Madoff: OGH gibt Bank Austria recht
Wien. Im jahrelangen Rechtsstreit um Millionenschäden, die heimische Anleger im Betrugsfall Madoff erlitten hatten, gab nun der OGH in einem der großen Streitpunkte der Bank Austria recht. Und zwar bei der Frage, ob sie ihre Pflichten bei der Prospektprüfung verletzt hat. Das sei nicht der Fall gewesen, entschied das Höchstgericht.
Konkret ging es um Gelder, die Anleger in den auf den Cayman Islands aufgelegten Primeo Fund und diverse Subfonds gesteckt hatten. Die Betroffenen waren einem betrügerischen Schneeballsystem aufgesessen: Die investierten Gelder waren dem vermeintlichen Star-Investor Bernard L. Madoff zur Verwaltung überlassen worden, dieser hatte sie jedoch gar nicht veranlagt, sondern damit ein Pyramidenspiel aufgezogen. Er wurde deshalb in den USA zu einer Haftstrafe von 150 Jahren verurteilt.
Die Bank Austria hatte den Fonds in Österreich vertrieben und den Emissionsprospekten des Fonds Prüfvermerke nach dem Investmentfondsgesetz erteilt. Von geschädigten Anlegern wurde sie deshalb mit Klagen eingedeckt. Sie warfen der Bank unter anderem vor, die Angaben in diesen Prospekten seien unvollständig gewesen.
„Richtungsweisendes Urteil“
Der OGH entschied nun aber, dass die Bank Austria diesbezüglich keine Haftung trifft. Den von ihr geprüften Emissionsprospekten sei mit „hinreichender Deutlichkeit“ zu entnehmen gewesen, dass die veranlagten Gelder in den Händen eines einzelnen Managers zusammenlaufen und dass dieser die Verfügungsgewalt darüber hatte.
Bank-Austria-Sprecher Martin Halama nennt das Urteil „eine richtungsweisende OGH-Entscheidung, die bestätigt, dass die Emissionsprospekte richtig und vollständig waren und dass die Bank Austria ihre Verpflichtungen als Prospektkontrollor sorgfaltsgemäß erfüllt hat“. Wobei, wie der OGH ausführt, der Prospektkontrollor gar nicht grundsätzlich für jede Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben im Prospekt haftet. Sondern nur für eine unvollständige oder unrichtige Kontrolle – und die sah das Höchstgericht hier nicht gegeben.
Der zweite große Streitpunkt zwischen Anlegern und der Bank Austria – wie auch anderen involvierten Instituten – ist das Thema Beratungsmängel. Darüber sagt das aktuelle Urteil nichts aus. Ob die Anleger ausreichend beraten wurden, müssen die Gerichte in jedem Einzelfall beurteilen. Zahlreiche diesbezügliche Verfahren sind anhängig, viele davon wurden aber bis zur Entscheidung über eine allfällige Prospekthaftung der Bank ruhend gestellt. Sie werden nun wohl wieder aufgenommen werden.
Ungeachtet des Ausgangs dieser Verfahren müssen die Anteile an den Madoff-Fonds nicht völlig wertlos sein. Es gibt für die Anleger auch noch eine leise Hoffnung darauf, Ausschüttungen aus der Insolvenzmasse des Vermögens von Madoff bzw. seiner Gesellschaft zu erhalten. (cka)