Rückforderungen der Umsatzsteuer auf das ORF-Programmentgelt (GIS): Verwaltungsgerichtshof legt die Sache dem EuGH vor!
Das Prozessfinanzierungsangebot zur Rückforderung der Umsatzsteuer auf das ORF-Programmentgelt geht in die entscheidende Phase.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist der Anregung der betroffenen Rundfunkteilnehmer (vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei List) gefolgt und hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1) Ist ein Entgelt wie das österreichische ORF-Programmentgelt, das die öffentliche Rundfunkanstalt selber festsetzt, um ihren Betrieb zu finanzieren, unter Berücksichtigung der primärrechtlichen Bestimmung des Art. 151 Abs. 1 iVm Anhang XV Teil IX Nr. 2 Buchstabe h Unterabsatz 1 zweiter Gedankenstrich der Akte über die Beitrittsbedingungen und die Anpassungen der die Union begründenden Verträge (Abl. C 241 vom 29. August 1994, S 336) als Entgelt iSd Art. 2 in Verbindung mit Art. 378 Nr. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem anzusehen?
2) Ist bei Bejahung der Frage 1 das dort genannte ORF-Programmentgelt auch insoweit als Entgelt iSd Richtlinie 2006/112/EG anzusehen, als Personen zu deren Entrichtung verpflichtet sind, die zwar ein Rundfunkempfangsgerät in einem Gebäude betreiben, das vom ORF mit seinen Programmen terrestrisch versorgt wird, diese Programme des ORF aber mangels eines erforderlichen Empfangsmoduls nicht empfangen können?
Der EuGH hat hier nun also zu entscheiden, ob das ORF-Programmentgelt im Kontext des europäischen Primär- und Sekundärrechts mit einer Umsatzsteuer belegt werden kann und damit, ob eine Rückforderung der bezahlten Umsatzsteuer möglich ist. Entsprechende Vorabentscheidungsverfahren dauern in der Regel zwischen 18 und 24 Monate.
Der Kurier berichtet zur Sache in der Ausgabe vom 13.04.2022 – den Artikel finden Sie hier.
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