Die Immobilienfondsgesellschaft Meinl European Land löste im Sommer 2007 heftiges Medieninteresse aus, als bekannt wurde, dass man mit den Einnahmen einer Kapitalerhöhung im Frühjahr hauptsächlich eigene Wertpapiere zurückgekauft hatte, ohne die Anleger darüber zu informieren, was gegen österreichisches Recht verstößt. Auch wurde wiederholt gegen Ad hoc-Berichterstattungsverpflichtungen verstoßen.
Neben der Meinl European Land (2008 verkauft und in Atrium European Real Estate unbenannt) betreut AdvoFin auch ein Sammelverfahren gegen die Meinl Bank, welche über ein Tochterunternehmen das Management der Meinl European Land übernahm und eine wesentliche Rolle im Zusammenhang mit den vorgebrachten Klagsgründen spielte (fehlende oder inkorrekte Ad hoc-Berichterstattung, Fehlberatung von potentiellen Investoren).
Mit Atrium European Real Estate konnte in der Causa im März 2017 eine Vergleichsvereinbarung erzielt werden, welche die Abdeckung eines wesentlichen Teiles der erlittenen Vermögensschäden für Kunden der AdvoFin bedeutet.