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FAQ Sammelprozess Servicepauschale

Häufig gestellte Fragen zu unserem Prozessfinanzierungsangebot zur Rückforderung Ihrer bezahlten Servicepauschale

Ihre Fragen zur AdvoFin und zum Prozessfinanzierungsangebot „Servicepauschale-Rückforderung“. Kurz und prägnant beantwortet.

Weshalb soll die Rückforderung der Servicepauschale mögliche sein?

In einem aktuellen Urteil des Obersten Gerichtshofs hat dieser festgehalten, dass sämtliche Zusatzkosten (Pauschalen) rechtswidrig sind, wenn Ihnen keine angemessene Leistung gegenübersteht.

Das Urteil hat sich zwar auf die Servicegebühr, welche von Fitnessstudios verrechnet wird bezogen – die Kooperationsanwälte der AdvoFin sind nach intensiver rechtlicher Prüfung jedoch überzeugt, dass auch die Servicegebühr der Mobilfunk- und Festnetzinternetanbieter rechtswidrig ist.

Daher ist eine Rückforderung mit AdvoFin möglich.

 

Muss der betroffene Mobilfunk- oder Festnetzinternetvertrag weiterhin aufrecht sein?

Ja. Aktuell bieten wir die Prozessfinanzierung zur Rückforderung der Servicepauschale nur für aktive Vertragsverhältnisse an.

Was kann ich konkret einfordern?

Sämtliche Servicepauschelen, welche Ihnen von Ihren Mobilfunk- und Festnetzinternetanbietern verrechnet wurden.

Für wie lange die Rückforderung möglich ist, wird aktuell gerichtlich geklärt.

Gegen welche Anbieter kann ich meine Rückforderung gelten machen?

A1, Magenta, 3 und bob – für diese vier Anbieter bieten wir eine Prozessfinanzierung zur Rückforderung an (sowohl für Mobilfunk- als auch Festnetzinternetanschlüsse).

Was muss ich tun, um mich für die Rückforderung anzumelden?

Sie melden sich einfach direkt auf unserer Homepage in 2 raschen Schritten zur Prozessfinanzierung an.

Nach der abgeschlossenen Anmeldung meldet sich unser Team bei Ihnen. Dokumente sind bei der Anmeldung keine beizubringen.

Was kostet mich die Rückforderung?

Die Rückforderung ist für Sie ohne Kostenrisiko möglich. Als Prozessfinanzierer finanziert AdvoFin alle Kosten der Rückforderung (außergerichtlich wie gerichtlich und auch im Verlustfall) und erhält nur im Erfolgsfall eine Provision von 34 % des für Sie zurückgeholten Betrages.

Wird bereits vor einer Klagseinbringung ein Erfolg erzielt, so erhält AdvoFin lediglich 19% des Erlöses.

Um wieviel Geld geht es dabei eigentlich?

Das ist davon abhängig, wann Sie einen Mobilfunk- bzw. Festnetzinternetvertrag abgeschlossen haben und wie hoch diese ist/war. Ein Betrag von bis zu € 300 je abgeschlossenem Vertrag ist möglich!

Ihren individuellen Rückforderungsbetrag ermitteln wir für Sie nach der Anmeldung bei uns.

Ist eine Prüfung meiner möglichen Rückforderung kostenlos möglich?

Selbstverständlich. Nach Ihrer Onlineanmeldung auf unserer Website prüfen die Mitarbeiter der AdvoFin Ihre Ansprüche kostenlos und klären mit Ihnen die weiteren Schritte.

Wie lang dauert es, bis ich meine Rückforderung erhalte?

Eine pauschale Aussage zur Dauer der Rückforderung zu treffen, wäre seitens AdvoFin aktuell unseriös.

Auf Basis unserer Erfahrung aus über 20 geführten Sammelverfahren ist jedoch von einer Dauer von mindestens 2-3 Jahren auszugehen.

Klagt AdvoFin in meinem oder auf eigenen Namen?

AdvoFin klagt selbst nicht. Eine mögliche Klage wird durch den von Ihnen beauftragten Anwalt in Ihrem Namen geführt.

Es ist vorgesehen, dass Musterklagen geführt werden, auf deren Basis dann auch für Ihren individuellen Anspruch eine Rückführung erzielt werden soll. Daher wird für Sie mittelfristig keine Klage eingebracht bzw. müssen Sie nicht bei Gericht erscheinen.