Haben Sie Online-Glückspielverluste bei BWIN (in Österreich) erlitten? Die Rückforderung dieser Verluste ist möglich!
AdvoFin bietet Ihnen dazu eine Prozessfinanzierung an. Sie können Ihre Verluste kosten- und risikolos zurückfordern.
Online Casinos stellen das größte Segment des Online Glücksspiels dar, obwohl das Anbieten von Online Casinospielen bis auf eine Ausnahme (win2day) in Österreich ausnahmslos verboten ist. Täglich werden auf diesen Plattformen in Österreich mehr als 400.000 EUR im Internet verspielt.
Zahllose gerichtliche Urteile auf allen Instanzen bestätigen, dass das Angebot illegal und die Rückforderung möglich ist.
AdvoFin bietet eine Prozessfinanzierung für alle österreichischen User von Online Casinos an, die durch ihre Glücksspielaktivitäten Geld verloren haben.
Wir übernehmen das gesamte Prozessrisiko (auch im Verlustfall), wenn Sie unser Angebot annehmen und mit uns eine Vereinbarung zur Prozessfinanzierung abschließen.
Eine Prozessfinanzierung ist ab einem Nettoverlust von € 1.000 je Casinoanbieter möglich.
Im Rahmen der Anmeldung ist Ihrerseits lediglich bekannt zu geben, bei welchen Anbietern Sie Verluste erlitten haben.
AdvoFin und die beauftragten Rechtsanwälte kümmern sich um den gesamten Prozess.
Im Erfolgsfall erhalten wir für die Übernahme des Prozessrisikos und für die Finanzierung sämtlicher Kosten eine Beteiligungsquote von 37% am Prozesserlös. Im Falle einer außergerichtlichen Einigung (vor Klagseinbringung) reduziert sich die Beteiligungsquote auf lediglich 19%.
Bitte beachten: Verluste, welche Sie nach der Anmeldung bei AdvoFin erlitten haben, können nicht berücksichtigt werden. Vielmehr kann eine weitere Glücksspiel-Tätigkeit nach Anmeldung zum Sammelverfahren zum Ausschluss vom Sammelverfahren führen!
Sollten Sie auf der Suche nach Hilfe im Zusammenhang mit Ihrer Glücksspieltätigkeit sein, wenden Sie sich bitte an spielsuchthilfe.at