die AeW abgetreten hätte.

18.05.2011

AMIS-Pleite: Republik muss für Schäden zahlen

Die Republik Österreich muss laut einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Wien für Schäden, die aus der Pleite des Finanzdienstleisters AMIS entstanden sind, geradestehen. Eine geschädigte Anlegerin hat nun auch im zweiten Rechtsgang ein Amtshaftungsverfahren gewonnen, teilte deren Anwalt Benedikt Wallner mit.

"Alarmglocken hätten schrillen müssen"

Wie das Erstgericht, das Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) in Wien, ist auch das OLG der Meinung, dass die "vom Sachverständigen sorgfältig und nachvollziehbar aufgelisteten … Auffälligkeiten des AMIS-Gebührenmodells bei den Aufsichtsorganen die Alarmglocken schrillen lassen hätten müssen", wie es in dem Urteil (14 R 36/11h) heißt. Der Entscheid ist nicht rechtskräftig. Zuständige Aufsichtsbehörde war die Bundeswertpapieraufsicht (BWA), nunmehr Finanzmarktaufsicht (FMA).

Das Urteil war in zweiter Instanz bestätigt, aber vom Obersten Gerichtshof (OGH) zwecks Konkretisierung und Ergänzung wieder an das Erstgericht (ZRS) zurückverwiesen worden. Dieses hat im Dezember 2010 die Republik erneut zur Übernahme von Schäden verdonnert, dem hat sich jetzt das OLG wieder angeschlossen. Die Finanzprokuratur – sozusagen die Anwältin der Republik – hatte zahlreiche Passagen des erstgerichtlichen Urteils bekämpft, wie aus dem nunmehrigen OLG-Entscheid hervorgeht. Das OLG erteilte der Republik aber in den allermeisten Punkten eine klare Abfuhr.

Hoffen auf Generalvergleich

Anlegeranwalt Benedikt Wallner würde es begrüßen, wenn der Generalvergleich mit der Republik zustandekommen würde. Ende März haben sich Finanzprokuratur und Gläubigervertreter auf eine Grundsatzeinigung verständigt, wonach die Republik den AMIS-Anlegern 27 Prozent ihres Gesamtschadens ersetzen würde. Voraussetzung ist allerdings, dass 83 Prozent der betroffenen Anleger zustimmen. Ende Juni läuft die Frist aus.

Das Problem: Der Prozessfinanzierer Advofin, der rund 2.000 Geschädigte vertritt, hat sich bereits dagegen ausgesprochen. Man sei zu den Verhandlungen nicht eingeladen worden, zudem gebe es ein höchstgerichtliches Urteil, wonach der Staat AMIS-Anleger mit je 20.000 Euro entschädigen müsse.

Anlegerentschädigung AeW blockiert

Sollte es doch noch zu dem Vergleich kommen, müssten die Anleger ihre Forderungen gegen die wegen der Causa AMIS in massiven Finanznöten steckende Anlegerentschädigung AeW zurückziehen, welche dann ihrerseits auf Ansprüche in Höhe von rund 109 Millionen Euro in Luxemburg verzichten müsste. Die Anleger sollten hingegen von dort weitere 63 Prozent bekommen, so die Hoffnung von Anlegeranwälten.
Die erste Quote von 20 Prozent wird gerade ausgeschüttet. "Der Rest ist blockiert", und zwar wegen der "exorbitanten" Forderung der AeW, so Wallner. Bei Einigung auf den Generalvergleich könnten aber seiner Einschätzung nach weitere Gelder aus Luxemburg, wo AMIS Kundengelder einsammelte, sofort fließen. Deswegen bzw. im Sinne eines schnelleren Endes sei der Generalvergleich zu befürworten.

65 Millionen Gesamtschaden

AMIS, früher Österreichs größter Finanzdienstleister, ging 2005 in Konkurs. Die beiden zunächst nach Südamerika geflüchteten AMIS-Gründer und -Vorstände Dietmar Böhmer und Harald Loidl wurden im Dezember 2007 wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu Haftstrafen verurteilt.
In Österreich und Deutschland sind etwa 15000 Anleger betroffen, der Gesamtschaden beträgt rund 65 Millionen Euro.
(APA)

04.04.2011

Vergleichsvorschlag

Wie aus Pressemitteilungen zu entnehmen, hat die Finanzprokuratur mit Anlegeranwälten einen Vergleichsvorschlag ausverhandelt. Der AMIS Sammelklageverein wurde zu diesen Gesprächen nicht eingeladen. Anscheinen wurde eine Vergleichsquote von 27 % angeboten und die Geschädigten müssen auf sämtliche, anderen Forderungen wie zB. gegen die Anlegerentschädigungseinrichtung, Wirtschaftsprüfer usw. verzichten. Entschädigungszahlungen aus der Liquidation in Luxembourg sind hiervon nicht umfasst.

Da gerade die Liquidation in Luxembourg eine völlige „blackbox“ ist, kann in keiner Weise derzeit abgesehen werden, wer wann welche Beträge erhalten wird.

Der AMIS Sammelklageverein hat sich auf Grund dieser Umstände und der vorliegenden OGH-Entscheidung, wo die Anlegerentschädigungseinrichtung zur Zahlung von bis zu € 20.000,- je Geschädigtem verurteilt wurde, entschlossen, einem derartigen Vergleich nicht zu zustimmen und es wird der gerichtliche Weg weiter beschritten.

15.12.2010

AMIS-Krimi: Bund muss Schaden zahlen

Die 12. 500 geschädigten Anleger des Finanzkonglomerats AMIS, die seit fünf Jahren auf rund 130 Millionen € warten, kommen ihrem Ziel näher, endlich entschädigt zu werden. Denn das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat gestern den Anlegeranwälten Harald Christandl und Benedikt Wallner ein 184 Seiten starkes Amtshaftungsurteil (Aktenzahl 30 Cg 18/06x) gegen die Republik Österreich zugestellt, in dem die massiven Fehler der ehemaligen Bundeswertpapieraufsicht (BWA) im Fall AMIS klar aufgezeigt werden und die Republik dafür zur Haftung verdonnert wird. Der Bund muss den AMIS-Anlegern jenen Differenzschaden zahlen, der durch die Konkursverfahren und Liquidationsverfahren der AMIS-Fonds in Luxemburg nicht befriedigt wird, heißt es darin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zur Erklärung: Der Fall lag bereits beim Obersten Gerichtshof, wurde aber zur Verfahrensergänzung in die erste Instanz zurückgeschickt. So wurde der Sachverständige Christian Imo zum Gutachter bestellt, auf dessen Expertise diese Entscheidung von Richterin Anneliese Kodek beruht.

Republik unter Druck

"Die Republik kommt jetzt gewaltig unter Druck. Jetzt ist klar, dass seit 1999, also gleich bei der AMIS-Gründung, die Aufsicht versagt hat", sagt Anlegeranwalt Benedikt Wallner.
"AMIS hat wie eine Bank Gelder entgegengenommen und das war ihnen untersagt. Auf diese Art und Wiese war es ihnen erst möglich, auf die Anlegergelder zuzugreifen." So seien die Gelder auch nicht im Namen der Anleger bei der Depotbank gelegen, sondern die Depotbank wusste nur, dass AMIS der Einzahler ist. Das hätte der Aufsicht auffallen müssen. Laut Wallner könnte der Fall AMIS den Bund 60 Millionen € kosten.

BWA hat völlig versagt

Laut Urteil hat die BWA bereits im Mai 1999 bei einer Vorortprüfung bei der AMIS-Vorgängerfirma AMV entdeckt, dass die Finanzfirma verbotenerweise auf einem Konto bei der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien Kundengelder entgegennimmt. Zugleich hatte Anwalt Johannes Neumayer die BWA auf diesen Tatbestand hingewiesen.
Statt ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten, um AMIS am Ende sogar die Konzession zu entziehen, hat die BWA nur die Löschung dieses Kontos verlangt.
"Diese Vorgangsweise und die aufsichtsrechtlichen Maßnahmen der BWA (…) waren nicht ausreichend", heißt es im Urteil. "Hätte die BWA die gebotenen Maßnahmen gesetzt, das heißt weitere Ermittlungen durchgeführt (…)wäre der Schaden für die Anleger zur Gänze verhindert worden." Nachsatz: "Das ergänzende Beweisverfahren hat ergeben, dass die Investitionen sämtlicher Anleger unterblieben wären, wenn die BWA pflichtgemäß gehandelt hätte." Anlegeranwalt Harald Christandl: "Das Urteil ist eine weitere schallende Ohrfeige für den Finanz- und Kapitalmarkt Österreich."

12.10.2010

Causa AeW: Verfahren gegen Republik beantragt

Der Grund: Die Anlegerentschädigung kann im Fall AMIS nicht zahlen. Außerdem bringt er heute eine Staatshaftungsklage beim Verfassungsgerichtshof ein.

EU-Kommission beschäftigt sich erneut mit der österreichischen Anlegerentschädigung AeW

Ein seriöser Kapitalmarkt benötigt eine funktionierende Anlegerentschädigung – so verlangt es jedenfalls die Anlegerentschädigungsrichtlinie 97/9/EC der EU. In Österreich gehen die Uhren anders.

Rund 12.000 Geschädigte des Ende 2005 aufgrund von Malversationen kollabierten Finanzkonglomerats AMIS können davon ein Lied singen. Pro Kopf stehen ihnen eigentlich bis zu 20.000 € Entschädigung zu. Das hat der Oberste Gerichtshof mit dem Urteil (Aktenzahl 9 Ob 50/09b) Ende Juni 2010 bestätigt. Rund 110 Millionen € Anlegerforderungen kommen auf die Anlegerentschädigung AeW zu, davon sind 90 Millionen € als Liquidationserlös der AMIS-Fonds in Luxemburg vorhanden.

Eine Bankrotterklärung

„Die Anlegerentschädigung  AeW forderte nach Vorliegen der OGH-Entscheidung von ihren Gesellschaftern (konzessionierten Wertpapierfirmen) die zu leistenden Beiträge ein und verfügt nunmehr (…) über entsprechendes Kapital. Dieses reicht allerdings nicht aus, um die bei der AeW angemeldeten Forderungen zur Gänze zu befriedigen“, schreiben die Geschäftsführer der Anlegerentschädigung an Anwalt Ulrich Salburg, der im Namen des Prozessfinanzierers AdvoFin 2300 AMIS-Geschädigte vertritt. Das heißt: Die Anlegerentschädigung funktioniert nicht. Daher hat Anwalt Salburg vor wenigen Tagen bei der EU-Kommis­sion ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich beantragt.

„Die EU-Richtlinie zur Anlegerentschädigung hat das Ziel, dass die Mitgliedstaaten eine funktionierende Anlegerentschädigung umsetzen“, sagt Salburg. „Dieses Ziel wurde in Österreich nicht erreicht.“ „Die EU-Richtlinie wurde in Österreich falsch umgesetzt“, fügt AdvoFin-Vorstand Franz Kallinger hinzu. „Es ist sehr bedenklich, wenn eine oberstgerichtliche Entscheidung zur Anlegerentschädigung vorliegt, aber diese nicht zu erfüllen ist.“ Nachsatz: „Der Zustand ist den ­Anspruchsberechtigten nicht zuzumuten.“

Staatshaftungsklage

Zugleich bringt Salburg ­heute, Mittwoch, beim Verfassungsgerichtshof eine Staatshaftungsklage gegen die Republik Österreich ein. In einer früheren Entscheidung hat das Verfassungsgericht eine Staatshaftung abgelehnt, weil nicht klar sei, ob der klagenden Anlegerin überhaupt ein Schaden entstehen werde. Begründung: Die Anlegerentschädigung bestehe aus finanzkräftigen Wertpapierfirmen, die schon aus Imagegründen zahlen würden.

„Jetzt haben sich die Voraus­setzungen geändert. Ich habe heute Anleger, denen rechtskräftig vom OGH eine Entschädigung zugesprochen wurde, aber die AeW sagt, ich kann nicht zahlen“, sagt Salburg. Da die AeW zu einer Treuhandgesellschaft umgeformt wurde, kann sie nur über die Gerichtskosten in den Konkurs geschickt werden. Salburg wird deshalb jede Woche eine Klage für 50 AMIS-Geschädigte einbringen. Denn eine AeW-Pleite würde der Bund in Zugzwang bringen.

30.09.2010

Amtshaftung

Wenn in Österreich eine konzessionierte Wertpapier – firma pleitegeht oder durch Malversationen finanziell in die Luft gesprengt wird, dann müssen die geschädigten Anleger jahrelang auf Wiedergutmachung warten.
Bis zu 20.000 € stehen den Geschädigten zu. Die rund 12.000 Opfer des Betrugskonglomerats AMIS, die seit 2005 auf 130 Millionen € warten, können davon ein Lied singen.

Der Salzburger Anlegeranwalt Eugen Salpius hat diese Woche seinen Klienten mitgeteilt, dass „kein anderer Weg bleibt, als eine Klage gegen die Anlegerentschädigung der Wertpapierfirmen (AeW) einzubringen“.
Denn: Eine Besprechung mit der AeW Mitte September sei ergebnislos verlaufen. Die AeW habe nicht einmal jene Anlegerforderung bezahlt, die AdvoFin- Anwalt Ulrich Salburg vor dem OGH erstritten hat.

Klagen im Anmarsch

„Wir bereiten bereits die Klagen für 2300 AMIS-Opfer vor“, bestätigt AdvoFin- Chef Franz Kallinger. „Es geht nicht anders, wir müssen die AeW als Treuhandgesellschaft über die Kosten in den Konkurs treiben, damit wir zur Amtshaftung der Republik kommen, wegen der fehlerhaften Umsetzung der EU-Richtlinie.“Nachsatz: „Das ist ein trauriges Beispiel an Unfähigkeit.“
Die AeW hat derzeit bloß drei Millionen € im Topf. Das heißt, die Insolvenz ist programmiert.

„Ich habe die AeW in einem Musterverfahren geklagt und für alle anderen Fälle einen Verjährungsverzicht erhalten“, sagt Anwalt Johannes Neumayer. „Ich weiß, dass die AeW Schadenersatz leisten will, wenn der Bund endlich zahlt.“
Wenn sich nicht bald eine Lösung abzeichnet, werde er auch die anderen Klagen einbringen.

Lösung beabsichtigt

Indes setzt der AeW-Vorstand Johannes Gotsmy auf einen Generalvergleich der AeW mit den AMIS-Opfern, wobei den Entschädigungsfonds die Republik dotieren muss. In drei Monaten soll das Konstrukt stehen, falls der Bund mitspielt. „Ich möchte nicht im Raum stehen lassen, dass das Gespräch unbefriedigend war“, sagt Gotsmy. „Wir haben entsprechende Rückmeldungen, was das Zeitfenster betrifft.“ Bisher spielt die Republik laut Anlegeranwälten einfach auf Zeit.
(km)

18.08.2010

AMIS – Geschädigte müssen von der Anlegerentschädigungseinrichtung entschädigt werden

Bereits die I. und II. Instanz haben positiv für die Geschädigten entschieden.

Nun gibt es die überaus erfreuliche Nachricht, dass auch der Oberste Gerichtshof mit dem heute zugestellten Urteil die Haftung der AEW bestätigt und somit ist der Weg für die Entschädigung an die geplagten AMIS-Anleger frei.

Grundsätzlich stellt der OGH fest, dass die AEW den Geschädigten den Betrag von bis zu € 20.000,- ersetzen muss. Rechtsanwalt Mag. Salburg wird nun umgehend die AEW auffordern, für alle welche sich der Sammelklage angeschlossen haben, die Forderung anzuerkennen und wir werden die weitere Abwicklung klären und Sie umgehend dazu informieren.

14.02.2010

Liquidation Luxembourg

Die ersten Auszahlungen aus Luxembourg im Rahmen des Liquidationsverfahrens sind laut Mitteilung der Liquidatoren vorgenommen worden. Wer die ersten Teilauszahlungen erhält ist nicht zu erfahren. Erst wenn Geld auf dem Treuhandkonto der Rechtsanwaltskanzlei eingeht kann die Zuordnung erfolgen. Wir werden Sie nach dem Geldeingang umgehend informieren.

Aus der Klage gegen die Anlegerentschädigungseinrichtung erwarten wir das Urteil des OGH innerhalb der nächsten Monate.

14.04.2009

Entscheid des OLG Wien

Das Oberlandesgericht Wien hat der Berufung der Anlegerentschädigungseinrichtung in der Hauptsache keine Folge gegeben und lediglich die Kostenentscheidung des Handelsgerichtes Wien geringfügig abgeändert.

Damit steht fest, dass auch das Berufungsgericht – ebenso wie das Handelsgericht Wien – die Entschädigungspflicht der Anlegerentschädigungseinrichtung bejaht.

Zwar hat das Oberlandesgericht Wien die Revision an den Obersten Gerichtshof hinsichtlich jener Teilbeträge zugelassen, die über der Grenze von € 4.000,- liegen, jedoch für die unter dieser Grenze liegenden Teilbeträge die Revision ausdrücklich für unzulässig erklärt.

Damit liegt hinsichtlich der unter € 4.000,- liegenden eingeklagten Teilforderungen bereits ein rechtskräftiges und auch vollstreckbares Urteil gegen die Anlegerentschädigung vor.

Wir rechnen damit, dass die beklagte Partei zwar die Möglichkeit der Revision nutzen wird, glauben aber, dass aufgrund der ausführlichen und überzeugenden Begründung des Oberlandesgerichtes Wien gute Aussichten bestehen, dass sich auch der Oberste Gerichtshof hinsichtlich der über € 4.000,- liegenden Teilforderungen der geäußerten Rechtsansicht der Vorinstanzen anschließt.

Wenn die Anlegerentschädigungseinrichtung als Treuhandgesellschaft die Zahlung verweigert, werden wir eine Staatshaftungsklage beim Verfassungsgericht einbringen.

14.03.2009

Amtshaftungsverfahren gegen die Republik Österreich

Im Amtshaftungsverfahren gegen die Republik Österreich wurde der Revision der beklagten Partei vom Obersten Gerichtshof Folge gegeben und die Rechtssache zur Verfahrensergänzung an die Erstinstanz zur Verfahrensergänzung zurückverwiesen.

Allerdings hat der Oberste Gerichtshof die von der Republik Österreich in der Revisionschrift heftig bekämpfte Rechtsansicht des Berufungsgerichtes ausdrücklich bestätigt, wonach im vorliegenden Fall die Geltendmachung von Amtshaftungsansprüche jedes einzelnen Geschädigten zulässig sind und die Republik für die entstandenen Schäden einzustehen hat.

Die Aufhebung der Urteile der ersten und zweiten Instanz ist nur deshalb erfolgt, weil nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs noch nicht hinreichend genau festgestellt ist, zu welchem Zeitpunkt und auf welche Weise die rechtswidrigen Zugriffe auf das Fondsvermögen stattgefunden haben.

Sosehr daher die nunmehr eingetretene weitere Verzögerung einer endgültigen Entscheidung schmerzt, kann doch insgesamt positiv hervorgehoben werden, dass die wesentlichen juristischen Einwände der Republik Österreich gegen die Urteile der Vorinstanzen vom Obersten Gerichtshof als nicht relevant gewertet wurden.

14.10.2008

Positives Urteil für AMIS-Sammelklageverein gegen die Anlegerentschädigungseinrichtung

Das Handelsgericht Wien hat festgestellt, dass die Kundengelder indirekt durch die  AMIS-Firmen gehalten wurden. Auf Grund dieser Feststellung muss laut Urteil von Oberlandesgericht aus dem ersten Rechtszug die Anlegerentschädigungseinrichtung für die Schäden haften.

Wir erwarten in diesem Verfahren die Berufung der Beklagten und sind folglich sehr auf das Urteil des Oberlandesgerichtes gespannt.

14.08.2008

Amtshaftungsverfahren gegen die Republik Österreich auch in zweiter Instanz gewonnen

Das Berufungsurteil wurde am 7.8.2008 an Dr. Wallner, welcher diesen Prozess führt, zugestellt.

Der Urteils-Spruch erster Instanz wurde dahingehend präzisiert, dass die Republik für jene Schäden haftet, die durch die Fehlleistungen der Organe der Bundeswertpapieraufsicht bzw. Finanzmarktaufsicht in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufsichtspflichten gegenüber der AFC und ihren Vorgängerfirmen AMIS und AMV entstehen werden.

Sodann erkennt das Berufungsgericht, dass die Anleger eine Feststellungsklage einbringen mussten, sonst wäre ihr Anspruch verjährt! Die Leistungsklage auf konkreten Geldersatz sei den Anlegern noch immer nicht möglich, und zwar so lange nicht als nicht feststeht, ob und wieviel den Anlegern aus den Insolvenz- und „sonstigen Verfahren“ (gemeint vor allem die luxemburger Liquidation und die Anlegerentschädigung) zukommen wird.

Schließlich sei die Haftung des Bundes keineswegs subsidiär, die Anleger müssten also nicht zuerst versuchen, ihren Schaden irgendwo anders geltend zu machen, sondern sich nur anrechnen lassen, was sie (gegebenenfalls) aus der luxemburger Liquidation, der inländischen Anlegerentschädigung und den inländischen Insolvenzverfahren erhalten werden.

Die ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof wurde zwar nicht zugelassen. Dennoch ist mit der Anrufung des Obersten Gerichtshofes im Rahmen einer „außerordentlichen Revision“ zu rechnen, das Berufungsurteil ist also nicht rechtskräftig.

Diese Entscheidung gereicht dem Rechtsstaat zum Ruhm – immerhin ging es gegen die Republik; andere Staaten sehen so etwas gar nicht erst vor. Sie bringt Klarheit in entscheidenden Punkten, so insbesondere zum unentschuldbaren Fehlverhalten der Behörden, zur Haftung ihres Rechtsträgers, der Republik Österreich, für dieses Fehlverhalten und schließlich zur Richtigkeit unseres eingeschlagenen Weges einer Feststellungsklage, was bedeutet, dass die Höhe der Ersatzleistung erst in einem Folgeprozess geklärt werden müsste und bislang nur über den Grund entschieden ist. Letzte Zweifel am grundsätzlichen Einstehenmüssen der Republik Österreich haben sich nach diesem erfreulichen Urteil aber auf ein kaum mehr wahrnehmbares Minimum reduziert.

Quelle:  Dr. Wallner,  Rechtsanwalt

14.03.2008

Falschinformation seitens der Liquidatoren

Wir haben festgestellt, dass die Liquidatoren aus Luxemburg ein Schreiben an geschädigte Anleger versendet haben, welche sich dem AMIS Sammelklageverein angeschlossen haben und diesbezüglich eine völlige Falschinformation von den Liquidatoren verbreitet wird.

Durch dieses Schreiben entsteht ein enormer Vertrauensschaden und Kosten durch Telefonate und weitere Schreiben. Die geschädigten Anleger, welche sich dem AMIS Sammelklageverein angeschlossen haben bekommen den Eindruck, dass Handlungsbedarf bezüglich der Republik Österreich bestünde, was aber nicht der Fall ist, weil die Verjährungsverzichte vorliegen bzw. zugesagt sind.

14.02.2008

Stand der Liquidationsverfahren in Luxemburg

Die Liquidatoren haben bei der letzten Sitzung vor dem Handelsgericht Luxemburg dem eingerichteten Gläubigerausschuss berichtet, dass sie dem Handelsgericht Luxemburg einen Verteilungsvorschlag vorlegen werden, der im Falle der Genehmigung vorerst eine Zwischenausschüttung von 20% der angemeldeten und von den Liquidatoren anerkannten Forderungen an die Geschädigten ermöglichen würde.

Nach dem Vorschlag der Liquidatoren würden die angemeldeten Forderungen in Höhe der nachgewiesenen Einzahlungen anerkannt werden, falls diese auch im Programm Investor entsprechend erfasst wurden. Da die Zwischenausschüttung der Quote von 20% nicht an alle Geschädigten gleichzeitig erfolgen wird, sondern jeweils erst nach Prüfung und Anerkenntnis der angemeldeten Forderungen, können Sie für den Fall, dass Sie Ihre Forderung angemeldet haben und diese anerkannt wird, im Laufe dieses Jahres mit einer Zwischenausschüttung rechnen. Sobald wir über den konkreten Auszahlungstermin, sowie die Höhe des an Sie auszuzahlenden Betrages von den Liquidatoren informiert sind, werden wir Sie unverzüglich verständigen.

Quelle:

Kraft &Winternitz

Falls Sie bisher, Ihre Forderung in Luxemburg noch nicht angemeldet haben, können Sie sich gerne an uns wenden und wir werden alle notwendigen Schritte für Sie erledigen.

14.11.2007

Gerichtsgutachter Kranebitter des Amtes enthoben

Nähre Informationen dazu finden Sie unter "Presse" in dem Artikel von Kid Möchel vom Wirtschaftsblatt.

14.11.2007

Strafverfahren gegen Mag. Böhmer, Loidl und andere

Die Hauptverhandlung gegen die Vorstände der AMIS Gesellschaften findet an folgenden Tagen statt:

10. – 14. Dezember 2007

17. – 20. Dezember 2007

07. – 11. Jänner 2008

Die Hauptverhandlung findet jeweils im Vienna International Center statt.

Für sämtliche Personen welche sich dem AMIS Sammelklageverein angeschlossen haben wurde der Privatbeteiligtenanschluß vorgenommen. Die Interessen der Geschädigten werden durch die beauftragten Anwälte des AMIS Sammelklagevereins entsprechend vertreten.

14.09.2007

Sitzung des Gläubigerausschusses vom 3. August 2007

Die Liquidatoren berichten über den aktuellen Stand der Erfassungen der Anmeldungen, sowie über den Zeithorizont für erste Ausschüttungen. Vor dem 1. Quartal 2008 ist auf Grund der Vielzahl an Anmeldungen mit keiner Auszahlung zu rechnen. Die Liquidatoren führen zurzeit Vergleichsgespräche mit der Depotbank der Fonds, wobei noch nicht endgültig klar ist, welche Forderungen in den Vergleich einbezogen werden. Dies betrifft vor allem die Gruppe der Varioinvestanleger

31.07.2007

Beiratssitzung mit den Liquidatoren

Am 3. August findet in Luxemburg eine weitere Beiratssitzung mit den Liquidatoren statt. Die Interessen der Mitglieder des Sammelklagevereins werden durch die Kanzlei Kraft & Winternitz auch bei dieser Sitzung wahrgenommen. Herr Dr. Kraft und Mag. Aigner werden an dieser Sitzung teilnehmen. Wir werden über etwaige Ergebnisse berichten.

14.06.2007

Die Anlegerentschädigungseinrichtung der WPDLU GmbH legte keinen Rekurs beim OGH ein

"Ich bin überrascht, ich habe einen Rekurs erwartet", sagt  Rechtsanwalt Mag. Ulrich Salburg, Anwalt des Amis-Sammelklagevereins. Für die Anleger sei es eine suboptimale Lösung. Er erwartet, dass das Verfahren dennoch durch alle Instanzen geht. Für die Anleger heisst das jedoch ein höheres Prozessrisiko, weil noch keine Rechtssicherheit durch eine OGH-Judikatur vorliegt.

(Quelle: Wirtschaftsblatt)

Für die Mitglieder des Sammelklagevereins besteht natürlich kein Prozesskostenrisiko, da dies gesamt von der Advofin Prozesfinanzierungs AG übernommen ist.

14.05.2007

Sitzung des Gläubigerausschusses am 14. Mai 2007

– Aufgrund des Richterwechsels und der aufwendigen und zeitintensiven Prüfung der eingelangten Formulare ist laut den Liquidatoren mit einer Zwischenausschüttung nicht vor dem ersten Quartal 2008 zu rechnen. Es wird aber eine Verständigung über die Registrierung der Anmeldungen geben.

– Bisher wurden die Kosten für das Liquidationsverfahren zur Gänze aus Zinseinnahmen des AMIS FUNDS und des TOP TEN MULTIFONDS finanziert. Das zur Verteilung gelangende Kapital wird daher nicht angetastet, sondern sogar ein Überschuss erwirtschaftet.

– Die Liquidatoren haben im Namen des AMIS FUNDS und des TOP TEN MULTIFONDS gegen mehrere Gesellschaften Klagen eingebracht, darunter die Sella Bank, die Bank Colbert und Price Waterhouse Coopers (PWC), als Prüfer der Fonds. Bei Erfolg dieser Klagen fließt der Erlös in die zur Verteilung gelangende Liquidationsmasse.

– Die Bank Colbert befindet sich in Liquidation, sodass von dieser Seite keine größeren Erlöse zu erwarten sind.

– PWC lehnt die Ansprüche der Liquidatoren ab und argumentiert primär damit, dass die Treuhandverhältnisse samt Konten nicht Gegenstand der Prüfung der Fonds waren und sein konnten. Auch nicht, ob der Treuhänder (dominiert durch AMIS) treuwidrig handelte oder nicht.

– Die Vario Invest Gelder wurden von den AMIS Gesellschaften einerseits verwendet um die illiquiden I & E Anleihen aus den Fonds herauszukaufen, anderseits (ab 2004) auch um die aussteigenden Anleger abzuschichten. Nach derzeitigem Stand werden die Vario Invest Anleger daher in die Liquidation einbezogen werden.

Kanzlei Kraft & Winternitz Rechtsanwälte GmbH

14.05.2007

Urteil des OLG Wien im Verfahren gegen die AeW

Nach der Berufungsentscheidung des Oberlandesgerichts Wien vom 20.04.2007 (Geschäftszahl 4 R 9/07h) im Verfahren des AMIS Sammelklage-Vereins gegen die Anlegerentschädigung von WPDLU GmbH (AeW) wird ein wesentlicher Teil des Ersturteils (die Abweisung des Leistungsbegehrens) aufgehoben und die Rechtssache zur neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen. Die Entscheidung des OLG steht allerdings unter dem Vorbehalt der Rechtskraft, da die Überprüfung durch den obersten Gerichtshof ausdrücklich für zulässig erklärte wurde.

Das Berufungsgericht ist der Ansicht, dass der Entschädigungsanspruch unabhängig vom Konkursverfahren besteht. Dessen Ausgang ist somit nicht abzuwarten. Es ist daher nicht eine Feststellungs-, sondern bereits eine Leistungsklage gegen die AeW zulässig. Um über die Berechtigung des Leistungsbegehrens entscheiden zu können, wird das Erstgericht im fortgesetzten Verfahren zu überprüfen haben, ob die Verweigerung der Entschädigung  durch die AeW zu Recht erfolgte. Als Begründung hatte diese angeführt, dass von der AFC keine Gelder gehalten worden sind. Das Berufungsgericht ist der Ansicht, dass auch ein mittelbares Halten von Geldern zu einer Haftung führen kann: „Wenn die Anlegerentschädigung …gerade konzessionswidrig gehaltenes Geld schützen will, … dann kann dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, dass dieser Schutz bereits dann entfallen soll, wenn schon einfache Konstruktionen der wirtschaftlichen Beherrschung oder Personenidentität der leitenden Organe verbundener Unternehmen dazu führen, dass genau das gleiche Risiko durch mittelbares Halten besteht, wie wenn das Wertpapierdienstleistungsunternehmen konzessionswidrig die Gelder direkt hält.“

Das Erstgericht wird daher ein umfangreiches Beweisverfahren über die Frage des Haltens der Gelder durchzuführen haben.

30.04.2007

Liquidationsverfahren in Luxemburg

Durch die Beschlüsse Nr. 430/2007 (für Top Ten Multifonds) und Nr. 431/2007 (für Amis Funds) vom 3. Mai 2007 der Insolvenzrichterin Christiane Junck wurde die Kraft & Winternitz Rechtsanwälte GmbH (vertritt den AMIS Sammelklage-Vereins in verschiedenen Gerichtsverfahren und bei der Anmeldung in Luxemburg) zum Mitglied im neu eingeführten Gläubigerausschuss der Liquidationsverfahren in Luxemburg ernannt. Die Ernennung ist bereits angenommen und die Einladung zur ersten Sitzung dieses Ausschusses wird in Kürze erwartet.

14.04.2007

Liquidatoren planen Gläubigerkomitee

Wir begrüßen die Einrichtung eines solchen Ausschusses als Chance, den Informationsfluss aus Luxemburg zu verbessern und darauf hinzuwirken, dass eine Zwischenausschüttung an die Anleger so bald als möglich stattfindet. Als Mitglied des Komitees werden wir bei wesentlichen Fragen konsultiert, auf diese Weise können wir die Interessen der Anleger auch auf administrativer Ebene des Fonds unmittelbar wahren.

Am 27. März 2007 verstarb die für die Liquidationsverfahren zuständige Richterin Frau Maryse Welter, Präsidentin des Handelsgerichtes Luxemburg nach schwerer Krankheit. Die Liquidationsverfahren werden nunmehr von der sechsten Kammer des Bezirksgerichts Luxemburg weitergeführt. Dieser Umstand führt zu einer Verzögerung, da sich die neuen Richter erst in den umfangreichen Akt einarbeiten müssen. Nach wie vor können Forderungen gegenüber den Fonds angemeldet werden. Es gibt aus den vorgenannten Gründen noch keinen Termin für eine (Zwischen)ausschüttung.

Quelle: Kanzlei Kraft & Winternitz Rechtsanwälte GmbH

14.03.2007

Verdacht

Die laufenden behördlichen Untersuchungen geben Anlass zu dem Verdacht eines Zusammenhangs zwischen den möglicherweise strafrechtlich relevanten Handlungen der ehemaligen AMIS-Vorstände und deren Helfern einerseits und der BAWAG andererseits (siehe Bericht in der Rubrik „Presse“).

Im Strafverfahren wurde die Anklageschrift gegen die AMIS Vorstände Mag. Dieter Böhmer und Harald Loidl, sowie gegen deren ehemalige Mitarbeiter Mag. Thomas Mitter, Wolfgang Gänsdorfer und Mag. Alban Kuen fertig gestellt.

14.02.2007

Klagebeantwortung

Im Schadenersatzprozess des Sammelklagevereins gegen die Sella Bank in Luxemburg erstattet diese die Klagebeantwortung. Sie bestreitet darin vor allem die inländische Zuständigkeit des Gerichts. Darüber hinaus kann sie dem ausführlichen Klagsvorbringen offenbar wenig entgegenhalten. Als nächster Schritt wird voraussichtlich die Ausschreibung des ersten Verhandlungstermins folgen.

14.01.2007

Amis-Affäre: Anleger haben Klage gegen Depotbank eingebracht

In der Affäre um den Konkurs des Finanzdienstleisters AMIS haben nun die Geschädigten ihre Drohung wahr gemacht und Klage gegen die Depotbank Sella Bank Luxembourg (früher IBL) eingebracht. Die 30-seitige Feststellungsklage stammt von Anwalt Lukas Aigner (Kanzlei Kraft & Winternitz) und wurde vom AMIS Sammelklage-Verein, der rund 2.700 AMIS-Opfer vertritt, in Auftrag gegeben. Finanziert wird sie vom Prozessfinanzierer AdvoFin um Franz Kallinger, berichtet das "WirtschaftsBlatt" in der Donnerstag-Ausgabe.

"Es wird eine Musterklage geführt, in der abgeklärt werden soll, dass die Kontrollpflichten durch die Depotbank in jeder Art und Weise vernachlässigt worden sind und ein Schadenersatzanspruch besteht", so Kallinger zur Zeitung. Für die deutschen Anleger will er in Deutschland klagen. Anwalt Aigner ist demnach der Ansicht, dass die Depotbank gegenüber den Anlegern für die Differenz zwischen dem eingezahlten Kapital abzüglich der künftigen Zahlungen aus der Liquidation der AMIS-Fonds haftet. Insgesamt geht es um knapp 60 Mio. Euro.

Die Sella Bank will aber offenbar von einer Schuld nichts wissen. "Die haben gesagt, unsere Mandanten sind dort nicht bekannt und es gibt keine Rechtsbeziehung", sagte Anwalt Aigner. Und weiter: "Dabei haben wir einen Anleger herausgegriffen, der 1,6 Millionen Euro direkt überwiesen hat und haben die Kontounterlagen übermittelt." Sella-Anwalt Christoph Petsch konterte dem Bericht zu Folge in einem knappen Schreiben: "Der alleinige Umstand der Einzahlung von Geldbeträgen auf Konten der Depotbank der beiden Sicav AMIS Funds und Top Ten Multifonds rechtfertigt nicht die Annahme, dass dadurch auch eine Rechtsbeziehung zu unserer Mandantin entstanden ist." (Schluss) stf

Quelle: APA

14.12.2006

Aktuelles zum Stand der Forderungsanmeldungen bei der AeW

Es wurde zum Stand der Forderungsanmeldungen folgendes berichtet:

  • Insgesamt wurden bisher ca. 10.450 Forderungen angemeldet.
  • Seit der letzten Generalversammlung sind ca. 3.000 neue Anmeldungen hinzugekommen, davon ca. 2.000 aus Deutschland.
  • 5.000 Anmeldungen wurde bereits abgelehnt.
  • Für weitere 3.000 Anmeldungen ist die erste Prüfungsphase abgeschlossen. Auch für diese Forderungen zeichnet sich eine Ablehnung ab. Weitere ca. 2.000 angemeldete Ansprüche sind noch ungeprüft.
  • Insgesamt wurden Forderungen in Höhe von ca. € 165,40 Mio. angemeldet, dies entspricht den eingezahlten Beträgen.
  • Bis Weihnachten soll die Prüfungstätigkeit abgeschlossen sein.
13.11.2006

Am 7.11.2006 endete die Frist für die Geltendmachung der Ansprüche gegenüber der AeW

Die Teilnahme an den Sammelklagen ist jedoch weiterhin möglich.

Bericht über die Konkurstagsatzung der AMIS Asset Management Investment Services AG und der AMIS Financial Consulting AG vom 9. November 2006:

1. Erwartungsgemäß wurden sämtliche Anlegerforderungen des noch immer an Masse armen Konkursverfahren bestritten. Der Termin für die gerichtliche Geltendmachung wurde mit 11.05.2007 bestätigt. Die Masseverwalter prüfen derzeit noch, welche Ansprüche seitens der Masse geltend gemacht werden könnten. Bei einigen Anspruchsgegnern hat sich jedoch herausgestellt, dass hier eine Prozessführung nicht lohnt.

2. Dr. Freyler hat mitgeteilt, dass er die FMA aufgefordert hat, die von der AFC an die FMA in den Jahren 2004 und 2005 bezahlten Beiträge in Höhe von insgesamt ca. EUR 100.000,00 zurückzuzahlen, da die AFC in diesen Jahren keine Wertpapiergeschäfte mehr abgeschlossen worden wären und die AFC das Anlegergeld lediglich „kassiert" habe. Er erwartet diesbezüglich keine Ablehnung durch die FMA. Dr. Freyler und die Richterin meinten jedoch einhellig, dass diese Gelder nicht den Anlegern zukommen würden, da sie nicht einmal die Kosten decken könnten.

3. Weiters prüft Dr. Freyler, ob er seitens der Masse Ansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer geltend zu machen sind. Die Höhe der konkreten Forderungen konnte er nicht bekannt geben, da der Jahresabschluss der AFC für 2005 noch nicht fertiggestellt ist. Denkbar wäre die Verluste aus den Jahren 2004 und 2005 der AFC von den Wirtschaftsprüfern zurückzufordern. Auch für diese Verfahren erwartet der Masseverwalter keine Deckung der Kosten des Konkursverfahrens.

4. Laut der Konkursrichterin ist die Kommunikation zwischen dem Konkursgericht und der Liquidatorin in Luxemburg abgebrochen. Es würden weder Anfragen des Gerichts noch der Masseverwalter beantwortet. Ca € 1,1 Mio der Gelder in den Luxemburger Liquidationsverfahren sollen laut Dr. Rant aus einem Nostrokonto der TFA bei der Sella-Bank stammen. Weiters bestätigten die Masseverwalter, dass sie von den Liquidatoren auf Rückzahlung der geleisteten Anzahlungen sowie Schadenersatz in Höhe von EUR 100.000,00 geklagt worden sind. Die Forderungsanmeldungen der Masseverwalter wurden von den Liquidatoren zurückgewiesen, da sie nicht an das Gericht, sondern an die Liquidatoren adressiert waren.

5. Obwohl im Liquidationsverfahren in Luxemburg noch keine Anmeldefrist gesetzt worden ist, rieten sowohl das Konkursgericht, als auch die Masseverwalter den Geschädigten Anlegern eindringlich, ihre Forderungen so rasch wie möglich in beiden Liquidationsverfahren in Luxemburg anzumelden. Gerüchteweise soll es eine Zwischenverteilung vor Setzung der Anmeldefrist geben.

6. Die Konkursrichterin hat erklärt, dass sie für Mitte Februar 2006 in beiden Konkursen nochmals einen Termin für eine nachträgliche Prüfungstagsatzung anberaumen wird. Die Masseverwalter haben angekündigt, dass sie bis zu diesem Termin abklären werden, welche Forderungen von der Masse mit einiger Erfolgaussicht geltend gemacht werden könnten.

Rechtsanwalt Mag. Lukas Aigner, am 14. November 2006

14.10.2006

Zweiter Verhandlungstag in der Klagssache gegen die Anlegerentschädigungseinrichtung der WPDLU GmbH

Wir warten nun das Urteil ab. Wird die Klage abgewiesen werden wir in die Berufung gehen.

14.09.2006

Erster Verhandlungstag am Handelsgericht Wien

Es handelt sich hierbei um eine Feststellungs- sowie Leistungsklage.

14.08.2006

Erste Klage

Die erste Klage wurde gegen die Anlegerentschädigungseinrichtung für WPDLU (AeW) eingebracht, das Gerichtszeichen dazu lautet 11 Cg 92/06a. Der erste Verhandlungstag findet noch im September 2006 statt.

14.07.2006

Forderungsanmeldungen

Beginn mit den Forderungsanmeldungen in Luxemburg. Diese werden von nun an laufend vorgenommen.

14.06.2006

Verhaftete AMIS-Geschäftsführer wieder in Wien

Überstellung der verhafteten AMIS-Geschäftsführer von Venezuela nach Österreich. Derzeit befinden sie sich in Wien in Untersuchungshaft.

14.05.2006

Beitritt

Fristverlängerung bis auf weiteres für den Beitritt zum AMIS Sammelklage-Verein