Wien (OTS) –
- Geplante Novelle des Versicherungsgesetzes vorläufig abgewendet
- Erstentwurf wäre verfassungsrechts- wie europarechtswidrig
- Millionen Lebensversicherungen weiter einklagbar
Die von der Regierung geplante Nacht- und Nebelaktion zur Änderung des Lebensversicherungsgesetzes ist vorläufig um einige Monate verschoben. „Ein Aufatmen ist allerdings nicht angebracht. Es gibt praktisch keine Lebensversicherung, bei der der Kunde das erhält, was ihm versprochen wurde“, sagt Franz Kallinger, Vorstand des Prozessfinanzierers AdvoFin. Und: „Bevor der nächste Angriffe auf Konsumentenrechte kommt, raten wir dringend dazu, aktiv zu werden.“
Kallinger: „Wie die geplante Gesetzesänderung klammheimlich durchs Parlament geboxt werden sollte, ist skandalös. Bestehende, europäische Konsumentenrechte sollen per Gesetz in Österreich von der Regierung ausgehebelt werden. Und das ausschließlich zulasten der Konsumenten. Jeder Konsument soll für die konsumentenfeindlichen Fehler der Versicherungen selbst geradestehen. Die Lebensversicherungskonzerne wollen sich das per Gesetz regeln lassen. Das ist ein unzumutbarer Zustand. Wo sind die gewählten Volksvertreter im Parlament, die die Konsumentenrechte schützen sollen? Ausschließlich Dr. Peter Kolba (Liste Pilz) stemmt sich gegen dieses verantwortungslose Vorgehen. Schließlich sind die Lebensversicherungen seit Jahrzehnten die größte konsumentenpolitische Baustelle der Republik.“
Aber das Rücktrittsrecht sei nicht die einzige fragwürdige Baustelle bei den Lebensversicherungen und nicht der einzige Angriffspunkt zur Anspruchsdurchsetzung von Versicherungsnehmern. Kallinger: „Das Hauptproblem bei sämtlichen Lebensversicherungen ist, dass die Kunden am Schluss weniger zurückbekommen als sie einbezahlen.“ Dies gelte insbesondere bei den Rückkäufen, weil die Abschlusskosten derart exorbitant hoch seien, dass diese von den Versicherungen nicht mehr erwirtschaftet werden könnten.
Die Advofin-Anwälte Ulrich Salburg und Andreas Hörmann gehen davon aus, dass praktisch jede Lebensversicherung einklagbar ist. Hörmann: „Die meisten Lebensversicherungen sind von Anfang an für den Versicherungsnehmer ein Minusgeschäft.“ Die Advofin-Anwälte sehen mehrere Punkte zur Rechtsdurchsetzung:
OGH-Entscheid: Verrechnung von Abschlusskosten nicht erlaubt
Es besteht bereits seit geraumer Zeit Judikatur des Obersten Gerichtshofes, wonach die Verrechnung von Abschlusskosten ungültig ist. Der Versicherungsnehmer hat daher auch bei Rückkauf das Recht, die Abschlusskosten zurückzufordern. Dies deshalb, weil die Abschlusskosten dem Versicherungsnehmer nicht offengelegt und nicht klar und deutlich in den Versicherungsverträgen vereinbart wurden.
EuGH gewährt Kunden ewiges Rücktrittsrecht
Nach einer Entscheidung des EuGH haben Versicherungskunden ein ewiges Rücktrittsrecht, wenn die Kunden über das Rücktrittsrecht nicht richtig aufgeklärt wurden. Das ist bei den meisten Lebensversicherungen der Fall. Salburg: „Der EuGH hat klar festgestellt, dass das Rücktrittsrecht effektiv sein muss. Damit sind nationale Bestimmungen, wonach das Rücktrittsrecht – obwohl nicht richtig aufgeklärt wurde – innerhalb einer bestimmten Frist erlischt, eindeutig unzulässig und europarechtswidrig.“
Für die Rechtsanwälte Ulrich Salburg und Andreas Hörmann, die bereits für viele Advofin-Mandanten erfolgreich das Rücktrittsrecht eingeklagt haben, wären die bekannt gemachten Pläne der Regierung klar verfassungswidrig: „Hier würde in geltende Verträge eingegriffen, die lange vor Inkrafttreten des geplanten Gesetzes abgeschlossen und häufig auch rückgekauft wurden. Sollte das Gesetz so kommen, wie derzeit bekannt, werden wir es auf jeden Fall mit allen Mitteln bekämpfen. Sicherheitshalber raten wir aber allen Käufern von Lebensversicherungen, ihre Rechte so rasch als möglich einzumelden.“
Fondsgebundene Lebensversicherungen sind nichts anderes als superteure Kapitalanlagen
Die geplante Novelle sah auch vor, dass Verluste des Fonds, in den die Lebensver-sicherungen veranlagt haben (fondsgebundene Lebensversicherungen), in Zukunft auch bei einem Rücktritt vom Versicherungsnehmer zu tragen sind.
Kallinger: „Bisher gehen Veranlagungsverluste bei Rücktritt zulasten der Versicherung. Und das ist auch richtig so. Schließlich kann sich der Konsument die Fonds nicht aussuchen, hat also keinen Einfluss auf die Performance der Veranlagung. Es kann nicht sein, dass in Zukunft die Gewinne von den Versicherungskonzernen lukriert werden, die Verluste aber von den Konsumenten zu tragen sind.“
Für Advofin stellt sich grundsätzlich die Frage, ob der Verkauf und Vertrieb von fondsgebundenen Lebensversicherungen nicht ein konzessionswidriges Verhalten der Versicherer darstellt. Kallinger: „Diese Produkte heißen zwar Versicherungen, sind im Kern aber nichts anderes als superteure und verlustbringende Kapitalveranlagungsformen.“
Kallinger: „Aus unserer Sicht liegt bei fondsgebundenen Lebensversicherungen gar keine „Versicherung“ vor, weil der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Risikos bzw. des Versicherungsfalles meist weniger bekommt als er einbezahlt hat. Es ist daher ein grober Beratungsfehler der Versicherungen, dieses Produkt überhaupt als Versicherung zu verkaufen, denn eigentlich handelt es sich um ein teures Fondsansparen. Wir haben daher unsere Rechtsanwälte beauftragt, zu prüfen, ob die Versicherungen hier nicht konzessionswidrig handeln.“
Die Versicherungsmakler bzw. die Versicherung hätte die Kunden aufklären müssen bzw. mitteilen müssen, dass sie im Grunde gar keine Versicherung erwerben, sondern ein „normales teures Ansparen in einem Fonds“. „Natürlich haben dies die Versicherungen nicht getan. Damit sind sie schadenersatzpflichtig und das fordern wir auch ein“, so Kallinger.
Nähere Informationen sind auf der Website www.advofin.at zu finden.
Zu AdvoFin:
AdvoFin wurde 2001 als österreichische Prozessfinanzierungsgesellschaft gegründet und ist von kapitalstarken, unabhängigen, österreichischen institutionellen Investoren finanziert. Es ist der Geschäftsgrundsatz von AdvoFin auf jeden Fall unabhängig und anwaltsübergreifend zu arbeiten. AdvoFin entscheidet frei über Finanzierungsangebote und lässt sich nicht durch potente Gegner oder Zwänge des Falls beeinflussen. Heute ist AdvoFin der größte unabhängige Prozessfinanzierer Österreichs. In der Vergangenheit konnten für rund 24.000 Geschädigte erfolgreich Ansprüche in der Höhe von ca. 260 Millionen Euro, gegen oftmals sehr große Gegner, durchgesetzt werden. Die Fälle AMIS, Immofinanz oder Meinl Bank sind nur einige davon.
Rückfragen & Kontakt:
Franz Kallinger
Vorstand AdvoFin
+43 664 1604015
franz.kallinger@advofin.at
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