GIS-Umsatzsteuerrückforderung: Urteil des EuGH zu Ungunsten der österreichischen Konsumenten ergangen

Liebe Community!

Wie in unserem Newsbeitrag im April 2022 (hier nachzulesen) erläutert, hat der österreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH) die wesentlichen Rechtsfragen in der Sache dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorgelegt.
Am 15.02.2023 hat daraufhin eine mündliche Verhandlung vor dem EuGH in Luxembourg stattgefunden, wobei die Rechtsanwaltskanzlei List (Fr. Mag.. Fiona List, LL.M. ) auf Seiten des Musterklägers vortrug.
Auf Basis dieser Verhandlung und der Schlussanträge des Generalanwalt des EuGH am 25.05.2023 ist am 26.10.2023 die Entscheidung des EuGH ergangen. Fr. Mag. List erläutert das ergangene Urteil hier:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der EuGH ist in seiner Entscheidung zu folgendem Ergebnis gelangt:

Das ORF-Programmentgelt kann grundsätzlich keine Umsatzsteuerbarkeit auslösen. Es fehlen nämlich die von dem EuGH geforderten Kernelemente (unmittelbarer Zusammenhang zwischen beiden Leistungen und ein entsprechendes freiwilliges Rechtsverhältnis).
Aufgrund einer Ausnahmebestimmung in der Europäischen Richtlinie (Mehrwertsteuersystemrichtlinie) erachtet der EuGH jedoch die Einhebung einer Umsatzsteuer auf das ORF-Programmentgelt als unionsrechtskonform.

Die vollständige Entscheidung können Sie hier nachlesen.
Die Entscheidung des EuGH ist für den österreichischen Verwaltungsgerichtshof verbindlich. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs wird in den nächsten Monaten erwartet.

Mit freundlichen Grüßen,
Mag. Fiona List, LL.M.
List Rechtsanwalts GmbH

Aufgrund dieser heutigen Entscheidung ist leider nicht davon auszugehen, dass das Verfahren am österreichischen Verwaltungsgerichtshof Erfolg haben wird.
Auf Basis der Prozessfinanzierung von AdvoFin sind unseren Kunden  im Rahmen des Sammelverfahrens keinerlei Kosten – diese werden vollständig von AdvoFin getragen.
Über den schlussendlichen Ausgang an den österreichischen Gerichten informieren wir natürlich unverzüglich.

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