Online Casino Rückforderungen: Status zur Vollstreckung von Urteilen gegen Anbieter, die die Zahlung verweigern. Ein (weiteres) Update

Gut € 75 Mio. an Verlusten bei illegalen Online-Glücksspielanbietern konnte über unsere Prozessfinanzierung bereits zurückgeholt werden. Gleichzeitig ist die Nichtzahlung von rechtskräftigen Urteilen durch eine Reihe von illegalen Anbietern eine Problematik, gegen die weiterhin angekämpft wird. V.a. die Anbieter Pokerstars, Mr. Green, 888, William Hill und Lottoland sind als „notorische Zahlungsverweigerer“ zu benennen.

Wir haben bereits mehrfach über die gesetzten Vollstreckungsmaßnahmen bzw. deren Fortschritt sowie die allgemeinen Entwicklungen in der Sache berichtet (Newsbeitrag 02/2024 und 08/2024).

Eine kurze Beschreibung der Informationen aus diesen Beiträgen in Aufzählungsform: 

  • Illegale Online-Glücksspielanbieter aus Malta verweigern seit über 3 Jahren die Zahlung rechtskräftiger Urteile, trotz vollstreckbarer Rückzahlungsverpflichtungen.
  • Eine Vielzahl von Mustervollstreckungsverfahren wurden in Malta gestartet. Die Anbieter argumentieren gegen Vollstreckung mit angeblichem Verstoß gegen maltesisches Grundrecht („ordre public“) – eine Argumentation, der sowohl unsere österreichischen und maltesischen Anwälte der Geschädigten widersprechen.
  • Im Juli 2023 erließ das maltesische Parlament dann noch ein neues Gesetz, die ominöse „Bill 55“: dieses soll die Vollstreckung ausländischer Urteile gegen Glücksspielanbieter mit maltesischer Lizenz verhindern, verstößt laut Experten aber eindeutig gegen EU-Recht.

Was ist seitdem passiert?

Nachdem in Malta die Vorlage der Thematik an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verweigert wurde (welche Überraschung?), ist es gelungen, zwei Vorabentscheidungsverfahren aus Österreich beim EuGH anhängig zu machen (C-198/24 bzw. C-683/24). Im Rahmen dieser Verfahren äußert sich der EuGH zu den gestellten Fragen und der Auslegung von Europarecht (hier konkret die europ. Vollstreckungsverordnung) bzw. deren Einfluss auf nationales Recht. Die Erwartungshaltung hier ist, dass der EuGH sich klar zur Bill 55 äußert und diese für europarechtswidrig erklärt. Diesen Vorabentscheidungen des EuGH haben die nationalen Gerichte (eben auch in Malta) zu folgen.

Ende Februar 2025 ist parallel dazu in Malta das erste Urteil in einem Vollstreckungsverfahren ergangen. Das Verfahren wurde von AdvoFin finanziert. Richter Depasquale hat in diesem Verfahren judiziert, dass die Vollstreckung eines österreichischen Urteils gegen das maltesische Grundrecht verstößt und dass in Malta lizensierte Glücksspielanbieter mit dieser Lizenz weltweit anbieten dürfen. Ein Urteil, dass laut Ansicht unserer Rechtsanwälte der gültigen europäischen wie auch österreichischen Rechtslage widerspricht. Die Berufung gegen dieses Urteil ist obligatorisch und erfolgte prompt. Wir erwarten nun den Fortgang des Verfahrens in der zweiten Instanz.

Gibt es auch positive Aspekte in der Sache?

JA!

  • Die Urteile sind 30 Jahre lang vollstreckbar.
  • Ebenso sind Ansprüche auf Rückzahlung von Verlusten bei illegalen Online Casinos in Österreich 30 Jahre lang einklagbar. Somit droht hier aktuell keine Verjährung der Ansprüche.
  • Kunden der AdvoFin können auf unsere Beständigkeit vertrauen. So bleibt die Beteiligungsquote auch bei Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen unverändert und erhöht sich nicht, was bei vielen unseren Konkurrenten sehr wohl passiert (höhere Beteiligungsquote im Vollstreckungsfall).

Was bedeutet das alles nun und wie geht es weiter?

Wir gehen aktuell von einer raschen Entscheidung in den EuGH-Vorlageverfahren aus – die Sach- und Rechtslage ist hier aus Sicht unserer Anwälte sehr klar. Das bedeutet, dass bis spätestens Mitte 2026 hier eine wichtige Aussage des EuGH zur Bill 55 bzw. der Vollstreckbarkeit der österreichischen Urteile erfolgen müsste.

Diese Vorabentscheidungen werden dann wesentlichen Einfluss auf die sonstigen Vollstreckungsverfahren in der ersten Instanz, wie auch das Berufungsverfahren haben. Die Gerichte in Malta haben die Entscheidungen des EuGH zu respektieren. Werden diese ignoriert, ist von einem Vertragsverletzungsverfahren der europäischen Kommission gegen Malta auszugehen. Spätestens dann hat die Causa auch eine wesentliche, politische Komponente.

Wir müssen unsere Kunden also weiterhin um Geduld ersuchen. Die Glücksspielindustrie, die Regierung und die Gerichte ein Malta kämpfen, um die Vollstreckung zu verunmöglichen. Dies mit offensichtlichen wirtschaftlichen Hintergedanken, um den Standort Malta zu schützen – der Glücksspielsektor trägt gut 12 % zur Wirtschaftsleistung des Landes bei.

Wir halten Sie selbstverständlich unterrichtet und kämpfen weiter für Ihre Ansprüche!

AdvoFin – wir kümmern uns um Ihre Ansprüche und sorgen für Ihr Recht!