Sammelverfahren Online Casino: die Anzahl der möglichen Casino-Anbieter erhöht sich auf vierzig!

Liebe Community!

Nachdem im Rahmen unseres Sammelverfahrens „Online Casinos“ durch die beauftragten Anwälte bereits mehrere erstinstanzliche Verfahren gewonnen wurden, freuen wir uns nach intensiver Prüfung die Anzahl der Casino-Anbieter, für welche wir eine Prozessfinanzierungsvereinbarung zur Rückforderung Ihrer Verluste aufgrund des Illegalität des Glücksspielangebotes anbieten, auf vierzig erhöhen zu können.

Neu dazu gekommen sind Anbieter wie Wunderino, Drückglück und Gogo Casino. Die vollständige Liste der Anbieter finden Sie hier. 

Welche Anbieter sind in Österreich grundsätzlich legal bzw. illegal?

Das Glücksspielgesetz regelt, dass nur der Bund, aufgrund des hohen Suchtpotentials von Glücksspielangeboten, zur Durchführung von solchen Glücksspielen ermächtigt ist. Gleichzeitig ist es dem Bund aber erlaubt, dieses Recht mittels Konzession auf andere zu übertragen.

Das ist in Österreich geschehen: Die Casino Austria AG verfügt mit Ihrer Plattform win2day über die einzige österreichische Konzession, mit welcher Onlineglücksspiel in Österreich angeboten werden darf. Alle anderen Unternehmen, die Ihr Glücksspielangebot über das Internet in Österreich verfügbar machen (Mr. Green, Pokerstars, Interwetten, bwin, Bet-At-Home, NetBet, Wunderino, William Hill, bet365, Lapalingo, Tipico, … um nur einige der zahllosen Namen zu nennen) besitzen nur ausländische Lizenzen aus Ländern wie Malta oder Curacao. Diese sind in Österreich entsprechend der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung nicht gültig bzw. relevant.

Das Konzessionssystem stellt sicher, dass Konzessionäre sich an die österreichischen Regelungen zum Anbieten von Glücksspiel halten – dies wird auch regelmäßig von den Behörden überprüft.

AdvoFin – kümmert sich um Ihren Anspruch, sorgt für Ihr Recht!