Noch immer keine Zahlung von illegalen Online-Glücksspielanbietern? Ein Update

Seit über 3 Jahren beschäftigt viele unserer Kunden, die beauftragten Rechtsanwälte und die AdvoFin ein leidiges Thema: Die Nichtzahlung von rechtskräftigen Urteilen von einer Gruppe von in Malta ansässigen, in Österreich illegalen Online-Glücksspielanbietern. Obwohl ein vollstreckbares Urteil auf Rückzahlung der erlittenen Verluste erzielt werden konnte, erfüllen diverse Anbieter Ihre Zahlungsverpflichtung einfach nicht.

Bereits vor einigen Monaten haben wir zur Sache bzw. zum Status der Vollstreckungsbemühungen berichtet – LINK zum Newsbeitrag. Die Hintergründe und Entwicklungen rund um die Zahlungsverweigerung durch die Anbieter werden in diesem Artikel ausführlich erklärt.

Was ist nun in den letzten 6 Monaten weiter passiert?

In den Vollstreckungsverfahren, die am Maltesischen Gericht (1. Instanz) anhängig sind, haben mehrere Verhandlungen stattgefunden. In diesen wurden „Beweise“ von beiden Seiten vorgebracht. Die Vertreter der Glücksspielanbieter versuchen immer noch, die Österreichischen Urteile bzw. deren Vollstreckung mit dem Argument zu bekämpfen, dass die Vollstreckung/Zahlung der Urteile gegen Maltesisches Grundrecht („ordre public“) verstoßen würde. Diesem Argument wird durch die Maltesischen Anwälte, welche die Österreichischen Geschädigten vertreten, vehement entgegen getreten. Für Oktober 2024 sind weitere Verhandlungstermine in den verschiedenen Verfahren ausgeschrieben. Wann mit den ersten Urteilen zu rechnen ist, ist aktuell leider noch nicht abschätzbar. Wir berichten natürlich sofort!

Parallel dazu ist es den Österreichischen Anwälten, welche die von AdvoFin finanzierten Geschädigten vertreten gelungen, einen Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu erwirken (Aktenzeichen: C-198/24). Darin wird in einer Nebenfrage auch die gesetzliche Regelung in Malta (Bill 55 – siehe Artikel vom Februar, Link oben) thematisiert. Es ist also davon auszugehen, dass der EuGH sich zu diesem (offensichtlich europarechtswidrigen Gesetz) äußern wird. Ein wichtiger Schritt in Richtung der erfolgreichen Vollstreckung der Urteile.

In Summe bleibt es bei der Aussage von Februar 2024: Es ist (leider) weiterhin Geduld angesagt.

Wir informieren unsere Kunden, die von diesen Nichtzahlungen betroffen sind, laufend über den Fortschritt der Mustervollstreckungsverfahren, der Entwicklungen rund um die „Bill 55“ sowie sonstige Tätigkeiten in Hinblick auf eine Vollstreckung der rechtskräftigen Urteile.

In der Zwischenzeit sind wir weiterhin für unsere Kunden in Österreich und Deutschland mit voller Kraft aktiv, um Ihre bei illegalen Glücksspielanbietern erlittenen Verluste für Sie zurückzufordern! Wenden Sie sich bei Detailfragen gerne an uns via Email unter office@advofin.at!

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