Die Krone berichtet zur Rückforderung der Servicepauschale

Die Krone berichtet in der Ausgabe vom 14.02.2023 zur kosten- und risikolosen Rückforderung der Servicepauschale von Festnetzinternet- und Mobilfunkanbietern (A1, Drei, Magenta).

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Bei der Servicepauschale handelt es sich um eine zusätzliche Gebühr, die ergänzend zum Grundentgelt von Mobilfunk- und Festnetzinternetanbietern (A1, Magenta, 3 und bob) verrechnet wird. Sie macht meist zwischen 20 und 35 Euro pro Jahr aus. Ein richtungsweisendes Urteil des Obersten Gerichtshofs in Österreich hat nun für eine andere Branche aufgezeigt, das solche Servicepauschalen als Zusatzentgelt rechtswidrig sind.

Die Kooperationsrechtsanwälte der AdvoFin haben die Rechtslage genau analysiert und sind überzeugt, dass auch die bezahlte Servicepauschale, die Ihnen Ihr Mobilfunk- oder Festnetzinternetanbieter verrechnet hat,  rechtwidrig ist.

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