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Projekte ORF Umsatzsteuer Rückerstattung

ORF - Rückerstattung der Umsatzsteuer auf das Programmentgelt

Im Juni 2016 hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass die tschechische Rundfunkgebühr zu Unrecht mit Umsatzsteuer verrechnet wird, weil es an der Freiwilligkeit der Gebührenzahlung mangle. Ein Urteil, dass auch für Österreich höchste Relevanz hat und jedem GIS-Pflichtigen einen möglichen Rückerstattungsanspruch in Aussicht stellt.

Zum Fall

Der ORF bzw. das Tochterunternehmen GIS verrechnen seit vielen Jahren ein Programmentgelt („hoheitliche Rundfunkgebühr“) iHv rund 206 EUR pro Jahr und Rundfunkteilnehmer. Auf dieses Programmentgelt lastet eine weitere Belastung iHv 10% in Form einer Umsatzsteuer. Im Juni 2016 hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass die tschechische Rundfunkgebühr zu Unrecht mit Umsatzsteuer verrechnet wird, weil es an der Freiwilligkeit der Gebührenzahlung mangle. Die Gebühren-Systeme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Tschechien und Österreich ähneln einander sehr, sodass Advofin ein Sammelverfahren zur Rückerstattung der Umsatzsteuer gestartet hat. Rund 3,3 Mio. Gebührenzahler sind von dieser möglichen Rückerstattung betroffen.

Für die Teilnahme an unserem Sammelverfahren kommen alle Privatpersonen in Frage, die AKTUELL eine GIS-Rechnung zahlen (keine Unternehmen).

Benötigte Unterlagen für die Teilnahme an unserem Sammelverfahren (im Anmeldeprozess hochzuladen):

  • Eine Einzahlungsbestätigung (Kontoauszug) der GIS-Gebühr ODER ein GIS-Bescheid (Vorschreibung) – jeweils ab dem Stichtag 1.1.2023.

Die Höhe der Rückerstattungsansprüche beträgt in etwa 20 EUR pro Jahr, die Dauer der Rückforderung ist noch ungewiss und wird aktuell auf 5 Jahre geschätzt.

Somit beträgt der gesamte Rückforderungsanspruch rund 100 EUR pro Gebührenzahler.

Wenn Sie sich unserem Sammelverfahren anschließen, übernehmen wir das gesamte Prozessrisiko. Im Erfolgsfall erhalten wir für die Übernahme des Prozessrisikos und für die Finanzierung sämtlicher Kosten eine Beteiligungsquote von 27% am Prozesserlös.

Es werden nur Privatpersonen unterstützt, Unternehmer haben nach Ansicht von Advofin keinen Rückerstattungsanspruch.

Sie sind potentiell Geschädigter/Geschädigte, möchten an dem Sammelverfahren teilnehmen, jedoch selbst kein Prozessrisiko auf sich nehmen? Melden Sie sich gleich hier an!

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