Der Kurier berichtet: Der OGH hat entschieden – auch Online-Pokerverluste können von den Anbietern zurückgefordert werden!

Ein sensationelles Urteil konnte AdvoFin Kooperationsanwalt Dr. Sven Thorstensen im April 2022 erzielen: der österreichische Oberste Gerichtshof bestätigt, dass auch Online-Pokerverluste von den jeweiligen Anbietern wie zb. Pokerstars zurückgefordert werden können! Das auch, wenn gegen andere Spieler online gespielt wurde und er Anbieter „nur“ ein Vermittlungsentgelt erhalten hat.

Alle Details zum Urteil finden Sie im Artikel der Kronen Zeitung vom 08.04.2022, in welchem Dr. Thorstensen und unser Vorstand Dr. Gerhard Wüest zu Wort kommen.

Den vollständigen Artikel finden Sie hier.

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