orf.at berichtet zur Rückforderung der Servicepauschale
Orf.at berichtet in einem Onlinebericht auf der Startseite zu unserem Prozessfinanzierungsangebot zur kosten- und risikolosen Rückforderung der Servicepauschale von Festnetzinternet- und Mobilfunkanbietern (A1, Drei, Magenta).
Neben der Erklärung, warum die Servicepauschale auf Basis von aktueller OGH-Judikatur zurückgefordert werden kann bzw. solche Ansprüche aktuell als überwiegend wahrscheinlich durchsetzbar angesehen werden, geht der Bericht auf unser Prozessfinanzierungsangebot ein:
„Auch der private Prozessfinanzierer AdvoFin startete eine Sammelaktion zum Thema Handyverträge und Servicepauschalen. Das erlaubt den Schluss, dass die Chancen nicht so schlecht gesehen werden, Sammelaktionen sind immerhin das Geschäftsmodell von AdvoFin.“
Den gesamten Beitrag können Sie hier lesen.
Bei der Servicepauschale handelt es sich um eine zusätzliche Gebühr, die ergänzend zum Grundentgelt von Mobilfunk- und Festnetzinternetanbietern (A1, Magenta, 3 und bob) verrechnet wird. Sie macht meist zwischen 20 und 35 Euro pro Jahr aus. Ein richtungsweisendes Urteil des Obersten Gerichtshofs in Österreich hat nun für eine andere Branche aufgezeigt, das solche Servicepauschalen als Zusatzentgelt rechtswidrig sind.
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