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Madoff

06.11.2013

Madoff: OGH gibt Bank Austria recht

Wien. Im jahrelangen Rechtsstreit um Millionenschäden, die heimische Anleger im Betrugsfall Madoff erlitten hatten, gab nun der OGH in einem der großen Streitpunkte der Bank Austria recht. Und zwar bei der Frage, ob sie ihre Pflichten bei der Prospektprüfung verletzt hat. Das sei nicht der Fall gewesen, entschied das Höchstgericht.

Konkret ging es um Gelder, die Anleger in den auf den Cayman Islands aufgelegten Primeo Fund und diverse Subfonds gesteckt hatten. Die Betroffenen waren einem betrügerischen Schneeballsystem aufgesessen: Die investierten Gelder waren dem vermeintlichen Star-Investor Bernard L. Madoff zur Verwaltung überlassen worden, dieser hatte sie jedoch gar nicht veranlagt, sondern damit ein Pyramidenspiel aufgezogen. Er wurde deshalb in den USA zu einer Haftstrafe von 150 Jahren verurteilt.

Die Bank Austria hatte den Fonds in Österreich vertrieben und den Emissionsprospekten des Fonds Prüfvermerke nach dem Investmentfondsgesetz erteilt. Von geschädigten Anlegern wurde sie deshalb mit Klagen eingedeckt. Sie warfen der Bank unter anderem vor, die Angaben in diesen Prospekten seien unvollständig gewesen.

„Richtungsweisendes Urteil“

Der OGH entschied nun aber, dass die Bank Austria diesbezüglich keine Haftung trifft. Den von ihr geprüften Emissionsprospekten sei mit „hinreichender Deutlichkeit“ zu entnehmen gewesen, dass die veranlagten Gelder in den Händen eines einzelnen Managers zusammenlaufen und dass dieser die Verfügungsgewalt darüber hatte.

Bank-Austria-Sprecher Martin Halama nennt das Urteil „eine richtungsweisende OGH-Entscheidung, die bestätigt, dass die Emissionsprospekte richtig und vollständig waren und dass die Bank Austria ihre Verpflichtungen als Prospektkontrollor sorgfaltsgemäß erfüllt hat“. Wobei, wie der OGH ausführt, der Prospektkontrollor gar nicht grundsätzlich für jede Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben im Prospekt haftet. Sondern nur für eine unvollständige oder unrichtige Kontrolle – und die sah das Höchstgericht hier nicht gegeben.

Der zweite große Streitpunkt zwischen Anlegern und der Bank Austria – wie auch anderen involvierten Instituten – ist das Thema Beratungsmängel. Darüber sagt das aktuelle Urteil nichts aus. Ob die Anleger ausreichend beraten wurden, müssen die Gerichte in jedem Einzelfall beurteilen. Zahlreiche diesbezügliche Verfahren sind anhängig, viele davon wurden aber bis zur Entscheidung über eine allfällige Prospekthaftung der Bank ruhend gestellt. Sie werden nun wohl wieder aufgenommen werden.

Ungeachtet des Ausgangs dieser Verfahren müssen die Anteile an den Madoff-Fonds nicht völlig wertlos sein. Es gibt für die Anleger auch noch eine leise Hoffnung darauf, Ausschüttungen aus der Insolvenzmasse des Vermögens von Madoff bzw. seiner Gesellschaft zu erhalten. (cka)

24.11.2012

Madoff-Masseverwalter ermittelt in Österreich

Wien – Rund um den Milliarden-Betrugsfall Bernhard Madoff finden laut einem Zeitungsbericht derzeit Ermittlungen in Österreich statt. Vor wenigen Tagen haben Rechtsvertreter von Madoffs Insolvenzverwalter Irving Picard beim Wiener Staatsanwalt Michael Radasztics vorgesprochen, schreibt der "Kurier"unter Berufung auf österreichische Justizkreise.
Picard lässt im Madoff-Fall Primeo Fund gegen die Bank Austria und ehemalige Bank-Mitarbeiter ermitteln, im Fall Herald Fund gegen die Bank Medici und ihre frühere Chefin Sonja Kohn. Die Vorwürfe werden bestritten. Die Staatsanwaltschaft Wien wolle diese heikle Besprechung nicht kommentieren, so die Zeitung.

Versuch, Vermögem zu identifizieren

David J. Sheehan, Chefsyndikus von Picards-Team, habe indessen vor wenigen Tagen bestätigt, dass er mit seiner Truppe "aktiv an verschiedenen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in Österreich beteiligt" ist. Sie würden versuchen, Vermögen zu identifizieren und nachzuverfolgen, das angeblich über die Bank Medici, die Bank Austria und deren Fonds in Madoffs Finanzkarussell geflossen ist. Alleine im Jahr 2005 sollen fünf Milliarden Dollar über Bank Medici und Bank Austria und die Fonds bei Madoff gelandet sein.
Mit einer Milliarden-Dollar-Klage gegen die Bank Austria und ihre Mutter UniCredit ist Picard bis jetzt nicht durchgedrungen. Ein US-Gericht habe in der ersten Klage über 19,6 Milliarden Dollar den detaillierten kausalen Zusammenhang vermisst.
Doch das Verfahren sei noch nicht aus der Welt geschafft. Picard habe eine zweite verbesserte Klage eingebracht. Die Bank Austria sehe sich selbst als "Madoff-Opfer". Dabei sei die Bank laut Aktenlage Initiatorin der Primeo Fonds und deren Investmentberaters BAWFM und habe deren Vorstände "mit leitenden Angestellten beschickt". Laut Staatsanwalt war sie bei Primeo und Herald Fund Repräsentant, Prospektkontrollor und Zahlstelle.
Nina Bussek von der Staatsanwaltschaft Wien bestätigt dem "Kurier", dass bis zum Jahresende das Gutachten des Sachverständigen Erich Pitak vorliegen soll. Im Gutachtensauftrag heißt es: "Es besteht der Verdacht, dass die Bank Austria als Prospektkontrollor die Bestimmungen des Investmentfondsgesetz verletzt hat."

Auch soll die Bank "durch die Verrechnung von Gebühren gegenüber den Anlegern ein tatsächlich nicht im erforderlichen Ausmaß ausgeübte Kontrolltätigkeit vorgetäuscht und trotz Vorliegens von ‚Red Flags‘ ihre Kontrollpflicht vernachlässigt haben". Dadurch sollen die Anleger geschädigt worden sein. Pitak soll zugleich prüfen, ob in den Primeo-Prospekten "über erhebliche Umstände unrichtige vorteilhafte Angaben gemacht oder nachteilige Tatsachen verschwiegen wurden".

"Laufende Verfahren kommentieren wir grundsätzlich nicht", teilte die Bank Austria der Zeitung mit. Im gegenständlichen Fall weise sie die erhobenen Vorwürfe als unbegründet zurück. (APA, 25.11.2012)

11.04.2012

Madoff-Geschädigte erhalten recht

Primeo-Vertrieb war nicht zulässig

Madoff-Affäre. Bank Austria hätte laut OLG Primeo-Fonds nicht anbieten dürfen. Dem Oberlandesgericht zufolge handelte die Bank Austria als Prospektkontrollor für den Primeo-Fonds grob fahrlässig. Die Bank wird gegen das Urteil berufen.

Wien. Die Bank Austria musste in der Madoff-Affäre eine Niederlage hinnehmen: Das Oberlandesgericht Wien bestätigt ein Urteil der ersten Instanz und gab den Madoff-Geschädigten, die in ­einen von der Bank Austria vertriebenen Primeo-Fonds investierten, recht.
Die Begründung des Gerichts: Das Vermögen des Fonds wurde nicht von einer Depotbank verwahrt, sondern floss direkt in den Managed Account des US-Milliardenbetrügers.
„Aufgrund des Fehlens ­einer Depotbank war das öffentliche Anbieten des Primeo Select Fund in Österreich unzulässig", urteilt der Richter der zweiten Instanz.

Inhaltslose Worthülse

Hart ins Gericht geht das Oberlandesgericht auch mit dem Fondsprospekt, der laut dem Richter nicht gesetzesmäßig gestaltet war. Die Anleger konnten daher nicht die Qualität der Wertpapiere und der Veranlagungen beurteilen. Zwar wurde im Prospekt eine Depotbank erwähnt, diese sei jedoch nur „eine inhaltsleere Worthülse". Daher argumentiert das Oberlandesgericht: „Die Beklagte (Bank Austria, Anm.) handelte grob fahrlässig, indem sie die Prospekte dennoch als Prospektkontrollor unterfertigte."

Die Bank hätte den Fonds in Österreich demnach unter diesen Voraussetzungen nicht anbieten dürfen. Für das Gericht liegt der Kausalzusammenhang zwischen dem Fehlverhalten der Bank und dem Kauf der Fondsanteile auf der Hand.
Die Bank Austria wird gegen das Urteil berufen, sagt ein Sprecher zum WirtschaftsBlatt. „Wir verweisen auf eine Reihe bisheriger OLG-Entscheidungen, die die Sache deutlich anders gesehen haben. Die Verantwortung und Rolle der Depotbank HSBC sowie die Funktion eines Managed Accounts wird in der jüngsten Entscheidung unrichtig beurteilt", erklärt das Institut. Die Bank weist darauf hin, dass es bis dato zwei rechtsgültige Urteile in der Causa Primeo gebe, und dass beide zu ihren Gunsten ausgegangen seien.

Vergleich mit Anlegern

Das Institut sieht sich seit dem Auffliegen des Milliardenbetrugs durch Madoff mit zahlreichen Klagen österreichischer Anleger konfrontiert. Die Primeo-Fonds dienten Madoff dabei als sogenannte Zulieferfonds. Laut Schätzungen geht es dabei um einen Schaden in Höhe von bis zu 800 Millionen €.
Wie das WirtschaftsBlatt erfahren hat, hat sich die Bank Austria in den vergangenen Monaten mit einigen Primeo-Geschädigten auf einen Vergleich geeinigt. Dem widerspricht die Bank Austria jedoch vehement. (apa)

11.01.2012

Madoff-Opfer gewinnen gegen Bank Austria

Wien. In der Anlageaffäre um den Primeo Select Fonds, dessen Repräsentantin und Prospektkontrollorin die Bank Austria war, hat das Handelsgericht ein bahnbrechendes Urteil gesprochen. Laut dem Zwischenurteil (Aktenzahl 48 Cg 31/10h-34) muss die Bank dem Wiener Anlegerehepaar R., dass über einen Finanzberater Primeo Fonds-Anteile erworben hat, rund 376.000 Euro zurückzahlen.

Laut Richter Andreas Pablik hatte die Bank Austria die Primeo-Prospekte auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Der Bank ist laut Urteil bekannt gewesen, dass die Vermögenswerte des Fonds zugleich von der Firma BMLIS des (Mega-Betrügers) Bernie Madoff verwaltet und verwahrt wurden.
"Ein solches Zusammenfallen zweier zentraler, sich gegenseitig kontrollierender Aufgaben bei einer einzigen Person stellt eine Angabe dar, die für die Beurteilung des Primeo Fonds von wesentlicher Bedeutung ist", heißt es weiter. "Es bedarf keiner weitwändigen Erläuterungen, dass durch die Konstruktion das Malversationsrisiko erhöht wird." Nachsatz. "Der Volksmund kennt für die gewählte Konstruktion den Sinnspruch ,Den Bock zum Gärtner machen." Laut Urteil muss auf "eine solchen bemerkenswerten und risikoerhöhenden Umstand im Prospekt selbst ausdrücklich und eindeutig hingewiesen werden". "Da das unterlassen wurde, sind die Prospekte schon aus diesem Grund unvollständig", sagt der Richter. "Da die Bank Austria fälschlicherweise die Vollständigkeit des Prospektes bestätigte, haftet sie als Prospektkontrollorin, wobei hier nicht nur von grober Fahrlässigkeit, sondern eher sogar von einem Vorsatz auszugehen ist." Die Bank Austria hat bisher alle Vorwürfe in Sachen Primeo-Madoff bestritten. Das Urteil, das Anwalt Wilfried Opetnik im Auftrag des Prozessfinanzieres AdvoFin erstritten hat, ist nicht rechtskräftig. Der Finanzberater, vertreten von Anwalt Lukas Aigner, ist auf Klägerseite dem Verfahren beigetreten.

11.12.2011

Höchstgericht gibt Madoff-Opfern weitere Möglichkeiten zu klagen

Wien. Verschiedene Primeo-Fonds wurden in Österreich von zahlreichen Anlegern gezeichnet. Diese Fonds wurden von Gesellschaften des Millionenbetrügers Bernard Madoff gemanagt, sodass zahlreiche österreichische Anleger hohe Verluste erlitten. Bei der Zulassung des „Primeo Executive Fund“ zum Vertrieb in Österreich trat die österreichische Bank „U.-AG“ (auf der Webseite der Klagsvertreter als die zur UniCredit gehörende Bank Austria identifiziert) als Repräsentant und somit kraft Gesetzes auch als Prospektkontrollor auf. Nach dem Vorbringen des Klägers in einem Fall, in dem der OGH nun über die Zuständigkeit österreichischer Gerichte entschieden hat (7 Ob 245/10w), war das jene Bank, bei der der klagende Anleger ein Konto und ein Wertpapier-Depot unterhielt; die Bank habe nach seinen Angaben unrichtig über die wahren Eigenschaften des Fonds beraten und überdies den Eindruck erweckt, diesen selbst zu managen. Zweitbeklagte ist die Luxemburger Depotbank, die nach Ansicht des Klägers ebenfalls schuldhaft ihre Pflichten verletzt hat. Die Drittbeklagte hat ihren Sitz auf einer Inselgruppe in der Karibik und ist nach Ansicht des Klägers als Verwalterin des Fonds unprofessionell, pflicht- und prospektwidrig vorgegangen.

Das Handelsgericht Wien wies die Klage gegen die Depotbank und die Verwaltungsgesellschaft zurück, weil es sich für unzuständig hielt. Das OLG Wien hob diesen Beschluss jedoch auf – zu Recht, wie nun der OGH entschied.

Repräsentant in Österreich

Demnach ist für Klagen gegen eine ausländische Fondsgesellschaft oder deren Verwaltungsgesellschaft, die den Vertrieb ausländischer Fondsanteile in Österreich betreffen, das für den hiesigen Repräsentanten örtlich zuständige Gericht verantwortlich. Dieser Gerichtsstand kann durch Vereinbarung nicht ausgeschlossen werden. Allerdings führt die Beendigung der Repräsentantenstellung dazu, dass Klagen gegen die ausländischen Gesellschaften nicht mehr am Sitz des Repräsentanten, sondern am Sitz dieser Gesellschaften zugestellt werden müssen. Die Beendigung ist wirksam mit dem Tag ihrer Veröffentlichung.

Nach OGH-Ansicht verlangt das Gesetz aber, dass die ausländische Fondsgesellschaft diese Veröffentlichung vornimmt und nicht der inländische Repräsentant. Da in diesem Fall die Veröffentlichung in der „Wiener Zeitung“ nicht von der ausländischen Fondsgesellschaft vorgenommen wurde, sondern vom Repräsentanten selbst, war sie unwirksam. Die österreichische Bank ist demnach noch immer Repräsentantin des Primeo Executive Fund, Klagen gegen dessen Verwaltungsgesellschaft können nach wie vor in Österreich zu Handen der Bank als Zustellbevollmächtigter eingebracht werden.

Mit dieser Entscheidung hat der OGH die Zuständigkeit österreichischer Gerichte geklärt. Ob die österreichische Bank, die Luxemburger Depotbank oder die karibische Verwaltungsgesellschaft für den entstandenen Schaden haften, wird sich erst im weiteren Gerichtsverfahren zeigen.

Welche Haftung besteht aber zusätzlich für ein Kreditinstitut im Zusammenhang mit dem Angebot von Fondsanteilen aus einem Drittstaat (weder EU noch EWR)nach dem österreichischen Investmentfondsgesetz? Ein öffentliches Angebot von solchen Fondsanteilen setzt zunächst voraus, dass der ausländische Fonds der Finanzmarktaufsicht ein Kreditinstitut, das die Anforderungen an eine Depotbank erfüllt, als Repräsentanten benennt. Der Repräsentant hat als Prospektkontrollor den Prospekt und dessen Änderungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu kontrollieren. Der Prospektkontrollor haftet für die schuldhaft erfolgte unrichtige oder unvollständige Kontrolle des Prospekts.

Als Folge der durch die Madoff-Affäre zahlreichen Klagen gegen österreichische Repräsentanten von Drittstaaten-Fonds wurde es für Fonds von außerhalb des EWR zunehmend schwierig, österreichische Banken zu finden, die trotz des Haftungsrisikos zur Übernahme der Repräsentantenstellung bereit waren. Die Entscheidung des OGH wird diese Bereitschaft weiter verringern. Denn ohne Mitwirkung der Fondsgesellschaft werden Banken eine Repräsentantenstellung nicht mehr los.Mag. Liane Hirschbrich LL.M.ist Rechtsanwältin in Wien.

29.06.2011

Madoff-Affäre: Justiz startet neues Verfahren

Hartberg/Wien. (kmö) Rund um die Anlagebetrügereien des US-Finanzzampanos Bernard L. wird die Staatsanwaltschaft Wien ein weiteres Strafverfahren eröffnen. Im Mittelpunkt stehen die früheren Vorstände des Alpha Prime Fund, Stefan Z., Peter F., und der Wiener Anwalt Christian H.
"Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet", bestätigt Thomas Vecsey von der Staatsanwaltschaft Wien gegenüber der "Wiener Zeitung." Herr über diesen Strafakt (Aktenzahl 604 St 4/11m) ist Staatsanwalt Michael Radastics, der auch das zweite Madoff-Strafverfahren "Primeo Fund" leitet.

Angezeigt wurde das Trio, das die Vorwürfe bestreitet, von der Stadt Hartberg, die den Fall dem Prozessfinanzierer AdvoFin übergeben hat. Denn: Hartberg ist Opfer des Madoff-Betrugs. Die Gelder des Alpha Prime Funds, von dem Hartberg über die Vertriebsfirma Anaxo Anteile kaufte, sind in das Schnellballsystem Madoffs geflossen. Das wird in jener Strafanzeige behauptet, über die die "Wiener Zeitung" am 20. Mai berichtete. Die Alpha-Prime-Vorstände sollen keine Verwaltungstätigkeit entfaltet haben, sondern Madoff das gesamte Fondsvermögen übergeben haben. Die oststeirische Stadt beklagt 457.000 Euro Schaden.

26.05.2011

Causa Madoff – Ex-Bank Austria-Managerin erstattete Selbstanzeige

Die österreichische Tangente der Causa um den US-Milliardenbetrüger Bernhard Madoff dürfte um eine Facette reicher sein. Ursula Radel-Leszczynski, vormals Präsidentin des Bank Austria Worldwide Fund Management Ltd. (Investment-Manager/Advisor des Primeo Fonds und 100 Prozent-Tochter der damaligen BACA), hat Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung erstattet, berichtet das Wirtschaftsmagazin "Format".

Radel-Leszczynski (nunmehr: Fano-Leszczynski) selbst gibt in der Anzeige an, zwischen 2007 und 2009 Honorare in der Höhe von 1,8 Mio. Euro kassiert und nicht versteuert zu haben. Als Quelle der Honorare nennt sie "Tätigkeiten als Hedgefonds-Spezialistin ausländischer Fondsgesellschaften wie Nomura, Fortis und HSBC", so das Magazin.

Staatsanwalt Michael Radasztics, der gegen die Managerin bereits wegen Betrug, Bilanzfälschung und Untreue ermittelt, sehe aber einen Zusammenhang mit der Causa Madoff/Primeo, schreibt das Magazin. Er habe daher seine Ermittlungen auf Steuerhinterziehung ausgeweitet. Radel-Leszczynski wollte sich dazu nicht äußern, so das Magazin. Es gilt die Unschuldsvermutung. Für die Bank Austria handelt es sich dabei um eine "reine Privatsache", die sie nicht kommentiere, so ein Sprecher am Freitag zur APA.

Wie "Format" weiter berichtet, war das Honorar bisher steuerschonend in Liechtenstein gebunkert, wo der Verdacht auf Geldwäsche geprüft werde. Radel-Leszczynski habe dafür auf Anraten von Prinz Michael von Liechtenstein eigens eine Stiftung namens "Abdank" eingerichtet, wie sie in einer Aussage bei den liechtensteinischen Ermittlern zugegeben habe. 2009 sei diese Stiftung aufgelöst und das Geld in eine Lebensversicherung transferiert worden.

Dies sei auch der Grund, weswegen die Selbstanzeige erst jetzt erfolgt sei. "Nach Auskunft ausländischer Berater wurde für diese Polizze pauschal österreichische Steuer abgeführt. Jedoch habe man sich nach Überprüfung durch einen heimischen Steuerberater jetzt zur Abklärung mit dem österreichischen Finanzamt entschieden", so die Begründung. Die Managerin hoffe nun, dass der Selbstanzeige strafbefreiende Wirkung zukomme.

Einen Etappensieg habe Radel-Leszczynski, die noch beratend in der UniCredit-Gruppe arbeite, schon erringen können. Das Geld aus der Lebensversicherung, das lange Zeit eingefroren war, wurde in Liechtenstein kürzlich wieder freigegeben. Aus Sicht des Steuerberaters seien damit sämtliche Verdachtsmomente entkräftet.

04.04.2011

Gutachten belastet Bank Austria

Nun liegt das erste Gutachten eines österreichischen Gerichtssachverständigen vor, wie „Die Presse“ berichtet.

Laut dem Gerichtsgutachter Erich Pitak waren die Fondsprospekte von Primeo unvollständig.
Er kritisiert insbesondere, dass die beauftragte Depotbank (Bank of Bermuda) von der Haftung weitgehend befreit wurde: „Damit wird von einem der wichtigsten Prinzipien des österreichischen Investmentfondsrechts abgewichen.“ Dies hätte mit einem deutlichen Risikohinweis im Fondsprospekt klargestellt werden müssen, zitiert die Tageszeitung aus dem Gutachten des Experten.

Zudem sei die Fondskonstruktion des Primeo gänzlich anders als bei österreichischen Fonds – es könne also hier keine Marktüblichkeit gegeben sein. Der Gutachter kritisiert weiters, dass Anleger nicht ausreichend über die Risken informiert wurden. Im Emissionsprospekt vom Mai 2001 fehle „ein deutlicher, drucktechnisch hervorgehobener Hinweis auf das Risiko mit Geschäften mit derivativen Produkten“.

Pitak kritisiere im Gutachten auch die Bewertungsmethoden, so die Tageszeitung: „Auch bei den Bewertungen der Vermögenswerte ist es als gravierendes operationelles Risiko zu betrachten, wenn sich Vorstand, Berater und Fondsverwalter nur auf jene Bewertungen verlassen, die von den Managern, bei denen der Fonds investiert war, geliefert werden.“ Dies bedeute nämlich, dass sich der externe Manager – im konkreten Fall Madoff – selbst bewerten kann.

Durchbruch für Anleger?

Für Anlegeranwälte steht fest, dass die Bank für die entstandenen Schäden wird haften müssen. „Die Expertise von Erich Pitak kann als Durchbruch für alle Geschädigten angesehen werden“, werden die Anwälte Ronald und Thomas Rast in der Presse zitiert.

Bank Austria wehrt sich

Die Bank Austria bestreitet die Vorwürfe: „Das Gutachten bestätigt, dass das Marktrisiko des Primeo merklich geringer als das eines Aktienfonds war und die Gebühren marktüblich waren“, wird ein Bank-Austria-Sprecher im Artikel zitiert. Die Anleger seien im Prospekt auf das Risiko eines Verlustes hingewiesen worden. (FONDS professionell)

16.02.2010

Information

Derzeit sind schon mehrere durch uns finanzierte Musterprozesse sowohl gegen die Unicredit Bank Austria AG als auch gegen die ERSTE BANK AG beim Handelsgericht Wien in erster Instanz anhängig. In einem dieser Musterverfahren wird Mitte März 2010 bereits die Einvernahme der Parteien erfolgen.