Eine bittere Erfahrung haben in den letzten Jahren all jene gemacht, welche ihre Lebensversicherung aufgelöst haben. In der Erwartung, die angesparten Gelder erstattet zu bekommen, mussten sie feststellen, dass nach dramatischen Abschlägen und Gebühren oft nur mehr ein Bruchteil ihrer angesparten Summe zur Auszahlung gelangte. Die erwirtschafteten Zinsen kommen fast nie zur Auszahlung.
Auch bei noch laufenden Polizzen herrscht oftmals große Unzufriedenheit über die Entwicklung der einbezahlten Gelder. Die bei Advofin bekannt gemachten Fälle bewegen sich bei Abschlägen/Schäden zwischen 20% und 80% der einbezahlten Gelder. Aktuelle Urteile des OGH und EuGH geben nun Konsumenten die Möglichkeit gegen die Versicherungsgesellschaften vorzugehen und einen großen Teil der einbehaltenen Beträge zurückzufordern.
Für das Sammelverfahren kommen dabei sowohl noch laufende als auch bereits rückgekaufte Polizzen, welche zwischen 1995 und 2015 abgeschlossen wurden, in Frage.
Die Anmeldung war leider nur bis 30.11.2018 möglich!