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Meinl

27.08.2019

Meinl European Land: AdvoFin erzielt einen Vergleich über € 36 Mio. für knapp 4.000 Kunden!

Lb. Community!

Es freut uns sehr, dass wir für unsere knapp 4.000 verbleibenden Kunden in der Causa „Meinl European Land“ eine Vergleichsvereinbarung mit der AAB Bank AG (frühere Meinl Bank) schließen konnten, die für unsere Kunden eine Gesamtbereinigung Ihrer Ansprüche möglich macht.

Die betroffenen Kunden erhalten in den nächsten 14 Tagen von uns ein Schreiben mit allen Informationen dazu.

Wir freuen uns auch über das positive Medienecho zu dieser Vereinbarung – eine Zusammenstellung der Artikel finden Sie hier.

Das AdvoFin-Team

25.07.2019

Sammelverfahren Meinl European Land – Beinahe 500 positive Urteile + Vergleiche im 1. Halbjahr 2019!

Wir freuen uns sehr für unsere Kunden in der Sache Meinl alleine im 1. Halbjahr 2019 je rund 250 positive Urteile und gerichtliche Vergleiche erzielt zu haben!

Die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Salburg hat damit durchschnittlich PRO TAG 4 Urteile/Vergleiche erreicht und für unsere Kunden über € 2 Mio. erstritten.

Die Anmeldung zu unserem Sammelverfahren in der Sache Meinl European Land ist weiterhin hier möglich!

 

28.02.2019

Ein bahnbrechendes Urteil mit Folgen in der Causa MEL – der Kurier berichtet

Liebe Community!

Der Kurier berichtet in seiner Ausgabe vom 28.02.2019 vom bahnbrechenden Urteil, das in der Causa Meinl European Land (MEL) durch die von AdvoFin beauftragt Kanzlei Salburg erzielt wurde: Ex-Banker Peter Weinzierl wurde in Causa MEL erstmals persönlich zur Haftung verurteilt!

„Denn in dem druckfrischen 66 Seiten starken Urteil fährt Richterin Angelika Müllermit der Meinl Bank, mit Weinzierl, aber vor allem auch mit Julius Meinl selbst Schlitten“, so Redakteur Kid Möchel in seinem Text.

Den vollständigen Artikel finden sie hier oder auf der Homepage des Kurier.

Sie können Ihre Ansprüche aufgrund der bahnbrechenden Judikatur (Arglist), die im Rahmen des Sammelverfahrens der AdvoFin erwirkt wurde, weiterhin geltend machen und sich zu unserem Sammelverfahren anmelden. Alle Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie hier: www.advofin.at/sammelverfahren/meinl/

AdvoFin – kümmert sich um Ihren Anspruch, sorgt für Ihr Recht!

16.05.2018

Sammelverfahren Meinl wiedereröffnet!

Meinl gehört zu den größten Immobilienfinanzskandalen, die in Österreich jemals gerichtsanhängig wurden. AdvoFin war und ist weiterhin der Prozessfinanzierer, welcher das Sammelverfahren gegen die Meinl Bank organisiert und finanziert.

Bis dato haben die von AdvoFin beauftragten Rechtsanwälte mehr als 60 MEUR in diesem Sammelverfahren für mehr als 7.800 Kunden verglichen bzw. bei Gericht erstritten. Tausende weitere Verfahren werden in den nächsten Jahren zusätzlich abgewickelt werden.

Bis vor kurzem konnten keine neuen Ansprüche mehr finanziert werden.

Durch eine neue Rechtsprechung (arglistige Irreführung) besteht nun erstmals die Möglichkeit, auch jenen Meinl-Geschädigten zu helfen, die bis dato noch keine Rechtshandlungen gesetzt haben bzw. juristisch nicht die Möglichkeit dazu hatten.

Sollten sie im Zeitraum März 2005 bis September 2007 Zertifikate / Aktien der Atrium European Real Estate (vormals Meinl European Land) angekauft haben, können sie sich dem Sammelverfahren Meinl 2 anschließen. Klagsgegner ist die Meinl Bank, nicht Atrium.

Anmeldung als Interessent

16.05.2018

Neue Klagewelle rollt gegen Meinl Bank an

Vor mittlerweile zehn Jahren ist der 1,8 Milliarden Euro schwere Anlageskandalum die Immobilienholding Meinl European Land (MEL) und die Meinl Bankgeplatzt. Dabei wurden Tausende Sparer mit mutmaßlich falschen Verlockerungen um viel Geld gebracht. Laut österreichischen Gerichten gingen die Anleger aufgrund der Werbebroschüren fälschlicherweise davon aus, dass bei den MEL-Zertifikaten keine Wertverlustrisiko bestehe. Das Gegenteil war der Fall.

Viele Geschädigte schrieben ihr Erspartes schweren Herzens ab und zogen innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist für Schadenersatzforderungen nicht vor Gericht. Doch nun werden die Karten neu gemischt, weil die Gerichte Betroffenen nun de facto 30 Jahre Zeit geben, die Privatbank zu klagen.
Aber der Reihe nach. Kapitalmarktanwalt Johannes Neumayer und vor allem Ulrich Salburg, Anwalt des Prozessfinanzierers AdvoFin, haben vor dem Handelsgericht Wien mehrere brisante Urteile erstritten. So stellt HandelsrichterAndrew Annerl fest, dass die Meinl Bank die Anleger in den Werbebroschüren über die Risikogeneigtheit der MEL-Zertifikate getäuscht hat – nämlich mit Arglist.
Schwere Geschütze
„Bankvorstand Peter Weinzierl sah in den Werbefoldern nichts Verwerfliches (…) und wollte nach seiner Angabe niemanden täuschen“, schreibt Annerl in einem rechtskräftigen Urteil. „Dennoch fand er sich damit ab, dass Anleger aufgrund der Werbeaussagen im Folder unvollständig informiert werden.“ Weinzierl habe darauf hingewiesen, dass die Anleger keinen „falschen Eindruck“, sondern „einen nicht vollständigen Eindruck in den Werbebroschüren erhalten“ haben. „Ein unvollständiger Eindruck ist auch unrichtig“, stellt der Richter fest.
Das Oberlandesgericht ( OLG) Wien wiederum schießt sich auch auf Banker Julius Meinl ein. Er habe u. a. zwei unrichtige Ad-hoc-Meldungen über die angeblich vollständige Platzierung eines MEL-Kapitalerhöhung „wissentlich genehmigt“.
„Dass Julius Meinl aufgrund seiner Kenntnis von der Unrichtigkeit der Ad-hoc-Meldungen eine Irreführung bzw. Täuschung des Anlegerpublikums in Kauf nahm, liegt auf der Hand“, heißt es in einem OLG-Urteil vom 9. Mai 2018. Indes bestreitet die Bank, dass Julius Meinl „von der Unrichtigkeit der Mitteilungen wusste“.
Neue Sammelklage
Für die Meinl Bank haben diese Arglist-Urteile nun fatale Folgen. Der Tatbestand Arglist ist im Zivilrecht, was im Strafrecht der Betrug ist. Arglist verjährt erst nach 30 Jahren. Oder anders gesagt: Die Anleger haben ab Kenntnis ihres Schadens 30 Jahre Zeit, gegen die Meinl Bank vor Gericht zu ziehen. Voraussetzung ist dabei, dass sie die MEL-Zertifikate in den Jahren 2005 bis 2007 gekauft haben und noch über die entsprechende Unterlagen verfügen.
„Wir rechnen damit, dass sich für etwa 70.000 der 100.000 MEL-Anleger diese neue Möglichkeit ergibt, die Ansprüche einzuklagen“, sagt AdvoFin-VorstandFranz Kallinger zum KURIER. „Wir starten am Freitag unsere Sammelklage-Aktion.“ Auf zumindest zehn Prozent schätzt AdvoFin die Zahl jener MEL-Anleger, die jetzt neu in den Ring steigen werden. Geschätztes Schadensvolumen: 100 bis 150 Millionen Euro.
„Wir werden bis Ende Juni schon 400 Klagen einbringen“, sagt Kallinger. Alleine im April hat AdvoFin 41 Urteile gegen Meinl erstritten. „98 Prozent aller Verfahren gewinnen wir“, sagt AdvoFin-Vorstand Gerhard Wütest zum KURIER. Der Prozessfinanzierer hat bereits 65 Millionen Euro für geschädigte MEL-Anleger zurückgeholt, davon entfallen 44 Millionen Euro auf eine außergerichtliche Einigung mit der MEL-Nachfolgerin Atrium. Die Meinl Bankhätte diesem Vergleich beitreten können, sie hat aber laut Franz Kallinger das Bereinigungsangebot ausgeschlagen.
„Bank kämpft weiter“
„Die Entscheidungen sind der Meinl Bank bekannt, sind aber in zweiter Instanz vereinzelt geblieben“, kontert die Privatbank. „Die Meinl Bank wird diese Entscheidungen, deren Grundlage aus den Beweisergebnissen überhaupt nicht herleitbar ist, weiter vehement bekämpfen. Darüber hinaus geben wir zu laufenden Verfahren keine Kommentare ab.“
( kurier.at ) Erstellt am 17.05.2018
31.01.2018

Meinl-Anklage: Weisungsrat muss darüber entscheiden

Ab Mittwoch muss sich der Weisungsrat mit der Frage befassen, ob es in der Causa Meinl zu einer Anklage kommt. Das Oberlandesgericht Wien hat der Staatsanwaltschaft Wien zuvor eine Frist gesetzt und verlangt, dass diese bis Ende Jänner darüber entscheidet.

Ob es in der Causa Meinl zu einer Anklage kommt oder nicht, damit ist jetzt der Weisungsrat befasst. Dies erklärte der Sektionschef für Strafrechtsangelegenheiten des Justizministeriums, Christian Pilnacek, am Mittwoch.

Nun Weisungsrat mit Entscheidung befasst

Am Mittwoch, den 31. Jänner, läuft eine Frist ab, die das Oberlandesgericht (OLG) Wien der Staatsanwaltschaft Wien gesetzt hatte. “Wir verstehen diese Frist so, dass es ausreicht, dass die Prüfung innerhalb der Frist abgeschlossen wird”, sagte Pilnacek. Dies sei fristgerecht erfolgt. Die Staatsanwaltschaft Wien habe einen Vorhabensbericht erstellt, der wurde von der Oberstaatsanwaltschaft geprüft, die dazu eine Stellungnahme abgegeben habe, und den Bericht ans Justizministerium weiterleitete. “Zwischen der Oberstaatsanwaltschaft und dem Justizministerium besteht hier Übereinstimmung”, so der Sektionschef. Nun habe das Justizministerium den Weisungsrat damit befasst, eine Stellungnahme des Weisungsrats sei – wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit – in zwei bis drei Wochen zu erwarten.

Zum Inhalt des Vorhabens, also ob nun gegen Meinl Anklage erhoben werde oder nicht, hielt sich Pilnacek bedeckt. Wenn der Weisungsrat eine Stellungnahme abgegeben habe, werde diese kommuniziert.

Verdacht auf Betrug und Untreue gegen Meinl

In der Causa wird seit Jahren gegen den Banker Julius Meinl und andere (frühere) Organe von Meinl European Land (MEL) und der Meinl Bank wegen des Verdachts auf Betrug und Untreue sowie Kursmanipulation ermittelt. Julius Meinl war am 1. April 2009 nach einer Vernehmung festgenommen worden, am 2. April wurde die U-Haft verhängt. Am 3. April wurde er gegen die Zahlung einer 100-Mio.-Euro-Kaution unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt. Im März 2013 wurde die Kaution von 100 auf 10 Mio. Euro herabgesetzt, 90 Mio. wurden zurückerstattet, 2016 dann auch die übrigen 10 Mio. Euro. Julius Meinl und die anderen Beschuldigten weisen alle Vorwürfe zurück.

Ende Dezember 2014 hatte die Staatsanwaltschaft Wien eine 40-seitige Anklageschrift zugestellt. Darin wurde Meinl V. und anderen die Ausschüttung einer Sachdividende in Höhe von rund 212 Mio. Euro Anfang des Jahres 2009 vorgeworfen, die der Meinl Bank einen Vermögensschaden zugefügt habe. Die Angeklagten erhoben vor dem OLG Wien Einspruch und bekamen im April 2015 vom OLG Wien recht: Das Gericht wies die Anklage zurück. Eine weitere Sachaufklärung sei unumgänglich, hielt damals das OLG Wien in seinem Beschluss fest und spielte den Ball an die StA Wien zurück. Diese hat einen neuen Vorhabensbericht verfasst.

(APA/Red, viennat.at/31.01.2018, 15:34)

31.01.2018

Causa Meinl: Nun Weisungsrat mit Entscheidung befasst

Wien – Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Wien im Zusammenhang mit der Causa Julius Meinl V. ist immer noch nicht klar. Der Vorhabensbericht der Behörde liegt nun beim Weisungsrat, der darüber zu entscheiden hat. Damit hat die Justiz die Vorgabe des Oberlandesgerichts (OLG) Wien nicht wirklich erfüllt.

Das OLG hatte der Staatsanwaltschaft Wien nämlich in einer Entscheidung eine Frist bis 31. Jänner gesetzt und verlangt, dass die Behörde bis dahin entscheidet, ob sie Julius Meinl V. anklagt oder die Ermittlungen gegen ihn einstellt. Die Behörde habe gegen das Beschleunigungsgebot verstoßen, unter anderem weil nach der erstgerichtlichen Beschlussfassung keine weiteren Ermittlungsschritte mehr erfolgt seien. Ende Dezember 2014 hatte die Staatsanwaltschaft nach dreieinhalb Jahre dauernden Ermittlungen eine 40-seitige Anklageschrift zugestellt. Darin wurde Julius Meinl V. und anderen die Ausschüttung einer Sachdividende von rund 212 Millionen Euro im Jahr 2009 vorgeworfen, durch die die Meinl Bank geschädigt worden sei.

Die Angeklagten – für die die Unschuldsvermutung gilt – wandten sich daraufhin an das OLG, das ihnen im April 2015 recht gab. Die Anklage wurde zurückgewiesen, mit dem vorliegenden Ermittlungsstand könne man keine Hauptverhandlung durchführen, so das OLG Wien. Im Sommer 2015 hat die Staatsanwaltschaft dann noch die Anwälte und Wirtschaftsprüfer der Bank einvernommen, eine neue Anklage gab es aber nicht.

Einstellung des Verfahrens beantragt

Die Meinl Bank beantragte daraufhin die Einstellung des Verfahrens. Das hat das OLG zwar nicht genehmigt, die Richter haben der Staatsanwaltschaft aber die Frist bis 31. Jänner gesetzt. Dass der neue Vorhabensbericht in der Causa über die Sachdividende innerhalb dieser Frist beim Weisungsrat gelandet ist, hält man im Justizministerium für ausreichend, schneller sei die Angelegenheit (der Vorhabensbericht wandert von der Staatsanwaltschaft an die Oberstaatsanwaltschaft und von da ins Ministerium und in den Weisungsrat) nicht zu bewerkstelligen gewesen. Man glaube, dass dem OLG-Beschluss damit Genüge getan sei.

Dass das Meinls Anwälte auch glauben, ist nicht anzunehmen. Sie könnten nun erneut einen Einstellungsantrag einbringen. Was im Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft steht, ist nicht zu erfahren, damit, dass das Verfahren eingestellt wird, rechnet in der Justiz aber kaum jemand.

(gra, 31.1.2018, derstandard.at/31.01.2018, 15:28)

25.01.2018

UPDATE: Vergleich Atrium European Real Estate

Sehr geehrte Advofin-Kundin, sehr geehrter Advofin-Kunde!

In der Vergleichsangelegenheit mit Atrium konnten bisher bereits rund 2700 Kundenüberweisungen vorgenommen werden. Für die verbleibenden 2600 Kunden muss noch der gerichtliche Vergleich beim Handelsgericht in Wien finalisiert werden. Es handelt sich dabei um einen Formalakt, jedoch sind auch wir von den Terminvorgaben abhängig.

Wir gehen davon aus, dass im März 2018 die Angelegenheit soweit zum Abschluss gebracht werden kann.

31.05.2017

Unterlagen zum Vergleich

Auf Grund der großen Anzahl von rund 5300 Klägern nimmt die Bearbeitung entsprechende Zeit in Anspruch.

21.03.2017

Rahmenvereinbarung

Atrium European Real Estate Limited (”Atrium”), die AdvoFin Prozessfinanzierung AG (“AdvoFin”) und die Salburg Rechtsanwalts GmbH (“Salburg”) haben eine Vereinbarung getroffen, die – so wird erwartet – die große Mehrheit der österreichischen Rechtsstreitigkeiten rund um Meinl European Land Limited (MEL) bereinigen wird.

Die Vereinbarung legt einen Mechanismus fest, der es unseren Kunden  ermöglicht, ihre laufenden oder potenziellen Klagen bzw. Ansprüche gegen Atrium (MEL) zu bereinigen.

Die Schadenersatzansprüche gegen die Meinl Bank sind derzeit davon nicht betroffen. Diese werden weiterhin auf dem gerichtlichen Weg gegen die Meinl Bank geltend gemacht!

Die Rahmenvereinbarung sieht folgenden Zeitplan vor:

  1. Sie erhalten ein Schreiben mit den wichtigsten Details der Einigung und dem Einigungsbetrag bis Ende Mai zugesendet.
  2. Sie haben dann bis Ende Juni Zeit, die Inhalte des Schreibens zu prüfen und dem Vorschlag mittels Angebotslegung zuzustimmen.
  3. Wenn mehr als 90% der Kunden dem Vorschlag zustimmen, wovon wir derzeit ausgehen, dann werden wir bis Ende Oktober den Einigungsbetrag auf ihr Konto überweisen können.
21.03.2017

Atrium und AdvoFin erzielen Rahmenvereinbarung

(Wien/OTS) – Atrium European Real Estate Limited (”Atrium”), die AdvoFin Prozessfinanzierung AG (“AdvoFin”) und die Salburg Rechtsanwalts GmbH (“Salburg”) geben bekannt, dass sie eine Rahmenvereinbarung  erzielt haben, durch die – so wird erwartet – die große Mehrheit der österreichischen Rechtsstreitigkeiten rund um Meinl European Land Limited (MEL) bereinigt werden können.

Die Rahmenvereinbarung legt einen Mechanismus fest, der es den Klienten von AdvoFin und Salburg, die Zertifikate (Austrian Depository Certificates, kurz “ADC”) der Meinl European Land (der Name unter dem Atrium vor August 2008 bekannt war, als es unter einem anderen Management stand) zwischen 2002 und 2007 erworben haben und die Zivilklagen gegen Atrium eingebracht oder sich anhängigen Strafverfahren gegen Atrium als Privatbeteiligte angeschlossen haben, ermöglicht, ihre (potenziellen) Ansprüche zu bereinigen. Im Allgemeinen wird im Rahmen von Zivilklagen im Namen von ADC-Investoren versucht, Schäden im Zusammenhang mit angeblich falschen oder unvollständigen Erklärungen in Veröffentlichungen von Meinl European Land geltend zu machen.

Franz Kallinger und Gerhard Wüest von AdvoFin: “Wir freuen uns gemeinsam mit Atrium diesen Lösungsvorschlag bekanntgeben zu dürfen, der – wie wir glauben – ein faires Resultat für unsere Klienten darstellt. Wir werden Anfang April beginnen, allen unseren verbliebenen 5.000 Klienten Briefe zu senden, in denen wir den Vorschlag im Detail erklären und die genauen Beträge angeben, die jeder Klient erhalten kann.

“Rechtsanwalt Ulrich Salburg: “Es war ein langer, intensiver und meines Erachtens nach in der österreichischen Rechtsgeschichte einzigartiger Rechtsstreit, bevor wir zu einer Lösung mit Atrium gekommen sind. “

Liad Barzilai, CEO der Atrium Gruppe: “Dies ist ein wichtiger Schritt auf unserem Weg, die Rechtsstreitigkeiten aus der Zeit von Meinl European Land ein für alle Mal zu bereinigen. Diese Angelegenheiten waren zu lange eine Quelle der Unsicherheit und Ablenkung für Atrium. Nun haben wir eine Lösung, welche es uns ermöglicht, die Vergangenheit hinter uns zu lassen und uns ganz auf unser zukünftiges Wachstum zu konzentrieren.

Die tatsächliche Beteiligung an der vorgeschlagenen Lösung und damit auch die tatsächliche Höhe der Zahlungen von Atrium werden sich erst im Laufe der Zeit herausstellen. AdvoFin empfiehlt ihren Klienten, den Lösungsvorschlag anzunehmen.

Atrium ist nach wie vor der Meinung, dass die gegen sie in den österreichischen Verfahren geltend gemachten Ansprüche jeder Grundlage entbehren. Jedoch ist Atrium bestrebt, diese Rechtsstreitigkeiten hinter sich zu lassen, die einen erheblichen Zeitaufwand für das Management sowie damit verbundene Rechtsberatungs- und sonstige Kosten verursachen, die den Interessen der Aktionäre zuwiderlaufen.

Im Rahmen des heute bekannt gegebenen Lösungsvorschlags werden AdvoFin und Salburg eine ausgedehnte Informationskampagne starten, um Klienten mit anhängigen Klagen oder potenziellen Klagen bzw. Ansprüchen gegen Atrium zu ermutigen, an der vorgeschlagenen Lösung teilzunehmen. Diese Kampagne wird Informationen zur Entschädigung für jeden Investor unter einem standardisierten Mechanismus beinhalten, der Faktoren wie den Zeitpunkt der Investition und den Gesamtbetrag, der geltend gemacht wird, berücksichtigt. Um teilzunehmen, sollten berechtigte AdvoFin- und Salburg-Klienten eine Beauftragung- und Anspruchsverzichtserklärung an AdvoFin retournieren sowie bestimmte Informationen in Zusammenhang mit ihren Ansprüchen bekannt geben. Diese Formulare werden von AdvoFin und Salburg im Rahmen ihrer Informationskampagne zur Verfügung gestellt.

Atrium European Real Estate Limited (”Atrium”)

Die Gesellschaft ist als geschlossene Investmentgesellschaft errichtet, eingetragen in und mit Sitz auf Jersey, und wird als zertifizierter, in Jersey zugelassener Fonds durch die Finanzmarktbehörde Jersey beaufsichtigt, und ist sowohl zum Handel an der Wiener Börse als auch Euronext Amsterdam Stock Exchange zugelassen. Bei Unsicherheiten hinsichtlich des Geltungsbereichs der regulatorischen Anforderungen aufgrund der vorstehenden Beaufsichtigung oder Zulassung sollte angemessene fachliche Beratung in Anspruch genommen werden. Alle Investitionen unterliegen einem Risiko. Eine vergangene Wertentwicklung ist keine Garantie für zukünftige Erträge. Der Wert der Investitionen kann schwanken. In der Vergangenheit erzielte Resultate sind keine Garantie für zukünftige Resultate.

AdvoFin Prozessfinanzierung AG (“AdvoFin”)

Advofin ist eines der größten Prozessfinanzierungsunternehmen  im deutschsprachigen Raum mit mehr als 500 Mio. EUR Streitwertvolumen im Portfolio. Das Unternehmen wurde vor 16 Jahren gegründet und konzentriert sich auf die Finanzierung von Sammelklagen. Bisher finanzierte das Unternehmen mehr als 20 Sammelklagen, darunter auch Fälle wie zB. gegen Immofinanz, Auer von Welsbach und Madoff.

Salburg Rechtsanwalts GmbH (“Salburg”)

Rechtsanwalt Mag. Ulrich Salburg ist ein in Wien ansässiger Anwalt, der sich auf Massenverfahren für benachteiligte Investoren spezialisiert hat und seit 2005 mit AdvoFin bei mehreren Massenprozessen zusammenarbeitet (Sammelklagen „österreichischer Prägung“). Mag. Salburg vertrat zum Beispiel über 2000 Investoren, im Fall „AMIS“, über 5000 Investoren im Fall „Immofinanz“ und vertrat zunächst 8000 Kunden im Fall „Meinl“. Bereits 3000 Kunden konnten bisher einer Erledigung zugeführt werden.  5000 erhalten jetzt ein Angebot von Atrium.

Rückfragehinweis:

Atrium European Real Estate Limited
Gaisberg Consulting GmbH
Alfred Autischer, Silvio Piskernigg
silvio.piskernigg@gaisberg.eu
+43 1 522 7804

FTI Consulting Inc.
Richard Sunderland, Claire Turvey, Ellie Sweeney
atrium@fticonsulting.com
+44 (0)20 3727 1000

AdvoFin Prozessfinanzierung AG
Franz Kallinger
franz.kallinger@advofin.at
+43 1 262221-10
www.advofin.at

Salburg Rechtsanwalts GmbH
Ulrich Salburg
salburg@salburg.at
+43 1 403 66 05

13.06.2016

Ausführliche Information, Atrium European Real Estate Ltd.

Die Atrium European Real Estate Ltd. (vormals MEL) versendet  derzeit an alle Geschädigten eine Information über die bereits seit Monaten bekannte Möglichkeit  eines Vergleiches über ein holländisches Vehikel (“Stichting“).
Nach unseren Informationen hat dieses Vehikel bis dato kaum Zustimmung gefunden, nun werden Geschädigte direkt angeschrieben.

Ziel dieser Aktion ist es, sich von der Haftung gegenüber den Geschädigten billigst entledigen zu wollen.

Atrium European Real Estate Ltd. wird zwar offiziell von einem neuen Management geleitet, der Stil ist jedoch leider unverändert geblieben. Bewusst und vorsätzlich werden die Geschädigten abermals falsch informiert. Die Atrium European Real Estate Ltd. behauptet in Ihrem Schreiben, dass die Ansprüche verjährt seien. Zum Thema Verjährung hat der Oberste Gerichtshof jedoch genau das Gegenteil entschieden. Die Schadenersatzansprüche sind nicht verjährt. Das Urteil dazu finden Sie auf www.advofin.at unter MEL.

Wir verweisen nochmals auf unser Schreiben von Jänner 2016, wo wir Sie bereits ausführlich über die „holländische Stichting“ informiert haben, unser Rechtsstandpunkt bleibt unverändert.

02.02.2016

Ausführliche Information, warum das Vergleichsangebot der Atrium European Real Estate Ltd. und der Meinl Bank AG über die niederländische „Stichting“ abzulehnen ist

Wir haben Ihnen bereits geschrieben, dass wir das Vergleichsangebot über die Stichting ablehnen und auf Grund der Prozessfinanzierungsvereinbarung Sie nicht berechtigt sind, ohne Zustimmung der AdvoFin Prozessfinanzierung AG dieses Vergleichsangebot anzunehmen.

Mit diesem Schreiben informieren wir Sie ausführlicher, weshalb wir das Angebot ablehnen, weil es für Sie ungünstig ist.

Dies aus mehreren Gründen:

1.) Die angebotenen Quoten sind nicht nachvollziehbar und unbegründet

Die AdvoFin Prozessfinanzierung AG hat über Rechtsanwalt Mag. Ulrich Salburg bereits zahlreiche Entscheidungen des OGH sowohl gegen die Meinl Bank AG als auch gegen die Atrium European Real Estate Ltd. erwirkt.

Neben der Haftung der Meinl Bank AG (zumindest teilweise auch der Atrium European Real Estate Ltd.) für die irreführenden Werbeunterlagen hat der OGH mit diesen Entscheidungen klargestellt, dass insbesondere die Atrium European Real Estate Ltd. für die unrichtigen Ad-Hoc-Mitteilungen haftet, mit denen bekanntgegeben wurde, dass Kapitalerhöhungen der MEL vollständig platziert werden konnten bzw. sogar überzeichnet waren, obwohl dies eindeutig unrichtig war, da die Kapitalerhöhungen bereits ab März 2005 nicht platziert werden konnten, sondern erhebliche Teile der neu ausgegebenen Aktien (Zertifikate) bei den Kapitalerhöhungen mit Geld der MEL selbst aufgekauft werden mussten, da nicht genug Nachfrage für die bei der Kapitalerhöhung neu platzierten Aktien bestand.

Mit diesen Ad-Hoc-Mitteilungen, mit denen veröffentlicht wurde, dass die Kapitalerhöhungen voll platziert werden konnten, hat die MEL (nunmehrige Atrium European Real Estate Ltd.)  die Anleger in mehrerer Hinsicht völlig in die irregeführt. Einerseits weil damit suggeriert wurde, dass am Markt genügend Nachfrage für neue Zertifikate bestand, sodass die Kapitalerhöhung völlig am Markt verkauft werden konnte, andererseits wurde damit suggeriert, dass das Geld, das bei den Kapitalerhöhungen hereinkam, für Immobilieninvestitionen zur Verfügung stand, was nicht richtig war, da ein Großteil der Kapitalerhöhung nicht platziert werden konnte und darüber hinaus wurde generell falsch suggeriert, dass das Geld der Anleger, die in MEL investieren, in Immobilien verlangt wird, was alleine aus dem Grund nicht richtig war, weil eben ein erheblicher Teil des Vermögens der MEL aufgewendet wurde, um bei den Kapitalerhöhungen die nicht platzierten Zertifikate zu kaufen.

Wichtig ist, dass diesbezüglich die erste nachgewiesene falsche Ad-Hoc-Mitteilung bereits aus dem März 2005 stammt. In einer jüngsten Entscheidung hat der OGH bestätigt, dass auch die Meinl Bank AG für diese unrichtigen Ad-Hoc-Mitteilungen haftet, obwohl die Ad-Hoc-Mitteilungen im Namen der MEL (nunmehr Atrium European Real Estate Ltd.) veröffentlicht wurden, allerdings die Ad-Hoc-Mitteilungen von der Meinl Bank AG bzw. deren Mitarbeiterin Nadine Gilles verbreitet wurden.

Der OGH hat auch ausgesprochen, dass davon auszugehen ist, dass bei einer richtigen Ad-Hoc-Mitteilung der Kurs bereits früheren (somit bereits im März 2005) eingebrochen wäre.
Wir argumentieren daher in unseren Verfahren, dass die Anleger bei richtigen Ad-Hoc-Mitteilungen nicht in MEL investiert hätten, weil dann der Kurs bereits früher eingebrochen wäre und die Anleger auf Grund des günstigen (stetig steigenden stabilen) Kursverlaufes investiert haben, was sie natürlich nicht getan hätten, wenn der Kurs bereits früher eingebrochen wäre.

Unsere Erfolgsaussichten in den Verfahren sind – wie bereits erwähnt – auf Grund der bereits bestehenden Entscheidungen des OGH äußerst gut.

Nunmehr bietet die Atrium European Real Estate Ltd. gemeinsam mit der Meinl Bank AG Anlegern, die vom 09. Februar 2007 bis 31. August 2007 investiert haben, 70 % des Schadens an.

Bei genauerer Betrachtung werden nicht 70% des Schadens angeboten, da Ihnen vorab die erhaltenen Dividenden in Abzug gebracht werden. Weiters wird für die noch gehaltenen Zertifikate ein Wert von € 4.- in Abzug gebracht. Beides ist völlig unverständlich, da der Kurs der Zertifikate derzeit wesentlich geringer ist und warum Dividenden in Abzug gebracht werden entbehrt jeglicher Grundlage. Somit reduziert sich die Vergleichsquote für Personen welche noch Zertifikate halten auf rund 60 %.

Die prozessualen Erfolgsaussichten für Käufe zwischen 09. Februar 2007 bis 31. August 2007 sind als sehr gut zu beurteilen.

Ein weiteres Problem ist, dass für Anleger, die in der Zeit vom 27. Februar 2006 bis 08. Februar 2007 gekauft haben, nur 35 % angeboten werden. In diesem Zeitraum gab es zwei unrichtige Ad-Hoc-Mitteilungen über angeblich erfolgreich platzierte Kapitalerhöhungen und sind die Aussichten in Verfahren für Anleger, die in diesem Zeitraum gekauft haben, genauso gut, wie für jene Anleger, die nach dem 09. Februar 2007 gekauft haben (auch am 09. Februar 2007 erfolgte eine unrichtige Ad-Hoc-Mitteilung).

Weshalb diese Anleger nur 35%  erhalten sollten, lässt sich nicht erklären und ist in keiner Weise nachvollziehbar, noch gerechtfertigt.

Völlig unverständlich ist das Angebot hinsichtlich Anlegern, die vom 20. März 2005 (erste unrichtige Ad-Hoc-Mitteilung) bis 28. Februar 2006 gekauft haben. Diesen Anlegern bietet die Atrium European Real Estate Ltd. und die Meinl Bank AG generell nur 10 % des Schadens an.

Da – wie bereits ausgeführt – auch in diesem Zeitraum eine unrichtige Ad-Hoc-Mitteilung herausgegeben wurde, die Grundlage unserer Klagen ist und für welche die Aussichten sehr gut sind, ist das Angebot nicht einmal diskutabel.

Das Angebot ist daher auf Grund der völlig willkürlichen Unterscheidung bzw. Quoten für unterschiedliche Kaufzeitpunkte, die sich nicht rechtfertigen lassen, absolut unseriös und kann daher nicht akzeptiert werden.

2.) Kürzung des Vergleichsbetrages auf die Hälfte bei Investitionen bei über EUR 80.000,00

Das Angebot sieht vor, dass Anleger, die mehr als EUR 80.000,00 investiert haben, generell nur die Hälfte des Vergleichsbetrages erhalten, somit entweder anstatt 70 % lediglich 35 %, anstatt 35 % lediglich 17,50 % oder anstatt 10 % lediglich 5 %.

Auch dieser Abschlag für Anleger, die mehr als EUR 80.000,00 investiert haben, ist rechtlich in keiner Weise gerechtfertigt.

Wir haben bereits zahlreiche Verfahren für Anleger gewonnen, die mehr als EUR 80.000,00 investiert haben und den vollen Betrag plus Zinsen und Kosten ersetzt bekommen haben.

Auch aus diesem Grund ist das Vergleichsangebot auf keinen Fall akzeptabel.

3.) Kosten und Zinsen

Des Weiteren ist zu bedenken, dass die AdvoFin Prozessfinanzierung AG bereits erhebliche Beträge für Verfahren sowohl gegen die Atrium European Real Estate Ltd. als auch die Meinl Bank AG aufgewendet hat.

Diese Kosten sind  im Interesse sämtlicher Anleger entstanden, da nur auf Grund der bereits erreichten, erfolgreichen Urteile nunmehr überhaupt eine Bereitschaft seitens der Atrium European Real Estate Ltd. und der Meinl Bank AG einen Vergleich abzuschließen besteht.

Diese Kosten müssen natürlich ersetzt werden. Das jetzige Angebot sieht allerdings keinen Kostenersatz vor, sodass der Vergleichsbetrag nochmals erheblich geschmälert wird, da auch die Kosten zu begleichen sind.

In den von uns erwirkten Urteilen werden regelmäßig auch Kosten zugesprochen, vor allem aber auch Zinsen.

Es darf nicht vergessen werden, dass der Meinl-Skandal nunmehr bereits fast 9 Jahre „alt“ ist.

Vom Gericht werden regelmäßig Zinsen in Höhe von 4 % p.a. seit Kaufzeitpunkt zugesprochen. Dies sind im Regelfall ca. 40 % des gesamten Streitwertes bzw. Schadens. Es gibt keinerlei Grund die Zinsen völlig außer Acht zu lassen, wie dies nunmehr im Vergleichsangebot geschieht und wir sind absolut zuversichtlich, dass wir bei Fortführung der Verfahren und einen eventuellen späteren Generalvergleich einen viel höheren Betrag erzielen können, insbesondere auch auf Grund der angefallenen Kosten und Zinsen.

4.) Auszahlung des Vergleichsbetrages ist nicht gesichert

Das gesamte Vergleichsangebot erscheint uns unseriös, da auf der Homepage der Stichting nicht veröffentlicht ist, wie hoch der zur Verfügung stehende Betrag für Vergleiche ist.

Allerdings findet sich auf der Homepage der sogenannte „short form distribution plan“, eine Art „AGB“ dieses Vergleichsangebotes. Punkt 30 diese „distribution plans“ sieht vor, dass die Anleger die vereinbarte Vergleichszahlung erhalten „bis der Entschädigungsfonds erschöpft ist“.

Dazu sieht Punkt 31 des „distribution plans“ vor, dass wenn mehr als 90 % der maximalen Entschädigungssumme ausbezahlt sind, die restlichen Anleger nur quotenmäßig eine Zahlung erhalten. Somit kann es sein, dass das jetzige Vergleichsangebot für Anleger, weil der Fonds ausgeschöpft ist, auf ein Minimum herabgekürzt wird.

Wenn Sie das Vergleichsangebot annehmen, ist daher keineswegs gesichert, dass Sie auch tatsächlich den vereinbarten Vergleichsbetrag erhalten. Dies ist insbesondere deshalb äußerst bedenklich, weil mit Annahme des Vergleichsangebotes der Anleger bestätigen muss, dass er diese Klauseln über die Kürzung des Vergleichsbetrages zur Kenntnis nimmt und akzeptiert.

Der Anleger – so hat es zumindest auf Grund der Ausführungen auf der Homepage den Anschein – verpflichtet sich also, auf seine Ansprüche zu verzichten, ohne allerdings eine Garantie zu haben, dass er auch tatsächlich die Vergleichssumme erhält.

Dies ist absolut unseriös und inakzeptabel.

Insbesondere fällt auf, dass die maximale Vergleichssumme, somit der Entschädigungsfonds welcher maximal zur Verfügung steht, weder im „distribution plan“ noch auf der Homepage der Stichting angeführt ist. Es gibt lediglich eine Ad-Hoc-Mitteilung der Atrium European Real Estate Ltd., dass diese für den Vergleich maximal EUR 32 Mio. (inkl. Kosten) zur Verfügung stellt.

Dieser Betrag von EUR 32 Mio. reicht bei weitem nicht aus, um sämtliche Anleger zu entschädigen, sollten diese den Vergleich annehmen. Es gibt zwar Aussagen bzw. Meldungen, dass der Betrag verdoppelt wird, da auch die Meinl Bank AG einen Betrag von EUR 32 Mio. beisteuern wird, dazu gibt es allerdings keinerlei rechtsverbindliche Zusage seitens der Meinl Bank AG.

Das Risiko, dass tatsächlich nur EUR 32 Mio. zur Verfügung stehen und diese ausgeschöpft werden und die Anleger den Vergleichsbetrag nicht erhalten, ist also gegeben. Alleine aus diesem Grund ist der Vergleich nicht akzeptabel.

Zusammengefasst betrachtet handelt es sich bei der Vorgangsweise der Meinl Bank und der Atrium um einen weiteren Versuch, die Geschädigten mit minimalen Beträgen abzufertigen.

24.01.2016

Brisante Klauseln im Ausgleichsfonds

Die Meinl Bank und die Immobilienholding Atrium, früher Meinl European Land (MEL), wollen ein gewieftes Stiftungsmodell ausnutzen, um sich Zivilklagen geschädigter MEL-Anleger und deren Privatbeteiligten-Anschlüsse im Strafverfahren vom Hals zu schaffen. Wie berichtet, sollen die MEL-Opfer über die gemeinnützige niederländische Stiftung „Atrium Claim“ entschädigt werden.

60 Millionen Euro?

Angeblich sollen für die geplante Einigung 60 Millionen Euro plus vier Millionen Verfahrenskosten in einem Topf liegen. Einen genauen Gesamtbetrag fand der KURIER in den bisherigen Unterlagen im Internet nicht. Um den Vergleich aber erfolgreich abschließen zu können, sollten möglichst viele MEL-Anleger mitmachen. ZahlungsmodusDen Anlegern werden 10 Prozent, 35 Prozent oder 70 Prozent Entschädigung angeboten – die Quote ist davon abhängig, wann die Investoren die verlustträchtigen Wertpapiere gekauft haben. Anleger, die teilnehmen, müssen eine ins Deutsche übersetzte Verzichts- und Verpflichtungserklärung akzeptieren. Die weiteren Geschäftsbedingungen sind in kompliziertem Vertrags-Englisch abgefasst. Auf der vorletzten dieser zehn Seiten finden sich zumindest zwei interessante Klauseln. „Die teilnehmenden Investoren werden aus dem Ausgleichsfonds vom Treuhänder bezahlt, bis der Fonds erschöpft ist“, heißt es dort sinngemäß.

Quoten werden reduziert

Wenn mehr als 90 Prozent des Ausgleichsfonds ausbezahlt sind, heißt es weiter, werden die Zahlungen gestoppt. Nach einer weiteren Prüfung der verbleibenden Forderungen wird der Rest des Topfes auf die Anleger quotenmäßig verteilt. Oder anders gesagt: Reicht das Vermögen des Ausgleichsfonds nicht aus, so sollen die angepriesenen Quoten von 10 bis 70 Prozent entsprechend reduziert werden. „Mir wurde gesagt, dass diese Klauseln nur zur Absicherung dienen“, sagt Wilhelm Rasinger, Präsident des Interessenverband für Anleger (IVA) und Vorstand der Stiftung „Atrium Claim“. „Die Wahrscheinlichkeit, dass der Topf voll ausgeschöpft wird, halte ich für sehr gering.“ Nachsatz: „Aber wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Keine Verpflichtung „Mir ist auch wichtig, dass sich niemand genötigt fühlt, dieses Angebot anzunehmen“, sagt Rasinger. „Wir machen uns da überhaupt nichts vor, Meinl ist kein Wohltäter, und er macht das nur, weil es unbedingt notwendig ist und ihm einen Vorteil bringt.“

AdvoFin geht eigene Wege

Anleger, die weder eine Rechtsschutzversicherung haben noch beim Prozessfinanzierer AdvoFin an Bord sind, können sich überlegen, so Rasinger, ob dieses Angebot für sie attraktiv ist. Diese angesprochenen Anleger haben sich in der Regel nur im Strafverfahren als Geschädigte (Privatbeteiligte) angeschlossen, um eine Verjährung ihrer Schadenersatzansprüche gegen Meinl & Co. zu verhindern. Mit der Teilnahme an der Atrium-Claim-Stiftung müssen sie diese Anträge zurückziehen. Alle Ansprüche und Rechte werden der Stiftung übertragen. Der Prozessfinanzierer AdvoFin, der 5300 MEL-Anleger mit 200 Mio. Euro Schaden vertritt, macht nicht mit. „Wir haben jahrelang für unsere Klienten mit hohen Kosten erfolgreich prozessiert und bahnbrechende OGH-Urteile erzielt“, sagt AdvoFin-Anwalt Ulrich Salburg. „Wir gehen unseren eigenen rechtlichen Weg weiter. “

(Kurier) Erstellt am 25.01.2016, 06:00

20.01.2016

MEL-Affäre: Neues OGH-Urteil gegen Meinl Bank

In der Anlageaffäre um die frühere Immobilien-Holding Meinl European Land (MEL), die heute Atrium heißt, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien ein richtungsweisendes Urteil gefällt. Zwei deutsche MEL-Geschädigte haben nun auch in letzter Instanz Recht bekommen. Die Revision der Privatbank wurde abgeschmettert. Im Mittelpunkt der Klage stand die mutmaßliche Irreführung der MEL-Anleger durch falsche Angaben in MEL-Werbefoldern.

Zwar liegen in der Causa Meinl European Land (MEL) mittlerweile mehr als drei Dutzend OGH-Urteile vor, doch das aktuelle Urteil gegen die Bank, das erst am Dienstag dieser Woche zugestellt wurde, hat einen völlig neuen rechtlichen Ansatz.

„Erstmals hat der OGH festgestellt, dass die Meinl Bank haftet für den Schaden der Anleger, weil sie nicht nur den Vorsatz hatte, die Anleger zu täuschen, sondern auch den Vorsatz, die Anleger zu schädigen beziehungsweise in Kauf nahm, dass die Anleger womöglich geschädigt werden“, sagt Anwalt Ulrich Salburg, der im Auftrag des österreichischen Prozessfinanzierers AdvoFin das Urteil erstritten hat, im Gespräch mit dem KURIER. Dieses OGH-Urteil habe Auswirkungen auf alle MEL-Fälle, in denen eine Irreführung durch die MEL-Werbefolder geltend gemacht wurde..

Die beiden MEL-Anleger aus Deutschland haben in Österreich einen Schaden in Höhe von 22.500 Euro eingeklagt. Schon das Erstgericht und das Berufungsgericht haben zugunsten der MEL-Anleger entschieden. Spannend war dieses Verfahren insbesondere deshalb, weil deutsches Recht vor einem österreichischen Gericht Anwendung fand. Denn: Die Geschädigten hatten die MEL-Werbefolder einer Meinl Bank-Vertriebstochter erhalten, die auch auf dem deutschen Markt tätig war. Diese stellte das Werbematerial auch Finanzdienstleistern in Deutschland zur Verfügung.

Die Anleger klagten auf Schadenersatz wegen irreführender Werbung. Ihr Vorwurf: „Im Verkaufsfolder werde der Charakter der Veranlagung in MEL-Zertifikate, die Mittelverwendung, die zu erwartete Verzinsung aus der Vermietung und die Eigentumsverhältnisse bzw. die Beherrschungsverhältnisse völlig falsch dargestellt.“

"Schäden billigend in Kauf genommen"

Der OGH teilt nicht nur diese Rechtsansicht, sondern ging noch weiter. „Wer Verkaufsunterlagen, welche in weiterer Folge an einen unbestimmbaren Adressatenkreis ausgefolgt werden, vorsätzlich mit irreführenden, respektive unrichtigen Angaben versieht, nimmt damit auch mögliche daraus ursächliche Schäden zumindest billigend in Kauf“, heißt in der Entscheidung des vierten Senats des Obersten Gerichtshofs. „Die Meinl Bank haftet den Klägern daher auch hier wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung für den geltend gemachten Schaden.“

(KURIER) Erstellt am 21.01.2016, 11:37

24.08.2015

Meinl-Geldwäschebericht landet beim Staatsanwalt

Wien – Die Meinl Bank ist mit schwerwiegenden Vorwürfen rund um Geldwäsche konfrontiert. Die Aufsichtsbehörde FMA führt ein Verfahren, sie hat mit den Ermittlungen Ende des Vorjahres die Forensik-Truppe von PwC beauftragt, die ihren Bericht dann am 24. März vorgelegt hat. Und dieser hat es in sich.

Die Forensiker hatten den behördlichen Auftrag zu prüfen, ob die Wiener Privatbank ihre Sorgfaltspflicht bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einhält. Ihren Fokus sollten sie auf Back-to-back-Finanzierungen mit Auslandsbezug legen, also auf Treuhandgeschäfte, bei denen eine Gesellschaft der Bank besicherte Geldmittel überlässt, selbige gibt den identen Betrag an Tochtergesellschaften im Ausland weiter. Die Bank verdient an den Provisionen.

18 Verdachtsmeldungen

20 derartige Kreditfälle hat PwC unter die Lupe genommen – und kam dabei zum Schluss, dass "in beinahe allen Fällen" (Meinl Bank) eine Geldwäscheverdachtsmeldung erfolgen hätte müssen. Die FMA hat, nachdem sie den PwC-Bericht erhalten hatte, 18 Verdachtsmeldungen bei der dafür zuständigen Meldestelle beim Bundeskriminalamt erstattet.

Die Chefs der Bank, Peter Weinzierl und Günther Weiß, haben auch schon ohne diese Vorwürfe massive Probleme: Die FMA hat dem Institut im Juli vorgeschrieben, den Vorstand binnen dreier Monate auszutauschen; wegen diverser Sorgfaltspflichtverstöße. Die Banker bestreiten die Vorwürfe, haben Beschwerde gegen den FMA-Bescheid eingelegt und dessen aufschiebende Wirkung beantragt. Weinzierl ruft zudem den Verfassungsgerichtshof an.

Geschäftszweck hinterfragt

Die Vor-Ort-Prüfer von PwC lassen an der Geschäftsgebarung der Meinl Bank bei den diskreten Geschäften, die vor allem über die Ukraine und Russland liefen, kaum ein gutes Haar. Die Palette der Vorhaltungen reicht von fehlenden Identitätsnachweisen, mangelnder Recherche zum wirtschaftlich Berechtigten, der nicht geklärten Frage, ob der Kunde auf eigene oder fremde Rechnung aktiv ist, bis hin zur "nicht genauen Bestimmbarkeit des Zwecks der Geschäftsbeziehung".

Selbigen monierte PwC etwa bei einem Deal, bei dem die Bank einen Treuhandkredit an die kolumbianische Tochter einer Schweizer Gesellschaft vergab. Ein weiterer Kritikpunkt: Die Banker hätten in einem Fall ihre Verpflichtung zur Überprüfung von politisch exponierten Personen (PEP; das sind Politiker oder Personen aus ihrem Umfeld, für die besonders strenge Geldwäschekontrollen gelten) nicht erfüllt.

Auch russische Aufsicht fragt nach

Was aus den Akten aber auch hervorgeht: Die russische Bankenaufsicht hat sich bei der FMA wiederholt wegen Geschäften der Meinl Bank erkundigt.

Selbige weist die Vorwürfe in ihren Stellungnahmen vom 28. Mai und 15. Juni zurück und bietet Gegenbeweise an. In einem Fall hält sie es für "völlig sachwidrig und sogar weltfremd, hier Verstöße festzustellen", in einem anderen nennt sie die Schlussfolgerung von PwC "an den Haaren herbeigezogen (…), sie entlarvt die mangelnde Kompetenz der Prüfer und deren unsachliches Vorgehen". Die Meinl Bank habe "korrekt agiert", über die Ausführungen von PwC "kann man sich nur wundern!", so die Anwälte der Bank.

Partner gingen pleite

Vor der Prüfung durch PwC hatte aber auch schon die FMA die Back-to-back-Deals durchleuchtet, und zwar 2014. Sie monierte, dass die Deals "vermehrt über ausländische Banken" abgewickelt wurden – in Lettland, Litauen, Russland und der Ukraine. Etliche davon wurden insolvent, weswegen die FMA den Wienern eine schlechte Geschäftspartnerwahl vorwarf. Allein in der Ukraine seien "26 der treugebenden Banken" pleitegegangen.

Die nunmehrige Rüge der FMA: Trotz bereits früher geübter Kritik halte das Institut "unverändert an einem unzureichenden System gegen die Erkennung von Geldwäsche fest". Auch das bestreiten die Juristen des Instituts. Von Insolvenzen ihrer Geschäftspartner sei sicher nicht nur die Meinl Bank betroffen, "hohe Ausfälle" im ukrainischen Bankensektor seien angesichts der Wirtschaftslage erwartbar. Zudem werfen sie der FMA Verfahrensfehler vor.

PwC angezeigt

Was PwC betrifft, ist die Bank zum Gegenangriff übergegangen. Die Prüfmethoden der Forensiker nennt sie in ihrer Stellungnahme an die FMA "sachwidrig und arbiträr (willkürlich; Anm.) gewählt". Unterlagen, die man nicht binnen 24 beziehungsweise 48 Stunden vorgelegt hätte, hätten für die Prüfer schlicht "nicht existiert".

Letztendlich erhebt die Bank in einem Schreiben an die Aufsicht auch strafrechtliche Vorwürfe: Der PwC-Bericht sei "subjektiv, unsachlich, schlampig und derart falsch, dass sich sogar der Verdacht der Befangenheit und womöglich der Erfüllung des Tatbestands des § 289 StGB aufdrängt". In der Bestimmung geht es um falsche Beweisaussage vor Verwaltungsbehörden, falsche Begutachtung zählt dazu. Zudem fühlt man sich verleumdet.
Diese Anzeige ist nun ein Fall für die Justiz: Die FMA hat sie zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Wien weitergeleitet. Eine PwC-Sprecherin zu alledem: "Wir sehen die Vorwürfe gelassen."

(Renate Graber, 24.8.2015)

03.08.2015

Meinl will „Vergeltung“ für „blindwütige Kampagne“

Washington/Wien – Die Meinl Bank respektive deren Eigentümerin macht ihre Ankündigung wahr: Die Julius Meinl zurechenbare Beleggings-Maatschappij Far East B.V. hat ein Schiedsverfahren gegen die Republik Österreich bei einer Schiedsstelle bei der Weltbank in Washington eingeleitet.

Far East beruft sich dabei auf internationalen Investorenschutz und fordert von Österreich "mindestens" 200 Millionen Euro. Ihre Anwälte begründen die Klage mit einer "achtjährigen Hexenjagd der Regierung" gegen Meinl Bank.

Die Klage wurde laut Webseite beim International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) bei der Weltbank am 30. Juli 2015 registriert. Far East wird bei der ersten Investorenklage gegen die Republik Österreich von den US-Anwälten Baker & Hostetler vertreten. Sie basiere auf dem bilateralen Investitionsschutzabkommen Österreichs mit Malta.

Blindwütige Kampagne

Der Anlass: Das Investment der Far East in die Meinl Bank, sei durch das Vorgehen der Justiz und der Finanzmarktaufsicht (FMA) geschädigt worden, sagt Far-East-Rechtsvertreter Kenneth Reisenfeld. "Die blindwütige Kampagne gegen Meinl Bank … und dass das Interesse der Far East an der Meinl Bank nicht geschützt wurde, waren unfair, ungerecht und ein absichtlicher Machtmissbrauch", heißt es in einer Aussendung. Das habe eine "Enteignung" der Far East-Investition in die Meinl Bank zur Folge gehabt.

Die Regierung in Wien sei gemäß internationalem Recht verantwortlich für alle Handlungen der Staatsorgane, die gegen Meinl Bank bzw. deren Organe gerichtet seien. Gewaltenteilung zwischen Regierung (Exekutive) und Justiz werde gemäß internationalem Investitionsschutzrecht nicht anerkannt. Daher sei auch die Republik für das Vorgehen von Staatsanwaltschaft und FMA gegen die Meinl Bank bzw. deren Organe verantwortlich.

Auge um Auge

Der Hintergrund: Die österreichische Justiz ermittelt seit acht Jahren in der Causa Meinl, unter anderem gegen Julius Meinl V. und Direktoren der Bank. Es geht um den Vorwurf des Betrugs und der Untreue im Zusammenhang mit dem Immobilienfonds Meinl European Land (MEL). Die Beschuldigten und deren Anwälte weisen die Vorwürfe zurück, sie haben ihrerseits Klagen und Beschwerden eingebracht. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.

Als "Vergeltungsmaßnahmen" sieht Reisenfeld insbesondere das FMA-Verfahren, das auf Absetzung des Bankmanagements hinausläuft, sowie das Ermittlungsverfahren betreffend die 212 Millionen Euro an Sonderdividende. Rein zeitlich will sich diese "Vergeltung" freilich nicht so recht ausgehen, denn das FMA-Verfahren läuft seit einem Jahr. Das Schiedsverfahren strengte Meinl erst im Dezember an. Österreich müsse die "unfaire" Strafverfolgung stoppen, verlangt Reisenfeld. Das Schiedsverfahren bei der ICSID wird von einem dreiköpfigen Schiedsgericht entschieden.

Zufall oder nicht: In einer Aussendung verweist die Kanzlei auf Österreichs Nazi-Vergangenheit: "Die zu lange und übersteigerte Untersuchung ist besonders schmerzvoll, da die Meinl-Familie in den 1930er Jahren vor einem Nazi-Regime aus Österreich fliehen musste, das als vermeintlicher ,Rechtsstaat‘ agierte". Weiters heißt es: "Für die Meinl-Familie ist das ganze Kapitel eine unangenehme Erinnerung an früheres Unrecht, das sie während Österreichs dunkelster Zeit vor fast 70 Jahren erfahren hat. Ganz einfach, die Verfolgung der Meinl Bank durch die österreichische Regierung soll ein Ende haben."

(APA/ung, 4.8.2015)

03.08.2015

Meinl Bank drohen Millionenrisiken aus Steuerprüfung

Das geht aus der gestern im Amtsblatt der „Wiener Zeitung“ veröffentlichten Jahresbilanz für das Geschäftsjahr 2014 hervor.

Demnach könne das Steuerrisiko aus einer Außenprüfung (Betriebsprüfung) für die Jahre 2003 bis 2009 „in einem für die Bank nachteiligen Szenario“ mit bis zu 125,2 Millionen Euro schlagend werden, heißt es im Anhang der Bilanz.

Demnach liegen im Steuerverfahren bereits Bescheide vor, die Höhe der Belastung hänge nun vom Ausgang der Rechtsmittelverfahren ab. „Die strittigen Sachverhalte könnten (…) zu erheblichen Steuernachzahlungen der Meinl Bank führen.“

Große Zahl an Klagen droht

Im Bereich der Anlegeransprüche könnte noch eine große Zahl von Klagen auf die Meinl Bank zukommen. Laut den Ausführungen im Anhang zur Bilanz bestehen neben bereits eingebrachten Zivilklagen mögliche Ansprüche von über 6.000 Anlegern, die sich dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen haben und bisher von der Geltendmachung ihrer behaupteten Ansprüche auf dem Zivilrechtsweg abgesehen haben.

Denn der Anschluss als Privatbeteiligter könne unter gewissen Umständen die Verjährung unterbrechen, die ansonsten in all diesen Fällen bereits eingetreten wäre.

In den Erläuterungen zum Bestätigungsvermerk schreiben die Wirtschaftsprüfer zum Steuerrisiko, dass zwei Gesellschaften aus der Eigentümersphäre die Erfüllung von Steuerschulden bis zur Summe von 44,8 Mio. Euro laut Vereinbarungen übernehmen würden.

Für Risiken aus Anlegerklagen wurden Vorsorgen in Höhe von 20,6 Mio. Euro gebildet. Der Bestätigungsvermerk für die Bilanz wurde ohne Einschränkungen erteilt.

Verfahren gegen Republik Österreich

Unterdessen wurde bekannt, dass die Meinl Bank bzw. deren Eigentümerin ein Schiedsverfahren gegen die Republik Österreich bei einer Schiedsstelle bei der Weltbank in Washington einleitete.

Die Far-East-Gesellschaft beruft sich dabei auf internationalen Investorenschutz und fordert von Österreich „mindestens“ 200 Mio. Euro. Ihre Anwälte begründen die Klage mit einer „achtjährigen Hexenjagd der Regierung“ gegen die Bank.

Bei der Schiedsstelle International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) bei der Weltbank in Washington DC wurde laut Homepage die Klage der B.V. Belegging-Maatschappij Far East am 30. Juli registriert. Die Far East wird von der US-amerikanischen Anwaltskanzlei Baker & Hostetler vertreten.

Es ist laut Anwaltsangaben die erste Investorenklage gegen die Republik Österreich. Sie stütze sich auf das bilaterale Investitionsschutzabkommen Österreichs mit Malta.

Publiziert am 04.08.2015

28.07.2015

FMA beruft Chefs der Meinl Bank ab

Als Grund wurde am Mittwoch lediglich „mangelnde Zuverlässigkeit“ genannt. Die Privatbank muss nun innerhalb von drei Monaten die beiden Chefs ersetzen.

Die FMA habe per Bescheid die Abberufung des Meinl-Bank-Vorstandes Peter Weinzierl und seines Vorstandskollegen Günter Weiß angeordnet, berichtete der „Kurier“ (Onlineausgabe) am Mittwoch. FMA-Sprecher Klaus Grubelnik erklärte, dass sich der Bescheid gegen die Meinl Bank richte. „Er (der Bescheid, Anm.) fordert sie auf, innerhalb der nächsten drei Monate die Konzessionsvoraussetzung, über eine geeignete und zuverlässige Geschäftsleitung zu verfügen, wiederherzustellen.“

„Bilanzieller Blindflug“

In dem Bescheid ist dem Zeitungsbericht zufolge unter anderem von „bilanziellem Blindflug“ und einer „existenzbedrohenden Gefahrensituation“ der Meinl Bank die Rede. Im Juni 2014 habe sich herausgestellt, dass das Finanzinstitut seit fast sechs Monaten sein Eigenmittelerfordernis unterschreite. Ohne Unterstützung von Dritten hätte die Bank zusperren müssen. 2013 hätte die Meinl Bank „weder angemessene Verwaltungs-, Rechnungs- und Kontrollverfahren … noch eine zweckentsprechende interne Revision“ gehabt – obwohl die Behebung dieser Mängel immer wieder zugesagt worden sei.

FMA setzt Meinl-Bank-Chefs ab

Seit dem Anlageskandal um Meinl European Land kommt die Meinl Bank nicht aus den Schlagzeilen. Seit mittlerweile acht Jahren ermittelt die Justiz gegen die Bank.

Management von Krediten „mangelhaft“

Bilanzposten würden „nicht regelmäßig auf deren Werthaltigkeit überprüft“, das Management von Krediten sei „mangelhaft und nicht nachvollziehbar“. Die internen Verwaltungs-, Rechnungs- und Kontrollverfahren würden zulassen, dass die Gefahr eines zusätzlichen Eigenmittelerfordernisses aufgrund zu hoher Beteiligungen außerhalb der Finanzbranche nicht rechtzeitig erkannt werde.

Die Bank wisse nicht, wie hoch ihre Eigenmittel wirklich seien und werde von neuen Erfordernissen überrascht. Rückstellungserfordernisse würden „nicht richtig ermittelt“, Wertberichtigungen seien nicht rechtzeitig erfolgt und Immobilientransaktionen würden „grob unrichtig verbucht“ – die Bank wisse auch nicht über die wahre Höhe wesentlicher Bilanzposten Bescheid, so die Vorwürfe der FMA.

FMA sieht „ungeeignetes Persönlichkeitsbild“

Die FMA unterstellt Weinzierl und Weiß ein „ungeeignetes Persönlichkeitsbild“. Es könne nicht mehr darauf vertraut werden, dass künftigen Zusagen von Weinzierl und Weiß Taten folgen bzw. „dass Mitteilungen über durchgeführte Mängelbehebungen der Wahrheit entsprechen“, heißt es weiter in dem Bericht, aus dem der „Kurier“ zitiert.

„Darüber hinaus kann generell nicht mehr darauf vertraut werden, dass die beiden genannten Vorstände von sich aus und ohne äußeren Druck ein gesetzeskonformes Verhalten anstreben.“ Es bestünden „wesentliche Zweifel“, dass das öffentliche Interesse gewahrt werde, wenn Weinzierl und Weiß die Bank weiter führten.

Meinl Bank: „Bescheid durch nichts zu rechtfertigen“

Die Bank meldete sich kurz nach Veröffentlichung der Meldung mit einem Statement zu Wort: „Dieser Bescheid ist unverständlich und durch nichts zu rechtfertigen. Gemeinsam mit juristischen Experten evaluiert das Institut entsprechende Rechtsmittel“, hieß es in einer Presseaussendung.

Und weiter: „Der vorliegende fragwürdige FMA-Bescheid, der die Einsetzung von zwei neuen Bankvorständen binnen drei Monaten verlangt, schädigt ein erfolgreiches Bankinstitut und seine Mitarbeiter. Offenbar soll alles versucht werden, um von der Erfolglosigkeit und Vorverurteilung eines nunmehr bereits acht Jahre andauernden MEL-Verfahrens abzulenken.“ Die Wiener Staatsanwaltschaft hat Julius Meinl und mehrere Bankorgane im Zusammenhang mit dem Anlegerskandal um die frühere Meinl European Land (MEL) im Visier.

Das Finanzinstitut verwies am Abend außerdem darauf, dass es „seit vielen Jahren“ keine rechtskräftige FMA-Strafe gegen die Meinl Bank AG und ihre Vorstände gebe: „Auch zu den nun erhobenen Vorwürfen gibt es keine Strafbescheide gegen die Vorstände.“ Das Institut sei von der FMA nicht einmal befragt worden.

14.07.2015

Causa MEL: Großangriff auf Atrium und Meinl Bank

Die Stimmung von Advofin-CEO Franz Kallinger könnte man wohl als etwas „gereizt“ bezeichnen: „Es gibt keine vernünftigen Gespräche, die Zeit der ,Pflanzerei‘ ist vorbei“. Was Kallinger auch im WirtschaftsBlatt bereits angekündigt hatte, wird nun Realität: Seit knapp einem Monat bringt der Prozessfinanzierer laufend neue Klagen gegen die in Atrium umbenannte Meinl European Land (MEL) und die Meinl Bank ein. Rund 5000 Anleger mit über 200 Millionen € Schaden sind bei Advofin unter Vertrag.
Nachdem man laut Kallinger im Mai die Zahl der Klagen reduziert und „auf vernünftige Gespräche gehofft“ hatte, sei danach klar geworden, dass Verhandlungslösungen nicht zu erwarten seien. Jüngste Judikatur, die eine Haftung von Atrium bejaht, gab Advofin zusätzlich Rückenwind. Seit 19. Juni bringt man daher laufend Klagen ein. Bisher wurde für 92 Anleger gerichtlich vorgegangen (Streitwert 5,5 Millionen €).

„Taktschlag wird erhöht“

„Der Taktschlag wird jetzt noch erhöht“, setzt Kallinger fort. Das deckt sich auch mit dem WirtschaftsBlatt übermittelten Auflistungen zu Klagseinbringungen, die seit Monatsbeginn immer mehr werden (bis zu zwölf Klagen am Tag). Und: Im Sommer werden nicht nur Forderungen von um die 100.000 €, sondern jene in Millionenhöhe bei Gericht eingebracht, sagt Kallinger.

Dass derzeit eine Klagswelle auf die Meinl Bank und Atrium herein bricht, kann Atrium-Anwältin Daniela Karollus-Bruner so nicht bestätigen. Man habe noch nichts bekommen (was auch an der Zeit liegen kann, die die Zustellung der Klagen benötigt). Man werde Klagen prüfen – und man werde sich wie bisher „mit allem Mitteln verteidigen“. Außerdem könne man Atrium, die in Holland bzw. auf Jersey den Sitz hat, bloß deswegen im Inland klagen, weil die ausländische Gesellschaft bei Verfahren gegen die Meinl Bank in Österreich sozusagen im prozessualen Beiwagerl sitzen muss.

Die Meinl Bank „kommentiert“ die Klagen nicht. Man bezeichnet das Vorgehen von Advofin als „populistisch“ – insofern, als dass jedesmal, wenn sich die Lage beruhigt, „Anwälte auf den Plan treten“ würden.

Doch auch das Argument der Meinl Bank bezüglich temporärer Ruhe im Fall scheint nicht ganz unschlüssig zu sein: Wie berichtet, strebt der Wiener Anlegeranwalt Eric Breiteneder in Holland eine Gesamtlösung im Fall an. Meinl Bank-CEO Peter Weinzierl hatte im WirtschaftsBlatt bereits angekündigt, dass auch er eine Gesamtlösung goutiere – vor allem auch deswegen, weil die Bank den Fall MEL nach sieben Jahren an Zivilprozessen (nebst dem noch immer laufenden Strafverfahren) einmal „vom Tisch“ haben möchte.

Geheim-Diplomatie

Wie nun bekannt wurde, gab es Ende Mai nach einer Besprechung heimischer Anwälte mit Atrium auch ein Treffen zwischen Weinzierl und Atrium. Kürzlich hatte man bei der Meinl Bank gesagt, dass es keine Verhandlungen gebe. Informell ist aber nun zu hören, dass es sehrwohl stimme, dass es dieses Treffen gab, man es aber nicht an die große Glocke hängen wollte.

Kallinger sträubt sich jedenfalls gegen eine für alle Anleger mögliche MEL-Lösung in Holland: Seine Klienten werden „hinausoptieren“. Da Advofin die meisten Anleger im Fall vertrete, fehle daher der Stiftung der Rückhalt, der für die Genehmigung des Vergleichs mit Wirkung für alle Anleger nötig sei.

Allerdings: Die Stiftung hat, wie am Dienstag bekannt wurde, nun bezüglich erforderlichen Rückhalts namhafte Unterstützung bekommen.

28.05.2015

MEL-Affäre: Atrium muss für frühere Fehler blechen

In der Anlageaffäre um die frühere Immobilienholding Meinl European Land (MEL) hat der Oberste Gerichtshof (OGH) ein bahnbrechendes Urteil gesprochen. In diesem Musterverfahren wurde die MEL-Nachfolgegesellschaft Atrium rechtskräftig dazu verdonnert, einen Anleger zu entschädigen, weil sie eine falsche Ad-hoc-Meldung über eine Kapitalerhöhung veröffentlicht hat. Gleichzeitig wurde eine Insiderinformation, die den Kurs der MEL-Papiere beeinflusst hätte, verheimlicht.

Richtungsweisende Entscheidung

Laut dem OGH-Urteil mit der Geschäftszahl 4 Ob 239/14x hat die MEL ihre Anleger im Februar 2007 darüber informiert, dass "die bisher größte Kapitalerhöhung in der Unternehmensgeschichte erfolgreich bzw. vollständig platziert" worden sei. Sie erweckte mit der irreführenden Ad-hoc-Meldung den Eindruck, so die Höchstrichter, "dass sämtliche angebotenen Aktien auf dem Markt untergebracht worden seien, also ein lebhaftes Interesse an den Wertpapieren bestehe". Dabei habe sie den Anlegern verschwiegen, dass 42 Prozent der Zertifikate (620 Millionen Euro) von der MEL selbst über eine Meinl-Konzerngesellschaft erworben wurden.

Starker Tobak

"Diese nicht veröffentlichte Information war geneigt, den Kurs der MEL-Zertifikate erheblich zu beeinflussen", heißt es im Urteil. "Denn diese Information hätte den Anlegern signalisiert, dass auf dem Kapitalmarkt keine ausreichende Nachfrage von Anlegern an diesen Wertpapieren bestand."

"Wenn die MEL eine richtige Ad-hoc-Meldung publiziert hätte, sagt der OGH, hätten die Analysten und Großanleger reagiert und somit wäre der MEL-Kurs schon früher nach unten gegangen", erklärt Anwalt Ulrich Salburg, der für den Prozessfinanzierer AdvoFin das Urteil erstritt, dem KURIER. Außerdem hätten viele Kleinanleger nicht mehr in die MEL-Papier investiert.

Anleger musste Ad-Hoc-Meldung nicht lesen

"Auch wenn der Kläger (Anleger) die Ad-Hoc-Meldung vom 9. Februar 2007 nicht gelesen habe, so könne die Kausalität nicht von vornherein verneint werden, zumal der Kurs von Wertpapieren auch von professionellen Käufern und Verkäufern bestimmte werde, die auf den Inhalt von Ad-Hoc-Meldungen reagieren und deren Verhalten den Kurs in die eine oder andere Richtung beeinflusse,", heißt es wörtlich im OGH-Urteil. "Bei dem hier maßgeblichen Tatbestand der Marktmanipulation nach Paragraf 48 Börsegesetz ist eine tatschliche oder mögliche Kursbeeinflussung nicht notwendiges Tatbestandsmerkmal."

Marktmanipulation nicht widerlegt

Der Geschädigte müsse daher eine Marktmanipulation nicht beweisen, so die Höchstrichter, sondern der Schädiger (MEL/Atrium) die konkrete Behauptung der Marktmanipulation widerlegen. "Die Beklagte (Atrium) zeige nämlich nicht auf, aufgrund welcher Umstände der Kläger (Anleger) ihre Marktmanipulation hätte durchschauen müssen", heißt es im Urteil auf Seite 13.

5029 MEL-Anleger

Dieses erste OGH-Urteil gegen Atrium gilt als Trumpf für die weiteren Anlegerprozesse. "Wir vertreten derzeit 5029 MEL-Anleger mit einem Schadensvolumen in Höhe von rund 200 Millionen Euro", sagt AdvoFin-Chef Franz Kallinger zum KURIER. "Neun Millionen Euro haben wir bereits eingeklagt, jetzt werden wir Zug um Zug die weiteren Klagen einbringen."

Stellungnahme von Atrium

Atrium European Real Estate weist in einer Reaktion auf einen Bericht im heutigen Kurier zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (4 Ob 239/14x) die dargestellten Informationen des Prozessfinanzierers AdvoFin als unvollständig und irreführend zurück. Atrium-Rechtsvertreterin Daniela Karollus-Bruner von der Kanzlei CMS Reich-Rohrwig Hainz: "Diese OGH-Entscheidung ist nur eine von mehreren Gerichts-Entscheidungen in dieser Angelegenheit. AdvoFin verschweigt beispielsweise eine kürzlich erfolgte und wichtigere OGH-Entscheidung zu Gunsten von Atrium. Mehrere weitere OGH-Entscheidungen in der Vergangenheit erfolgten ebenfalls zugunsten von Atrium.“

Entgegnung von AdvoFin

„In der Sache Atrium wurde der OGH bisher nur zwei Mal befasst, im ersten OGH-Urteil wurde bereits die Verletzung der Ad-Hoc-Meldepflicht festgestellt, und der Fall lediglich zur Ergänzung in die erste Instanz zurückgeschickt“, sagt AdvoFin-Chef Franz Kallinger zum KURIER. "Der Anleger muss nachweisen, wie er sein investiertes Kapital alternativ veranlagt hätte, und ob er allenfalls auch Kenntnis von Ab-Hoc-Mitteilungen hatte.“ Nachsatz: „Wir sind aber verwundert, dass die neue rechtskräftige OGH-Entscheidung von Atrium noch nicht mittels Ad-Hoc-Meldung dem Finanzmarkt mitgeteilt wurde.“

Aus MEL wurde Atrium

Im August 2008 wurde die Übernahme der problembehafteten Immobilienholding Meinl European Land (MEL) durch den internationalen börsennotierten  Einkaufszentrumbetreiber Gazit-Globe abgeschlossen. Co-Investor war die Citigroup. In der Folge wurde Meinl European Land in Atrium European Real Estate Limited umbenannt und ein neuer Verwaltungsrat und ein neues Management eingesetzt. Indes laufen die Geschäfte der börsennotierten Atrium derzeit eher flau. Im ersten Quartal 2015 sanken die Netto-Mieteinnahmen von 51 Millionen auf 49 Millionen Euro, der Gewinn brach von 27,9 Millionen auf 11,1 Millionen  Euro ein. Dazu trugen neben den geringeren Netto-Mieteinnahmen auch Wechselkursverluste in Höhe von 12,4 Millionen Euro bei; ebenso ein deutlich niedrigeres Bewertungsergebnis.

(kurier) Erstellt am 29.05.2015, 06:00

05.01.2015

Was die Republik Meinl vorwirft

Wien. Nach dreieinhalb Jahre dauernden Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft in der Causa Meinl nun endlich die Anklageschrift fertig. Am vergangenen Montag wurde sie den Vorstandsmitgliedern der Meinl Bank (MBAG), Peter Weinzierl, Günter Weiss und Robert Kofler sowie den Aufsichtsratsmitgliedern Julius Meinl und einem seiner Kollegen zugestellt. „Mit den besten Wünschen für das kommende Jahr“ hatte der zuständige Staatsanwalt Bernhard Löw das Schriftstück den Strafverteidigern der Angeklagten allerdings schon einige Tage zuvor per Mail übermittelt.

Auf 40 Seiten legt die Staatsanwaltschaft Wien dar, weshalb die Organe der Meinl Bank 2015 auf der Anklagebank des Wiener Straflandesgericht Platz nehmen müssen. Alles dreht sich um die Ausschüttung einer Sachdividende in der Höhe von 211,9 Millionen Euro Anfang 2009. Durch diese Ausschüttung an die Mehrheitsaktionärin Far East, die Julius Meinl zuzurechnen ist, sollen die Genannten der Meinl Bank wissentlich einen Vermögensschaden zugefügt haben.
Darüber hinaus habe man verabsäumt, im Jahresabschluss Rückstellungen in ausreichender Höhe zu bilden. Dabei hätten die Banker damals gewusst, dass der Gesellschaft „potentielle Haftungsrisiken .. in einer Größenordnung von zumindest 250 Mio Euro“ von geschädigten Anlegern ins Haus stehen würden. Zu Erinnerung: Durch den drastischen Kursverfall der Meinl European Land-Zertifikate fühlten sich zahlreiche Anleger getäuscht und machten gegen die Bank Ansprüche geltend.

"Kein Geschäftsmodell in Aussicht"

Noch ein anderer Umstand hätte die Verantwortlichen davon abhalten müssen, eine Ausschüttung vorzunehmen, so die Staatsanwaltschaft: Von 2003 an bestand zwischen der MBAG und der Atrium European Real Estate (vormals Meinl European Land) eine Geschäftsbeziehung, die der Bank Erträge von „zumindest 600 Mio“ Euro gebracht haben soll. Nach dem Ende dieser lukrativen Partnerschaft im Jahr 2008 sei „die de facto einzige wesentliche Einnahmequelle der Meinl Bank weggefallen…“. Stattdessen hätte „kein auch nur annähernd gewinnbringendes Geschäftsmodell bestanden“ oder auch nur in Aussicht gewesen, so der Vorwurf.

Deshalb, so die Schlussfolgerung, hätten die Vorstände der Bank das Verbrechen der Untreue begangen, die Aufsichtsräte seien ihre Beitragstäter gewesen. Zusätzlich wird allen vorgeworfen, das Delikt der versuchten betrügerischen Krida begangen zu haben.

Geht es nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft, werden sich nicht nur die Angeklagten im Straflandesgericht einfinden müssen, sondern auch mindestens 18 Zeugen.

"Es bestand besondere Eile"

Die Tathandlungen von Weinzierl und seinen Kollegen sind, so die Anklageschrift, allesamt in „einem noch festzustellenden Zeitpunkt im Jänner 2009 bis zum 5.2.2009“ gesetzt worden. An letzt genanntem Tag traf der Aufsichtsrat zusammen, um den Jahresabschluss der MBAG zum 31.12.2008 festzustellen. Nur 90 Minuten später fand die Hauptversammlung statt, in der die Ausschüttung der Dividende beschlossen worden ist.

Dieses dichte Programm hat die Staatsanwaltschaft misstrauisch gemacht: „Ein Vergleich mit den vorgegangenen Jahren zeigt, dass im Jahr 2009 besondere Eile bestand, den Jahresabschluss zu erstellen, durch den Aufsichtsrat der MBAG festzustellen und im Rahmen einer Hauptversammlung über die Verwendung des ausgewiesenen Bilanzgewinns .. zu entscheiden“, hält sie fest. Im Jahr 2003 hätte sich die Hauptversammlung noch bis Ende März Zeit gelassen, um sich erstmals zu versammeln. Noch viel mehr stößt sie sich jedoch an dem Ablauf der Hauptversammlung, die, so ist die Staatsanwaltschaft überzeugt, nach einem perfekt vorbereiteten „Drehbuch“ abgelaufen ist.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat hatten nämlich zunächst der Hauptversammlung vorgeschlagen, keine Dividende auszuschütten. Der Vertreter der Far East insistierte jedoch auf die Ausschüttung, wozu es dann auch kam. All das dürfte für keinen der Anwesenden eine Überraschung gewesen sein. Im Gegenteil. Folgt man der Staatsanwaltschaft handelt es sich um ein abgekartetes Prozedere. Zur Veranschaulichung ihrer Behauptung stellt sie das notariell beurkundete Protokoll der Hauptversammlung vom 5.2.2009 einem Protokoll-Entwurf gegenüber, den der Anwalt Oskar Winkler Tage zuvor vorbereitet hatte. Bis auf wenige Worte halten sich die Anwesenden an den von Winkler vorgeschlagenen Text. Ein Beweis für die Anklägerin, dass die Tat von langer Hand geplant war. Dieser Beschluss sei also „keineswegs spontan erfolgt“. Der Vorstand habe bloß zum Schein den Vorschlag gemacht, „um das Risiko persönlicher Haftungen gegenüber den Gläubigern der MBAG hintanzuhalten.“

Ob all das für eine strafrechtliche Verurteilung ausreicht, wird der Schöffensenat zu klären haben. Bis dahin wird es aber noch eine Zeit lang dauern. Die Betroffenen verwehren sich gegen die Vorwürfe strikt. Dem Vernehmen nach wollen alle gegen die Anklage Einspruch erheben.

06.01.2015 | 17:48 |  von Judith Hecht  (DiePresse.com)

14.12.2014

Causa Meinl: Justiz will weitere Personen anklagen

Wien – Die Justiz erhöht das Tempo in der Causa Meinl. Neben der offenbar vom Weisenrat des Justizministers genehmigten Anklage von Julius Meinl und anderen Personen wegen der Ausschüttung einer Sonderdividende wurden nun auch die Ermittlungen in einem verwandten Fall abgeschlossen: Wie eine Sprecherin des Landesgerichts Wien bestätigt, sind Anklagen gegen zwei frühere Meinl-Manager und zwei Steuerberater eingebracht worden. Es geht um Untreue, gewerbsmäßige Abgabenhinterziehung und um Vergehen nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz.

Die Staatsanwaltschaft Wien deckte im Zuge des Zertifikaterückkaufs durch Meinl European Land vor mittlerweile sieben Jahren auch hohe Provisionsflüsse auf. Dabei rückten der frühere Kapital&Wert- und Cosmos-Manager Francis Lustig sowie Johann Mantler ins Visier der Ermittler. Sie sollen ab 2002 Provisionen im Volumen von 48 Millionen Euro über gemeinsam gehaltene Gesellschaften von der Meinl Bank Antigua und einer Meinl-Immobilienfirma in Jersey erhalten haben. Mantler für die Akquirierung von Immobilienprojekten, Lustig für die Platzierung von MEL-Zertifikaten via Meinl Success.

Doch das ist nur die Vorgeschichte, beanstandet wird nämlich die weitere Verwendung der Gelder. Sie wurden an liechtensteinische Stiftungen ausgeschüttet, die wiederum in Gewinnscheine von Mantler-Lustig-Firmen wie "Flavius", "Proventus" und "Firmus" investierten. Die Staatsanwaltschaft erachtet die Konstruktion nicht nur als missbräuchliche Steuergestaltung und leitet gewerbsmäßige Abgabenhinterziehung ab; sie wirft den Beschuldigten auch Untreue bzw. Beitrag zur Untreue vor. In den Fängen der Justiz ist damit auch TPA-Gründer Gerhard Nidetzky und eine weitere Steuerberaterin.

Nidetzky, der auch als Aufsichtsvorsitzender von Unicef fungiert, weist die Vorwürfe zurück und hat nach eigenen Angaben Einspruch gegen die Anklage erhoben, die somit nicht rechtskräftig ist. Dem Vernehmen nach urgieren die involvierten Steuerberater, dass der Fall samt bereits verhängter Steuernachzahlung erst vom Verwaltungsgerichtshof entschieden wird. Auch Mantler und Lustig bestreiten die Vorwürfe und haben die Anklage beeinsprucht, wie ihr Rechtsvertreter Herbert Eichenseder erklärt.

Ähnlich wie die Manager der Meinl-Bank fühlen sich auch die jetzt Beschuldigten der Willkür von Justiz und Finanzbehörden ausgesetzt, wie es in Justizkreisen heißt. Trotz jahrelanger Beschattung und Telefonüberwachung hätten die Ermittler nichts gefunden und versuchten nun Untreue zu konstruieren, obwohl kein Schaden entstanden sei.

Die Behörden interessieren sich auch für einige Aspekte in der MEL-Causa. Aus den Einvernahmeprotokollen erschließt sich, dass die liechtensteinischen Stiftungen namens Menosa und Tecano vor dem Börsengang der MEL Aktien zum Kurs von fünf Euro kauften. An der Börse notierte der Immobilienentwickler dann kurz darauf mit elf Euro. Angeboten worden sei die Transaktion von Julius Meinl, sagte Lustig in seiner Einvernahme. "Es war gedacht als eine Art Vorausbonus, um die Leute an die Firma zu binden." Dennoch gab es keine Behaltefrist, weshalb die Papiere ein oder zwei Jahre später wieder via Meinl Bank verkauft worden seien.

(Andreas Schnauder, DER STANDARD, 16.12.2014)

12.12.2014

Ministerium genehmigt Anklage gegen Meinl & Co.

In der Causa  Meinl mahlen die Mühlen der Justiz besonders langsam. Dem Vernehmen nach musste die Staatsanwaltschaft Wien die geplante Anklage gegen Julius Meinl & Co. im Zusammenhang mit der umstrittenen Ausschüttung einer Sonderdividende zwei Mal überarbeiten – auf Order der vorgesetzten Behörden. Seit Sommer liegt die dritte Version dieses sogenannten Vorhabensberichtes im Justizministerium zur Genehmigung. Am Freitag hat das Justizministerium endlich eine Entscheidung getroffen. Auf Empfehlung des sogenannten Weisenrats ist die Anklage  wegen Verdachts der Untreue genehmigt worden.

Fünf Verdächtige

Wie der KURIER bereits Anfang Juli berichtete, werden Julius Meinl, die Bankvorstände Peter Weinzierl und Günter W., der Ex-Bank-Vorstand und heutige Aufsichtsrat Robert K. sowie der Ex-Aufsichtsrat Karl H. angeklagt. Im Mittelpunkt steht der Vorwurf der Untreue.

Die Verantwortlichen der Privatbank, die seit Jahren wegen der Anlegeraffäre Meinl European Land (MEL), heute Atrium, in den Schlagzeilen ist, sollen durch die Ausschüttung einer „Sachdividende“ von knapp 211,9 Millionen Euro das Institut „entreichert“ bzw. geschädigt haben. Die Strafdrohung beträgt bis zu zehn Jahre Haft. Die Vorwürfe werden bestritten.

Umstrittene Dividende

Der Sachverhalt  ist bereits in einem umfangreichen Prüfbericht der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) nachzulesen. Entgegen den ursprünglichen Plänen der Bankvorstände soll die Hauptversammlung der Privatbank 2009 beschlossen haben, die Sachdividende (Aktien der Fondsgesellschaft Oryx) an die niederländische Briefkastenfirma B.V. Belegging-Maatschappij "Far East" auszuschütten. Die niederländische Gesellschaft ist 99,99 Prozent Eigentümerin der Meinl Bank und wird Julius Meinl V. zugerechnet.beschlossen haben, die Sachdividende der Fondsgesellschaft Oryx an eine niederländische Briefkastenfirma auszuschütten, die am Ende Julius Meinl V. zugerechnet wird.

Höhere Rückstellungen

Geht es nach der Anklagebehörde, hätte die Dividende nicht ausgeschüttet werden dürfen. Die Bank hätte nämlich höhere Rückstellungen  für künftig drohende Schadenersatz-Ansprüche von geschädigten Anlegern der MEL bilden müssen.

Folglich soll auch der Jahresabschluss 2008  der Meinl Bank nicht richtig gewesen sein. Unter dem Strich heißt der Vorwurf: Durch die Ausschüttung ist der Entschädigungstopf für die Anleger geschmälert werden. „Wir kennen die Vorwürfe im Detail noch nicht, aber für uns ist die Entscheidung völlig unverständlich“, sagt Meinl-Anwalt Georg Schima zum KURIER. „Der Jahresabschluss 2008 war richtig, weil die künftigen Schadenersatzansprüche zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht zu erkennen waren.“ Nachsatz: „Die Meinl Bank hätte nicht willkürlich höhere Rückstellungen oder  Rücklagen für mögliche künftige Schadenersatzforderungen bilden dürfen.“ Das sei sogar verboten. Der Gewinn sei richtig ermittelt und die Dividende rechtmäßig ausgeschüttet worden.

„Keine Weisung“

Der unabhängige Weisenrat hat  von einer Weisung abgeraten. „Den Empfehlungen des Weisenrats zu folgen, ist für mich selbstverständlich. Es hat auch nie eine Weisung in der Causa Meinl gegeben“, erklärt Justizminister Wolfgang Brandstetter dem KURIER. „Der Fall Meinl ist auch typisch für die schwierigen juristischen Auslegungsprobleme, die wir mit dem Tatbestand der Untreue haben.“   Es sei daher für ihn völlig klar gewesen, dass dem Anklage-Vorhaben der Staatsanwaltschaft  zu folgen sei. Die hier vorliegenden schwierigen Rechtsfragen soll  ein unabhängiges Gericht klären.

(Kurier) Erstellt am 12.12.2014, 14:56

05.12.2014

Justizinterne Grabenkämpfe um Meinl

Wien – Im Vergleich zur Causa Meinl erscheint selbst der Fall Karl-Heinz Grasser harmonisch zu verlaufen. Im Unterschied zu den Buwog-Ermittlungen kommen sich nämlich die involvierten Behörden in der Sache Meinl immer wieder in die Haare und geben Einblick in die Praxis heikler Weisungen. So wurde im Oktober schon zum zweiten Mal eine Festnahme von Meinl-Bank-Chef Peter Weinzierl abgelehnt.

Dem Banker wird von der Staatsanwaltschaft u. a. Untreue und Versuch der betrügerischen Krida im Zusammenhang mit der Ausschüttung einer Sachdividende in Höhe von 212 Millionen Euro an eine Meinl-Holding vorgeworfen. Bei einer Hausdurchsuchung vor zwei Jahren fanden die Ermittler diverse Dokumente nicht auf dem Bankserver und gingen daher davon aus, dass der Manager relevante Daten auf seinem Acer Iconia W501P speicherte. Weil Weinzierl das Gerät nicht aushändigen konnte oder wollte, beantragte der zuständige Staatsanwalt die Festnahme wegen Verdunkelungsgefahr.

Betriebsamkeit

Die wurde vom Journalrichter auch prompt genehmigt, doch dann brach Betriebsamkeit in der Justiz aus. Die Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien wurde informiert und hielt Rücksprache mit dem damaligen Chef der Oberstaatsanwaltschaft, Werner Pleischl, sowie dem Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek. Ergebnis: Die Festnahme wurde abgelehnt, da sie einer "Beugehaft" zur Erlangung des Tablets gleichkomme.
Ähnliches wiederholte sich im Oktober dieses Jahres: Wieder begehrte Staatsanwalt Bernhard Löw die Festnahme Weinzierls. Geändert hat sich die Causa, diesmal wurde dem Meinl-Banker Betrug im Zusammenhang mit Gewinnscheinen einer russischen Gesellschaft vorgeworfen, an der die Meinl European Land beteiligt war. Ausgelöst wurde der Antrag durch einen Bericht der Soko Meinl, in der darauf hingewiesen wurde, dass Weinzierl nach Prag gezogen sei, Häuser in Moskau und der Türkei erworben und auffällige finanzielle Transaktionen vorgenommen habe.
Diesmal kam es im Vorfeld der Hausdurchsuchung zu einer Besprechung im Justizministerium, bei der neben Pleischls Nachfolgerin Eva Marek auch Pilnacek anwesend war. Löws Antrag wurde "seitens der Oberstaatsanwaltschaft Wien und des Bundesministeriums für Justiz nicht zur Kenntnis benommen", heißt es in der Niederschrift, die dem Standard vorliegt.

"Neue Märchen"

Für die Meinl Bank sind die Vorgänge ein weiteres Zeichen dafür, dass die Staatsanwaltschaft mit "neuen Märchen versucht, das Verfahren am Leben zu erhalten", wie Weinzierl in gewohnter Schärfe formuliert. Die Bank hat eine Beschwerde gegen die jüngste Hausdurchsuchung eingebracht, in der auch alle erhobenen Vorwürfe bestritten werden. Es gilt selbstredend die Unschuldsvermutung. Weinzierl ist guter Dinge, immerhin hätten die Gerichte bisher schon 46 Rechtsbrüche der Ermittler in den diversen Verfahren festgestellt.

Die weitere Vorgangsweise der Justiz dürfte spannend werden. In der Causa Sachdividende liegt ein Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft im Justizministerium. Teile davon fanden sich irrtümlich im Altpapier des Landesgerichts Wien und den Weg ins Internet. Zum Russland-Joint-Venture soll kommende Woche ein Abschlussbericht vorgelegt werden.

Dann wäre da noch das eigentliche Kernthema, nämlich die milliardenschweren Zertifikaterückkäufe der MEL 2007, die Ausgangspunkt der Ermittlungen waren und die die Meinl Bank bereits hohe Entschädigungen an Anleger gekostet haben.

Heikle Situation

Für das kleine Institut wird die Situation langsam heikel, zumal ihm die Finanzmarktaufsicht auf die Zehen tritt. Sie hat wegen vorübergehender Unterschreitung der Eigenmittelgrenzen und mehrerer anderer Verstöße bereits Verfahren gegen die Privatbank eingeleitet. Das Institut hat neben Geschäftsrückgängen mit besagten Anlegerklagen (MEL, MAI und MIP) zu kämpfen, für die Kosten und Rückstellungen im Volumen von 88,34 Mio. Euro anfielen, zudem musste für eine hohe Steuernachzahlung eine Vorsorge gebildet werden. Während klassische Bankerträge schwinden, kommen nur noch aus dem Treuhandgeschäft nennenswerte Erlöse – diskrete Kunden v. a. aus Osteuropa legten im Vorjahr 15,82 Millionen Euro bei Meinl ab. Das entspricht mehr als der Hälfte der Gesamteinnahmen.

Die FMA erachtet Treuhandgeschäfte als einen "wesentlichen Indikator für erhöhtes Risiko der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung". Es handle sich somit um ein "Hochrisikogeschäft". Die Meinl Bank hat mittlerweile die Kritik erwidert und "Missverständnisse ausgeräumt".

(Andreas Schnauder, DER STANDARD, 6.12.2014)

10.11.2014

Meinl-Bank-Chef im Visier der Kripo

Das Ermittlungsverfahren um die Meinl Bank und die frühere Immobilien-Holding Meinl European Land (MEL) weitet sich aus. Am 23. Oktober durchsuchten Kripo-Beamte der "SOKO Meinl" um Wilfried Neurauter die Büroräume von Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl am Wiener Bauernmarkt. Zugleich wurden Konten Weinzierls und fünf Firmen-Konten bei der Meinl Bank geöffnet, die laut Kripo Weinzierl zugeordnet werden.

Im Mittelpunkt der Causa steht ein Joint-Venture der MEL in Russland. Die "SOKO Meinl" verdächtigt den Banker des schweren Betruges und eines Steuervergehens (eine Million Euro). Der SOKO-Leiter hatte der Staatsanwaltschaft Wien sogar die Verhaftung von Weinzierl "empfohlen", auch deshalb, weil Weinzierl seit Ende 2012 in Tschechien wohnt.

Meinl-Bank-Chef Peter Weinzierl – Foto: dapd/Lilli Strauss Fünf Tage vor der Durchsuchung wurde die Festnahme von "oben" untersagt: "Das mündlich erörterte Vorhaben der Staatsanwaltschaft Wien, die gerichtliche Bewilligung zur Festnahme von Weinzierl zu beantragen, wird seitens des Justizministeriums und der Oberstaatsanwaltschaft Wien nicht zur Kenntnis genommen", heißt es lapidar in der schriftlichen Weisung.

Dabei wiegt der Verdacht gegen Weinzierl schwer, den die SOKO Meinl in einem 115 Seiten starken Zwischenbericht, der dem KURIER vorliegt, aufgearbeitet hat.

Demnach soll Weinzierl Mitte 2005 für die MEL ein Russland-Joint-Venture um die zypriotische Holding MD Time Holding aufgezogen haben, deren Tochterfirmen Immo-Projekte in Russland entwickeln sollten. 55 Prozent der Stammaktien hielt die MEL, 45 Prozent russische Partner über die Offhore-Firma Business Enterprise Group (BEG). Parallel dazu wurden 100 stimmrechtslose Gewinnscheine (participation shares) ausgegeben, die einen Anspruch auf einen allfälligen Gewinn verbrieften.

Jeweils 45 Scheine erhielten MEL und BEG, zehn Papiere kaufte die Meinl Bank um rund 814.000 Euro. Doch laut Aktenlage angeblich nicht für sich selbst: Später übertrug die Bank fünf Anteile an die JM Real Estate Services Ltd, die der Sphäre von Julius Meinl zugerechnet wird, und die andere Hälfte an die Meinl-Bank-Filiale auf der Karibik-Insel Antigua.
Laut den Ermittlern soll die Karibik-Tochter nur Treuhänderin für Weinzierl und für die Jersey-Briefkastenfirma Speedprop Communications gewesen sein. Denn: Aufgrund von sichergestellten internen Bank-Vermerken rechnen die Ermittler Speedprop Weinzierl zu.

Dubiose Bewertung

Als sich Ende 2007 abzeichnete, dass die MEL, die heute Atrium heißt, an die israelischen Gazit-Gruppe verkauft wird, wurden diese zehn Gewinnscheine noch schnell zu Geld gemacht und an die MEL verkauft.

Anfangs sollte die MEL 21,8 Millionen Euro für die Papiere zahlen. Das ergab eine Bewertung eines Meinl-Bank-Prokuristen.

Laut SOKO sollen dabei die Liegenschaften in Russland mit einem "Vielfachen der ausgewiesenen Marktwerte" hochgerechnet worden sein, "obwohl bei keinem einzigen Projekt mit dem Bau begonnen wurde". Schließlich zahlte die MEL 16,64 Millionen Euro für die zehn Gewinnscheine, die die Ermittler "als wertlos einstufen". Denn: Das Russland-Joint-Venture hat seit Gründung keine Gewinne ausgeschüttet.

In der Folge sollen rund 7,58 Millionen Euro auf dem Konto der Briefkastenfirma Speedprop bei der Meinl Bank gelandet sein, und Weinzierl soll angeblich zumindest 3,35 Millionen Euro von dem Konto entnommen haben. Im März 2008 soll sich der Banker um rund 2,65 Millionen Euro "ein zweistöckiges Wohnhaus" in der Nähe von Moskau gekauft haben. Im Mai/Juni 2008 soll Weinzierl die Gesellschaft "Villa Bodrum Gayrimenkul Turizm ve Tivaret Ltd." in der gleichnamigen türkischen Stadt gegründet haben Zweck: Kauf einer Villa.

Vorwürfe bestritten

"Ich weise den Verdacht des Betruges und der Bereicherung entschieden zurück. Die Darstellungen des Russland Joint Ventures und die steuerliche Beanstandung bei mir sind falsch", sagt Banker Weinzierl zum KURIER. "Auch die Zurechnung der Offshore-Firma Speedprop ist so nicht korrekt." Es sei eine Zumutung, dass er sich mit so einem vollkommen unschlüssigen Schriftstück eines nicht qualifizierten Polizisten auseinandersetzen müsse. "Die Staatsanwaltschaft findet anscheinend keinen Gutachter mehr, der so einen Schwachsinn zusammenschreibt. Wir werden die zahlreichen Fehler dieses Berichts aufzeigen", sagt der Banker. "Ich bin nicht bereit, in der Öffentlichkeit im Detail auf die Vorwürfe einzugehen." Das gelte auch für seine persönlichen Einkommensverhältnisse. Welche Summe er tatsächlich aus den Gewinnscheinen erlöst hat, beantwortet er nicht. Nur so viel: Es sei ja nicht verboten, in Russland ein Haus zu kaufen.
Autor: Kid Möchel

Hintergrund:
Die MEL-Affäre

2007 gab die Immo-Holding Meinl European Land (MEL) in Jersey bekannt, dass sie 88 Mio. Zertifikate zurückgekauft hat, ohne zuvor die Anleger darüber zu informieren. In der Causa  ist seit 2008 ein Riesen-Ermittlungsverfahren anhängig. Viele MEL-Anleger brachten Schadenersatzklagen gegen die Meinl Bank ein.
2008 schloss die Gazit-Gruppe den Kauf der MEL ab und nannte den Konzern in Atrium um. Wegen angeblicher Ungereimtheiten bei MEL kam es zwischen Bank und Atrium zu Klagen (zwei Mrd. Euro). Der Streit wurde mit einem Vergleich beigelegt.

06.11.2014

Finanzaufsicht grillt Meinl Bank

Die Wiener Meinl Bank hat massive Zores mit der Finanzmarktaufsicht (FMA). In einem 47 Seiten starken Bericht zeigen die Bankenaufseher zahlreiche Verstöße gegen das Bankwesengesetz (BWG) durch die Privatbank auf. In der Folge bezweifelt die FMA die gesetzlich erforderliche "persönliche Zuverlässigkeit" der Bankführung.

Vorstand Peter Weinzierl: Bank steht auf solidem Fundament – Foto: dapd/Lilli Strauss "Die beiden Vorstände Peter Weinzierl und Günter Weiß haben es zu verantworten, dass jedenfalls seit 2013 in der Meinl Bank weder angemessene Verwaltungs-, Rechnungs- und Kontrollverfahren, noch eine entsprechende interne Revision bestehen", heißt in dem FMA-Papier, das dem KURIER vorliegt. "Und das, obwohl mehrmals von externer Seite auf wesentliche Mängel hingewiesen wurde." Eine angemessene Steuerung der Bank sei dadurch angeblich nicht möglich. Die interne Revision sei mit einer Person unterbesetzt, interne Prüfungen seien wiederholt verschoben worden oder gar entfallen.

"Bilanzieller Blindflug"

Auch soll die Werthaltigkeit von Kreditforderungen und Beteiligungen (bis Juni 2013) "nur einmal jährlich geprüft worden sein". Von einem "bilanziellen Blindflug" ist in dem Bericht sogar die Rede. Grundlage des Berichts sind mehrere Vor-Ort-Prüfungen der Nationalbank und der FMA sowie Angaben bzw. Warnungen der Bankprüfer Deloitte und KPMG.

Laut Aufsicht hat sich die Geschäftslage der Meinl Bank seit 2010 deutlich verschlechtert. Bis Ende 2013 wurden 60,7 Millionen Euro Verlust eingefahren, die Eigenmittel halbierten sich auf knapp 50 Millionen. Von Ende 2013 bis Ende Juni 2014 waren die nötigen Eigenmittel sogar unterschritten. Statt der gesetzlichen Mindestquote von acht Prozent betrug sie nur 6,58 Prozent. "Bemerkenswert bleibt, dass der hohe Jahresverlust (15,37 Mio. Euro) und die Unterschreitung der erforderlichen Eigenmittel zwar seit 31. Dezember 2013 vorliegen, jedoch erst Mitte Juni 2014 hervorkommen", heißt es im FMA-Papier. Also erst zwei Wochen, bevor der geprüfte Jahresabschluss 2013 abgegeben werden musste. In der Folge mussten neun Millionen Euro Gesellschafter-Zuschuss in die Bank fließen, um diese offenbar abzusichern.

Geht es nach der Aufsicht, so soll die Privatbank in den vergangenen Jahren mitunter fehlerhafte Geschäftszahlen an die FMA übermittelt haben. Ein Beispiel: Für 2012 wurde ein Jahresverlust von 9,47 Millionen Euro gemeldet, nach der Abschlussprüfung betrug der Verlust tatsächlich 22,27 Millionen Euro. Abweichung: 135 Prozent. Die FMA führt die fehlerhaften Zahlen "auf die wesentlichen Schwächen bei der internen Kontrolle des Rechnungslegungs-Prozesses zurück".

Die wirtschaftliche Talfahrt der Bank sei laut FMA vor allem eine Folge der Rechts- und Geschäftsrisiken aus den Anlegeraffären, allen voran die Causa Meinl European Land (MEL). Von 2009 bis Ende Juli 2014 musste die Meinl Bank 88,34 Mio. Euro für Prozesskosten, Rückstellungen und Zahlungen an Anleger aufbringen.
Indes hat die FMA die Bank bereits aufgefordert, zu dieser "Beweisaufnahme" Stellung zu nehmen.

Alles läuft korrekt

"Die Bilanzzahlen sind allesamt unzweifelhaft richtig", kontert die Meinl Bank. "Die finanzielle Gebarung, die Integrität des Vorstands und das Management der Bank stehen außer Frage. Das wird in einem Schreiben an die FMA detailliert unter Beweis gestellt werden. Nachsatz: "Das Institut wird sämtliche Missverständnisse Punkt für Punkt aus dem Weg räumen." Die kurzfristige Eigenmittel-Unterdeckung ergab sich aus einem (angefochtenen) Steuerbescheid, die Abweichung beim Verlust 2012 sei bloß "eine Abweichung gegenüber dem Budget der Bank".

08.07.2014

Julius Meinl soll angeklagt werden

Im Strafverfahren rund um die Meinl Bank geht es jetzt ans Eingemachte. In einem Teilbereich sind die Ermittlungen gegen Julius Meinl V. & Co. abgeschlossen. Auf Anfrage des KURIER bestätigt Thomas Vecsey von der Staatsanwaltschaft Wien, dass ein sogenannter Vorhabensbericht der Oberstaatsanwaltschaft übermittelt wurde. In einem solchen Bericht wird entweder eine Anklage oder eine Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen. "Es stimmt, es lag uns ein Vorhabensbericht in der Causa Meinl vor, der von uns bearbeitet wurde", sagt Oberstaatsanwalt Michael Klackl zum KURIER. "Wir haben den Bericht bereits mit einer Stellungnahme dem Justizministerium vorgelegt." Zu inhaltlichen Details wollten beide Behörden keine Angaben machen.

Dem Vernehmen nach sollen vier Personen angeklagt werden, darunter Meinl Bank-Vorstand Peter Weinzierl und Julius Meinl V. Im Mittelpunkt soll der Vorwurf der Untreue stehen. Die Bank soll durch die Ausschüttung einer "Sachdividende" von knapp 212 Millionen Euro "entreichert" bzw. geschädigt worden sein. Die Vorwürfe werden bestritten.

Umstrittene Dividende

Der Sachverhalt ist bereits in einem früheren Prüfbericht der Oesterreichischen Nationalbank nachzulesen. Entgegen ursprünglichen Plänen soll die Hauptversammlung der Bank 2009 beschlossen haben, die Sachdividende (Aktien der Fondsgesellschaft Oryx) an die niederländische Briefkastenfirma B.V. Belegging-Maatschappij "Far East" auszuschütten. Die niederländische Gesellschaft ist 99,99 Prozent Eigentümerin der Meinl Bank und wird Julius Meinl V. zugerechnet.

Diese Mega-Dividende hat vor allem für die geschädigten Anleger der Immobilienholding Meinl European Land (MEL) Folgen, die die Meinl Bank u.a. auf Schadenersatz klagen (siehe Beitrag unten).

"Durch diese Ausschüttung wurde der Haftungstopf der Meinl Bank stark reduziert, so dass nach unserer Einschätzung das vorhandene Eigenkapital für die Begleichung der Schadenersatzansprüche nicht ausreichend ist", meint Franz Kallinger, Chef des Prozessfinanzieres AdvoFin zum KURIER. AdvoFin vertritt 5400 MEL-Anleger mit einem Schadensvolumen von 206 Millionen Euro.

"Es handelt sich hierbei um ein verzweifeltes Ablenkungsmanöver der Staatsanwaltschaft Wien von Fehlverhalten bei den MEL-Ermittlungen", kontert Meinl Bank-Chef Peter Weinzierl.

"Die Dividendenausschüttung der Meinl Bank wurde im Rahmen aller dafür vorgesehenen Gesetze und Regeln und unter Einbeziehung der relevanten Behördenvertreter vorgenommen."

27 Millionen Euro

Und Weinzierl weiter: "Die Ausschüttung einer Dividende, die im Aufsichtsrat von allen Aktionären beschlossen wurde, zu inkriminieren", so der Banker, sei daher, "rechtsstaatlich haltlos und widerspreche sämtlichen Gepflogenheiten guten Wirtschaftens". Die Meinl Bank habe für Prozessrisiken aus den Verfahren zu Meinl European Land aktuell 27 Millionen Euro rückgestellt.

09.12.2013

Fall Meinl: OGH bricht Lanze für Anleger

Für Anlegeranwalt Eric Breiteneder ist die OGH Entscheidung 9Ob43/13h in der Causa Meinl European Land (MEL) „bahnbrechend“: Ein Anleger – versiert mit Aktien, Anleihen und Fonds – war 2004 von seinem Berater (er stand auch im Dienst der Meinl-Vertriebstochter „Success“, Anm.) auf MEL aufmerksam gemacht worden. Der Werbeprospekt versprach ein sichere und nicht volatile Anlageform. Genau das wollte der Anleger.

2007 folgte der Crash. Der Berater rief den Anleger sogar mehrmals an und drängte zum Verkauf.

Unterinstanzen korrigiert

Das tat er aber nicht. 2009 klagte der Anleger. Nachdem ihm die Unterinstanzen die kalte Schulter gezeigt hatten, brach nun der OGH eine Lanze für ihn: Der Prospekt mit Meinl-Bank-Aufdruck war irreführend. Bei der „zivilrechtlichen Prospekthaftung“ zähle laut OGH das Gesamtbild, das vermittelt wurde: Auch erfahrenen Anlegern, die sich des Risikos eines Aktien-Investments bewusst sind, wäre suggeriert worden, dass MEL sicherer als andere „Aktien“ sei.

Und was ist mit dem Halten der Papiere trotz besseren Rats: Hat der Kläger Mitverschulden? Der OGH: Genau genommen trat der Schaden schon durch die prospektbedingt falsche Wahl der Anlage ein. Nur damals war Mitverschulden möglich. Spätere Kursstürze seien quasi bloß Symptom der früher eingefangenen Erkrankung im Depot. Dem Anleger oblag auch keine Schadenminderungspflicht, weil Prospekt- gegen Berater-Information stand.

Reaktion der Bank

Doch wie sieht das die Beklagte? Mario Spanyi, Anwalt der Meinl Bank: „Die vorliegende Entscheidung ist – wie der OGH selbst ausführte – auf den konkreten Einzelfall und die jeweilige Beratungssituation bezogen und daher nicht ohne weiteres auf andere Konstellationen anwendbar. Im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung (z.B. 10 Ob 32/13y) erklärt der OGH den Verkaufsfolder als haftungsbegründend im Sinne einer zivilrechtlichen Prospekthaftung, ohne auf den Inhalt des Folders genauer einzugehen. Nach der bisherigen Judikatur des OGH ist der Prospektcharakter nämlich zu verneinen, wenn eine Informationsunterlage nur Informationen über das Produkt enthält und nicht den Anschein erweckt, die mit der Anlage verbundenen Risiken darzustellen. Der Meinl Bank liegt zudem ein Gutachten vor, dass die – vom  OGH so genannte -„Risikogeneigtheit“ von MEL im Folder korrekt dargestellt war, sodass die der aktuellen E des OGH zugrunde gelegten Sachverhaltsfeststellungen auf andere Fälle nicht übertragbar sind.“

(Wirtschaftsblatt), Print-Ausgabe 2013-12-10

22.10.2013

Endlose Geschichte: Julius Meinl und die Gutachter

Das Match zwischen Julius Meinl und der Meinl Bank gegen die Gutachter der Staatsanwaltschaft wächst sich zur unendlichen Geschichte aus. Vor Kurzem bestellte die Justiz den Innsbrucker Wirtschaftsprüfer Peter Barenth zum fünften Gutachter. Meinl und die Bank haben die Bestellung prompt beeinsprucht. Mit der Begründung, Barenth habe genau den identen Gutachtensauftrag wie der nach wie vor tätige Martin Geyer, womit gegen das Beschleunigungsgebot verstoßen werde. Tatsächlich ermittelt die Justiz gegen Meinl und seine Manager seit mehr als sechs Jahren. Wegen des Verdachts auf Betrug und Untreue in Zusammenhang mit Meinl European Land.

Mit der Länge des Verfahrens wird’s naturgemäß immer teurer. 1,955 Millionen Euro kosteten bisher die Sachverständigen. Thomas Havranek wurde abberufen und erhielt 600.898 Euro. Fritz Kleiner (456.816 Euro) legte wegen Drucks der Staatsanwaltschaft zurück, Geyer erhielt bereits 360.000 Euro und der IT-Experte Andreas Wruhs knapp 430.000 Euro. Das Strafverfahren kostete die Bank bis heute 16 Millionen Euro, die Zivilverfahren rund 19 Millionen, dazu kommen zirka 31 Millionen für Vergleiche mit Anlegern. Die Staatsanwaltschaft begründet die Bestellung des fünften Gutachters mit dem Umfang des Verfahrens, Barenth und Geyer würden sich die Arbeit nun teilen.

Meinl und die Justiz werfen einander vor, das Verfahren ständig zu verzögern. Meinl erhob 66 Einsprüche wegen Rechtsverletzung, in 22 Fällen bekam er recht, etwa bei der Videoüberwachung der Bank, 23 sind offen. Bank-Chef Peter Weinzierl: „Es kann nicht sein, dass man sich zu Recht gegen die Übergriffe der Staatsanwaltschaft wehrt und einem dafür Verfahrensverzögerung vorgeworfen wird.“

(kurier) Erstellt am 23.10.2013, 18:33

08.10.2013

Meinl: Fünf Gutachter in sechs Jahren

Wien. Vor sechs Jahren haben die Ermittlungen gegen Julius Meinl V. und gegen weitere Manager der Meinl Bank begonnen. Ihnen werden Untreue und Anlagebetrug im Zusammenhang mit der früheren Immobilienfirma Meinl European Land (MEL) vorgeworfen. Das Verfahren wird aber zur endlosen Geschichte. Die Staatsanwaltschaft Wien hat nun mit dem Innsbrucker Steuerberater Peter Barenth einen weiteren Gutachter bestellt.

Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte zur „Presse“, die Causa sei komplex. Daher habe man beschlossen, den Gutachterauftrag zu teilen. Barenth soll den bisherigen Experten, Martin Geyer, unterstützen. Wann die Expertisen vorliegen sollen, sagt die Staatsanwaltschaft nicht.

150 Millionen Euro an Kosten

Barenth ist der fünfte Sachverständige, der sich der Sache annimmt. Im September 2009 wurde der erste Gutachter, Thomas Havranek, wegen Befangenheit abberufen. Dann wanderte der Akt zu Fritz Kleiner. Dieser hat sich bereits in schwierigen Fällen (Bawag, Herberstein, AvW) einen Namen gemacht.

Ende 2011 legte Kleiner das Mandat zurück, weil er das Gefühl hatte, von der Staatsanwaltschaft inhaltlich unter Druck gesetzt zu werden. Dann gab es noch den deutschen Gutachter Andreas Freudenmann. Für die vielen Sachverständigen wurden bereits zwei Millionen Euro ausgegeben. Doch das ist längst nicht alles.

Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl schätzt, dass sich die Kosten für alle involvierten Parteien in der Causa auf 150 Millionen Euro belaufen. Darin ist die Kaution von 100 Millionen Euro, die im Frühjahr 2013 auf zehn Millionen Euro reduziert wurde, noch nicht enthalten.

Tausende Anleger verklagten die Meinl Bank auf Schadenersatz, doch mit den meisten hat sich das Institut inzwischen verglichen. Die Meinl Bank gab für die Rechtsstreitigkeiten bislang 60 Millionen Euro aus. Davon entfielen 31 Millionen Euro auf die Vergleiche mit 6000 Anlegern.

Es gibt auch diverse Nebenschauplätze, die ein bezeichnendes Licht auf den Fall werfen.

Pikante Nebenschauplätze

Die Meinl Bank wollte mit einer Klage vom derzeitigen Gutachter Geyer wissen, wie hoch seine Haftpflichtversicherung ist. Weiters machte sie ihn aufmerksam, dass er „persönlich und unbeschränkt“ für jeden Schaden haftet, der durch sein Gutachten entstehen könnte. Das Institut blitzte mit der Klage allerdings ab.

Plötzlich tauchten Vorwürfe eines Plagiatsjägers gegen Geyer auf. Daher beauftragte die Fachhochschule Wiener Neustadt, wo Geyer studiert hat, drei Gutachter. Diese kamen zum Ergebnis, dass Geyer bei seiner Diplomarbeit nicht abgeschrieben hat. Die Meinl Bank bestreitet, dass sie den Plagiatsjäger engagiert hat.

Bei den Razzien in der Bank fanden die Ermittler jedoch so etwas wie ein „Dirty Campaigning“-Papier gegen Geyer. Darin hieß es, die Geschichte, dem Gutachter würde die Berufsvoraussetzung zum Sachverständigen fehlen, sollte „größtmögliche Wirkung“ entfalten. Dies sollte die Staatsanwaltschaft in Zugzwang bringen und das Meinl-Strafverfahren infrage stellen. Die Meinl Bank erklärte am Dienstag: „Die bisherigen vier Gutachter haben substanziell nichts zustande gebracht. Dem objektiven Beobachter erschließt sich nicht, welche neuen Erkenntnisse der mittlerweile fünfte Gutachter zutage fördern soll.“

08.10.2013 | 16:47 | Von Christian Höller (Die Presse)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.10.2013)

30.09.2013

Brisantes OGH-Urteil gegen die Meinl Bank

In der Anlageaffäre um die frühere Immobilienholding Meinl European Land (MEL) hat der Oberst Gerichtshof (OGH) erneut ein richtungsweisendes Urteil gegen die Meinl Bank erlassen. Die Bank muss einer Oberösterreicherin rund 400.000 Euro samt Verfahrenskosten zahlen, weil sie bei der Anlegerin den falschen Eindruck erweckte, dass die Gelder direkt in Güter, sprich Immobilien, investiert werden und MEL eine sichere, breit gestreute Immobilienveranlagung sei.

Fakt ist: Große Teile der Anlegergelder wurden nicht in Immobilien gesteckt, sondern für den Rückkauf von MEL-Papieren verwendet.

„Der OGH hat erstmals festgestellt, dass alleine ein Irrtum über die Mittelverwendung zur Rückabwicklung des Investments berechtigt“, sagt Anwalt Michael Poduschka, der 360 MEL-Anleger vertritt und das OGH-Urteil (3 Ob 65/13z) erstritten hat. „Dieses Erkenntnis hat weitreichende Bedeutung für sämtliche Prozesse in Sachen Meinl Bank und Constantia Privatbank, aber auch für die Schadenersatzprozesse gegen die Immofinanz“, sagt Poduschka.

Zurück zur Klage

Ursprünglich hatte der Vater der Anlegerin 320.000 Euro in MEL-Papiere investiert. Aufgrund der Angaben im Verkaufsprospekt hielt er diese Aktien für eine sichere Anlage, da MEL in Grund und Boden, sprich in Immobilen, investierte. Zur Finanzierung der Ausbildung seiner Enkel wollte er die MEL-Papiere seiner Tochter überschreiben – was nicht ging. So verkaufte er die Wertpapiere und gab den Erlös seiner Tochter. Sie kaufte nun ihrerseits 18.525 MEL-Zertifikate.

„Sie verließ sich darauf, dass ihr Vater gesagt hatte, dass das in Ordnung sei“, heißt es im Urteil. „Der Vater hat ihr lediglich die Informationen aus dem Werbefolder der Meinl Bank weitergegeben.“ Sie selbst hat den Werbeprospekt nicht gelesen.

„Der OGH sagt nun, es ist nicht relevant, dass der Anleger die irreführende Werbung selbst liest“, erläutert Anwalt Poduschka das Urteil. „Es reicht, wenn ihm davon von einer Mittelsperson berichtet wird.“ Im OGH-Urteil heißt es dazu: „Werbebotschaften erreichen den Adressanten häufig über Mittelsmänner.“

Alles ganz anders

„Wir teilen diese Meinung nicht“, kontert Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl. „Vielmehr haben Gerichte bereits mehrfach das genaue Gegenteil entschieden.
Die Wiedergabe von Werbebotschaften aus dem Mund eines Nicht-Fachmannes kann die gesetzlich vorgeschriebene Anlageberatung nicht ersetzen.“ Auch seien die „Mittelverwendung“ und „die Investition in Güter“ nicht Gegenstand des Beweisverfahrens gewesen.

(kurier) Erstellt am 01.10.2013, 06:00

30.07.2013

Urteil: Auch Atrium haftet Anlegern

Rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Wien entscheidet, ob auch Atrium für irreführende Informationen an Anleger verantwortlich ist.

Wien. "Es ist die erste rechtskräftige Entscheidung, dass auch Atrium für die Werbung haftet", erklärt Anlegeranwalt Ulrich Salburg: Kürzlich ist eine Entscheidung des Wiener Oberlandesgerichts rechtskräftig geworden, wonach auch Atrium für Anlegerschäden einzustehen hat. Grund ist der seit jeher umstrittene Werbefolder für Meinl European Land (MEL).

Doppelstrategie

Wie berichtet war vorrangig die Meinl Bank im Visier der heimischen Anlegeranwälte. Salburg und der Prozessfinanzierer Advofin haben hingegen die Strategie verfolgt, dass man einen Teil des Schadens bei der Meinl Bank einfordert – den anderen Teil versuchte man sich bei der heutigen Atrium zu holen.

Salburg verweist – wie bereits mehrmals berichtet – darauf, dass die Umwandlung von "Meinl European Land" in "Atrium" seiner Rechtsansicht nach de facto nichts anderes war als eine Umbenennung. Daher sei – wenn auch unter anderem Namen-die juristische Person Atrium sozusagen noch immer dieselbe wie in Zeiten, als man noch das Schlagwort "Meinl" im Firmennamen stehen hatte. Bei der jüngsten Entscheidung (15R10/13w) ging es wieder um die Frage, ob der Werbeprospekt einen Anleger in die Irre geführt hatte. Dieser Meinl-European-Land-Prospekt war es auch, der Basis der richtungweisenden Irrtumsanfechtung beim Obersten Gerichtshof war.

Konkret ging es im Verfahren, das nun vom Oberlandesgericht Wien entschieden wurde, darum, ob auch Atrium für die irreführenden Informationen an Anleger verantwortlich ist.

Zurechnungsfrage

Sinngemäß steht in der Entscheidung, dass eine Mitwirkung der juristischen Person Atrium daran gar nicht anders möglich war, da ja sämtliche Daten von ihr stammten.

Dass diese Informationen irreführend waren, bedeutete für das Oberlandesgericht Wien nur einen Hinweis auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs. Eine ordentliche Revision an das Höchstgericht hat das Oberlandesgericht nicht zugelassen.

(WirtschaftsBlatt, Print-Ausgabe, 2013-07-31)

04.05.2013

Schlappe für Meinl Bank

Es existiere keine Regelung, dass Geyer, der Gutachter im Strafverfahren gegen Julius Meinl und die Meinl Bank ist, "Auskünfte über die Haftpflichtversicherung zu erteilen" hat, betonte das OLG im Urteil. Die Meinl Bank muss Geyer 2.962,41 Euro ersetzen.

Die Bank hatte Geyer geklagt, ihr detaillierte Auskunft über seinen Versicherungsschutz für allfälligen Schaden aus der Sachverständigentätigkeit zu erstatten und in erster Instanz verloren. Damals wurde die Bank vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zum Ersatz von 3.325,50 Euro verdonnert.

Nach Ansicht des Berufungsgerichts besteht das Klagebegehren der Meinl Bank nicht zu Recht, "weil es bloß – im weiteren Sinn – der Vorbereitung" von Schadenersatzansprüche diene. Dazu hält das OLG in seiner Entscheidung fest, dass der beklagte Gutachter Geyer bisher noch keinen Befund und kein Gutachten erstattet habe "und daher auch keine Schäden der Klägerin verursacht haben kann". Eine ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH) ist laut dem OLG-Urteil nicht zulässig.

Schon seit langem geht die Meinl Bank gezielt gegen die gerichtlich bestellten Gutachter in den strafrechtlichen Ermittlungen gegen Meinl und sich selbst sowohl medial als auch juristisch vor – bei Geyer aber ohne Erfolg. So hat die Staatsanwaltschaft Wien Ermittlungen gegen Geyer eingestellt, wie sie im April 2013 bekanntgab. Geyer ist bereits der dritte Gerichtsgutachter in der Causa.

In der Causa Meinl European Land (MEL, nun Atrium) wird seit fünf Jahren wegen Betrugs und Untreue im Zusammenhang mit Rückkäufen von MEL-Zertifikaten gegen zahlreiche (ehemalige) Manager ermittelt. Im Visier der Justiz stehen unter anderem Julius Meinl und Meinl-Bank-Chef Peter Weinzierl. Sie haben die Vorwürfe stets vehement dementiert, es gilt die Unschuldsvermutung.

19.03.2013

Meinl erhält 90 Millionen der Kaution zurück

Vor fast genau vier Jahren, im April 2009, saß Julius Meinl V. für eineinhalb Tagen in U-Haft. Gegen eine Kaution von 100 Millionen Euro kam der Aufsichtsratsvorsitzender der Meinl Bank wieder frei. Diese Rekordsumme erhielt er bis dato nicht zurück, alle entsprechenden Anträge wurden wiederholt abgewiesen.

Heute, Dienstag, gab das Oberlandesgericht Wien nun überraschend einer Beschwerde von Meinl-Verteidiger Herbert Eichenseder teilweise statt und urteilte, dass der Banker 90 der 100 Millionen rückerstattet bekommt. Zwar sieht das OLG nach wie vor dringenden Tatverdacht und Fluchtgefahr, doch sei die Kaution zu hoch festgelegt.

Meinl erhält die 90 Millionen, die auf einem Konto der Bawag deponiert waren, nun verzinst zurück – mit einem Satz von "knapp unter 1,8 Prozent" , sagte Anwalt Eichenseder. Kautionsgeber für Julius Meinl war übrigens die Liechtensteiner Centrum Bank Vaduz. Diese erhalte nun auch die Rückzahlung.

OLG-Begründung

Der zuständige OLG-Senat erläuterte den Beschluss: "Die Kaution richtet sich allein nach dem Sicherungszweck, das heißt Sicherstellung der Teilnahme des Beschuldigten am Prozess. Sie ist nicht nach dem Schaden auszurichten, der durch die Straftat entstanden ist. Demzufolge verlangt das Gesetz eine Orientierung am Gewicht der dem Beschuldigten angelasteten Straftat, seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen sowie am Vermögen der die Sicherheit leistenden Person."

Weiters heißt es: "In diesem Zusammenhang darf nicht übersehen werden, dass die bisherige Dauer des Ermittlungsverfahrens (…) die Reduktion der mit 100 Mio. Euro festgesetzten Kaution erfordert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah bei einem mutmaßlichen Umweltschaden von 1 Milliarde Dollar eine Kaution in Höhe von 3 Mio. Euro als hoch, jedoch wegen des exzeptionellen Falls als gerechtfertigt an. Der mehr als dreiunddreißigfache Betrag einer vom EMGR bereits als „hoch“ bezeichneten Sicherheitsleistung erscheint als nicht (mehr) gerechtfertigt. Ausgehend von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Beschwerdeführers kann seinem Fluchtanreiz auch durch die Festsetzung einer Kaution in Höhe von 10,000.000 Euro Einhalt geboten werden."

Causa MEL

Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt seit nunmehr über fünf Jahren in der Causa Meinl European Land (MEL) gegen Julius Meinl und andere (frühere) Organe von MEL und Meinl Bank unter anderem wegen Anlegerbetrugs und Untreue.

Mit MEL-Papieren hatten tausende Kleinanleger Erspartes verloren. Die Strafermittler bzw. Gutachter müssen klären, inwieweit die umstrittenen Rückkäufe von MEL-Zertifikaten der Meinl Bank für den Kursrutsch verantwortlich waren. Der MEL-Skandal hat die Meinl Bank mittlerweile mehr als 60 Mio. Euro gekostet, davon floss etwas weniger als die Hälfte in Vergleiche mit Anlegern, die gegen das Geldhaus vor Gericht gezogen waren. Der Rest ging für Anwälte und Krisen-PR drauf.

10.03.2013

Interessantes Urteil

Wie der Kurier am 7.3.2013 berichtete, sprach das OLG Wien in einer aktuellen Entscheidung aus, dass die Meinl Bank gegenüber den Anlegern für die Fehlberatung durch einen externen Vermögensberater beim Erwerb von MEL-Zertifikaten haftet. Ausreichend ist das Vorliegen einer Vertriebskette.

Die Urteilsbegründung verweist unter anderem auf die jüngst ergangene Entscheidung des OGH (4 Ob 129/12t), in der er zur Begründung der Zurechnung des AWD-Beraters an die Depotbank (Aviso Zeta, ehemalige Constantia Privatbank) die versicherungsvertragsrechtlichen Zurechnungsregeln heranzieht (§ 43a VersVG). Demnach wird das Verschulden des Vermögensberaters der Bank schon dann zugerechnet, wenn dieser durch eine Vertriebsvereinbarung in die Interessenverfolgung der Bank eingebunden ist und daher in einem solchen wirtschaftlichen Naheverhältnis zur Bank steht, dass zweifelhaft erscheint, ob er ausschließlich im Interesse des Kunden tätig wird.

Das OLG Wien ging im konkreten Fall davon aus, dass nicht nur eine Vertriebsvereinbarung zwischen der Meinl Bank und der 100%-Tochter Meinl Success bestehe, sondern dass auch die Vermögensberater durch Kooperationsverträge von dieser ständig mit dem Vertrieb von MEL-Zertifikaten betraut worden wären.

Die ordentliche Revision ist nicht zulässig. Ob die beklagte Meinl Bank das Urteil noch mit außerordentlicher Revision bekämpfen wird, ist noch offen.

06.03.2013

Meinl Bank tappt in „Berater-Falle“

Die Anlegerprozesse gegen die Meinl Bank in Sachen Meinl European Land (MEL) bekommen einen neuen Drive. Vor Kurzem hat das Oberlandesgericht (OLG) Wien die Bank dazu verdonnert, einem niederösterreichischen Ehepaar, vertreten von Anwalt Ulrich Salburg, rund 237.000 Euro Schadenersatz zu zahlen. Die Anleger hatten über einen großen Finanzvertrieb und aufgrund der Meinl-Werbefolder in MEL-Papiere investiert. Dabei sei das Paar über das Risiko der Veranlagung in die Irre geführt worden.

„Die Meinl Bank versuchte sich offenbar durch ihre Strategie der Vortäuschung einer vermeintlichen Sicherheit, die sonst nur konservativen Veranlagungen gewährleistet ist, einen Vorteil vor Konkurrenten auf dem Kapitalmarkt zu verschaffen“, heißt es im Urteil.

Zwölf OGH-Entscheidungen aus verschiedenen Fällen führt OLG-Richter Curd Steinhauer in der Urteilsbegründung an, darunter eine aktuelle im Fall des Finanzberaters AWD und der früheren Constantia Privatbank. Demnach haftet die Constantia für Fehler ihres früheren Vertriebspartners AWD. Mit dieser Entscheidung hebelt das OLG jetzt auch die Argumentation der Meinl Bank aus, dass ihr Fehler von Finanzberatern nicht zugerechnet werden können.

„Im Lager der Bank“

Laut OLG hat die Meinl Bank den MEL-Verkauf über ihre Vertriebstochter-Meinl Success abgewickelt und diese hatte Vertriebsvereinbarungen mit Wertpapierdienstleistern. Auch die große Beratungsgesellschaft, die dem Ehepaar der MEL-Papiere angedient hatte, dürfte eine solche Kooperation abgeschlossen haben. Das Gegenteil konnte die Meinl Bank nicht beweisen. „Es ist daher davon auszugehen, dass die Beratungsfirma ständig mit dem Vertrieb von MEL-Wertpapieren betraut wurde“, heißt es im Urteil. „Die Beratungsfirma ist daher im Lager der Meinl Bank anzusiedeln, weshalb ihr die Versäumnisse des Beraters zuzurechnen sind, die in der Berufung im Übrigen (von der Meinl Bank) ausführlich dargestellt werden.“

Gegen das Urteil ist keine ordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof zugelassen. Ob Meinl das „unrichtige Urteil“ mit einem außerordentlichen Rechtsmittel bekämpft, steht laut Anwalt Gert Walisch noch nicht fest. Er pocht darauf, dass die Beraterfirma laut „Vertriebsvereinbarung“ gar nicht dazu verpflichtet war, MEL-Papiere zu vermitteln.

01.03.2013

Atrium-Chefin fürchtet Verhaftung in Österreich

Die Schadenersatzprozesse von Meinl European Land-Anlegern gegen die Meinl Bank und die MEL-Nachfolgerin Atrium treiben kuriose Blüten. Ulrich Salburg, Anwalt des Prozessfinanzierers AdvoFin, setzt alle Hebel in Bewegung, damit Rachel Lavine, Chefin der Immobilien-Gruppe Atrium mit Sitz auf der Kanalinsel Jersey, vor Gericht in Wien erscheint. Immerhin geht es in den AdvoFin-Verfahren um knapp 200 Millionen Euro, die 5600 MEL-Anleger von der Meinl Bank und Atrium zurück haben wollen; rund elf Millionen Euro sollen gegen Atrium bereits eingeklagt worden sein. Die Immobilien-Holding soll als Rechtsnachfolgerin der MEL für den angeblich manipulierten MEL-Kurs und eine mutmaßlich unrichtige Ad-hoc-Meldung vom Februar 2007 in die Haftung genommen werden.

Doch Atrium-Chefin Lavine will keinen Fuß auf österreichischen Boden setzen. „Da gegen Atrium ein Strafverfahren anhängig ist und immer wieder Festnahmen und Hausdurchsuchungen stattfinden, ist es für Frau Lavine nicht zumutbar nach Österreich zu reisen, weil niemand gänzlich ausschließen kann, dass sie festgenommen würde“, teilte Anwältin Daniela Karollus-Bruner dem Handelsgericht Wien mit. „Frau Lavine steht für eine Einvernahme in Österreich nicht zur Verfügung, aber im Rechtshilfeweg.“ Lavine sei erst seit August 2008 Atrium-Chefin, wisse nichts über die Vorgänge 2007 und habe nichts damit zu schaffen.

Verzögerungstaktik?

„Das gesamte Verhalten von Atrium zielt auf Verzögerung ab“, sagt Franz Kallinger, Chef des Prozessfinanzierers AdvoFin. Die Kanalinsel-Gesellschaft Atrium bestreite sogar die Zuständigkeit der österreicherische Gerichte für diese Klagen. Dabei habe das Oberlandesgericht Wien diese schon fünf Mal festgestellt. Indes will die Atrium-Anwältin neue EuGH-Urteile dazu vorlegen.

28.02.2013

Causa Meinl: Justiz wehrt sich

Wien – Die Causa Meinl hat wieder neue Facetten. Der Chef der Bank, Peter Weinzierl, hat nun auch zwei Verfahren wegen Verleumdungsverdachts am Hals. Der Banker sieht sich und seinen Aufsichtsratspräsidenten, Julius Meinl V., zu Unrecht von der Justiz verfolgt – was er in Interviews nicht müde wird zu betonen.

Zwei Verfahren

Nun wehrt sich die Justiz. Zum einen ermittelt sie rund um Anwürfe Weinzierls gegen Meinl-Staatsanwalt Markus Fussenegger. Man hegt den Verdacht, dass der Banker dem Juristen Amtsmissbrauch unterstellt bzw. das Delikt der üblen Nachrede begangen habe.

Ein zweites Verfahren ist seit Ende des Vorjahres anhängig. Dabei geht es um Vorwürfe, die Weinzierl gegen die Haft- und Rechtsschutzrichterin Bettina Deutenhauser erhoben hat. Sie hat damals abgelehnt, Meinl einen Teil seiner 100-Millionen-Kaution zurück zu erstatten. Weinzierl griff die Richterin des Straflandesgerichts Wien daraufhin verbal an, warf ihr u. a. vor, "wissentlich gefälschte Dokumente zu verwenden" und "die Unschuldsvermutung zu pervertieren".

Beide Verfahren wurden von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt eingeleitet; es gab bereits Einvernahmen. Weinzierl wehrt sich. Er habe nur ausdrücken wollen, dass "wir uns von der Richterin nicht gut geschützt fühlen", sagt er.

Weitere Verzögerungen

Für das seit fünfeinhalb Jahren ohne wesentliche Fortschritte geführte Meinl-Verfahren bedeutet das alles nichts Gutes – soll heißen: weitere Verzögerungen.
Die kündigen sich schon an. Diese Woche haben Weinzierls Anwälte einen Ablehnungsantrag gegen Deutenhauser eingebracht. Sie sehen die Richterin angesichts der Ermittlungen in eine "persönlichen Auseinandersetzung" mit Weinzierl verstrickt und daher als befangen an. Bis diese Argumente auch gegen den Staatsanwalt erhoben werden, dürfte es eine Frage der Zeit sein.

(Renate Graber, DER STANDARD, 1.3.2013)

15.12.2012

Justizkrimi um Festnahme von Meinl-Bank-Chef

Ist es ein Justizkrimi oder nur Routine? Bei der jüngsten Razzia in der Meinl- Bank gab es eine Festnahmeanordnung gegen Vorstand Peter Weinzierl – doch Oberstaatsanwalt Werner Pleischl verhinderte den Haftbefehl per Weisung.

Justizministerin Beatrix Karl leitete interne Ermittlungen ein.

Der Dienststellen- und Fachausschuss wurde eingeschaltet, schriftliche Berichte vom Chef- Ankläger, der Staatsanwaltschaft und dem Landesgericht Wien eingefordert.
Pleischl verweist auch im Interview (siehe Storyende) auf rein sachliche Gründe für die Entscheidung. Böse Gerüchte über eine zu große Nähe zu Top- Anwalt und Meinl- Vertreter Herbert Eichenseder weist er empört zurück. "Ich habe keinerlei ‚Nähe‘ zu Dr. Eichenseder. Weder er noch andere haben bei mir interveniert."
Auch Jurist Eichenseder selbst zeigt sich überrascht: "Ich war bei der Razzia gar nicht dabei, erfahre erst jetzt von der Festnahmeanordnung. Es kann ja wohl auch nicht sein, wenn ein Verfahren fünf Jahre dauert, dass es eine Verdunkelungs- oder Verabredungsgefahr gibt."

Ermittlungen wegen 1,1 Milliarden Euro

Bei der Bank- Razzia ging es um 900 Millionen Euro von der letzten Meinl- European- Land- Emission (heute Atrium) an der Wiener Börse 2007. Durch ein angeblich gekauftes Gefälligkeitsgutachten seien die als Aktien angepriesenen Zertifikate plötzlich mündelsicher (Wertverlust praktisch ausgeschlossen) gewesen. Sogar Pflegschaftsgerichte und Sachwalter gaben Geld zum Kauf etwa für Witwen und Waisen frei. Kurz darauf gab es dann bekanntlich den Kursabsturz, und seit 2008 laufen die Ermittlungen unter anderem wegen des Verdachts des schweren Betrugs.
Zudem geht es um eine Dividendenausschüttung von mehr als 200 Millionen Euro. Dazu liegt eine Art "Drehbuch" – sichergestellt bei einer Wirtschaftskanzlei – für den Beschluss auf der Hauptaktionärsversammlung vor. Justiz- Insider rechnen jedenfalls eher mit Anklagen als einer Einstellung des Endlosverfahrens…

Chef- Ankläger im Interview

Werner Pleischl gilt als Chef- Ankläger für die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland als mächtigster Oberstaatsanwalt Österreichs.

"Krone": Herr Hofrat Dr. Pleischl, bei der jüngsten Razzia in der Meinl- Bank gab es eine Festnahmeanordnung gegen Vorstand Weinzierl. Der Haftbefehl wurde aber aufgrund Ihrer Weisung nicht vollzogen. Warum?

Werner Pleischl: Im konkreten Fall stand der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr im Raum. Dieser ist zeitlich mit zwei Monaten limitiert, was angesichts eines jahrelang laufenden Verfahrens, das in diesem Zeitraum kaum abgeschlossen werden können wird, an sich schon problematisch ist. Vor allem aber bestand der erhobene Vorwurf darin, dass der Beschuldigte keine zielführenden Angaben über den Verbleib eines Computers machte. Da Beschuldigte bekanntlich nicht zur Aussage verpflichtet sind, wäre eine Haft einer gesetzlich unzulässigen Beugehaft gleichgekommen. Daher waren die Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien, die mich telefonisch kontaktierte, und ich übereinstimmend der Ansicht, dass eine Anordnung zur Festnahme nicht zu ergehen hat.

"Krone": Man hat in der Öffentlichkeit oft den Eindruck, dass es sich Prominente "richten können". Kann man die Freiheit mit viel Geld quasi erkaufen?

Pleischl: Ich bin davon überzeugt und stehe weiterhin dafür ein, dass Entscheidungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften ohne Ansehen der Person und ausschließlich nach objektiven Kriterien ergehen.

29.11.2012

Justiz vermutet Untreue hinter Meinl-Dividende

Wien – Die Meinl Bank in der Wiener Innenstadt wurde am Donnerstag erneut von Ermittlern durchsucht – ungefähr fünf Jahre, nachdem die Justiz ihr Verfahren gegen den jetzigen Aufsichtsratschef, Julius Meinl V., Bankchef Peter Weinzierl und andere begonnen hatte. Von neun Uhr früh bis abends filzten rund 30 Leute die vornehme Privatbank, zur großen Empörung Weinzierls. Er nannte die Durchsuchung, wie in einem Teil unserer Freitagsausgabe berichtet, eine "Inszenierung, weil es über die Jahre nicht gelungen ist, uns etwas anzuhängen".

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Thomas Vecsey, setzt dagegen: "Unsere Dokumentation war nicht lückenlos, es haben uns noch Unterlagen gefehlt." Letztlich wurden zahlreiche Akten, Unterlagen sowie große Datenmengen beschlagnahmt. Julius Meinl war bei der Durchsuchung übrigens nicht im Haus, tags zuvor wäre auch er in der Bank anzutreffen gewesen. Die Justiz ermittelt u. a. wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs rund um die abgestürzten Zertifikate von Meinl European Land (MEL).
Laut dem Durchsuchungsbeschluss, der dem Standard vorliegt, hat sie vor allem nach Unterlagen gesucht, die "Zahlungsflüsse zwischen der Bank und Gesellschaften, mit der sie in Geschäftsbeziehung steht bzw. stand", belegen, sowie nach Verträgen. Neben diversen Meinl-Gesellschaften (in Wien, Zürich, der Karibik und auf Jersey), der Somal Investment (die bei den MEL-Zertifikat-Rückkäufen die zentrale Rolle gespielt hat) geht es auch um die Oryx Investment Ltd. auf Cayman Island.

Diese Gesellschaft spielt bei jenen Untreue-Vorwürfen eine Rolle, die rund um die Sachdividende 2008 erhoben werden. Diese Vorwürfe sind relativ jung; zu ihnen wurde Meinl-Bank-Präsident Meinl V. erstmals am 11. September einvernommen. Die Dividende in der Höhe von 211 Mio. Euro hat sich Meinl für 2008 ausschütten lassen; die Staatsanwaltschaft sieht darin eine Schmälerung des Bankvermögens und verdächtigt die Organe der Bank eben auch deshalb der Untreue und der Bilanzfälschung. Wo sich der Kreis zur Oryx Investment Ltd. schließt: Hinter der Sachdividende verbarg sich eine Beteiligung an dieser Gesellschaft, deren Verkehrswert damals 212 Mio. betrug.

350 Millionen Risiko

Laut einem Notenbank-Prüfbericht war diese Ausschüttung, die die Hauptversammlung der Meinl Bank im Februar 2009 beschloss, "ungewöhnlich hoch". Die Eigenkapitalbasis der Bank sei dadurch "stark reduziert" worden – ein Vorwurf, den Bankchef Weinzierl wiederholt zurückgewiesen hat.
In ihrem jüngsten Durchsuchungsbefehl begründet die Staatsanwaltschaft nun auch ihren Verdacht der Untreue (zum Nachteil der Bank) in diesem Zusammenhang genau. Der Bankvorstand hätte in der Bilanz 2008 Rückstellungen für potenzielle Haftungsrisken der Bank in der Höhe von 350 Mio. Euro bilden müssen. So hoch sei Anfang 2009 das Haftungsrisiko der Bank gewesen, "weil mit der Beendigung der Geschäftsbeziehung zur MEL de facto die einzige Einnahmequelle der Bank weggefallen war und kein annähernd gleichwertiges Gewinnmodell bestand". Dazu sei noch gekommen, dass man gewusst habe, "dass die Bankaktionäre (eine niederländische Gesellschaft, die Meinl zuzurechnen ist; Anm.) in der Hauptversammlung … eine Gewinnausschüttung von 211,909 Mio. Euro (Sachdividende) beschließen werden". Und zwar "entgegen dem (vermeintlichen) Vorschlag des Vorstands und Aufsichtsrats, den gesamten Gewinn aus dem Jahr 2008 auf neue Rechnung vorzutragen".

Anders ausgedrückt lautet der Vorwurf, man habe die Bank widerrechtlich ausgeräumt – was die Beschuldigten heftig bestreiten. Bankchef Weinzierl hat seine Rechtsansicht anlässlich der Vernehmung Meinls im September (Meinl war dafür von Polizisten aus der Bank abgeholt worden) so ausgedrückt: "Wenn die Ausschüttung einer Dividende Untreue ist, mach sich jeder Vorstand schuldig, der eine Ausschüttung beschließt und jeder Anleger, der sie bezieht."

29.11.2012

Neuerliche Razzia in der Meinl Bank

[wien] Donnerstag, 9.45 Uhr. Vor der Meinl Bank, Bauernmarkt 2 in der Wiener Innenstadt, stehen rund 30 Beamte des Landeskriminalamtes Niederösterreich. Die Staatsanwälte Markus Fussenegger und Bernhard Löw sind auch anwesend, ebenso Gutachter Martin Geyer. Und dann geht alles sehr schnell: Die Gruppe, ausgestattet mit einem Hausdurchsuchungsbefehl, begehrt Einlass in die Prunkräume der Bank. In der Anordnung steht es schwarz auf weiß: Es gehe um den Verdacht des Betrugs und der Untreue, der sich auf seinerzeitige Prüfungen durch die Oesterreichische Nationalbank und die Finanzmarktaufsicht gründe. Und zur Aufklärung dieser Verdachtsmomente sei eine Razzia notwendig, „weil ansonsten die erforderlichen Gegenstände nicht gefunden werden können".

Fünf Jahre Ermittlungen

Es ist ein neuerlicher Höhepunkt in den Ermittlungen gegen Julius Meinl, für den selbstverständlich die Unschuldsvermutung gilt. Seit Anfang 2008 wird gegen Meinl ermittelt – es geht um die Ausgabe von Zertifikaten der seinerzeitigen Meinl European Land, bei der „Risikofaktoren verschwiegen" worden sein sollen. Mit MEL-Papieren haben jedenfalls tausende Kleinanleger Erspartes verloren.
Doch die Justiz tritt offenbar auf der Stelle. Fast fünf Jahre dauern die Ermittlungen schon. Anfang 2009 ist es bereits zu einer Hausdurchsuchung in der Meinl Bank gekommen. Wenige Monate später wurde Julius Meinl in U-Haft genommen. Er kam nach einem Tag frei – nach Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 100 Millionen Euro. Die Justiz sieht die Fluchtgefahr weiterhin als gegeben an, Meinl hat seine Millionen immer noch nicht zurückerhalten.
Meinl, der gleich mehrere prominente Strafverteidiger beschäftigt, liefert sich daher seit Jahren einen Krieg mit der Justiz, und die gestrige Razzia ist nicht dazu angetan, die Wogen zu glätten.

Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl nannte die Vorgangsweise gestern im Gespräch mit der „Presse" denn auch „unfassbar". „Es ist unfassbar, dass in einem Rechtsstaat so etwas möglich ist." Er bezieht sich auf eine bereits Anfang 2009 erfolgte Razzia: „Es ist mir unbegreiflich, wonach jetzt wieder gesucht wird", sagt er. „Sollen jetzt plötzlich mirakulös neue Dokumente aufgetaucht sein?" Er wittert den Versuch der Staatsanwaltschaft Wien, „die Bank kaputt zu machen". Gerade erst habe sich das Geschäft der Bank „schön langsam erholt", da sei eine neuerliche Hausdurchsuchung „natürlich nicht förderlich". Sie sei offenbar eine „Inszenierung, weil es über die Jahre nicht gelungen ist, uns etwas anzuhängen".

Krieg gegen die Justiz

Tatsache ist, dass der Krieg zwischen Meinl Bank und Justiz beispiellos ist: Mittlerweile beschäftigen die ermittelnden Staatsanwälte (bei denen es über die Jahre zu einer starken Fluktuation gekommen ist) den dritten Gutachter, nämlich Martin Geyer. Gutachter Numero eins, Thomas Havranek, musste auf Betreiben der Bank das Handtuch werfen, weil ihm Befangenheit vorgeworfen wurde. Gutachter zwei, Fritz Kleiner, gab von sich aus auf: Er fühlte sich von den Staatsanwälten unter Druck gesetzt.
Der Ton wurde rauer. Vor wenigen Tagen teilte die Bank mit, dass die Causa sie bereits 60 Millionen Euro gekostet habe: Davon floss etwas weniger als die Hälfte in Vergleiche mit Anlegern, der Rest wurde für Anwälte und Krisen-PR ausgegeben. Bank-Vorstand Weinzierl sprach zuletzt von einem „Schandfleck für die Justiz".

Die gestrige Razzia wurde am Abend beendet. Es wurden unzählige Kartons mitgenommen.

21.11.2012

Meinl Bank muss Schadenersatz zahlen

Die Wiener Meinl Bank hadert mit dem Rechtsstaat. Gebetsmühlenartig wird gegen das Ermittlungsverfahren gewettert, das die Staatsanwaltschaft Wien wegen des Verdachts des Anlagebetrugs in Sachen Meinl European Land (MEL) führt. So dauere das „fehlgeleitete Verfahren“ gegen Julius Meinl & Co bereits fünf Jahre und „leide massiv unter toleriertem rechtlosen Verhalten“. Bank und Banker seien „unhaltbaren Vorwürfen ausgesetzt“, behauptet die Meinl Bank am Mittwoch in einer Aussendung.

Da trifft das Zivil-Urteil (Aktenzahl 55 Cg 79/11x) des Wiener Handelsrichters Heinz-Ludwig Majer doppelt hart. Es wurde den Meinl-Anwälten am Dienstagabend zugestellt. Die Bank muss dem geschädigten MEL-Investor Franz W., vertreten vom Prozessfinanzierer AdvoFin, rund 30.000 Euro inklusive Prozesskosten zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Brisante an dem Spruch ist die Begründung.

220 Millionen Euro

Denn: Laut dem 26 Seiten starken Urteil haftet die Meinl Bank u.a. „wegen Marktmanipulation“. „Es ist erstmals ein Urteil gefällt worden, indem einem MEL-Anleger Schadenersatz wegen Kursmanipulation durch die Zertifikatsrückkäufe zugesprochen wurde“, sagt AdvoFin-Anwalt Ulrich Salburg zum KURIER. Der Prozessfinanzierer Advofin vertritt 6090 MEL-Anleger mit einem mutmaßlichen Schaden in Höhe von 220,47 Millionen Euro.

Kurse beeinflusst?

Die Meinl Bank war der sogenannte Market-Maker der MEL, der sich für ausreichende Liquidität der Wertpapiere und um die Kursentwicklung zu kümmern hatte. Der erste Marketmaking-Vertrag (2004) sah vor, dass bis zu zehn Prozent eigene Zertifikate zurückgekauft werden dürfen. Im Mai 2005 wurde das Rückkaufsvolumen auf bis zu 29,9 Prozent der Zertifikate erhöht. „Die Marktmanipulation zeigt sich im vorliegenden Sachverhalt darin, dass das Verhalten der Meinl Bank an der Wiener Börse ab Februar 2007 über das hinausging, was von einem Market-Maker zu erwarten ist“, stellt Richter Majer im Urteil fest. „Durch dieses Verhalten wurden die Börsenkurse beeinflusst.“ Für das Marketmaking streifte die Meinl Bank eine Vergütung „von vierteljährlich 0,7 Prozent des im Umlauf befindlichen Aktienkapitals“ ein.

Vorwürfe bestritten

Laut Handelsgericht soll die Meinl Bank von Februar bis Ende Juli 2007 den Kauf und Verkauf von MEL-Zertifikaten bezogen auf den Börsenumsatz beherrscht haben. Marktanteil: 84 Prozent. Die Meinl Bank bestreitet eine Kursmanipulation.

„Anstelle sich mit dem konkreten Sachverhalt zu beschäftigen, zieht das Erstgericht als vermeintliche Haftungsgrundlage eine angebliche Marktmanipulation heran, ohne sich mit dieser auf Sachverhalts- oder rechtlicher Ebene auch nur ansatzweise auseinanderzusetzen“, heißt es in einer Stellungnahme an den KURIER. „Die Meinl Bank wird gegen das Urteil berufen, weil damit klar gegen die vom OGH aufgestellten Kriterien zur Abgrenzung zwischen unbedarften Sparbuch-Sparern und erfahrenen Anlegern bzw. ,Zockern’ entschieden wurde.“

26.08.2012

Handelsgericht Wien gibt Anleger gegen die Atrium European Real Estate Ltd. Recht

Dem seitens der auf Jersey (Kanalinseln) ansässigen Atrium Ltd. erhobenen Einwand der Unzuständigkeit des österreichischen Gerichtes wurde nicht Folge gegeben und die Zuständigkeit des Handelsgerichtes Wien ausdrücklich bejaht.

Nach Ansicht des Handelsgerichtes konnte sich der Kläger im Verfahren auch zu Recht darauf berufen, dass er durch falsche bzw. in irreführender Weise unvollständige Ad-hoc-Mitteilungen zu Käufen von MEL –Zertifikaten veranlasst und vom rechtzeitigen Verkauf abgehalten wurde. Die Atrium wurde zur Zahlung des begehrten Schadenersatzes samt 4 % Zinsen und zum Ersatz der Verfahrenskosten verurteilt.

Hinsichtlich der ebenfalls beklagten Meinl Bank AG hat das Handelsgericht allerdings die Klage abgewiesen, da der Kläger die Papiere nicht über die Meinl Bank erworben hatte und daher nach Ansicht des Richters somit keine Vertragsbeziehung zur Meinl Bank bestand.

Da die Rechtsvertreterin der Atrium Ltd. bereits angekündigt hat, gegen dieses Urteil Berufung zu erheben wird dieses Urteil vorerst nicht rechtskräftig und ist daher die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht abzuwarten.

18.06.2012

Meinl-Gutachter tüftelt an „Teil-Erledigung“

Wien. Ins Strafverfahren um die Aktienrückkäufe bei der Meinl European Land (MEL) und eine damit verbundene mutmaßliche Anlegerschädigung kommt Bewegung. Wie in Justizkreisen kolportiert wird, soll der Sachverständige Martin Geyer noch heuer einen Großteil seiner strafrechtlichen Aufklärungsarbeit vorlegen.

"Wir gehen davon aus, dass bis Jahresende ein Teil des Gutachtensauftrages abgearbeitet werden kann", heißt es dazu aus Justizkreisen. Der Auftrag soll deshalb nicht zur Gänze erledigt werden können, weil noch angeforderte Unterlagen von Meinl und Atrium ausstehen sollen. Dem Vernehmen nach berichtet Geyer bisher den Staatsanwälten mündlich.

Indes haben die Meinl-Anwälte vor dem Oberlandesgericht (OLG) Wien eine Schlappe erlitten. Das OLG Wien hat den Einwand der Meinl-Seite, die Staatsanwaltschaft Wien würde Einfluss auf die Arbeit des Sachverständigen Fritz Kleiner nehmen, abgeschmettert. Das bestätigt Staatsanwalt Thomas Vecsey der "Wiener Zeitung". Wie berichtet, hat der renommierte Gutachter seine Tätigkeit im Fall Meinl beendet, weil er sich durch Ankläger und einen Kripoermittler "massiv unter Druck gesetzt" fühlte. Das OLG bezieht sich in seiner Begründung auf ein E-Mail von Meinl-Staatsanwalt Markus Fussenegger, in dem dieser darauf verweist, dass "eine selbstständige Beurteilung durch den Sachverständigen erfolgen und dessen objektive und unbeeinflusste Meinung eingeholt werden soll".

"In diesem Zusammenhang verstößt auch die von Kleiner als sachlich nicht qualifiziert angesehene Prüfungshypothese des Landeskriminalamts Niederösterreich, die Kleiner im E-Mail-Weg von Bezirksinspektor Wilfried Neurauter mitgeteilt wurde, nicht gegen Paragraf 3 der Strafprozessordnung", meint das OLG. "Ein in komplexen Verfahren unumgänglicher Informationsaustausch zwischen Kriminalpolizei und Sachverständigen spricht keinen Umstand zur Begründung einer Befangenheit eines Organes der Staatsanwaltschaft an."

24.04.2012

Ex-Meinl-Vertriebschef wusste nichts von Aktienrückkäufen

Wien. Die Anlegeraffäre um die umstrittenen Zertifikatsrückkäufe bei der Immobilienholding Meinl European Land (MEL) und die Meinl Bank sind um eine brisante Facette reicher. Das Zivilverfahren mit der Aktenzahl 43 Cg 137/08g eines mutmaßlich geschädigten MEL-Anlegers, der sich von den Angaben in den MEL-Verkaufsprospekten in die Irre geführt fühlt, wurde kürzlich vom Handelsrichter Christian Mosser geschlossen; jetzt wird auf das Urteil gewartet.
Doch am letzten Prozesstag sagte Karl Mauracher, der Ex-Geschäftsführer der Meinl Success Finanz, der Vertriebstochter der Meinl Bank, aus. Meinl Success schulte die Vertriebspartner in Sachen MEL-Verkauf – vor allem große Finanzstrukturvertriebe und Vermögensberater.

Apropos Risikobereitschaft der Anleger: "Vom Grundsatz her und von der Einstellung der Meinl Success war es aber so, dass eine geringe Risikobereitschaft nicht zu MEL gepasst hat, das wurde auch bei Schulungen den Mitarbeitern im Backoffice so gesagt", gab Mauracher zu Protokoll. "Ich kann nicht garantieren, dass doch einmal trotz Angabe einer geringen Risikobereitschaft die Order für MEL angenommen wurde." Denn es hätten tausend Kunden pro Monate Depots bei der Meinl Bank eröffnet. Auch war Mauracher der Ansicht, dass MEL "in Einzelhandelsimmobilien investierte".

Nichts davon gewusst

"Ich bin davon ausgegangen, dass im Wesentlichen in Immobilien und in Barvermögen investiert wurde", sagte der Finanzprofi. Und weil er selber nicht wusste, dass nicht nur in Immobilien investiert wurde, konnte er laut Gerichtsprotokoll "eine solche Information auch nicht an die Vertriebspartner weitergeben". Ihm sei vor August 2007 nicht bekannt gewesen, "dass Aktienrückkäufe stattgefunden haben", heißt es im Gerichtsprotokoll.
Auch könne er sich nicht vorstellen, sagte der frühere leitende Meinl-Mitarbeiter aus, dass er "noch im Jahr 2007 den Vertriebspartnern gesagt habe, dass Kurssteigerungen der MEL zu erwarten seien, weil der Nettoinventarwert 30 Euro betragen werde". Laut einem der "Wiener Zeitung" vorliegenden E-Mail des Meinl Success-Managers Heimo J. wurde den Vertriebspartnern aber noch am 17. August 2007 vorgerechnet, dass der aktuelle innere Wert von 18,08 Euro bis 2010 pro Jahr um 15 Prozent steigen werde. Zur Erinnerung: Ende Juli 2007 gab MEL bekannt, dass sie Aktienrückkäufe (88 Millionen Stück um 1,9 Milliarden Euro) plane, doch da waren die Rückkäufe fast abgeschlossen. Die MEL-Affäre platzte.

"Die andere Verwendung der Gelder war dem eigenen Vertrieb nicht bewusst. Diese Aussage ist entscheidend, weil sie die bisherige Verteidigungslinie der Meinl Bank massiv ins Schwanken bringt, es wären nur die ,bösen‘ Vermögensberater schuld gewesen", ätzt Anwalt Johannes Neumayer, der den Anleger vertritt.

Schuld bei Finanzberatern

Indes bleibt die Meinl Bank bei ihrer "Verteidigungslinie", "dass der überwiegende Großteil der Anleger von unabhängigen Finanzdienstleistern beraten wurde, diese müssten im Falle einer Fehlberatung haften". Es handelt sich dabei "vielmehr um einen untauglichen Versuch, die Meinl Bank für die Verletzung von Pflichten bzw. Fehler von unabhängigen Beratern verantwortlich machen zu wollen". "Die Bank hat als Dienstleisterin für MEL stets im Rahmen des Rechts agiert", behauptet Meinl-Sprecher Thomas Huemer. Im Zuge der Finanzkrise seien "weltweit die Kurse mit MEL vergleichbarer Immobilienunternehmen in ähnlichem Ausmaß wie MEL gesunken".

16.04.2012

Julius Meinl: Geld im Getriebe

PLUS: Justiz ermittelt gegen Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl wegen übler Nachrede

Das Rechtssystem versus Macht und Moneten: Die Affäre Julius Meinl steht nach bald fünf Jahren immer noch am Anfang. Wie die Anwälte des Bankiers das Verfahren in die Länge ziehen – und was mit 25 Millionen Euro alles möglich ist.

Man muss die Feste feiern, wie sie fallen. Auch dann, wenn es einen seit geraumer Zeit nicht gar so dringend aufs gesellschaftliche Parkett zieht. Tradition verpflichtet. Am 22. April schlüpft Julius Meinl V. in eine Rolle, welche er zuletzt nach Kräften gemieden hat: die des Gönners. In der Volksoper zu Wien wird unter dem Titel „Wiener Musik und Melange“ zu Klängen von Johann Strauß, Franz Lehár oder Hermann Leopoldi das 150-jährige Jubiläum von „Julius Meinl Kaffee“ besungen. Ein Society-Event ersten Ranges, zweifelsohne. Bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe hatten sich unter anderem Deszendenten der Familien Mautner Markhof, Thun-Hohenstein, Polsterer-Kattus und Goess angekündigt.

Operettenklänge, roter Samt, blaues Blut, Kaffee und Kipferl: So kitschig kann Wien sein. Und zugleich so dekadent. Es kommt nicht alle Tage vor, dass ein U-Häftling auf freiem Fuße eine Sause für toute Vienne schmeißt. Der Gastgeber selbst wird aller Voraussicht nach durch Absenz glänzen. Schade eigentlich. Man muss die Feste feiern, wie sie fallen. Wer weiß, wo und in wessen Gesellschaft Meinl auf das 160-jährige Jubiläum der Dynastie anstoßen wird. Und womit.

Am 1. April dieses Jahres jährte sich die Verhaftung des Bankiers und Zuerwerbskaffeerösters zum dritten Mal: Meinl war damals aus einer Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft Wien heraus in Arrest genommen und nach zwei Übernachtungen wieder entlassen worden – gegen eine weltweit wohl singuläre Kaution von 100 Millionen Euro. Die Justiz ermittelt gegen Julius Meinl und eine Reihe weiterer Personen unter anderem wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs in Zusammenhang mit einer Reihe von Transaktionen in und um die börsennotierte Immobiliengesellschaft Atrium European Real Estate, vormals Meinl European Land (MEL – siehe Kasten). Bis zu einer allfälligen rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Und genau das ist das Problem.

Der eigentliche Anlassfall liegt mittlerweile bald fünf Jahre zurück. Im August 2007 waren fragwürdige MEL-Wertpapiergeschäfte zum Nachteil Zigtausender Anleger aufgeflogen, die Justiz leitete noch im Herbst jenes Jahres Ermittlungen ein, die schließlich in der vorübergehenden Verhaftung Meinls gipfelten. Spätestens ab da sollte die Affäre eine Dimension erreichen, die in der österreichischen Justizgeschichte ohne Präzedenz ist.

Julius Meinl ist nicht einfach nur Beschuldigter in einem zugegebenermaßen komplexen Strafverfahren. Er ist milliardenschwerer Beschuldigter. Und als solcher führt er seit Jahren eindrucksvoll vor, wie verwundbar das österreichische Rechtssystem ist, wenn es gegen Macht und Geld geht. Der Bankier disponiert über Ressourcen, die es ihm ermöglicht haben, das Verfahren derart zu verschleppen, dass die mutmaßlichen Täter mittlerweile gar als Opfer erscheinen: Erst vor Kurzem musste sich die Staatsanwaltschaft Wien vom Oberlandesgericht rüffeln lassen. Die Richter monierten die überlange Verfahrensdauer und mahnten das Grundrecht auf ein zügiges Verfahren ein.

Wahr ist: Bald fünf Jahre nach Auffliegen der Causa haben die Behörden über die teils schwerwiegenden Verdachtsmomente hinaus nichts Verwertbares in der Hand.

Wahr ist aber auch: Meinl und Entourage haben keine Kosten gescheut, ebendieses Verfahren in die Länge zu ziehen. Und sich dabei die Verfasstheit der Justiz zunutze gemacht. Die personelle Knappheit, die teils mangelnde Qualifikation und die damit einhergehende fachliche Abhängigkeit von Gutachtern, die Abschaffung von Untersuchungsrichtern im Rahmen der Voruntersuchung, die Amtsverschwiegenheit, die selbst unter Meinls stetem medialem Trommelfeuer nicht ausgehebelt werden darf: All das hat dazu geführt, dass mit einer Anklageerhebung oder gar einem Prozess noch auf Jahre nicht zu rechnen ist.

Wahr ist also: Wer in diesem Lande ein Problem mit der Justiz hat und über das nötige Kleingeld verfügt, kann sich den Richter ziemlich lange vom Hals halten. Vielleicht sogar dauerhaft. 25 Millionen Euro an Rechtsberatungskosten – das ist nach profil-Recherchen jener Betrag, den die Meinl Bank bisher ins Spiel geworfen hat. Was man dafür bekommt? Den aufopfernden Einsatz Dutzender Juristen, Wirtschaftsprüfer und sonstiger Berater – selbstverständlich die Besten ihres Fachs. Herbert Eichenseder, Doyen des Strafrechts; Ernst Schillhammer, Verteidiger fürs harte Jungs; Christian Hausmaninger und Georg Schima, Gesellschaftsrechtler der besseren Gesellschaft; Michael Rami, Scharfmacher unter den Medienanwälten; Heinz Mayer, Gottsei-beiuns unter den Verfassungsexperten; Dietmar Ecker, PR-Berater und Spin-Doktor für betuchte Hoffnungslose.

Sie alle waren spätestens nach der Verhaftung Meinls unermüdlich damit beschäftigt, Ermittlungsfehler der Behörden aufzuspüren, Amtshaftungsklagen anzudrohen, Rechtsmittel zu ergreifen und nebenher unablässig den Rechtsstaat zu geißeln.

Dazu eine breit angelegte orchestrierte Inseratenkampagne, die ihrerseits zehn Millionen gekostet haben soll – wohl auch, um gewisse Medien auf Linie zu bringen. So gab denn auch Meinls Statthalter Peter Weinzierl, selbst ein Beschuldigter, über Monate hinweg den Frühstücksdirektor, im wahrsten Sinne des Wortes. Beim „Meinl am Graben“ im ersten Stock verköstigte er Medienvertreter von Chefredakteuren abwärts mit Wiener Frühstück – Wehklagen über tendenziöse, blutrünstige und verfolgungswütige Staatsanwälte inklusive.

Die Justiz hat es, auch das muss gesagt werden, den Meinl-Agenten nicht allzu schwer gemacht. Dreh- und Angelpunkt einer allfälligen Anklage wäre die Expertise eines Sachverständigen – an welcher es bis heute gebricht. Mit Martin Geyer steigt bereits der dritte Gutachter in den Ring. Im August 2008 war Thomas Havranek nominiert worden. Und das, obwohl er sich ein Jahr zuvor in einem Gastkommentar im „WirtschaftsBlatt“ nicht allzu freundlich zur Causa Meinl geäußert hatte, was seine Unbefangenheit naturgemäß etwas infrage stellte. Die Meinl-Seite wusste davon, hatte zunächst aber keine Einwände gegen dessen Bestellung.

Die Bedenken der Beschuldigten-Anwälte flammten erst auf, nachdem Havranek im Frühjahr 2009 ein kritisches „Vorgutachten“ übermittelt hatte, das wesentlich zu Meinls Verhaftung beitragen sollte. Plötzlich galt Havranek als befangen, Haftrichterin Bettina Deutenhauser sah sich mit der Drohung einer Amtshaftungsklage konfrontiert.

Im Juli 2009 musste sie Havranek auf Druck von Meinls Anwälten schließlich abberufen. Zu allem Überdruss sieht sich der Gutachter jetzt mit einer zehn Millionen Euro schweren Schadenersatzklage konfrontiert: Seine Expertise samt Folgen hätte zu massiven Einlagenabflüssen geführt und die Bank geschädigt.

Die Maßnahme könnte freilich auch als Warnschuss vor den Bug des neuen Sachverständigen Martin Geyer interpretiert werden. Frei nach dem Motto: Spiele er sich nicht.

Zwischenzeitlich war auch der Grazer Wirtschaftsprüfer Fritz Kleiner zugange. Im Februar 2010 war er anstelle von ¬Havranek eingesetzt worden. Und lieferte bis Ende 2011 nichts Verwertbares, weshalb auch er schließlich abberufen wurde. Kleiner will von der Wiener Anklagebehörde unter Druck gesetzt worden sein. Was insofern stimmen dürfte, als der zuständige Staatsanwalt Markus Fussenegger mit Kleiners Bummelei wenig anfangen konnte – und endlich Ergebnisse einforderte.

Dann wäre da auch die Geschichte mit jenen Dokumenten, die bei Hausdurchsuchungen in der Slowakei (Februar 2009), Liechtenstein und der Schweiz (April 2011) beschlagnahmt wurden. Letztere wurden auf Intervention des Liechtensteiner Treuhänders und langjährigen Meinl-Intimus Heinrich Schwägler, er spielt auch eine Schlüsselrolle in der Causa Karl-Heinz Grasser, gerichtlich versiegelt und konnten bis heute nicht untersucht werden. Schwägler beruft sich, wie auch im Fall KHG, auf sein Berufsgeheimnis. Business as usual.

Ungewöhnlich dagegen die rechtlichen Unwägbarkeiten, die sich in der Slowakei auftaten. Nach gezielten Hinweisen, wonach sensible Papiere an eine Meinl zugerechnete Adresse in Bratislava verbracht worden waren, ließ die Justiz ebenda eine Hausdurchsuchung vornehmen – und wurde in einem Tresor prompt fündig.

Geholfen hat das nichts. Auch diese Unterlagen konnten bisher nicht verwertet werden. Für den Raum, in welchem der Tresor steht, wurde plötzlich ein Untermietvertrag zugunsten einer dritten Partei aus dem Hut gezaubert – rechtlich gesehen hätte also dieses Zimmer (und damit auch der Safe) nicht durchsucht werden dürfen. Die Meinl-Seite beschritt den Rechtsweg in der Slowakei, der Fall wanderte bis zum dortigen Verfassungsgerichtshof, der schließlich im Sinne des Bankiers entschied und die Hausdurchsuchung für unzulässig erklärte.

Wie und warum interne Dokumente zum Fall Meinl European Land in einem „fremden“ Tresor in einem „untervermieteten“ Raum in der Slowakei gehortet wurden, darauf hat die Meinl Bank keine Antwort. Ist aber aus deren Sicht auch unerheblich. Wichtig ist nur: Die Unterlagen haben im Verfahren keine Relevanz und müssen nun in die Slowakei retourniert werden.

Die Meinl-Anwälte werden nicht müde zu betonen, dass am Fall MEL strafrechtlich ohnehin nichts dran sei. Warum dann der erhebliche Aufwand, Dokumente zu verschiffen, die ja konsequenterweise entlastend sein müssten?

Nicht dass die Justiz unter Dokumentationsnotstand litte: Die Akte Meinl umfasst mittlerweile 3300 Aktenstücke, verteilt auf 174 Ordner. Und laufend werden es mehr. Auch deshalb, weil sich die Eingaben der Anwälte häufen: Einsprüche wegen „Rechtsverletzung“, Anzeigen gegen den Staatsanwalt Markus Fussenegger und einen Beamten der „Soko Meinl“ im Landeskriminalamt Niederösterreich wegen Amtsmissbrauchs, diverse „Anregungen“ an die Oberstaatsanwaltschaft und das Justizministerium.
Rechtsstaatlich ist dies alles gedeckt – und doch fragwürdig. Offenbart sich doch gerade in diesem Vorgehen eine Zweiklassenjustiz. Man muss schon Meinl heißen, um sich all diese Winkelzüge, welche die Ermittler in ihrer Arbeit lähmen, leisten zu können.

Begleitet wird all dies von beispiellosem medialem Getöse. Allein seit Jahresbeginn hat die Meinl Bank über das „Originaltext-Service“ der Austria Presse Agentur 21 Meldungen lanciert, in welchen Vorstand Peter Weinzierl hauptsächlich dem Staatsanwalt die Meinung geigt. Einige Kostproben: „Fortgesetzter Bruch fundamentaler rechtsstaatlicher Prinzipien durch MEL-Staatsanwalt!“; „Unhaltbares Gutachten war im Zusammenspiel mit vorverurteilendem Staatsanwalt für unrechtmäßige U-Haft gegen Meinl und Euro 100 Mio. Kaution mitverantwortlich!“; „Tendenziöse selektive Verwendung von Unterlagen durch Staatsanwalt!“; „Unabhängige Justiz gefordert, unrechtmäßiges Agieren eines Staatsanwalts zu beenden!“; „Verantwortlicher Staatsanwalt versuchte offenbar, unabhängigen Gutachter negativ zu beeinflussen – was unternimmt vorgesetzte Behörde? Was unternimmt Justizministerium?“

Bereits am 17. Dezember des Vorjahres hatte Weinzierl Staatsanwalt Fussenegger in einem Interview mit der Tageszeitung „Österreich“ wörtlich ausrichten lassen: „Er hat in einem Blutrausch die Meinl-Festnahme und Kautionsfestsetzung amtsmissbräuchlich vorgenommen. Alles seither sind Aktionen, um seinen Ruf zu wahren und nicht die Konsequenzen dieser Fehlhandlungen tragen zu müssen. Erschreckend, dass das von seinen Vorgesetzten gedeckt wird.“

Damit hat Weinzierl den Bogen wohl überspannt. Auf Betreiben des Justizministeriums hat die Staatsanwaltschaft Eisenstadt nun Ermittlungen wegen übler Nachrede eingeleitet.

Den Vorstand der Meinl Bank ficht das wenig überraschend nicht an: „Fein, dann werde ich den Wahrheitsbeweis antreten.“ Nachsatz: „Das macht Fussenegger erst recht befangen.“

Die Anwälte werden das wohl als Arbeitsauftrag auffassen.

06.04.2012

Meinl Bank klagte Anleger und blitzte am OLG ab

Das Linzer Gericht bestätigte in zweiter Instanz das Ersturteil.

Die Meinl Bank ist in Sachen Meinl European Land (MEL) schon mehrere Male vom OGH wegen Irreführung von Anlegern verurteilt worden. Das Geldhaus wollte dies nicht akzeptieren. Da die rechtskräftigen OGH-Urteile nicht angefochten werden können, drehte die Bank kurzerhand den Spieß um und zeigte die siegreichen Anleger wegen "Täuschung" an. Die Argumentation: Der Kunden hätte beim Kauf der Wertpapiere falsche Angaben über seine Risikoneigung gemacht.

In dem Fall aus Oberösterreich ging es um 38.000 Euro, die die Bank vom Anleger, seinem Berater und dessen Firma fordert. Der Anleger habe eine hohe Risikobereitschaft angegeben und so die Bank getäuscht, argumentierte Meinl. Die Richter widersprechen: "Selbst wenn man beim Anleger durch das falsche Ankreuzen eine Sorglosigkeit erkennen könnte, tritt dieses gegenüber der Fehldarstellung des Wertpapierrisikos in der Verkaufsbroschüre der Meinl Bank völlig zurück", zitieren die OÖN aus dem Urteil.

Der Anwalt Michael Poduschka, der in dieser Causa zwei Anleger vertritt, sieht sich bestätigt. Erneut habe ein Gericht festgestellt, dass eine Strafanzeige gegen Anleger eine Verdrehung der Opfer-Täter-Rolle sei.
Meinl-Pressesprecher Thomas Huemer verwies gegenüber der APA auf acht Urteile zu Gunsten der Bank, die es allein seit diesem Februar gegeben habe. Die Bank sieht sich durch sie in ihrer Kritik bestätigt, dass Anleger bei steigenden Kursen Gewinne eingestrichen hätten, streichen, bei Verlusten aber klagen ("Aktienkauf auf Probe"). Laut OÖN-Bericht überlegt die Bank eine Revision.

05.04.2012

Oberlandesgericht kritisiert Meinl-Verfahren

Wie lange darf ein Verfahren dauern, in dem der Staatsanwalt gegen einen Beschuldigten ermittelt? Grundsätzlich sollte das zügig passieren, in der Meinl-Causa zieht sich das aber bereits über vier Jahre. Das Oberlandesgericht hat jetzt nach einer Beschwerde festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Wien eben genau das nicht getan hat, nämlich zügig zu ermitteln.

Dritter Gutachter

Die Entscheidung des Oberlandesgerichtes ist, salopp gesagt, ein Rüffel für den Staatsanwalt. Seit vier Jahren wird in der Meinl-Causa ermittelt. Zwei Gutachter hat der Fall schon verschlissen. Sachverständiger Nummer eins, Thomas Havranek, wurde wegen Befangenheit abberufen. Dem Sachverständigen Nummer zwei, Fritz Kleiner, entzog die Staatsanwaltschaft erst große Teile des Gutachterauftrages. Kleiner zog daraufhin die Konsequenz und legte den Gesamtauftrag zurück. Mittlerweile ist ein dritter Gutachter dabei, Licht ins Dunkel der Affäre zu bringen – bei der es eigentlich darum geht, ob Anleger in Meinl-European-Land-Papiere getäuscht wurden.

Rechtsverletzung festgestellt

Das Gutachter-Hin-und-Her ist nun auch der Grund , weshalb das Oberlandesgericht eine Rechtsverletzung des Klägers festgestellt hat, nämlich "in seinem Recht auf ein stets zügiges und ohne unnötige Verzögerung durchgeführtes Verfahren", so Sprecher Leo Levnaic-Iwanski. Der Senat bemängelt in seinem Beschluss sinngemäß, dass Havranek als Gutachter bestellt wurde, obwohl von Anfang an bekannt war, dass er einen Meinl-kritischen Zeitungsartikel verfasst hatte. Außerdem wird bekrittelt, dass der Staatsanwalt nicht begründet habe, warum Gutachter Kleiner Teile des Auftrages entzogen wurden. Außerdem habe er Kleiner keine Fristen gesetzt, bis wann er das Gutachten fertig stellen muss.

Keine baldige Entscheidung

Direkte Konsequenzen für die Staatsanwaltschaft hat die OLG-Entscheidung keine, sagt Sprecher Leo Levnaic-Iwanski: "Die Entscheidung erschöpft sich darin, dass eine Rechtsverletzung festgestellt wurde." Die Meinl-Bank sieht sich durch den OLG-Beschluss trotzdem in ihrer Kritik an Staatsanwalt und Ermittlungen bestätigt. Bankchef Peter Weinzierl erwartet sich, "das die Zuständigen in Staatsanwaltschaft und Ministerium nun agieren." Oberstaatsanwalt Werner Pleischl sieht hingegen keinen Grund für dienstrechtliche Maßnahmen. Fakt ist: Gutachten wird es in der Meinl Causa so oder so nicht allzu bald geben: Denn auch der dritte Gutachter muss auf Hausdurchsuchungs- Unterlagen aus Liechtenstein und der Schweiz warten, um den Fall abzuschließen.

16.02.2012

Meinl-Affäre: Rückkäufe sollen Risiko der MEL erhöht haben

Wien. Die Anlageaffäre um die Immobilienholding Meinl European Land (MEL) und die Meinl Bank birgt neuen Sprengstoff.
In einem Zivilprozess (2Cg 42/09i) des MEL-Anlegers Ewald R., vertreten durch Anwalt Johannes Neumayer, gegen die Bank wegen der umstrittenen Rückkäufe der MEL-Zertifikate 2007 sagte kürzlich der Sachverständige Erich Pitak am Landesgericht Salzburg aus. Im Mittelpunkt stand das Gutachten von Philipp Göth (2006) "über die Eignung der MEL-Aktien zur Mündelgeldveranlagung", mit dem die Bank geworben hatte. Sogenanntes Mündelgeld ist "sicher und möglichst fruchtbringend" in Sparanlagen, Wertpapiere und (inländische) Liegenschaften zu veranlagen. "MEL-Aktien sind zur Veranlagung von Mündelgeld geeignet, sofern die Veranlagung im Rahmen eines sinnvollen Portfoliomix erfolgt", schrieb Göth. Welchen Wissensstand Göth damals hatte, sagte Pitak aus, wisse er nicht.
"Ich halte aber meine Aussage aufrecht, dass ein Gutachter wahrscheinlich zu einem anderem Ergebnis gekommen wäre, wenn er gewusst hätte, dass ein signifikanter Teil des Gesellschaftskapitals nicht im Immobilienwesen, sondern für den Erwerb eigener Aktien verwendet würde." Nachsatz. "Durch den Rückerwerb spielt hier ein Kursrisiko hinein, dieser Effekt ist in der Bewertung zu berücksichtigen." Die Gesellschaft trägt "wirtschaftlich das Risiko der eigenen Wertpapiere". Denn: MEL hatte mittels der Offshorefirma Somal enorme Rückkäufe getätigt. Laut Pitak hätte ein dauerhafter Rückkauf von 40 Prozent des MEL-Volumens die Volatilität des Papiers nachhaltig beeinflusst – in einem fallenden Markt. "Durch die Rückkäufe ist das Platzierungsrisiko auf die MEL überwälzt worden, obwohl die Bank für die Platzierung bezahlt wurde", sagt Anwalt Neumayer. Zugleich ist aus einer Veranlagung mit mittlerem Risiko eine hochspekulative geworden.

Vorwürfe bestritten

"Die Argumentation des Pitak ist nicht nachvollziehbar und wird von der Bank, die sich als Dienstleister für die MEL immer im Rahmen des Rechts bewegt hat, klar zurückgewiesen", kontert Meinl Bank-Sprecher Thomas Huemer. "Faktum ist, dass ein im Auftrag des Handelsgerichts Wien erstelltes unabhängiges Gutachten zu dem Schluss kam, dass durch den Rückkauf der MEL Zertifikate kein Schaden entstanden ist. Dieses Gutachten kam ebenso zu dem Schluss, dass MEL-Zertifikate im Februar 2007 und über den gesamten Rückkaufzeitraum als Investment im Vergleich zu anderen Unternehmen nicht mit mehr Risiko versehen waren und dass der Werteverlust der MEL Zertifikate mit dem anderer Immobilienunternehmen vergleichbar war."

14.02.2012

Brisante Schadenersatz-Urteile gegen die Meinl Bank

Wien. Die Meinl Bank ist derzeit vor allem wegen intransparenter Geldflüsse auf und von Konten ihres umstrittenen Kunden Karl-Heinz Grasser in den Schlagzeilen. Doch die Privatbank selbst kämpft nach wie vor mit der Anlageaffäre Meinl European Land (MEL). Rund 1800 Zivilprozesse sind im Zusammenhang mit dem fragwürdigen Rückkauf der MEL-Zertifikate bei Gerichten anhängig. Vor wenigen Tagen flatterten der Bank mit Sitz am Wiener Bauernmarkt zwei druckfrische Urteile des Handelsgerichts Wien ins Haus, die aus der Feder von Richter Heinz Ludwig Majer stammen. Im Mittelpunkt dieser Verfahren, die der Prozessfinanzierer AdvoFin abgewickelt hat, steht die Forderung nach Schadenskompensation. Richter Majer sprach zwei MEL-Anlegern, die von Anwalt Ulrich Salburg vertreten werden, 39.450 Euro bzw. 39.820 Euro Schadenersatz zu. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Laut Urteil mit der Aktenzahl 55 Cg 148/11t kann sich ein steirisches Ehepaar "zu Recht auf den vertraglichen Schadenersatz und auf den Schadenersatz aufgrund der Verletzung vertraglicher Aufklärungspflichten durch die Meinl Bank und durch das der Bank zuzurechnende Beratungsunternehmen stützen". Denn die MEL-Anleger waren der Meinung, ein sicheres Wertpapier zu erwerben, das nicht Kursverlusten wie im späteren Ausmaß unterliegen kann.

Fehlerhafte Aufklärung

"Die Kläger wollten Aktien, die nur mit mittlerem Risiko verbunden sind, und keine Zertifikate", heißt es im Urteil. "Den Klägern, die lediglich wussten, was eine Aktie ist, wäre daher zu erläutern gewesen, was ein Zertifikat ist und wie es sich von einer Aktie unterscheidet." Denn: Je spekulativer die Anlage und je unerfahrener der Kunde, desto weiter reichen die Aufklärungspflichten. Da die Anleger "keinerlei Erfahrungen mit Zertifikaten besaßen, war für die Meinl Bank erkennbar, dass die Anleger diesbezüglich aufklärungsbedürftig sind", heißt es weiter. Die Informationen in den MEL-Verkaufsbroschüren "erfüllten diese Erfordernisse nicht". Auch die Fehler des Beraters, der selbst überzeugt war, den Anlegern MEL-Aktien zu vermitteln, sind laut Richter der Bank zuzurechnen. Dieser sei bloß eine Hilfsperson bei der Anbahnung eines Vertrags gewesen. Auch im zweiten Urteil (Aktenzahl 55 Cg 91/11k), das eine Tiroler Anlegerin betrifft, sprach Richter Majer der Klägerin Schadenersatz zu. Wiederum war der Berater Gehilfe der Meinl Bank und die Fehlvorstellung einer Veranlagung mit vermeintlich geringerem Risiko als bei anderen Aktien sei durch den MEL-Prospekt entstanden.

Problematische Käufe

"Die Bank ist im Evaluationsprozess hinsichtlich der Reaktion auf diese Urteile, wir werden aber sehr wohl Berufung einlegen", erläutert Meinl Bank-Sprecher Thomas Huemer. "Grundsätzlich erachten wir es als über den Fall hinausgehend problematisch, wenn dem für den österreichischen Kapitalmarkt extrem schädlichen Prinzip des Aktienkaufs auf Probe, also der Gewinnmitnahme bei steigenden Kursen und dem Gang vor Gericht bei fallenden Werten, Raum gegeben wird.

12.02.2012

Ex-MEL-Manager dürfen de facto nie mehr Jersey-Firma leiten

Meinl Bank: Jersey-Finanzaufsicht hat MEL-Untersuchungen eingestellt

Die Meinl Bank hat Anfang der Woche bekanntgegeben, dass die Finanzmarktaufsicht der Kanalinsel Jersey ihre Untersuchungen zur ehemaligen Meinl European Land (MEL, heute Atrium) endgültig eingestellt habe. Die JFSC hatte gegen die früheren MEL-Direktoren Georg Kucian, Karel Römer und Heinrich Schwägler im Zusammenhang mit den umstrittenen Zertifikatsrückkäufen im Jahr 2007 ermittelt. Bei der Einstellung des Verfahrens handelt es sich nach APA-Informationen um ein klassisches "Settlement" mit der Jersey-Aufsicht, dem langwierige Verhandlungen vorausgegangen sein dürften.

Die MEL-Direktoren mussten sich nämlich de facto bereiterklären, in Hinkunft keine offiziellen Funktionen mehr als Direktoren von Jersey-Gesellschaften einzunehmen. In der Presseaussendung der Aufsicht JFSC ist freilich davon die Rede, dass sie, sollten sie wieder für eine Firma auf der Kanalinsel im Management tätig werden wollen, vorher eine schriftliche Bewilligung der Behörde brauchen. Weiters teilte die JFSC mit, dass die Zusage der Ex-MEL-Manager nicht als Schuldeingeständnis zu interpretieren sei. Dies sei der übliche Behördensprech bei derartigen außergerichtlichen Vergleichen, hieß es zur APA.

Für die Aufsicht der Kanalinsel ist der Akte MEL jedenfalls nun endgültig geschlossen. "Die Angelegenheit ist beendet", bestätigte JFSC-Direktor Barry Faudemer der APA am Freitag. Dies betreffe nicht nur die Untersuchungen wegen mutmaßlichen Bruchs des Aktiengesetzes, sondern auch jene nach Investmentfonds- und Finanzdienstleistungsgesetz.

Für die Meinl Bank ist die Einstellung des Verfahrens "von grundlegender Bedeutung", weil die Jersey Financial Services Commission "die einzig relevante Behörde für Untersuchungen bezüglich MEL" sei, wie sie Anfang der Woche wissen ließ. Die MEL-Zertifikatsrückkäufe stehen in Österreich im Zentrum staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen gegen Julius Meinl und andere Organe der Meinl Bank. (APA)

26.01.2012

Justiz legt Gang zu – Aufseher für Causa Meinl

Um das seit mehr als vier Jahren laufende Verfahren zu beschleunigen, stellt die Justiz den drei Staatsanwälten einen Oberstaatsanwalt zur Seite.

Wien – Das Verfahren gegen Julius Meinl V. (Meinl European Land; MEL) läuft offenbar nicht sehr rund. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt seit mehr als vier Jahren; nun schaltet sich die Oberstaatsanwaltschaft als Dienstaufsicht ein. Derzeit arbeiten drei Staatsanwälte an der Causa. Markus Fussenegger, der die Sache federführend betreut, ist allerdings im Vorjahr zur Staatsanwaltschaft Feldkirch übersiedelt. Nun kommt er wochenweise nach Wien, wo ihn zwei (vielbeschäftigte) Kollegen unterstützen.

Jetzt hat die Oberstaatsanwaltschaft Wien eingegriffen: Sie stellt ab sofort einen auf Wirtschaftscausen spezialisierten Mitarbeiter aus ihrer Behörde ab. Er soll die handelnden Staatsanwälte in der Causa Meinl "verstärkt unterstützen", wie der Standard in Erfahrung gebracht hat.

Der betreffende Oberstaatsanwalt (oder die Oberstaatsanwältin; die Entscheidung fällt dieser Tage) soll dazu beitragen, dass die umfangreiche Causa Meinl beschleunigt wird. Derzeit ist weder eine Anklageerhebung noch eine Einstellung des Verfahrens absehbar. Schon anlässlich des jüngsten Gerichtsgutachteraustauschs vor Weihnachten machte sich in der Justiz Ungeduld breit. "Es muss etwas weitergehen, die Sache läuft unrund", hieß es damals vonseiten der Justiz.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Thomas Vecsey, bestätigt die Hinzuziehung eines Oberstaatsanwalts in der Sache. Er sieht es "positiv, dass die Oberstaatsanwaltschaft Kapazitäten freimacht. Das gibt Hoffnung, dass dann manches schneller geht", wie er sagt. Allerdings sei "noch völlig offen, was genau der Kollege von der Oberbehörde machen wird".
Das Verfahren gegen Julius Meinl und andere – darin geht es etwa um den Rückkauf der MEL-Zertifikate und seine Auswirkungen auf Kurs und Anleger – ist immer wieder ins Stottern geraten. Der erste Gerichtsgutachter, Thomas Havranek, wurde Anfang 2010 wegen Befangenheit abberufen. Der zweite, Fritz Kleiner, ist vor Weihnachten 2011 von Bord gegangen: Im Herbst hatte die Justiz seinen Gutachtensauftrag reduziert und den abgetrennten Teil an den Wiener Wirtschaftsprüfer Martin Geyer vergeben. Wenig später hat Kleiner sein Mandat ganz zurückgelegt. Nun ist eben Geyer als Gerichtssachverständiger an der Reihe.

Was die Causa Meinl formal betrifft, ist derzeit das Gericht am Zug. Meinls Anwälte haben im vorigen Herbst einen Antrag auf Herabsetzung der Kaution von hundert auf fünf Millionen Euro gestellt; darüber wird nun bald entschieden werden.

23.01.2012

Meinl Bank blitzt mit Anzeige gegen MEL-Anleger endgültig ab

Nachdem die Staatsanwaltschaft Wien ein entsprechendes Strafverfahren nach kurzer Zeit eingestellt hatte, hat nun das Landesgericht der Meinl Bank eine deutliche Absage erteilt: Beim Vorgehen der Bank handle es sich geradezu um eine "Verdrehung von Opfer- und Täterstellung".

Die Meinl Bank ist in Sachen Meinl European Land (MEL) zwischenzeitlich schon mehrere Male vom OGH wegen Irreführung von Anlegern verurteilt worden. Das Geldhaus wollte dies nicht auf sich sitzen lassen. Da die rechtskräftigen OGH-Entscheide nicht angefochten werden können, drehte die Bank kurzerhand den Spieß um und zeigte die siegreichen Anleger wegen "Täuschung" an. Die Argumentation: Die Kunden hätten beim Kauf der Wertpapiere falsche Angaben über ihre Risikogeneigtheit gemacht.
Im konkreten Fall ist das Geldhaus zusätzlich gegen den Berater, der dem Anleger die MEL-Papiere vermittelt hat, vorgegangen. Die Staatsanwaltschaft Wien konnte jedoch kein strafbares Verhalten feststellen und stellte ihr Ermittlungsverfahren gegen die beiden ein. Dagegen wiederum hat die Bank einen Fortführungsantrag eingebracht, den nun das Landesgericht für Strafsachen abschmetterte. Rechtsmittel werden keine zugelassen.

Der Richtersenat fand in seinem Beschluss, der der APA vorliegt, scharfe Worte: Der Meinl Bank gelinge es nicht, "auch nur ansatzweise darzulegen, weshalb die Staatsanwaltschaft … gegen eine gesetzliche Vorschrift verstoßen haben soll". Die Bank "brachte vielmehr – geradezu in Verdrehung von Opfer- und Täterstellung – vor, dass sie von den Beschuldigten betrügerisch getäuscht worden sei." Die Staatsanwaltschaft hat ihr Verfahren aus Sicht des Gerichts völlig zu Recht eingestellt, zumal sich aus dem Urteil des Handelsgerichts (HG) Wien "unzweideutig" ergebe, dass der Anleger "tatsächlich einem Irrtum unterlegen war, womit ein diesbezüglicher Vorsatz, jemanden zu täuschen, den naturgegebenen Denkgesetzen nach ausscheidet."
Dass die Meinl Bank "gegenständliches Ermittlungsverfahren primär deshalb nachhaltig betreibt, um insbesondere den Erstbeschuldigten hierdurch zu zermürben, will der Senat Genannter zwar nicht unterstellen, zumindest eine Fortführung des Verfahrens ist gegenständlich aber mangels jeglichen ersichtlichen strafbaren Verhaltens der Beschuldigten nicht einmal auch nur in Ansätzen indiziert …", konstatiert das Gericht.

Bei der Meinl Bank hieß es dazu auf APA-Anfrage: "Man muss das zur Kenntnis nehmen. Fakt ist, dass es sicherlich negative Auswirkungen auf den Finanzplatz Österreich haben kann, wenn im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften die Unterschrift von mündigen Bürgern nicht mehr zählt." Im Falle der MEL-Anleger sei "genauso eine Unterschrift vorgelegen", die Kunden seien sich also über das Verlustrisiko bewusst gewesen, meinte ein Banksprecher.
Das Geldhaus will jedenfalls den aktuellen Beschluss nicht hinnehmen und prüft den Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), wie Vorstand Peter Weinzierl gegenüber der APA ankündigte. "Denn es handelt sich hier um ein eklatantes Beispiel dafür, wie uns hier der Weg zur Gerechtigkeit verwehrt wird."

Der Anwalt des Anlegers, Michael Poduschka, hingegen ist "froh, dass ein unabhängiges Gericht feststellt, dass eine Strafanzeige gegen Anleger eine Verdrehung der Opfer-/Täterrolle ist", wie er zur APA sagte.

03.11.2011

Vorwurf des Amtsmißbrauches

Wien – Die Staatsanwaltschaft Wien hat ihre Ermittlungen gegen den Chefermittler in der Causa Meinl eingestellt. Gegen einen Bezirksinspektor wurde – nach einer Anzeige der Meinl Bank – wegen Amtsmissbrauchs ermittelt. Ihm wurde vorgeworfen, in einem Polizeibericht falsche Angaben zu einer Hausdurchsuchung in den Räumen einer Meinl-Bank-Tochter in Zürich gemacht zu haben. Die Verdachtsmomente haben sich nicht erhärtet. "Das Verfahren wurde am 14. Oktober eingestellt", bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien der APA am Freitag.

Laut APA-Informationen konnte die Staatsanwaltschaft der Argumentation der Anzeigerin ganz und gar nicht folgen. Der Inspektor soll im Zuge der Ermittlungen in der Schweiz den Namen eines Meinl-Firmenvertreters gehört und diesen hernach als anwesende Person angeführt haben. In Wirklichkeit sei aber über den Firmenvertreter nur gesprochen worden; es waren angeblich zahlreiche Manager inklusive Anwälte anwesend. Und: Bei der Razzia im heurigen April selbst soll der Polizist gar nicht dabeigewesen sein, denn die betroffenen Personen haben vom Recht, die österreichischen Behörden auszuschließen, Gebrauch gemacht, wie es heißt.

Die Meinl Bank jedenfalls tobt und will das "sicherlich nicht auf sich beruhen lassen", wie Bankchef Peter Weinzierl der APA sagte. Ob er gegen die Einstellung überhaupt juristisch vorgehen kann, weiß er offenbar selbst noch nicht. "Wir werden eine Art Fortsetzungsantrag stellen oder uns an eine andere Staatsanwaltschaft wenden oder sonstige Rechtsmittel ergreifen", kündigte der Banker an.

Der Ermittler wurde übrigens auch in der Causa Libro wegen Beweismittelfälschung und Amtsmissbrauchs angezeigt. Auch dieses Verfahren wurde einstellt, wie die Staatsanwaltschaft bestätigte. (APA)

03.11.2011

Meinl Bank contra Staatsanwaltschaft

Die Meinl Bank schiesst sich wieder einmal auf die Wiener Staatsanwaltschaft ein, die in der Causa Meinl European Land (MEL) gegen Julius Meinl und andere Bankorgane wegen Betrugs und Untreue ermittelt. Diesmal geht es um den zusätzlichen Sachverständigen Martin Geyer, den die Justiz kürzlich Hauptgutachter Fritz Kleiner zur Seite gestellt hat. Die Meinl Bank wehrt sich gegen die Bestellung und hat einen entsprechenden Einwand eingebracht. Bankchef Peter Weinzierl sieht nämlich keine sachliche Rechtfertigung für die Bestellung und fürchtet, dass sich das nunmehr seit über vier Jahren laufende Ermittlungsverfahren weiter verzögert.

Bereits gegen den früheren Sachverständigen Thomas Havranek ist die Meinl Bank zu Felde gezogen – mit Erfolg: Havranek, der im Sommer 2008 mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt worden war, wurde nach knapp einem Jahr vom Gericht wegen Befangenheit abberufen. Havranek hatte im "WirtschaftsBlatt" einen Meinl-kritischen Kommentar verfasst.

Seit Februar 2010 ist nun Kleiner mit der Causa Meinl betraut, der Grazer Wirtschaftstreuhänder war u. a. in den Causen Hannes Kartnig, AvW, Hypo und BAWAG als Gutachter tätig. Ebenfalls Anfang Februar vergangenen Jahres wurde Andreas Freudenmann zum Sachverständigen bestellt, er soll ein Zusatzgutachten zu kapitalmarkttechnischen Fragen erstellen.

Vor kurzem hat die Justiz dann aber Kleiners Auftrag stark eingeschränkt. Er wird künftig nur mehr die Struktur der Meinl-Gruppe sowie die Frage, ob MEL-Anleger durch die umstrittenen Zertifikatsrückkäufe zu Schaden gekommen sind, unter die Lupe nehmen. Um alle übrigen Fragen wird sich der ehemalige Libro-Gutachter Geyer kümmern.

Dies passt wiederum der Meinl Bank nicht in den Kram. "Das Ganze geht jetzt schon vier Jahre, da ist überhaupt nichts passiert", sagte Weinzierl. Die Begründung der Staatsanwaltschaft, die Sache zu beschleunigen – Kleiner hat angekündigt, sein Gutachten werde bis Ende April 2012 vorliegen, die Ermittlungsbehörde wollte einen Teil schon Ende 2011 fertiggestellt haben – ist für Weinzierl eine "fadenscheinige". "Auch der Neue bräuchte ein halbes Jahr, um sich einzuarbeiten", argumentiert der Banker. Es sei damit zu rechnen, "dass sich das Verfahren nun noch weiter auf unabsehbare Zeit in die Länge ziehen wird", heisst es in dem Einwand. Zumal die Bestellung von Geyer "nicht einmal mehr eine Fristsetzung enthält". Weinzierl jedenfalls vermutet, "dass die Staatsanwaltschaft befürchtet, dass man von Herrn Kleiner nicht das Ergebnis bekommen wird, das man sich erhofft hat."

Die Staatsanwaltschaft Wien wollte den Einwand nicht kommentieren. Das Vorbringen sei noch nicht bei der Behörde eingelangt, sobald es vorliegt, werde es inhaltlich geprüft, sagte ein Sprecher.

Die Meinl-Anwälte ziehen auch die Unbefangenheit von Geyer in Zweifel. "Denn ein Gutachter, der nach unserem Wissenstand de facto sein gesamtes Einkommen von der Staatsanwaltschaft Wien bezieht, wird nicht auf den Fuss desjenigen pinkeln, der ihn füttert", wie es Weinzierl im Gespräch mit der APA ausdrückt. In dem Einwand räumt die Bank aber ein, dass "noch keine gesicherten Informationen" darüber vorlägen, "wonach Mag. Martin Geyer sich tatsächlich in einer solchen seine Befangenheit begründeten wirtschaftlichen Abhängigkeit befindet." Um dies zu klären, beantragte Weinzierl eine Offenlegung von Geyers Einkommensquellen und Auftraggebern: Die Staatsanwaltschaft solle Geyer auffordern, darzulegen, welchen Anteil seines Einkommens Justizaufträge seit 2007 ausmachen.

Das Gutachten ist nicht der einzige Grund, weswegen sich die Meinl Bank mit der Justiz angelegt hat. Kürzlich hat die Wiener Staatsanwaltschaft ein Untersuchungen gegen den Meinl-Chefermittler wegen Amtsmissbrauchsverdachts eingeleitet – nach einer Anzeige der Meinl Bank. Der Ermittler soll in einem Polizeibericht falsche Angaben zu einer Razzia in den Räumen einer Meinl-Bank-Tochter in Zürich gemacht haben, so der Vorwurf. Die Meinl Bank wollte sich in der Strafsache als Privatbeteiligte anschliessen, ist aber damit abgeblitzt.

"Von der Anzeigerin wurde weder ein privatrechtlicher Anspruch schlüssig behauptet noch lässt sich aus ihrem Vorbringen ein vernünftiger Zusammenhang zwischen einem (behaupteten) Anspruch der Meinl Bank AG einerseits und der angezeigten Straftat andererseits ableiten, sodass der Privatbeteiligtenanspruch als offensichtlich unberechtigt zurückzuweisen ist", heisst es in der Begründung der Staatsanwaltschaft Wien, die der APA vorliegt. Weinzierl schäumt: "Die Meinl Bank wird auch als Beschuldigte nach Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) geführt und ist unmittelbar betroffen von Beweismittelfälschungen und -verfälschungen, die dem Ermittler vorgeworfen werden." Das Kreditinstitut werde jedenfalls gegen die Ablehnung des Privatbeteiligtenanschlusses Einspruch erheben, kündigte Weinzierl an. Er will sich auch persönlich dem Verfahren gegen den Ermittler anschliessen.

02.11.2011

Anleger will Grundstück der Meinl Bank pfänden

Ein Anleger, der mit Meinl-European-Land-(MEL)-Papieren Geld verloren hatte, will sich so nach einem gewonnenen Prozess schadlos halten.

Zentrale der Meinl-Bank in Wien

Laut der Donnerstags-Ausgabe des „Wirtschaftsblattes“ verklagte der Anleger, der mit Papieren der ehemaligen Meinl European Land (heute Atrium) Geld verloren hatte, die Meinl Bank auf 320.000 Euro und bekam Recht. Das Geldhaus will aber nicht zahlen. Nun möchte der Anwalt des Anlegers einen 800 Quadratmeter großen Bauplatz der Bank bei Thalgau pfänden lassen. Die „Einleitung des Versteigerungsverfahrens“ sei bereits im Grundbuch vermerkt.

Bank zahlt nicht, weil Papiere umbenannt wurden

Die Meinl Bank beantragte die Aufschiebung der Exekution und beruft sich auf das Urteil: „Die Bank hält sich auf Punkt und Beistrich an das Urteil“, sagte ein Sprecher zur APA. Dieses laute auf die Rückstellung der MEL-Zertifikate „Austrian Depositary Certificates“ (ADC). Sofern der Anleger diese zurückstellen könne, werde man sofort bezahlen, so das Geldhaus laut Zeitung.

Genau da liegt aber der Hund begraben: Denn die geforderten Zertifikate gibt es nicht mehr. 2009 kündigte die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) den Vertrag mit Meinl. Das Depot, in dem die Zertifikate lagen, wurde nach Holland verlegt. Dort heißen die Zertifikate aber nicht mehr „Austrian Depositary Certificates“, sondern „Book Entry Interest“. Auch die Papiere des siegreichen Klägers wurden „umgetauft“.

„Das Klagebegehren hätte einfach auf die holländischen Zertifikate umgestellt werden müssen“, so Meinl-Bank-Anwalt Georg Schima laut Zeitung.

Höchstgericht auch schon befasst

Das Thema Zertifikate versus Aktien ist Gegenstand zahlreicher Anlegerverfahren gegen die Meinl Bank. Die Kläger behaupten dabei, Aktien bestellt, aber ADC bekommen zu haben („Aliud“). In Kürze soll sich der Oberste Gerichtshof (OGH) zu dem Thema äußern. Sollten die Höchstrichter im Sinne der Anleger entscheiden, könnten diese ihre Kaufverträge rückabwickeln, bekämen also ihr investiertes Geld plus vier Prozent Zinsen zurück. Gegen die Meinl Bank sind in Sachen MEL tausende Anleger vor Gericht gezogen.

19.10.2011

Wieder nichts

Wien – Die Meinl Bank hat mit ihrer Strategie, Anleger vor Gericht zu zerren, die zuvor gegen das Geldhaus beim Obersten Gerichtshof (OGH) Recht bekommen haben, bisher keinen Erfolg. Anfang Oktober ist nun schon die zweite Gegenschadenersatzklage abgewiesen worden. Die Bank sah sich von einem MEL-Anleger in die Irre geführt, weil dieser beim Kauf der MEL-Papiere eine falsche Auskunft über seine Risikobereitschaft erteilt habe. Das Landesgericht Linz sieht das ganz anders; auf 18 Seiten werden die Argumente der Meinl Bank zerpflückt. Der Entscheid ist nicht rechtskräftig, die Bank behält sich weitere rechtliche Schritte vor und findet das Urteil "tendenziell kapitalmarktfeindlich". Weitere Gegenklagen werden nicht ausgeschlossen.

"Enthält der … nicht als bloßer Werbeprospekt zu qualifizierende Verkaufsprospekt so gut wie keinen Hinweis auf ein Risiko, sondern stellt das Produkt als sicher dar, muss der Kunde nicht damit rechnen, dass in einem hellgrau gedruckten, klein geschriebenen Risikohinweis von einem Totalverlust die Rede ist", heißt es in dem Entscheid, der der APA vorliegt. Dass der Anleger, der mit Papieren der ehemaligen Meinl European Land (MEL) Geld verloren hatte, im Anlegerprofil seine Risikobereitschaft mit "hoch" und "extrem hoch" angegeben hat, tut für das Landesgericht nichts zur Sache. Zumal der OGH bereits mehrfach zur Darstellung des Risikos in der Werbebroschüre Stellung genommen habe: Mittlerweile liegen in Sachen MEL-Werbung bereits mehrere höchstgerichtliche – und damit rechtskräftige – Urteile gegen die Meinl Bank vor.

Sensationell

Die nunmehrige Klagsabweisung ist für den Anwalt des Anlegers, Michael Poduschka, "sensationell". Die Richterin treffe in ihrer Begründung "die Sache genau auf den Punkt", wie er sagte. "Die Meinl Bank muss erst einmal beweisen, dass sie die MEL-Papiere an jemand anderen losgeworden wäre und dieser nicht geklagt hätte", so Poduschka. Im Urteil wird an dieser Stelle auch auf die "allgemein bekannt hohe Anzahl an Rechtsstreiten im Zusammenhang mit MEL" verwiesen. Außerdem ist wörtlich von einer "heißen Kartoffel" die Rede: "Die Klägerin begehrt jenen Kursverlust als Schaden, der ihr dadurch entstanden ist, dass sie die (höchstgerichtlich bestätigte) Ungültigkeit eines Vertrages hinnehmen musste und es daher zur Rückabwicklung des Vertrages gekommen ist. Sie releviert damit weder den entgangenen Gewinn aus dem Geschäft, noch einen anderen Vorteil daraus, sondern lediglich den Umstand, dass sie die ‚heiße Kartoffel‘ rechtzeitig losgeworden wäre", schreibt die Richterin. Und weiter: "Wenn die Klägerin nun in Wahrheit versucht, so gestellt zu werden, als hätte der Erstbeklagte seinen Vertrag erfüllt", übersehe die Bank, dass der Anleger "von der Pflicht zur Erfüllung des Vertrags bereits rechtskräftig entbunden wurde".

Auch puncto Prozesskosten, laut Poduschka der größte eingeklagte "Brocken", erteilte das Linzer Gericht der Meinl Bank eine Abfuhr. "Wenn man auf dem falschen Dampfer war, kann man nicht nachträglich kommen und die Prozesskosten zurückverlangen", so der Rechtsvertreter. "Die Richterin sagt, sie hätten einfach die Papiere zurücknehmen können, dann hätte der Anleger nicht geklagt und die Meinl Bank hätte keine Kosten gehabt." Im Verfahren jedenfalls konnte die Bank "einen Grund für den Prozesskostenrückersatz nicht schlüssig vorbringen, war es doch ihre eigene Entscheidung, … den Prozess durch alle Instanzen zu führen", heißt es in dem Urteil. Nach Meinung des Gerichts, so Poduschka, würde es wohl dem Schutzzweck sämtlicher Sorgfaltsnormen widersprechen, jemandem Schadenersatz "für das Beharren auf einem falschen Rechtsstandpunkt zu bezahlen", wie es die Richterin ausdrückt.

Die Meinl Bank will die Niederlage nicht auf sich sitzen lassen und behält sich vor, gegen das Urteil zu berufen. Wieder einmal handle es sich bei dem Entscheid um ein "schädliches Signal für den heimischen Kapitalmarkt", so ein Banksprecher. Es sei "absurd, wenn mündige Personen mit ihrer Unterschrift ihre Risikobereitschaft bestätigen, diese Unterschrift aber dann vor Gericht offenbar nicht mehr gilt". Wobei das Geldhaus festhielt, dass es sich bei jedem der Urteile um einen Einzelfall handle.

Ob man nun an der Strategie festhält, Anleger mit Gegenklagen einzudecken? "Die Bank wird weiter vehement darauf hinweisen, wenn es sich um dramatische kapitalmarktfeindliche Rechtsprechungen dieser Art handelt." Sollte man erneut auf "so einen Fall" stoßen, werde man "weitere Schritte tätigen", kündigte die Bank an. (APA)

11.09.2011

Meinl Bank klagte

Wien – Die Staatsanwaltschaft Wien hat nach nicht einmal einen Monat vier von der Meinl Bank gegen MEL-Anleger angestrengte Strafverfahren eingestellt. Die Einstellung sei erfolgt, "weil die dem Ermittlungsverfahren zu Grunde liegende Tat nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist oder sonst die weitere Verfolgung aus rechtlichen Gründen unzulässig wäre", teilte die Behörde den Beschuldigten mit.

Laut Anklagebehörde ist ein Verdacht des Betruges zum Nachteil der Meinl Bank AG im Zusammenhang mit der Beschaffung von Zertifikaten der Meinl European Land Ltd (MEL) nicht gegeben.

"Nun haben auch die Strafbehörden festgestellt, dass Anleger an dieser von der Meinl Bank initiierten Vernichtungsaktion von Anlegergelder kein Verschulden trifft", so Anlegeranwalt Michael Poduschka in einer Stellungnahme. "Aus meiner Sicht wäre es langsam Zeit, dass sich der aktuelle Vorstand des Geldinstitutes bei seinen (Ex-)Kunden entschuldigt, als diese anzuzeigen und zu klagen."

Die Meinl Bank – sie ist in Sachen MEL mittlerweile schon sechsmal vom Obersten Gerichtshof (OGH) wegen Irreführung von Anlegern verurteilt worden, will das aber nicht auf sich sitzen lassen – hatte im August vier der siegreichen Anleger vor Gericht gezerrt und Strafanzeige erstattet. Begründet wurde dies damit, dass die Anleger "entweder beim Vertragsabschluss oder vor Gericht falsche Angaben hinsichtlich ihrer Risikogeneigtheit" gemacht hätten. Beim Kauf der MEL-Papiere hätten sie ihre hohe Risikobereitschaft sowie das Wissen um die Möglichkeit des Totalverlusts mit Unterschrift bestätigt, später bei Gericht dann aber "völlig gegensätzlich" argumentiert. Die Meinl Bank interpretierte dies als Irreführung, denn bei geringer Risikobereitschaft hätte man "die Zertifikate nicht verkauft und wäre weder getäuscht noch geschädigt worden", wurde erklärt. (derStandard/APA)

03.08.2011

Information an unsere Kunden

Sehr geehrte Damen und Herren!

In den letzten Tagen wurden von der Meinl Bank Vergleichsangebote in Sache Meinl European Land versendet und zwar an Geschädigte, welche ein Vertragsverhältnis durch den Kauf der Papiere mit der Meinl Bank haben.
Wie wir in unserem  Informationsschreiben v. Juli 2011 ausführlich berichtet haben, werden die Erfolgsaussichten, gerade für diese Gruppe der Geschädigten, als sehr gut beurteilt. In der Vergangenheit hat die Meinl Bank Vergleiche von bis zu 70% angeboten und es gibt derzeit keine sachliche Rechtfertigung einen Vergleich mit den angebotenen 27,5 % anzunehmen oder zu empfehlen.

Es bedarf für die Geschädigten nicht der von der Meinl Bank viel zitierten „Sozialen Lösung“, da bereits 5 (fünf) OGH – Entscheidungen gegen die Meinl Bank vorliegen, welche auch für die Ansprüche aller Geschädigten positiv und relevant sind.

Zu einer Zeit (Sommer 2010) wo noch keine OGH – Entscheidungen gegen die  Meinl Bank vorlagen hat die Meinl Bank sehr viele Vergleiche mit 70% abgeschlossen. Jetzt, wo bereits eine große Rechtssicherheit in dieser Causa gegeben ist werden Vergleichsangebote mit 27,5 % von der Meinl Bank versendet. Jeder einzelne Geschädigte muß sich über diese Vorgangsweise selbst ein Bild machen!

Sollten Sie trotzdem den Vergleich mit 27,5 % annehmen wollen, so werden wir natürlich Ihrem Wunsch nachkommen und die Abwicklung des Vergleiches vornehmen. Dazu benötigen wir die Ihnen von der Meinl Bank zugesendeten Unterlagen und wir ersuchen Sie uns diese unterschrieben zuzusenden.
Wie bereits im Schreiben der Meinl Bank ausgeführt, kommen von den 27,5 % die Beteiligungsquote der Advofin in Abzug. Da auch in dem Vergleichsangebot der Meinl Bank kein Kostenersatz angeboten wird müssen auch die angefallenen Kosten der Rechtsvertretung in Abzug gebracht werden.

04.07.2011

Falschlieferung: Zertifikate statt Aktien geliefert

Wien – Im Rechtsstreit zwischen der Meinl Bank und Anlegern wegen der früheren Immobiliengesellschaft Meinl European Land (MEL) ist erneut ein Urteil gefällt worden, das möglicherweise auch Auswirkungen auf andere Rechtsstreitigkeiten haben könnte. Ein Kunde wollte laut Klage MEL-Aktien über die Meinl Bank erwerben, entgegen dem Auftrag habe die Bank aber Zertifikate um 81.400 Euro ins Depot gebucht. Das Oberlandesgericht Wien hat unter der Aktenzahl 2 R 269/10h ein Urteil des Handelsgericht Wien wegen "Falschlieferung" bestätigt und die Berufung der Meinl Bank abgewiesen, berichtet die Wiener Zeitung.

Gegenüber dem Kunden wurde laut Klage "wissentlich falsch behauptet, dass man ihm Aktien verschafft habe". Der von Rechtsanwalt Michael Winischhofer vertretene Anleger hat die Meinl Bank auf Rückabwicklung der Veranlagung geklagt.

"Wird anstelle des Kaufgegenstandes etwas anderes übergeben (Aliudlieferung), ist das als Nichterfüllung (des Vertrages) zu werten und der Rücktritt offen", zitiert die Wiener Zeitung das OLG-Urteil. "Aufgrund der völlig anderen Rechtsstellung des Zertifikatsinhabers im Vergleich zum Aktionär ist unabhängig von weiteren erheblichen Unterschieden die Qualifikation der MEL-Zertifikate als absolutes Aliud gerechtfertigt."

Meinl Bank nicht einverstanden

Die Bank ist sich keiner Schuld bewusst: "Die Meinl Bank hält die Rechtsansicht des Oberlandesgerichts Wien für unrichtig", so Meinl-Bank-Sprecher Thomas Huemer. Das Oberlandesgericht Graz habe in einem Urteil vom März 2011 "in derselben Rechtsfrage im Sinne der Bank geurteilt und das Vorliegen eines Aliud ausdrücklich verneint".

Die Bank hatte die MEL-Papiere in Verkaufsfoldern als "Aktien" bezeichnet. Vor Gericht argumentierte die Meinl Bank, dass die Zertifikate "lediglich der Einfachheit halber als Aktien beworben wurden, weil es angeblich eine weitgehende Übereinstimmung der Rechte von Aktien und Zertifikaten gebe". Für das Oberlandesgericht ist diese Rechtfertigung ein "Wunschsachverhalt" der Bank.

Die Meinl Bank werde keine Revision gegen das Urteil des OLG Wien beim OGH einbringen, da die Frage bereits in einem anderen Verfahren vor dem OGH anhängig sei, zitiert die "Wiener Zeitung" den Bank-Sprecher.

Damit wird eine Besonderheit der MEL-Papiere möglicherweise zum Bumerang für die Meinl Bank: Verkauft wurden in Österreich Zertifikate, keine Aktien. Die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) war im Aktienregister in Jersey, am Sitz der MEL, als Aktionärin eingetragen, um den Handel mit den Papieren an der Wiener Börse zu ermöglichen. Die Kontrollbank stellte für die MEL-Aktien sogenannte ADC (Austrian Depositary Certificates, ‚Zertifikate‘) aus. (APA)

20.06.2011

VwGH: Meinl-Manager haben Markt manipuliert

Wien – Die Strafsache Meinl European Land (MEL) wird noch lange dauern. Aus der Justiz verlautet, dass frühestens Ende dieses Jahres feststehen wird, welche der jüngst in Hausdurchsuchungen beschlagnahmten Unterlagen überhaupt zur Einsicht frei gegeben werden. Mit einer Anklage (oder Einstellung; die Beschuldigten rund um Julius Meinl V. bestreiten die Vorwürfe) sei erst "in zwei bis 2,5 Jahren" zu rechnen.

Im Verwaltungsstrafverfahren lief es etwas schneller. Dabei geht es um den Vorwurf der Marktmanipulation durch irreführende Veröffentlichungen (Ad-hoc-Meldungen), die die MEL 2007 rund um Kapitalerhöhung und Aktienrückkauf publiziert hat. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die nun endgültig bestätigt.

Die Aufsichtsbehörde FMA hatte im Herbst 2008 die MEL-Direktoren Karel Römer, Georg Kucian und Heinrich Schwägler wegen irreführender Ad-hoc-Meldungen zur Kapitalerhöhung zu einer Strafe von je 50.000 Euro verdonnert. Die Berufungsinstanz (Unabhängiger Verwaltungssenat; UVS) kam inhaltlich zum selben Schluss, reduzierte aber die Strafen auf 20. 000 Euro. Die Betroffenen riefen den VwGH an, und er hat die Beschwerde am 16. Mai als "unbegründet" abgewiesen.

Aus der Begründung erhellt sich, was 2007 bei der MEL ablief – Vorgänge, die auch Gegenstand der MEL-Ermittlungen sind. Am 9. Februar verkündete die in Jersey domizilierte MEL ad hoc, sie habe "die größte Kapitalerhöhung in der Unternehmensgeschichte erfolgreich abgeschlossen und vollständig platziert". Der "Erlös von 1,48 Mrd. Euro" werde "zur Finanzierung kürzlich fixierter Projekte dienen".

Tatsächlich, so eruierten die Behörden, wurden aber 42 Prozent der ausgegebenen MEL-Zertifikate von der Somal auf Aruba gezeichnet, das Geld dafür (620 Mio. Euro) erhielt Somal via Anleihe von der MEL. Das weitere (auch intern höchst diskret abgewickelte) Ringelspiel: Die Meinl Bank war zwar gemäß Placement and Market Maker Agreement gegenüber der MEL verpflichtet, die nicht platzierten Zertifikate zu übernehmen. Gleichzeitig schloss die Bank aber mit Somal einen Vertrag ab, wonach diese Gesellschaft die nicht platzierten Papiere zeichnen würde.

Pflichtkauf statt Anlegerlust

Den Grund erklärte Beschwerdeführer Schwägler, einstiger MEL-Board-Direktor: Auf diese Weise wollte die Bank die Überschreitung der im Bankwesengesetz festgeschriebenen Großveranlagungsgrenze vermeiden.

Die Irreführung der Anleger beschreibt der VwGH in seinem Erkenntnis so: "Die MEL-Meldung musste beim verständigen MEL-Anleger den Eindruck hervorrufen, dass sämtliche angebotenen Zertifikate auf dem Markt untergebracht wurden, also ein lebhaftes Interesse von Anlegern an dem Wertpapier bestehe." Tatsächlich habe aber die Bank die Verpflichtung gehabt, die nicht platzierten Papiere zu übernehmen und das bei 40 Prozent der Emission auch getan. Die Einschaltung der Somal, der sie diese Pflicht "überbürdete", ändere daran nichts.

Ebenso irreführend war laut VwGH die Ad-hoc-Meldung vom 27. Juli 2007. Damals verkündete die MEL, sie plane "ein umfangreiches Aktienrückkaufprogramm, das in einer am 23. August in Wien stattfindenden a.o. Hauptversammlung beschlossen werden soll. … Vorerst plant die Gesellschaft, eigene Aktien … von bis zu zehn Prozent des Grundkapitals zu erwerben". Tatsächlich hatte man aber seit 9. Februar bereits an die 52 Mio. Zertifikate (ca. 25 Prozent) selbst erworben, bis 1. August waren es 88,8 Mio. Durchgeführt hat die Ankäufe die Meinl Bank, und zwar im Auftrag der MEL. "Vor diesem Hintergrund erweist sich die Ad-hoc-Meldung als irreführend, weil diese Botschaft impliziert, dass ein Rückkaufprogramm noch gar nicht begonnen, geschweige denn bereits abgeschossen worden sein kann", konstatierte der UVS – und der VwGH sieht es in seinem Spruch vom 16. Mai genau so.

Allerdings wurden im Verlauf des jahrelangen Verfahrens der Kreis der Bestraften und die Höhe der Strafe reduziert. Die FMA hatte sechs MEL-Verantwortliche mit je 20.000 Euro gestraft; der UVS reduzierte die Strafe bei drei auf Jersey domizilierten Managern auf je 12.000 Euro. Der VwGH hob die Strafen dieser drei ganz auf; die Bescheide gegen die drei anderen MEL-Manager, Kucian, Schwägler und Römer, haben gehalten. (Renate Graber, DER STANDARD, Printausgabe, 21.6.2011)

16.06.2011

Meinl Bank trifft Einigung mit Atrium zur Beilegung sämtlicher anhängiger Rechtsstreitigkeiten

Wien (OTS) – Die Meinl Bank, Julius Meinl und Atrium European Real Estate, und bestimmte weitere natürliche und juristische Personen, haben eine Vereinbarung zur Beilegung aller rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Atrium und anderen auf der einen Seite und der Meinl Bank, Julius Meinl und anderen auf der anderen Seite getroffen.

Die Vereinbarung sieht vor, dass alle wechselseitigen Klagen zur Gänze und endgültig zurückgezogen werden. Im Zuge der Einigung verzichten die Parteien auf jegliche zuvor eingebrachten Forderungen gegen die andere Partei. Die Vereinbarung sieht ferner vor, dass die Beilegung der Rechtstreitigkeiten ohne gegenseitige Zahlungen, sei es als Schadenersatz oder unter irgendeinem anderen Rechtstitel, erfolgt. Die durch die verschiedenen rechtlichen Auseinandersetzungen entstandenen Kosten werden von der jeweiligen Partei selbst getragen. Weiters haben sich beide Parteien geeinigt, auf Verpflichtungen zur Schad- und Klagloshaltung aus bestehenden Vereinbarungen oder anderen Rechtsgründen durch die jeweils andere Partei zu verzichten.

In der Vereinbarung ist geregelt, dass sämtliche noch bestehende geschäftliche Verbindungen zwischen der Meinl Bank und Atrium im Zuge der Einigung aufgelöst werden und die Meinl Bank ihre Funktion als Treuhänderin bei den Atrium-Anleihen zurücklegen wird.

Die im Settlement – Agreement getroffenen Vereinbarungen und Verpflichtungen werden in den kommenden Monaten umgesetzt werden. Spätestens mit Ende Januar 2012 sollen alle Schritte abgeschlossen und die Einigung in letzter Instanz rechtskräftig werden.  In der Zwischenzeit, und vor endgültiger Rechtskraft der Vereinbarung, werden alle Verfahren vorübergehend sistiert.  Der Vergleich beendet sämtliche Verfahren, welche auf der historischen Beziehung zwischen Meinl Bank und Atrium, und anderen, beruhen und bewirkt eine vollkommene und endgültige Entflechtung der beiden Gesellschaften.
Diese endgültige Lösung der Auseinandersetzung mit Atrium wird es der Meinl Bank erlauben, sich verstärkt auf die Zukunft zu konzentrieren. In  bereinstimmung mit der Auffassung, die von der jeweiligen Partei in diesen Fällen vertreten worden ist, bestreitet jede Partei weiterhin, dass sie  irgendeine Rechtsverletzung begangen hat.

(Hierbei handelt es sich um eine Presseaussendung der Meinl Bank AG)

09.05.2011

Neues OGH-Urteil

Zwischenzeitig ist es das 6. OGH-Urteil gegen die Meinl Bank aus diesem Anspruchsgrund und die Rechtssprechung ist somit klar einzementiert.

Die Meinl Bank weigert sich die Urteile für alle anderen Geschädigten welche einen Irrtumsanspruch haben, anzuerkennen. Auf Grund dieses Umstandes ist es notwendig, die Prozesse für die einzelnen Geschädigten zu führen und die Anwaltskanzlei Simonfay & Salburg ist sehr zuversichtlich diese Prozesse auch zu gewinnen, da die vorliegenden OGH-Urteile die Richtung klar vorgeben.

14.04.2011

Atrium vs. Meinl: London wird Schauplatz des Schiedsverfahrens

Wien – In der Klags- und Prozessflut zwischen der Meinl Bank und Atrium (früher: Meinl European Land, MEL) hat man sich am Donnerstag auf ein Schiedsverfahren nach britischem Recht verständigt.

Knapp ein Dutzend Verfahren betroffen

Insgesamt ein knappes Dutzend an gegenseitigen Klagen werden die beiden Kontrahenten in einem Paket vor dem Internationalen Schiedsgericht in London abhandeln wollen, hieß es am Freitag aus informierten Kreisen. Durch das Schiedsgerichtsverfahren könnten die bisher bei unterschiedlichen Gerichten und an unterschiedlichen Orten anhängigen Verfahren effizienter, schneller und auch deutlich kostengünstiger beendet werden.
Die Verfahren könnten ohne den bereits im Vorfeld zu erwartenden Streit über Fragen der Zuständigkeiten oder Rechtsordnungen, die alleine ein Verfahren locker um ein Jahr verzögern könnten, an einem Ort und auf einen Schlag erledigt werden. Zugleich erhielte Atrium einen weltweit exekutierbaren Titel.

Beruhigung erwartet

Die Meinl Bank geht davon aus, dass es dadurch zu einer "deutlichen Beruhigung der Situation" bei den gegenseitigen Klagen kommt wird, wie der Sprecher der Bank am Freitag erklärte. Bis Anfang Mai habe man Zeit zu überlegen, ob auch die 1,2 Mrd. Euro schwere "Jersey"-Klage in das Schiedsverfahren einbezogen werde. Die Bank sieht die Hebung der Streitigkeiten auf internationale Schiedsgerichtsebene als "strategischen Erfolg" ihrerseits.
In informierten Kreisen wird davon ausgegangen, dass die jetzige Verständigung, vor ein Schiedsgericht zu ziehen, den Grundstein für einen angestrebten Vergleich darstellen könnte. Zuvor hatten einander die Streitparteien mit milliardenschweren Anwürfen überhäuft.

Klagen über Klagen

Im August des Vorjahres hatte Atrium in London eine 2,1 Mrd. Euro-Klage gegen die Meinl Bank, gegen Julius Meinl V. und andere frühere Verantwortliche bei der Meinl Bank und bei Meinl European Land (MEL), der Vorgängergesellschaft von Atrium, wegen "Untreue am Gesellschaftsvermögen" erhoben. Die Bank wies alle Vorwürfe zurück.
In der Folge reichte sie selbst Ende November 2010 auf der Kanalinsel Jersey eine Derivativklage gegen Atrium über 1,2 Mrd. Euro ein. Der Vorwurf lautete auf Anlegerschädigung, die Beklagten weisen die Vorwürfe postwendend zurück. Meinl dementierte damals, dass es sich dabei um eine "Gegenklage" zur 2,1 Mrd. Euro Klage von Atrium handle. Ob diese Klage ebenfalls vor das Schiedsgericht gebracht wird, ist noch offen.
Ende Dezember wiederum wandte sich die Meinl Bank an das Internationale Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), und forderte von Atrium 34 Mio. Euro an Kosten zurück, die ihr durch Zivilklagen von MEL-Anlegern entstanden seien, was wiederum von Atrium zurückgewiesen wurde.
Anfang März dieses Jahres ging die Schlammschlacht zwischen der Meinl Bank und Atrium dann weiter. Die Bank klagte die Atrium-Muttergesellschaft Gazit sowie dessen Chairman Chaim Katzman in Israel auf bis zu 2 Mrd. Euro. Die Klage war quasi der zweite Konter des Geldhauses auf die Zwei-Milliarden-Euro-Klage, die Atrium im August 2010 gegen die Meinl Bank in London eingebracht hat. Auch diese Klage ist Teil des jetzt angestrebten Schiedsverfahrens. (APA)

04.04.2011

Information für unsere Kunden

Update 5. August 2010

Advofin und die Arbeiterkammer sind derzeit in Gesprächen, um die Details der Abwicklung zu klären. Beide Seiten gehen davon aus, dass diese in Kürze beendet sind und allfälige Abwicklungsdetails einer vergleichsweisen Lösung für Advofin-Kunden, die AK-Mitglieder sind, geklärt werden.

Update 4. April 2011:

Die Vergleichsgespräche mit der Meinl Bank sind ins Stocken geraten, da lediglich eine Vergleichsquote von 35% angeboten wurde und dies im Lichte der vorliegenden OGH-Entscheidungen wesentlich zu niedrig ist.

Derzeit werden sehr aktiv die verschiedensten Gerichtsprozesse vorangetrieben und wir werden über aktuelle Urteile zeitnah berichten.

16.01.2011

URTEIL – Höchstrichter bleiben dabei, dass Anleger durch MEL-Verkaufsprospekt über das Risiko in die Irre geführt wurden

In der Mega-Affäre um den Zertifikatsrückkauf der früheren Meinl European Land (MEL) ist es nur in der Öffentlichkeit ruhig geworden. Hinter den gerichtlichen Kulissen werden eifrig Urteile verfasst.

Anlegeranwalt Michael Poduschka, der rund 250 MEL-Verfahren gegen die Meinl Bank führt, hat erneut zwei höchstgerichtliche Erfolge gegen die Privatbank erzielt. "Für die Anleger gibt das jetzt eine gewisse Sicherheit", sagt Poduschka. Der vierte und der fünfte Senat des Obersten Gerichtshofes (OGH) haben zwei Revisionen der Meinl Bank unter der Aktenzahl 4 Ob 190/ 10k und 5 Ob 222/10y abgeschmettert. Im Mittelpunkt dieser Irrtumsanfechtungen, sprich Rückabwicklung des Investments, steht der MEL-Verkaufsprospekt, den die Bank laut OGH mitzuverantworten hat. Die Kläger fühlten sich durch die Angaben über das Risiko der MEL-Anlage in den Verkaufsprospekten in die Irre geführt.
Die Höchstrichter führen in ihren neuen Erkenntnissen an, dass der OGH bereits in zwei früheren umfangreichen Entscheidungen (4 Ob 65/10b und 8 Ob 25/ 10z) gleichgelagerte Fälle beurteilte – zugunsten der Anleger.

Das WirtschaftsBlatt berichtete. "Von diesen Grundsätzen abzugehen, bietet der vorliegende, von der Sachlage vergleichbare Fall keinen Anlass", stellen die Höchstrichter klar. Demnach ist der Anleger durch die MEl-Verkaufsbroschüre zur Ansicht gelangt, "dass das von ihm erworbene Wertpapier (MEl-Zertifikat)
anders als andere Aktien ein grundlegend geringeres Risiko des Kursverlustes oder langfristigen Ausfalls hätte, weil in Gewerbeimmobilien mit langfristiger Vermietung an gute Kunden investiert würde".

Der OGH kommt dabei zum Schluss, "dass die Beurteilung des bereits von den gerichtlichen Unterinstanzen festgestellten Irrtums als Geschäftsirrtum den
vom OGH zu vergleichbaren Sachverhalten aufgestellten Grundsätzen entspricht". Fazit "Der Irrtum des Anlegers (über das Risiko) ist durch Verkaufsprospekte der Meinl Bank und damit durch deren positives Tun hervorgerufen worden."

Im Herbst 2010 hat die Meinl Bank mit der Arbeiterkammer einen Vergleich für 5000 MEL-Anleger abgeschlossen. Weitere Vergleichsgespräche sollen laut Insidern bereits laufen.

10.10.2010

Meinl Bank führte Anleger in vielerlei Hinsicht in die Irre!

Wien (OTS) – Heute Nacht wurde ein weiteres Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes (8 Ob 25/10 z) zugestellt.

In diesem zweiten Erkenntnis bestätigte der 8. Senat einerseits die Rechtsmeinung des 4. Senates, ging jedoch noch um einige Schritte weiter:

Wie schon im ersten OGH-Erkenntnis wurde ein Irrtum der Klägerin über die Risikoträchtigkeit des Wertpapieres (sie hat geglaubt, das Produkt ist sicher!) als Anfechtungsgrund festgestellt; weiters stellte der Oberste Gerichtshof im aktuellen Erkenntnis jedoch fest, dass die Meinl Bank damit geworben hat, Aktien zu verkaufen, der Anleger habe jedoch lediglich Zertifikate bekommen.
Auch dieser Irrtum berechtigt zur Anfechtung.

Und weiter: Die Meinl Bank müsse beweisen, dass der Anleger die Papiere auch gekauft hätte, wenn er gewusst hätte, dass es Zertifikate sind!

Weiters sei der Hinweis auf ein Verlustrisiko im Werbefolder rechtlich deshalb irrelevant, weil er einerseits von der Meinl Bank im Absatz "Technische Daten" versteckt wurde und sich andererseits auf das Risiko in Osteuropa bezog. Gerade das Investment in Osteuropa war jedoch nicht der Grund für den Kursabsturz.

Das heute zugestellte OGH Erkenntnis ist deshalb ein weiterer Meilenstein in der Geschichte des Anlegerschutzes, da bei mannigfaltigen Irreführungen (wie durch die Meinl Bank) die Beweislast umgedreht wird und die Meinl Bank beweisen muss, dass der Anleger ohne Täuschung auch gekauft hätte. Dies wird ihr faktisch nie gelingen.

Eine solch vielfältige Irreführung von Anlegern diesem solchen Ausmaß hat es in Österreich noch nie gegeben. Ein solches Verhalten einer Bank schädigt den heimischen Kapitalmarkt als Ganzes und liegt der Ball nunmehr bei der Meinl Bank, den durch Ihre Irreführung verursachten Schaden für Kapitalmarkt und Wirtschaftsstandort Österreich dadurch zu reduzieren, dass sie für den Schaden geradesteht und den Anlegern vernünftige Angebote unterbreitet.
Ansonsten besteht die Gefahr, dass durch die flächendeckende Irreführung nicht nur der Kapitalmarkt sondern auch der Gerichtsstandort Österreich (durch Überlastung des effektivsten Gerichtes Österreichs – des Handelsgerichtes Wien) gefährdet ist.

PS: Nur zur Erinnerung: die Meinl Bank hat bis Herbst 2007 Erträge von 320 Millionen Euro aus der Geschäftsbeziehung mit MEL lukriert.

(Quelle: Poduschka Anwaltsgesellschaft mbH)

28.09.2010

OGH bestätigt

Wien – In der Causa um die ehemalige Meinl European Land (MEL) ist heute, Mittwoch, ein richtungsweisendes Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) ergangen. Die Höchstrichter befassten sich mit der Frage, ob die Meinl Bank mit ihrer MEL-Werbebroschüre bei einem Anleger einen Irrtum über das Risiko des Papiers verursacht haben – und gaben ihm Recht. Damit bestätigte der OGH die Entscheidungen der Unterinstanzen, teilte der Anwalt des Anlegers, Michael Poduschka, mit. Die Meinl Bank bezeichnete den Entscheid als "sehr widersprüchlich".

Der Kläger hat zwischen Jänner und Oktober 2006 über einen Finanzberater in drei Tranchen insgesamt 1.232 Stück MEL-Zertifikate um rund 20.000 Euro erworben. Dass er in seinem Anlegerprofil seine Risikobereitschaft als "hoch" bzw. "extrem hoch" einstufte und ein Formular unterschrieben hat, auf dem auf die Möglichkeit eines Totalverlustes hingewiesen wurde, tat laut OGH nichts zur Sache, habe sich der Mann doch auf die Aussagen im Werbeprospekt verlassen.

"Es steht fest, dass der Kläger aufgrund der Broschüre zwar mit Schwankungen des Kurses rechnete, aber nicht mit solchen, die sich von dem dargestellten Kursverlauf (einer insgesamt kontinuierlichen Steigerung, wobei die mehrmaligen kurzen Kursrückgänge nur gering waren) wesentlich unterscheiden. Die Werbebroschüre der Beklagten (…) verursachte somit eine Fehlvorstellung des Klägers", heißt es in dem Urteil (4 Ob 65/10b).

Getäuscht

Wesentlich ist aus Poduschkas Sicht, dass der OGH von einem Geschäfts- und nicht von einem Motivirrtum ausgegangen sei. "Der Anleger hat sich darüber getäuscht, was er kauft und nicht, warum er es kauft", so der Anwalt. Er wurde also über die Eigenschaft des Produkts – konkret: den Risikogehalt – in die Irre geführt. Warum die Meinl Bank den Irrtum veranlasst hat, spiele für den OGH keine Rolle.

"Die Verkaufsbroschüre rief bei ihm (dem Anleger, Anm.) den Eindruck hervor, dass im Gegensatz zu den sonstigen Gefahren des Aktienmarkts bei dieser beworbenen Anlage die Sicherheit eines Immobilieninvestments maßgebend wäre. Er irrte hiebei über eine wesentliche wertbildende Eigenschaft; er
unterlag somit einem Geschäftsirrtum", konstatiert Senatspräsidentin Brigitte Schenk in dem Urteil.

Ein mögliches Mitverschulden des Anlegers ist laut Poduschka als irrelevant abgetan worden. "Im Gegensatz zum Schadenersatz gibt es beim Irrtum kein Mitverschulden", erläuterte der oberösterreichische Rechtsvertreter, der etwa 900 mutmaßliche MEL-Geschädigte vertritt.

Er bezeichnete das Urteil als "richtungsweisend für einen sehr großen Teil der Anlegerverfahren gegen die Meinl Bank". "Endlich" sei festgestellt worden, "dass die Meinl Bank einen Fehler gemacht hat".

Diese ist naturgemäß nicht glücklich über den Entscheid: "Im Prinzip bedeutet das, dass Unterschriften von mündigen Personen auf Dokumenten offenbar nicht gelten", so Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl in einer Aussendung. "Bedauerlicherweise" sei dies eine Entscheidung, die das Prinzip "Aktienkauf auf Probe", also Gewinnmitnahme bei steigenden und Klagen bei fallenden Kursen, fördere. Dass das Gericht dem Hinweis auf den Kapitalmarktprospekt überhaupt keine Bedeutung beimesse, sei "kein gutes Signal für den heimischen Kapitalmarkt", so das Geldhaus erneut. (APA)

11.08.2010

Meinl-Anlegervergleich: Advofin und AK hören auf zu streiten

Wien – Die Meinl Bank hat vergangene Woche bekanntgegeben, sich mit rund 5.000 Mitgliedern der Arbeiterkammer (AK), die mit Papieren der ehemaligen Meinl European Land (MEL, jetzt Atrium) viel Geld verloren haben, vergleichen zu wollen. Das Angebot gilt auch für Anleger, die sich bereits einer Sammelklage des Prozessfinanzierers Advofin angeschlossen haben. Da die AK angeblich ohne Absprache mit Adovfin vorgeprescht ist, hat dessen Chef Franz Kallinger anfangs verschnupft reagiert. Nun hat man sich aber offenbar zusammengerauft.

"Es gab Gespräche mit der AK. Wir arbeiten hier an einer sehr konstruktiven Lösung", sagte Kallinger heute, Donnerstag. Er will das Vergleichsangebot "voraussichtlich innerhalb der nächsten 14 Tage an 3.200 Kunden versenden". Das Angebot können nur Advofin-Kunden annehmen, die maximal 30.000 Euro in MEL-Papiere investiert haben, die Zertifikate über die Meinl Bank gekauft haben und AK-Mitglieder sind. Wer dem Vergleich zustimmt, bekommt ein Drittel seiner Verluste ausgeglichen, muss aber alle Ansprüche an die Meinl Bank abtreten. Ob Kallinger mit diesen Konditionen zufrieden ist? "Wir lassen die Entscheidung den Kunden über."

Sieben Sammelklagen

Advofin vertritt in der Causa MEL 7.960 mutmaßlich geschädigte Anleger und hat bereits sieben Sammelklagen mit einen Gesamtstreitwert von 240 Mio. Euro eingebracht.
Die Erfolgsaussichten der gestern von Atrium eingebrachten Milliardenklage gegen Julius Meinl vermag Kallinger nicht zu beurteilen. Auf die Advofin-Verfahren habe dies "grundsätzlich keine Auswirkungen". Die von den Atrium-Anwälten vorgebrachten Verdachtsmomente gegen Meinl seien jedenfalls nicht neu.
Indes befindet sich die MEL-Nachfolgegesellschaft Atrium selbst im Visier der Wiener Staatsanwaltschaft. Vor drei Wochen wurde ein Strafverfahren gegen die Immofirma mit Sitz auf der Kanalinsel Jersey sowie gegen die Meinl Bank eröffnet, bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. "Wir prüfen im Hinblick auf das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG)." Damit können auch juristische Personen strafrechtlich verfolgt werden. Anlass für die Verfahrenseröffnung war eine Sachverhaltsdarstellung. (APA)

10.08.2010

EANS-Adhoc: Atrium European Real Estate Limited / Schadenersatzklage

11.08.2010 SCHADENERSATZKLAGE

Jersey, 11. August 2010.

Atrium European Real Estate Limited (die "Gesellschaft") (WB/ Euronext: ATRS), eines der führenden Immobilienunternehmen in Zentral- und Osteuropa, das auf Investitionen in sowie Entwicklung und Management von Einkaufszentren fokussiert ist, teilt mit, dass ihr Board of Directors gestern Abend beschlossen hat, Ansprüche vor dem englischen High Court gegen mehrere Personen ("Beklagte") zu verfolgen.

Bei den Beklagten handelt es sich um: (1) Julius Lindbergh Meinl, (2) Meinl Bank Aktiengesellschaft, (3) Julius Meinl Aktiengesellschaft, (4) Peter Weinzierl, (5) Stephan Visy, (6) Günter Weiss, (7) Georg Kucian, (8) Heinrich Schwägler, (9) Karel Römer, und (10) Meinl European Real Estate Limited.

Bei der Klage geht es um einen Anspruch von über zwei Milliarden Euro wegen Verlusten und Schäden, die der Gesellschaft in Verbindung mit Handlungen im Zusammenhang mit der früheren Geschäftsführung der Gesellschaft (vor dem 1. August 2008) entstanden sind, als sie als Meinl European Land Limited bekannt war.

For further information: Financial Dynamics: +44 (0)20 7831 3113 Richard Sunderland Laurence Jones richard.sunderland@fd.com oder in Österreich WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH: +43 (0)1 515 10 5200 Bettina Knötzl bettina.knoetzl@wolftheiss.com

Ende der Mitteilung euro adhoc -ots Originaltext: Atrium European Real Estate Limited Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de Rückfragehinweis: Financial Dynamics, London Richard Sunderland / Laurence Jones Phone: +44 (0)20 7831 3113 richard.sunderland@fd.com Branche: Immobilien ISIN: JE00B3DCF752 WKN: Index: Standard Market Continous Börsen: Wien / Amtlicher Handel

03.08.2010

Strafverfahren eröffnet

Gegen die Meinl Bank und die Meinl European Land (jetzige Atrium) wurde das Strafverfahren nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz von der Staatsanwaltschaft Wien eröffnet. Die geschädigten Anleger welche sich der Sammelklage angeschlossen haben nehmen als Privatbeteiligte an diesen Verfahren teil.

02.08.2010

AK erzielt Vergleich mit Meinl Bank

Nach langen Verhandlungen hat sich die Meinl Bank bereit erklärt, rund 5.000 Anlegern, die sich an die AK gewandt haben, die erlittenen Kursverluste in einem Gesamtbetrag von bis zu 12,4 Millionen Euro auszugleichen.

Wie viel erhalten die Anleger zurück?

„Die Höhe des jeweiligen Ausgleichs richtet sich nach dem eingesetzten Kapital“, sagt AK Direktor Werner Muhm. „Kleinanleger erhalten prozentuell mehr als Großanleger.“
Die Anleger erhalten in den kommenden Tagen ein entsprechendes Informationsschreiben sowie ein Angebot, das sie bis spätestens bis 15. September an die Meinl Bank schicken können. Im Gegenzug werden die zwischen der AK und Julius Meinl, der Meinl Bank und der Vertriebstochter Meinl Success Finanz laufenden fünf Verfahren beendet.

Keine Auswirkungen hat die Einigung auf das Strafverfahren gegen Julius Meinl und AK Klagen gegen andere Finanzdienstleister, die MEL-Zertifikate vertrieben haben. „Uns ist wichtig, dass die Betroffenen möglichst viel von ihrem Geld zurückbekommen“, sagt Muhm.

Faire Unterstützung für AK Mitglieder

Da die Verjährung der Ansprüche gedroht hat und bis dahin die geführten Musterverfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen werden können, hat die AK mit der Meinl Bank Vergleichsverhandlungen aufgenommen. Dabei geht es um eine außergerichtliche Lösung und eine faire Kompensation für AK Mitglieder, die sich zwecks Unterstützung bei der AK gemeldet haben. Auch jene AK Mitglieder, die Advofin mit einer Sammelklage vertritt, erhalten die Vergleichsmöglichkeit.

5.000 AK Mitglieder erhalten teilweisen Ausgleich

Seit Herbst 2007 haben sich über tausend KonsumentInnen österreichweit hilfesuchend an die Arbeiterkammern gewandt. Rund 8.000 Anleger haben sich einer Sammelklage beim Prozessfinanzierer Advofin angeschlossen. Mit dem zwischen AK und Meinl Bank ausverhandelten Vergleich erhalten die vom Vergleich erfassten AK Mitglieder, insgesamt etwa 5.000 Anleger, einen teilweisen Ausgleich ihrer Kursverluste.

Die Anleger bekommen mehr als ein Drittel des Verlusts ersetzt. Kleinanleger erhalten prozentuell erheblich mehr als Großanleger. Über die Staffelung wurde Stillschweigen vereinbart. Entschädigt werden Anleger bis zu einem Investitionsbetrag von 30.000 Euro bzw. 60.000 Euro. Von der vergleichsweisen Lösung generell nicht erfasst sind Anleger, die die MEL-Zertifkate über andere Banken, etwa über ihre Hausbank gekauft haben und nicht über die Meinl Bank.

Was bringt der Vergleich mit sich?

Wer einen solchen Vergleich mit der Meinl Bank schließt, verzichtet gegenüber der Meinl Bank AG und Meinl Success AG auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche und beendet ein allenfalls anhängiges Gerichtsverfahren und zieht auch einen im Strafverfahren gegen Julius Meinl eingebrachten Privatbeteiligtenanschluss zurück.

Weiters müssen die Anleger ihre Ansprüche an die Meinl Bank abtreten. Die Meinl Bank möchte allfällige Ansprüche der Anleger gegen Dritte (insbesondere jene Finanzdienstleister, die die Anleger beraten haben) einklagen. Werden hier Erlöse erzielt, werden die Anleger eine Nachbesserung der Entschädigung erhalten.

Durchschnittsverlust der KonsumentInnen: 12.000 Euro

Durchschnittlich haben KonsumentInnen, die sich bei der AK gemeldet haben, rund 23.000 Euro investiert. Die meisten über Einmalerlag (zwei Drittel), ein Drittel über Zukäufe. Die von den Anlegern erlittenen Kursverluste betragen durchschnittlich 12.000 Euro pro Anleger. Die große Gruppe der Kleinanleger mit einem Investitionsbetrag bis zu maximal 30.000 Euro hat im Durchschnitt 12.000 Euro investiert und einen Kursverlust von rund 9.500 Euro erlitten.

17.05.2010

Hauptversammlung der Meinl European Land

Am 8. Juli 2005 wurde in Wien eine Hauptversammlung der Meinl European Land abgehalten. Bei dieser Hauptversammlung wurde das Kapital von 100 Millionen auf 500 Millionen Stück Aktien erhöht. Bei dieser Hauptversammlung war kein einziger Aktionär anwesend. Die Zertifikatsinhaber wären nur stimmberechtigt gewesen, wenn den Inhabern von Zertifikaten eine Vollmacht der Österreichischen Kontrollbank ausgestellt worden wäre. Die Österreichische Kontrollbank hat uns bestätigt, dass keine einzige Vollmacht ausgestellt wurde – auch an die Meinl Bank wurde keine Vollmacht ausgestellt.

Auf Grund dieser Tatsachen haben wir beim Schweizer Institut für Rechtsvergleichung (dieses Institut gehört zum Schweizer Justizministerium und ist auf Jersey-Recht spezialisiert) ein Gutachten über die Rechtmäßigkeit dieser Hauptversammlung in Auftrag gegeben.

Hier die Schlussfolgerungen aus dem Gutachten:

V. SCHLUSSFOLGERUNGEN

  • Die am 8. Juli 2005 gehaltene Versammlung von Zertifikatsinhabern ist nicht als eine Aktionärsversammlung der Meinl European Land Limited anzusehen, da keine der beiden im Aktienregister eingetragenen Aktionärinnen der Gesellschaft bei dieser Versammlung anwesend waren.[1] Eine derartige Versammlung war beschlussunfähig und konnte nicht eine Kapitalerhöhung beschliessen.[2]
  • Inhaber von Zertifikate, welche den Inhabern das Recht einräumen, auf Verlangen im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen zu werden, sind nicht bereits jetzt als Aktionäre der Gesellschaft zu behandeln.[3]
  • Für die Zwecke einer Hauptversammlung der Aktionäre der Meinl European Land Limited, kann von der Notwendigkeit einer schriftlichen Bevollmächtigung der Zertifikatsinhaber nicht abgesehen werden und diese können nicht mündlich und generell zur Abgabe von Stimmen bevollmächtigt werden, u.A. weil Art. 20.8 der Articles of Association dieser Gesellschaft ausdrücklich festlegt, dass Stimmrechtsvollmachten schriftlich erteilt und eingereicht werden müssen.[4]
  • Das eventuelle Fehlen jeglicher Bevollmächtigung kann durch eine Akzeptanz der von Zertifikatsinhabern abgegebenen Stimmen seitens des Versammlungsvorsitzenden nicht geheilt werden, auch unter Berücksichtigung von Art. 20.5 der Articles of Association dieser Gesellschaft.[5]
  • Die Eintragung einer Kapitalerhöhung in dem Handelsregister der Ärmelkanalinsel Jersey kann eine eventuelle Nichtigkeit des Beschlusses der Kapitalerhöhung nicht heilen, auch wenn während vier Jahre danach gegen diesen Beschluss, bzw. dessen Eintragung in das Handelsregister keine Einwände geltend gemacht, bzw. keine Anfechtung bei den zuständigen Behörden oder Gerichten eingereicht wurde.[6] Auch die Österreichische Kontrollbank A.G. kann sich nicht auf die Eintragung als Heilung einer eventuellen Nichtigkeit berufen.[7]
  • Die am 8. Juli 2005 gehaltene Versammlung von Zertifikatsinhabern hat keine rechtsgültige Kapitalerhöhung beschlossen und die Kapitalerhöhung wurde auch nicht mittels informeller Zustimmung oder Duldung durch die beiden eingetragenen Aktionäre der Meinl European Land Limited beschlossen.[8]

SCHWEIZERISCHES INSTITUT FÜR RECHTSVERGLEICHUNG

Dr. Lukas Heckendorn Urscheler
Leiter der wissenschaftlichen Abteilung

Martin Sychold
Bereichsleiter Common Law, gemischte und Übergangsrechtsordnungen

09.05.2010

Beschluss des Handelsgerichts in Wien

Klagen an CEO Rachel Lavine können damit jetzt offiziell zugestellt werden. Dieser Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

14.02.2010

Gutachterbestellung

Der Grazer Wirtschaftstreuhänder Dipl.-Dolm. Dr. jur. Fritz Kleiner wurde als Hauptgutachter in der Causa Meinl bestellt. Er gilt als Spezialist für große und schwierige Wirtschaftsfälle. So war Dipl.-Dolm. Dr. jur. Fritz Kleiner auch schon im Bawag-Prozess tätig.

Der Deutsche Gutachter Andreas Freudenmann wird ein zweites Gutachten und zwar über Turbozertifikate und ihre Rolle bei den Kursverlusten der MEL erstellen. Freudenmann ist Leiter der Handelsüberwachungsstelle der Stuttgarter Börse.

Es ist für die geschädigten Anleger jedenfalls erfreulich, dass nicht nur in den Zivilprozessen eine Klärung herbeigeführt wird sondern auch von der Staatsanwaltschaft die Aufarbeitung vorangetrieben wird.

Laut Berichten in den verschiedenen Printmedien hält die Meinl Bank die Bestellung eines neuen Gutachter für „nicht notwendig“.

01.12.2009

Informieren Sie uns!

In der Hauptversammlung der MEL 2005 wurden 13 Mio. Zertifikate welche im Fremdbesitz sind durch eine Rechtsanwältin vertreten. Auf Nachfrage wurde erklärt, dass Sie die Interessen der Kunden der Meinl Bank vertrete. Gleiches war bei der Hauptversammlung 2007, da waren es bereits 105 Mio. Zertifikate im Fremdbesitz welche durch einen Anwalt vertreten wurden.

Uns interessiert, wie viele Zertifikatsinhaber der Meinl Bank Vollmacht für die Vertretung in den Hauptversammlungen erteilt haben! Teilen Sie uns mit, falls Sie Vollmacht erteilt haben!

18.10.2009

Klagsflut gegen die Meinl Bank

Eine Sammelklage für 1584 MEL-Anleger hat jetzt AdvoFin eingebracht.

In wenigen Tagen soll im Strafverfahren Meinl European Land (MEL)-Meinl Bank ein neuer Sachverständiger bestellt werden, um das spektakuläre Ermittlungsverfahren auf Vordermann zu bringen. Dem Vernehmen nach ist der Grazer Gutachter Fritz Kleiner, der u.a. im Bawag-Prozess brillierte, erste Wahl der Staatsanwaltschaft Wien.

Indes türmt sich an der Klagsfront gegen Meinl eine Prozesslawine auf, die das Handelsgericht Wien massiv überlastet. Denn in Sachen Irrtumsanfechtung der Kapitalerhöhung vom November 2006 läuft in Kürze die dreijährige Verjährungsfrist ab.

So hat der Prozessfinanzierer AdvoFin um Franz Kallinger Anfang Oktober eine Sammelklage für 1584 MEL-Geschädigte dem Gericht übermittelt. Bereits im Februar 2009 wurde die erste Tranche für 187 MEL-Geschädigte eingeklagt. Im Mittelpunkt steht die Irrtumsanfechtung bzw. die Rückabwicklung der getätigten Investments wegen mutmaßlich falscher oder fehlender Informationen.

8688 MEL-Geschädigte

„Wir vertreten 8688 Geschädigte mit einem Schadensvolumen von 148 Millionen €“, bestätigt AdvoFin-Chef Kallinger. „Wir bringen derzeit täglich zwischen fünf und acht Klagen ein, 112 Klagen sind bereits draußen.“ Nachsatz: „Bis März 2010 werden wir rund 600 Einzel- und fünf bis sechs Sammelklagen überreichen.“ Der Grund für die Klagsflut liegt darin, dass die Meinl-Anwälte keinen Verjährungsverzicht abgeben. Das heißt die Ansprüche würden nach Ablauf der Frist verjähren.

„Auch unsere Kanzlei hat vor Einbringung der Klagen versucht, aus ökonomischen Gründen von der Meinl Bank einen Verjährungsverzicht zu erhalten, was nicht akzeptiert worden ist“, sagt Anwalt Harald Christandl, der 460 Anleger vertritt. „Wir haben bereits 70 Klagen eingebracht und 200 weitere sind in der Warteschleife.“ Hier gelte es noch u.a. die Rechtsschutzdeckung abzuklären. Christandl:  „Wir haben vor, Anfang 2010 mit einer Klagehäufung die Ansprüche für die restlichen Mandanten durchzusetzen.“  Auch Anwalt Michael Poduschka, der 836 Geschädigte vertritt, hat schon 216 Meinl-Klagen eingebracht, weitere 30 sind in der Pipeline. „Wir haben jetzt die Klagen draußen, die bis Weihnachten verjähren würden“, bestätigt Poduschka.

Die Kanzlei Neumayer Walter & Haslinger hat rund hundert Klagen initiiert und etwa  400 weitere in petto. Und Anwalt Ingo Kapsch von der Kanzlei HLMK hat zwölf MEL-Verfahren (7,6 Millionen € Schaden) angestrengt. Bei einem Anleger geht es um 1,5 Millionen € Schaden.

Sicht der Meinl Bank

„Es sind rund 500 Klagen von Anlegern in Zusammenhang mit den ehemaligen Gesellschaften Meinl European Land, Meinl International Power und Meinl Airports international anhängig“, bestätigt Meinl Bank-Sprecher Herbert Langsner. „Diese Klagen betreffen im Prinzip Kursverluste der Gesellschaften, ausgelöst durch die internationale Finanzkrise im Jahr 2007.“ Das Gros der Klagen „beziehe sich auf angebliche oder tatsächliche Fehler bei der Kundenberatung durch unabhängige Finanzberater“. Für Beratungsfehler hätten die Berater zu haften. Für die Verfahren hat die Bank  44 Millionen € Rücklagen gebildet.

(Wirtschaftsblatt)

26.07.2009

MEL-Geschädigte gewinnen gegen Meinl Bank

Drei aktuelle Urteile, zwei davon stammen vom Handelsgericht Wien und eines vom Bezirksgericht für Handelssachen Wien, könnten MEL-Geschädigten nun Anlass zur Hoffnung geben. Bei den drei Urteilen haben sich die Gerichte laut der Poduschka Anwaltsgesellschaft mbH, die hunderte MEL-Geschädigte vertritt, mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit die Meinl Bank selbst für die von ihr in Verkehr gesetzte irreführende Werbung über Meinl European Land gegenüber dem einzelnen Anleger haftet und ob der Anleger deshalb einfach den Kaufpreis von der Bank zurückverlangen und die Zertifikate zurückgeben darf. Das Handelsgericht Wien und das Bezirksgericht für Handelssachen Wien kommen zu dem Ergebnis, dass die Meinl Bank durch die Hinweise in den von ihr in Verkehr gesetzten Werbeprospekten, das Produkt MEL wäre sicher, da Immobilien dahinterstünden, den einzelnen Anleger in Irrtum geführt hat. Die Anleger hätten nicht gekauft, wenn sie entsprechend darüber aufgeklärt worden wären, dass auch ein Totalverlust möglich sei. Die Bank kann sich nicht darauf verlassen, dass der "freie" Berater irreführende Aussagen in den Werbeprospekten gegenüber dem Endkunden richtigstellt.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Gerichte kleingedruckte Hinweise auf den Kapitalmarktprospekt oder die Risikoneigung des Produktes, die der generellen Werbelinie für das Produkt durch die Bank widersprechen, als rechtlich unerheblich angesehen haben.

Die Entscheidungen stellen die ersten Verurteilungen der Meinl Bank zur Rückzahlung des Kaufpreises für MEL-Zertifikate an Anleger dar, die nicht auf einer konkreten Fehlberatung eines Meinl Bank-Bediensteten sondern auf einen bei Anlegern verursachten Irrtum fußen, den die Meinl Bank durch irreführende Werbung über die Produktsicherheit des Produktes Meinl European Land veranlasst hat.

Laut der der Poduschka Anwaltsgesellschaft mbH müssen Anleger aber aufpassen, da der Kaufvertrag wegen Irrtums angefochten wurde, Irrtum verjährt allerdings innerhalb von drei Jahren ab Kauf.

Die Meinl Bank wird laut aktueller Aussendung jedenfalls Berufung erheben und ist zuversichtlich, dass die Urteile – in Entsprechung der gesetzlichen Vorgaben für selbständige Berater/WPDLU – von der Instanz abgeändert werden und klargestellt wird, dass sich eine Depotbank unabhängig von der Existenz von Werbeprospekten sehr wohl darauf verlassen können muss, dass ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen, das vom Kunden als Anlageberater beauftragt wird, seine gesetzlichen und vertraglichen Pflichten ernst nimmt und erfüllt.

14.07.2009

Prozessplan über Zertifikate-Rückkäufe festgelegt

Wien – Die erste Verhandlung in der Meinl-Causa um die umstrittenen Rückkäufe von Zertifikaten vom Sommer 2007 der Meinl European Land (jetzt Atrium European Real State) ist gestern, Dienstag, am Handelsgericht Wien abgehalten worden. Dabei wurde der Prozessplan festgelegt. Erste Einvernahmen seien für den 26. November vorgesehen, teilte der Sprecher des Handelsgerichts, Heinz-Peter Schinzel, mit. Weitere Details gab er nicht bekannt.

Der Prozessfinanzierer von AdvoFin wirft der Meinl Bank vor, dass die Hauptversammlung vom 23. August 2007 und damit der rückwirkende Beschluss der Rückkäufe ungültig gewesen seien. Zwischen April und August 2007 wurden laut Medienberichten über den MEL-Market-Maker Meinl Bank insgesamt 88,8 Millionen MEL-Zertifikate auf Rechnung der Immobiliengesellschaft zurückgekauft, wofür 1,8 Mrd. Euro der MEL eingesetzt wurden. Erst Ende Juli 2007 wurde die Öffentlichkeit darüber informiert, dass MEL plane, eigene Papiere vom Markt zurückzukaufen. Dazu wurde eine Hauptversammlung für 23. August angesetzt.

Dass die Rückkäufe zu diesem Zeitpunkt bereits weitgehend abgeschlossen waren, wurde laut diesen Berichten verschwiegen. Die Anleger seien durch die Rückkäufe in ihrem Vermögen geschädigt worden, so der Vorwurf. Die Meinl Bank und Julius Meinl haben alle Vorwürfe strikt zurückgewiesen.

In dem Verfahren ist auch die Osterreichische Kontrollbank (OeKB) involviert: Die MEL-Papiere sind Zertifikate auf Aktien: die Aktien werden von der OeKB gehalten. Sie soll auch der größte Aktionär sein. Ende Juni erklärte der Prozessfinanzierer, dass die Kontrollbank weder bei der Hauptversammlung anwesend gewesen sei noch eine Vollmacht erteilt habe. Weil die OeKB von AdvoFin als Treuhänder gesehen wird, wurde neben der Meinl Bank auch die Kontrollbank geklagt.

Gegen Julius Meinl V. wird wegen des Verdachts auf Untreue im Zusammenhang mit der MEL ermittelt, es gilt die Unschuldsvermutung.

(APA)

09.04.2009

Antrag auf Einstweilige Verfügung

Der von der AdvoFin beauftragte Anlegeranwalt Mag. Ulrich Salburg bringt beim Bezirksgericht Hartberg eine Klage gegen Julius Meinl V. sowie einen Antrag auf eine Einstweilige Verfügung zur Sicherung der Klagsforderung (Veräußerungs- und Belastungsverbot der Liegenschaft Meinls in Rabenwald) ein.

05.04.2009

Antrag beim BG Döbling

Der von der AdvoFin beauftragte Anlegeranwalt Mag. Ulrich Salburg bringt beim Bezirksgericht Döbling einen Antrag auf (vorerst teilweise) Sicherung der Rekordkaution für die Enthaftung von Julius Meinl V. in Höhe von 100 Millionen Euro ein.

01.04.2009

Julius Meinl V. festgenommen

Wie heute bekannt wurde ist Julius Meinl V. im Anschluss an eine Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft aufgrund Fluchtgefahr festgenommen worden. Laut Medieninformationen werden ihm Anlegerbetrug, Untreue und Provisionsschinderei vorgeworfen.

24.02.2009

Weitere Klage eingebracht

Inhaltlich handelt es sich bei dieser Klage um:

  • Wandlung wegen Nichtigkeit der Kapitalerhöhung Februar 2006
  • Vertragsanfechtung wegen Irrtums
14.02.2009

Erneute Klagseinbringung

Inhaltlich geht es in dieser Klage um:

  • Wandlung wegen Nichtigkeit der Kapitalerhöhung
  • Vertragsanfechtung wegen Irrtums
  • Irreführung hinsichtlich der Kapitalerhöhung im Februar 2007 (Aktienrückkauf)
14.12.2008

Klage eingebracht

In dieser Klage geht es um die Kapitalerhöhung November 2006.

Die Klage stützt sich auf:

  • Vertragsanfechtung wegen Irrtum
  • Schadenersatz
  • § 874 ABGB (List)
14.10.2008

Klagebeantwortungen liegen vor

Die Klagebeantwortung der Meinl European Land fehlt noch.
Es werden nun dazu von Rechtsanwalt Mag. Salburg die entsprechenden Schriftsätze eingebracht.

Im laufenden Strafverfahren gegen Julius Meinl wurde als Sachverständiger Herr Mag. jur. Thomas Havranek vom Gericht bestellt und beauftragt ein Gutachten zu erstellen.

Nach vorliegen weiterer Unterlagen und Informationen werden wir ausführlich berichten!

Die erste Musterklage gegen

  • Meinl Bank AG
  • Meinl Success Finanz AG und
  • Meinl European Land

wurde am 17. Juni 2008 beim Handelsgericht in Wien eingebracht.