Wir haben Ihnen bereits geschrieben, dass wir das Vergleichsangebot über die Stichting ablehnen und auf Grund der Prozessfinanzierungsvereinbarung Sie nicht berechtigt sind, ohne Zustimmung der AdvoFin Prozessfinanzierung AG dieses Vergleichsangebot anzunehmen.
Mit diesem Schreiben informieren wir Sie ausführlicher, weshalb wir das Angebot ablehnen, weil es für Sie ungünstig ist.
Dies aus mehreren Gründen:
1.) Die angebotenen Quoten sind nicht nachvollziehbar und unbegründet
Die AdvoFin Prozessfinanzierung AG hat über Rechtsanwalt Mag. Ulrich Salburg bereits zahlreiche Entscheidungen des OGH sowohl gegen die Meinl Bank AG als auch gegen die Atrium European Real Estate Ltd. erwirkt.
Neben der Haftung der Meinl Bank AG (zumindest teilweise auch der Atrium European Real Estate Ltd.) für die irreführenden Werbeunterlagen hat der OGH mit diesen Entscheidungen klargestellt, dass insbesondere die Atrium European Real Estate Ltd. für die unrichtigen Ad-Hoc-Mitteilungen haftet, mit denen bekanntgegeben wurde, dass Kapitalerhöhungen der MEL vollständig platziert werden konnten bzw. sogar überzeichnet waren, obwohl dies eindeutig unrichtig war, da die Kapitalerhöhungen bereits ab März 2005 nicht platziert werden konnten, sondern erhebliche Teile der neu ausgegebenen Aktien (Zertifikate) bei den Kapitalerhöhungen mit Geld der MEL selbst aufgekauft werden mussten, da nicht genug Nachfrage für die bei der Kapitalerhöhung neu platzierten Aktien bestand.
Mit diesen Ad-Hoc-Mitteilungen, mit denen veröffentlicht wurde, dass die Kapitalerhöhungen voll platziert werden konnten, hat die MEL (nunmehrige Atrium European Real Estate Ltd.) die Anleger in mehrerer Hinsicht völlig in die irregeführt. Einerseits weil damit suggeriert wurde, dass am Markt genügend Nachfrage für neue Zertifikate bestand, sodass die Kapitalerhöhung völlig am Markt verkauft werden konnte, andererseits wurde damit suggeriert, dass das Geld, das bei den Kapitalerhöhungen hereinkam, für Immobilieninvestitionen zur Verfügung stand, was nicht richtig war, da ein Großteil der Kapitalerhöhung nicht platziert werden konnte und darüber hinaus wurde generell falsch suggeriert, dass das Geld der Anleger, die in MEL investieren, in Immobilien verlangt wird, was alleine aus dem Grund nicht richtig war, weil eben ein erheblicher Teil des Vermögens der MEL aufgewendet wurde, um bei den Kapitalerhöhungen die nicht platzierten Zertifikate zu kaufen.
Wichtig ist, dass diesbezüglich die erste nachgewiesene falsche Ad-Hoc-Mitteilung bereits aus dem März 2005 stammt. In einer jüngsten Entscheidung hat der OGH bestätigt, dass auch die Meinl Bank AG für diese unrichtigen Ad-Hoc-Mitteilungen haftet, obwohl die Ad-Hoc-Mitteilungen im Namen der MEL (nunmehr Atrium European Real Estate Ltd.) veröffentlicht wurden, allerdings die Ad-Hoc-Mitteilungen von der Meinl Bank AG bzw. deren Mitarbeiterin Nadine Gilles verbreitet wurden.
Der OGH hat auch ausgesprochen, dass davon auszugehen ist, dass bei einer richtigen Ad-Hoc-Mitteilung der Kurs bereits früheren (somit bereits im März 2005) eingebrochen wäre.
Wir argumentieren daher in unseren Verfahren, dass die Anleger bei richtigen Ad-Hoc-Mitteilungen nicht in MEL investiert hätten, weil dann der Kurs bereits früher eingebrochen wäre und die Anleger auf Grund des günstigen (stetig steigenden stabilen) Kursverlaufes investiert haben, was sie natürlich nicht getan hätten, wenn der Kurs bereits früher eingebrochen wäre.
Unsere Erfolgsaussichten in den Verfahren sind – wie bereits erwähnt – auf Grund der bereits bestehenden Entscheidungen des OGH äußerst gut.
Nunmehr bietet die Atrium European Real Estate Ltd. gemeinsam mit der Meinl Bank AG Anlegern, die vom 09. Februar 2007 bis 31. August 2007 investiert haben, 70 % des Schadens an.
Bei genauerer Betrachtung werden nicht 70% des Schadens angeboten, da Ihnen vorab die erhaltenen Dividenden in Abzug gebracht werden. Weiters wird für die noch gehaltenen Zertifikate ein Wert von € 4.- in Abzug gebracht. Beides ist völlig unverständlich, da der Kurs der Zertifikate derzeit wesentlich geringer ist und warum Dividenden in Abzug gebracht werden entbehrt jeglicher Grundlage. Somit reduziert sich die Vergleichsquote für Personen welche noch Zertifikate halten auf rund 60 %.
Die prozessualen Erfolgsaussichten für Käufe zwischen 09. Februar 2007 bis 31. August 2007 sind als sehr gut zu beurteilen.
Ein weiteres Problem ist, dass für Anleger, die in der Zeit vom 27. Februar 2006 bis 08. Februar 2007 gekauft haben, nur 35 % angeboten werden. In diesem Zeitraum gab es zwei unrichtige Ad-Hoc-Mitteilungen über angeblich erfolgreich platzierte Kapitalerhöhungen und sind die Aussichten in Verfahren für Anleger, die in diesem Zeitraum gekauft haben, genauso gut, wie für jene Anleger, die nach dem 09. Februar 2007 gekauft haben (auch am 09. Februar 2007 erfolgte eine unrichtige Ad-Hoc-Mitteilung).
Weshalb diese Anleger nur 35% erhalten sollten, lässt sich nicht erklären und ist in keiner Weise nachvollziehbar, noch gerechtfertigt.
Völlig unverständlich ist das Angebot hinsichtlich Anlegern, die vom 20. März 2005 (erste unrichtige Ad-Hoc-Mitteilung) bis 28. Februar 2006 gekauft haben. Diesen Anlegern bietet die Atrium European Real Estate Ltd. und die Meinl Bank AG generell nur 10 % des Schadens an.
Da – wie bereits ausgeführt – auch in diesem Zeitraum eine unrichtige Ad-Hoc-Mitteilung herausgegeben wurde, die Grundlage unserer Klagen ist und für welche die Aussichten sehr gut sind, ist das Angebot nicht einmal diskutabel.
Das Angebot ist daher auf Grund der völlig willkürlichen Unterscheidung bzw. Quoten für unterschiedliche Kaufzeitpunkte, die sich nicht rechtfertigen lassen, absolut unseriös und kann daher nicht akzeptiert werden.
2.) Kürzung des Vergleichsbetrages auf die Hälfte bei Investitionen bei über EUR 80.000,00
Das Angebot sieht vor, dass Anleger, die mehr als EUR 80.000,00 investiert haben, generell nur die Hälfte des Vergleichsbetrages erhalten, somit entweder anstatt 70 % lediglich 35 %, anstatt 35 % lediglich 17,50 % oder anstatt 10 % lediglich 5 %.
Auch dieser Abschlag für Anleger, die mehr als EUR 80.000,00 investiert haben, ist rechtlich in keiner Weise gerechtfertigt.
Wir haben bereits zahlreiche Verfahren für Anleger gewonnen, die mehr als EUR 80.000,00 investiert haben und den vollen Betrag plus Zinsen und Kosten ersetzt bekommen haben.
Auch aus diesem Grund ist das Vergleichsangebot auf keinen Fall akzeptabel.
3.) Kosten und Zinsen
Des Weiteren ist zu bedenken, dass die AdvoFin Prozessfinanzierung AG bereits erhebliche Beträge für Verfahren sowohl gegen die Atrium European Real Estate Ltd. als auch die Meinl Bank AG aufgewendet hat.
Diese Kosten sind im Interesse sämtlicher Anleger entstanden, da nur auf Grund der bereits erreichten, erfolgreichen Urteile nunmehr überhaupt eine Bereitschaft seitens der Atrium European Real Estate Ltd. und der Meinl Bank AG einen Vergleich abzuschließen besteht.
Diese Kosten müssen natürlich ersetzt werden. Das jetzige Angebot sieht allerdings keinen Kostenersatz vor, sodass der Vergleichsbetrag nochmals erheblich geschmälert wird, da auch die Kosten zu begleichen sind.
In den von uns erwirkten Urteilen werden regelmäßig auch Kosten zugesprochen, vor allem aber auch Zinsen.
Es darf nicht vergessen werden, dass der Meinl-Skandal nunmehr bereits fast 9 Jahre „alt“ ist.
Vom Gericht werden regelmäßig Zinsen in Höhe von 4 % p.a. seit Kaufzeitpunkt zugesprochen. Dies sind im Regelfall ca. 40 % des gesamten Streitwertes bzw. Schadens. Es gibt keinerlei Grund die Zinsen völlig außer Acht zu lassen, wie dies nunmehr im Vergleichsangebot geschieht und wir sind absolut zuversichtlich, dass wir bei Fortführung der Verfahren und einen eventuellen späteren Generalvergleich einen viel höheren Betrag erzielen können, insbesondere auch auf Grund der angefallenen Kosten und Zinsen.
4.) Auszahlung des Vergleichsbetrages ist nicht gesichert
Das gesamte Vergleichsangebot erscheint uns unseriös, da auf der Homepage der Stichting nicht veröffentlicht ist, wie hoch der zur Verfügung stehende Betrag für Vergleiche ist.
Allerdings findet sich auf der Homepage der sogenannte „short form distribution plan“, eine Art „AGB“ dieses Vergleichsangebotes. Punkt 30 diese „distribution plans“ sieht vor, dass die Anleger die vereinbarte Vergleichszahlung erhalten „bis der Entschädigungsfonds erschöpft ist“.
Dazu sieht Punkt 31 des „distribution plans“ vor, dass wenn mehr als 90 % der maximalen Entschädigungssumme ausbezahlt sind, die restlichen Anleger nur quotenmäßig eine Zahlung erhalten. Somit kann es sein, dass das jetzige Vergleichsangebot für Anleger, weil der Fonds ausgeschöpft ist, auf ein Minimum herabgekürzt wird.
Wenn Sie das Vergleichsangebot annehmen, ist daher keineswegs gesichert, dass Sie auch tatsächlich den vereinbarten Vergleichsbetrag erhalten. Dies ist insbesondere deshalb äußerst bedenklich, weil mit Annahme des Vergleichsangebotes der Anleger bestätigen muss, dass er diese Klauseln über die Kürzung des Vergleichsbetrages zur Kenntnis nimmt und akzeptiert.
Der Anleger – so hat es zumindest auf Grund der Ausführungen auf der Homepage den Anschein – verpflichtet sich also, auf seine Ansprüche zu verzichten, ohne allerdings eine Garantie zu haben, dass er auch tatsächlich die Vergleichssumme erhält.
Dies ist absolut unseriös und inakzeptabel.
Insbesondere fällt auf, dass die maximale Vergleichssumme, somit der Entschädigungsfonds welcher maximal zur Verfügung steht, weder im „distribution plan“ noch auf der Homepage der Stichting angeführt ist. Es gibt lediglich eine Ad-Hoc-Mitteilung der Atrium European Real Estate Ltd., dass diese für den Vergleich maximal EUR 32 Mio. (inkl. Kosten) zur Verfügung stellt.
Dieser Betrag von EUR 32 Mio. reicht bei weitem nicht aus, um sämtliche Anleger zu entschädigen, sollten diese den Vergleich annehmen. Es gibt zwar Aussagen bzw. Meldungen, dass der Betrag verdoppelt wird, da auch die Meinl Bank AG einen Betrag von EUR 32 Mio. beisteuern wird, dazu gibt es allerdings keinerlei rechtsverbindliche Zusage seitens der Meinl Bank AG.
Das Risiko, dass tatsächlich nur EUR 32 Mio. zur Verfügung stehen und diese ausgeschöpft werden und die Anleger den Vergleichsbetrag nicht erhalten, ist also gegeben. Alleine aus diesem Grund ist der Vergleich nicht akzeptabel.
Zusammengefasst betrachtet handelt es sich bei der Vorgangsweise der Meinl Bank und der Atrium um einen weiteren Versuch, die Geschädigten mit minimalen Beträgen abzufertigen.