AdvoFin organisiert und finanziert ein Sammelverfahren für durch die Freileitung Ried-Raab betroffene Grundstückseigentümer.
Zum Fall
Der Netz Oberösterreich GmbH (NOG, Tochtergesellschaft der Energie AG) wurde die Bewilligung zum Bau und Betrieb einer 110 kV Freileitung zwischen Ried im Innkreis und Raab erteilt.
Rund 85 Grundstücksbesitzer sind von der Freileitung betroffen und müssen für den Betrieb der Leitung der NOG Grundstücke für Hochspannungsmasten bzw. eine Dienstbarkeit für die Leitungen einräumen. Rund 20 Grundstücksbesitzer haben bereits einvernehmlich Verträge mit der NOG abgeschlossen, den verbleibenden 60-65 Grundstücksbesitzern werden enteignet bzw. wird über ein Enteignungsverfahren die Dienstbarkeit zwangsweise auferlegt.
Die zwangsweise Einräumung ist legal und kann die Dienstbarkeit / Enteignung nicht verhindern, allerdings erlaubt die zwangsweise Einräumung die Anfechtung des Dienstbarkeitsentgeltes der Höhe nach. Die Höhe des Dienstbarkeitsentgeltes wurde im Rahmen von Grundsatz- und Detailgutachten durch einen allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständen ermittelt. Diese Gutachten entsprechen nach Ansicht der von AdvoFin beauftragten Kanzlei List Rechtsanwälte GmbH nicht der ständigen höchstgerichtlichen Rechtsprechung und lassen wesentliche Aspekte für die Berechnung der Enteignungsentschädigung außer Acht.
Advofin vertritt jene Grundstückseigentümer , bei denen ein Servitut zwangsweise eingeräumt wurde und macht bei Kunden innerhalb von 3
Monaten nach Vorliegen des Enteignungsbescheides die falsche Berechnungsmethode des Servitutspreises zivilgerichtlich geltend.
Wenn Sie sich der Sammelklage anschließen, übernehmen wir das gesamte Prozessrisiko. Im Erfolgsfall erhalten wir für die Übernahme des Prozessrisikos und für die Finanzierung sämtlicher Kosten eine Beteiligungsquote von 34% am Prozesserlös.
Sie sind potentiell Geschädigter/Geschädigte (dh. enteigneter Grundstückseigentümer entlang der Trasse Ried-Raab), möchten Ihre Ansprüche im Zusammenhang mit dem der gegenständlichen Enteignung betreiben, jedoch selbst kein Prozessrisiko auf sich nehmen?
Melden Sie sich gleich hier zu unserem Sammelverfahren an!