Was versteht man unter Lootboxen und warum sollte man die Zahlungen dafür zurückfordern können?
Eine Legaldefinition betreffend das verhältnismäßig junge Phänomen der Lootboxen wird man in den diversen Gesetzesbüchern vergeblich suchen. Der Begriff „Lootbox“ ist als Sammelbegriff für virtuelle Schatzkisten zu verstehen. Ebendiese müssen in eine virtuelle Anwendung (einen Videospieltitel wie z.B. FIFA/EA FC, Counter-Strike: Global Offensive und viele mehr) integriert sein und stellen regelmäßig lediglich eine Nebenleistung eines diesen Spieletitels dar.
Der Inhalt der jeweiligen Lootbox muss vom Zufall abhängig sein; es darf vorab nicht ersichtlich sein, „was drin ist“.
Jetzt bietet sich der naheliegende Gedanke an, dass das „ja bei beinahe allen gegen Echtgeld erhältlichen Beutekisten der Fall ist“. Der Gedanke täuscht und trügt nicht – wir haben uns der Thematik – gemeinsam mit unseren qualifizierten und spezialisierten Kooperationsanwälten – vertiefend gewidmet und kommen dabei zu einem eindeutigen Ergebnis:
Wird eine Lootbox (i.) gegen Echtgeld in einem Spieletitel erworben, ist der Inhalt (ii.) vom Zufall abhängig und weist der Inhalt (iii.) eine potenziell vermögenswerte Leistung auf, so handelt es sich um eine Ausspielung im Sinne des österreichischen GSpG. Was jedoch fehlt, ist die für solche Ausspielungen benötigte Glücksspiellizenz. Das Angebot der Lootboxen ist somit nicht legal.
Die Zahlungen für Lootboxen sind daher aus Sicht unserer Kooperationsanwälte rückforderbar. Das wird auch von einer Vielzahl von Urteilen österreichischer Gerichte bestätigt.
Was hat nun aber der einzelne Spieler, der in einem Spieletitel Geld für Lootboxen eingesetzt und verloren hat, davon?
Die Zahlungen und korrelierende Verluste können auf dem Zivilrechtsweg bei österreichischen Gerichten zurückgefordert werden! Das bedeutet, dass der Plattformbetreiber und/oder der Publisher des Spieletitels auf Rückzahlung der Einsätze bzw. Verluste geklagt werden kann.
Da solche Klagen in der Praxis mit enormen Kosten verbunden sind (Rechtsanwalt, Gerichtsgebühren, Übersetzungskosten, mögliche Vollstreckungshandlungen uvm.), ist die Zuziehung eines Prozessfinanzierers wie AdvoFin für die meisten Geschädigten der einzige Weg, Ihre Ansprüche geltend zu machen.