Bei der Servicepauschale handelt es sich um eine zusätzliche Gebühr, die ergänzend zum Grundentgelt von Handy- und Festnetzinternetanbietern (Magenta, Drei) verrechnet wird. Sie macht meist zwischen 20 und 35 Euro pro Jahr aus.
Ein richtungsweisendes Urteil des Obersten Gerichtshofs in Österreich hat nun für eine andere Branche aufgezeigt, dass solche Servicepauschalen als Zusatzentgelt rechtswidrig sind. Die Kooperationsrechtsanwälte der AdvoFin haben die Rechtslage genau analysiert und sind überzeugt, dass auch die bezahlte Servicepauschale, die Ihnen Ihr Mobilfunk- oder Festnetzinternetanbieter verrechnet hat, rechtswidrig ist. Sie können bis zu € 300 Servicepauschale je Vertrag zurückfordern!
AdvoFin als Ihr Prozessfinanzierer kümmert sich dabei um die Organisation Ihrer Rückforderung und finanziert den gesamten Prozess. Sie tragen keine Kosten! Nur im Erfolgsfall erhalten wir eine Provision iHv. 34 % (bzw. 19 % bei außergerichtlicher Lösung) von der für Sie erreichten Rückzahlung. Wir bieten die Rückforderung der Servicepauschale gegenüber den Anbietern Magenta und Drei an, wobei Ihr Vertrag mit den Anbietern noch aktiv zu sein hat.
Wie unsere Tätigkeit als Prozessfinanzierer genau funktioniert, sehen Sie in unserem Erklärvideo.